Als Zivilperson mit Blaulicht auf Autobahn
Hi Leute, wie schon oben der Titel sagt!
Muß erst noch etwas runterkommen 😠 🙁 Bin auf Autobahn gefahren (Österreich) A8 Wels richtung Passau. Mein Tempo war so 140kmh auf der linken Spur. Hinter mir aufeinmal ein BMW bisschen gedrängelt und aufeinmal Blaulicht eingeschalten, dachte mir scheiße und rüber auf die rechte Spur. Bisschen geschockt 😰 😮 😕
Naja, BMW fährt mit eingeschaltenen Blaulicht weiter und interessierte sich gar nicht für mich. Person im Auto war ne Zivilperson und hatte keine Uniform an 😕 Als ich hinten das Kennzeichen sah, kann's doch nicht sein, ein Deutsche. Angefangen mit M-..... mehr weis ich nicht mehr.
Glaub kaum das ne Deutsche Zivilstreife mit Blaulicht auf der Österreichisches Autobahn fahren darf 🙄 Naja ich wieder rüber auf die linke und fuhr mit angemessenen Sicherheitsabstand 140 kmh nach. Der BMW schiebte regelrecht alle Autos auf die Seite. Auch nen Mazda 6 mit Ungarischen Kennzeichen. Aber der Ungare hatte es sich nicht gefallen lassen bzw. auch schnell gemerkt undden BMW sehr sehr dicht verfolgt!!! Ich fuhr mit viel Sicherheitsabstand 170kmh nach!
Die zwei sind dann durch die Radarstation/Section Control locker mit 130kmh bei Meggenhofen (A8) gefahren. Tempolimit ist 80kmh, und mehr konnte ich dann auch nicht mehr fahren, Führerschein brauch ich noch 🙂
Der Vorfall ist so zwischen 17:30 und 18:00 Uhr passiert. Auto war ein blauer BMW 5 , Typ E39 Limosine. Kennzeichen M - .... Kann aber doch nicht sein, das Ausländische Fahrer narrenfreiheit haben und auf Zivilen PKW blaulicht montieren und Autos vor sicher herschieben.
Was ist den das Strafmaß bzw. wie kann man gegen solche Deppen vorgehen?
vg Noir
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von NOIRc14nz
Mal laut gedacht; so ein Fahrzeug rechts überholen und Ziegelstein aus Fenster auf Windschutzschiebe werfen, Lektion gelernt... 😛 😉
Die Nummer ist ein versuchter Mord, zumindest in Deutschland.
Weil einer eine OWI begeht, antwortest Du mit einem Mordversuch - irgendwie bist Du doch auch nicht ganz knusper.
206 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Karl Nickel
Wer sich jetzt selbst Sonderwegerechte erzwingt (!) und dabei noch andere gefährdet,
Gibts nicht, geht nicht...aber das wurde hier schon x-mal geschrieben, daher gehe ich davon aus, dass eine erneute Erklärung nicht viel Sinn hat...🙁
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Gibts nicht, geht nicht...aber das wurde hier schon x-mal geschrieben, daher gehe ich davon aus, dass eine erneute Erklärung nicht viel Sinn hat...🙁Zitat:
Original geschrieben von Karl Nickel
Wer sich jetzt selbst Sonderwegerechte erzwingt (!) und dabei noch andere gefährdet,
Bitte genauer lesen: Das jemand mit Blaulicht keine Sonderwegerechte hat, ist klar. Aber wenn derjenige so tut als ob (sich das Recht selbst einräumt), sich und andere gefährdet oder gar schlimmeres passiert, wird's mit Sicherheit nicht bei den 25€ Strafe bleiben...
Es gibt keine Sonderwegerechte...es gibt Sonderrechte und es gibt das Wegerecht, aber keine Kombination von beidem. Sonderrechte bedürfen keiner besonderen Kenntlichmachung, für das Wegerecht brauche ich zwingend Blaulicht UND Horn... Und erzwingen kann ich dennoch nichts, denn letztendlich gilt über allem immer noch der §1 der StVO... Dennoch ist das alles insoweit egal, als dass sich der Fall ja nicht in Deutschland zugetragen hat...
Dann von mir aus Sonder- und Wegerechte. Das ändert aber nichts an meiner Aussage: Wenn ich mir als Privatmensch ein Blaulicht und ein Signalhorn auf's Auto schraube und sie einsetze, erzwinge ich mir damit (Wege-) Rechte, die ich normalerweise nicht hätte - egal in welchem Land. In Österreich und in der Schweiz ist die Rechtslage ähnlich wie in Deutschland. Dort muss man Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht Platz machen, auch wenn diese kein Signalton eingeschaltet haben...
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Zitat:
Dort muss man Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht Platz machen, auch wenn diese kein Signalton eingeschaltet haben...
Hier aber nicht. Leute, bitte informiert euch vorher.
Zitat:
Gesetzliche Definition
Das Wegerecht ist in § 38 Abs. 1 StVO geregelt, er lautet: Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."Voraussetzungen für das Wegerecht:
Um die Verpflichtung der übrigen Verkehrsteilnehmer, "sofort freie Bahn zu schaffen", auszulösen, muss blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet werden. Das Wegerecht kann nur mit Fahrzeugen, die die oben genannten Warneinrichtungen besitzen (zum Beispiel Hupe) oder Verwendung besonderer Kennzeichen (zum Beispiel Dachaufsetzer) ersetzt werden.
Ist das nicht alles ein wenig wirklichkeitsfremd was hier diskutiert wird. Will mir hier irgendeiner weis machen, dass er nicht Platz macht, wenn hinter ihm ein Auto nur mit Blaulicht naht. Blaulicht haben normalerweise nur Fahrzeuge an, die es aus besonderem Grund besonders eilig haben und keine Privatrennfahrer. Und wenn es wirklich mal einen geben sollte, der das unberechtigt macht (Chance 1:100000) - na und, dann hatte mal jemand seinen Spaß.
Zitat:
Ist das nicht alles ein wenig wirklichkeitsfremd was hier diskutiert wird. Will mir hier irgendeiner weis machen, dass er nicht Platz macht, wenn hinter ihm ein Auto nur mit Blaulicht naht.
Na klar macht man Platz aber es ist eben keine Pflicht.
in Österreich ist Blaulicht ALLEINE ausreichend (im gegensatz zu DE). Nach bedarf kann das Horn verwendet werden (es muss allerdings vorhanden sein, soferne ich es richtig verstehe).
http://www.ris.bka.gv.at/.../NOR12159056.html
btw:
die strafe bzgl missbrauch von blaulicht ist in Ö "geringfügig" höher:
da gabs ja mal ein funmail. hier der bericht eines anwalts des ÖAMTC:
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1127338.html
btw: da er durch eine section controll gefahren ist, könnte mit etwas glück sogar am bild ersichtlich sein, das er blaulicht an hatte 🙂 und somit hat er großes pech. und die section controll macht von vorne ein bild (genau die, um die es geht, war die erste, die umgerüstet wurde)
Moin !
Letztens fegte auch mal ein Skoda Fabia mit normalem Kennzeichen, zwei Zivilpersonen, aufgesetztem Blaulicht und einem eher quäkenden Martinshorn über die Autobahn und blinkte sich wie wild den Weg frei. Habe auch mal Platz gemacht - mich aber doch schon irgendwie gewundert (wie weit gehen denn die Sparmaßnahmen bei der Polizei ?). Na ja, passiert ja nicht alle Tage.
Und in Geilenkirchen (in der der Nähe der großen NATO Air-Base) war sogar mal ein typischer US-Krankenwagen mit Rotlicht und US-Sirene auf der Straße unterwegs. Da war wohl ein Mensch in Not und kein anderes Fahrzeug verfügbar. Deshalb haben alle wie selbstverständlich Platz gemacht, ob das nun zulässig war oder nicht.
Und früher hatte die Fahrzeuge des CID (= Criminal Investigation Department, zivile Kripo) bei den US-Streitkräften in Deutschland auch ein rotes Blinklicht auf dem Dach. Habe die aber nicht damit im Einsatz gesehen, nur die US-MP, und die hatten ein blaues. Das ist aber auch schon 30 Jahre her, als in Frankfurt und anderen deutschen Städten zig-tausende von US-Soldaten stationert waren.
Moin!
Es sollte einfach keine Frage sein, einem Fahrzeug mit roter, blauer, grüner, gelber oder lialablassblauer Blinkbeleuchtung Platz zu machen.
Der Frau, die gerade vergewaltigt wird oder dem im Sterben liegenden Säugling möchte ich nicht erklären, dass meiner Ansicht nach aufgrund des abgeschalteten Martinshorns oder der falschen Lichtfarbe kein Vorrecht bestand...
Man sollte sich, wie ich schon öfter hier schrieb, nicht so viele Gedanken darüber machen, was andere dürfen und was an Behinderung anderer gerade noch legal sein könnte.
Vielmehr sollte man seinen Hintern auf die Seite heben sobald möglich und beim Ausscheren lieber mal abwarten, bevor man andere zu einer Bremsung nötigt.
So schwer ist das nicht.
Wenn sich dann wirklich mal einer mit gefaktem Blaulicht durchmogeln sollte, muss man sich auch nicht als Hilfssherriff aufspielen, sondern kann auch einfach normal weiterfahren.
Das geht.
Probiert es mal aus, gerne auch beim nächsten Drängler. Nicht provozieren, nicht bremsen, sondern einfach zügig überholen und wieder nach rechts fahren. Einfach ganz so, wie es sich gehört. Ihr werdet sehen, es fällt Euch dabei kein Ei aus der Hose...
M.
Wenn die Gelassenheit beidseitig stattfindet, d.h. von dem Überholenden wie auch von dem Überholten = gegenseitige Rücksichtnahme bin ich voll auf Deiner Seite, matzhinrichs.
D. h. dem zu überholenden einen angemessenen Spielraum einräumen und ihn ohne Bedrängung seinen Überholvorgang beenden lassen. Auf der anderen Seite muss die Einsicht vorhanden sein, dass ein Überholvorgang nicht die Fortsetzung der Reisegeschwindigkeit auf der linken Fahrbahn ist, sondern das Gaspedal auch mal durchzutreten ist, wenn hinten dran offensichtlich schnellere Fahrzeuge sind.