Als Zivilperson mit Blaulicht auf Autobahn

Hi Leute, wie schon oben der Titel sagt!

Muß erst noch etwas runterkommen 😠 🙁 Bin auf Autobahn gefahren (Österreich) A8 Wels richtung Passau. Mein Tempo war so 140kmh auf der linken Spur. Hinter mir aufeinmal ein BMW bisschen gedrängelt und aufeinmal Blaulicht eingeschalten, dachte mir scheiße und rüber auf die rechte Spur. Bisschen geschockt 😰 😮 😕

Naja, BMW fährt mit eingeschaltenen Blaulicht weiter und interessierte sich gar nicht für mich. Person im Auto war ne Zivilperson und hatte keine Uniform an 😕 Als ich hinten das Kennzeichen sah, kann's doch nicht sein, ein Deutsche. Angefangen mit M-..... mehr weis ich nicht mehr.

Glaub kaum das ne Deutsche Zivilstreife mit Blaulicht auf der Österreichisches Autobahn fahren darf 🙄 Naja ich wieder rüber auf die linke und fuhr mit angemessenen Sicherheitsabstand 140 kmh nach. Der BMW schiebte regelrecht alle Autos auf die Seite. Auch nen Mazda 6 mit Ungarischen Kennzeichen. Aber der Ungare hatte es sich nicht gefallen lassen bzw. auch schnell gemerkt undden BMW sehr sehr dicht verfolgt!!! Ich fuhr mit viel Sicherheitsabstand 170kmh nach!

Die zwei sind dann durch die Radarstation/Section Control locker mit 130kmh bei Meggenhofen (A8) gefahren. Tempolimit ist 80kmh, und mehr konnte ich dann auch nicht mehr fahren, Führerschein brauch ich noch 🙂

Der Vorfall ist so zwischen 17:30 und 18:00 Uhr passiert. Auto war ein blauer BMW 5 , Typ E39 Limosine. Kennzeichen M - .... Kann aber doch nicht sein, das Ausländische Fahrer narrenfreiheit haben und auf Zivilen PKW blaulicht montieren und Autos vor sicher herschieben.

Was ist den das Strafmaß bzw. wie kann man gegen solche Deppen vorgehen?

vg Noir

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von NOIRc14nz


Mal laut gedacht; so ein Fahrzeug rechts überholen und Ziegelstein aus Fenster auf Windschutzschiebe werfen, Lektion gelernt... 😛 😉

Die Nummer ist ein versuchter Mord, zumindest in Deutschland.

Weil einer eine OWI begeht, antwortest Du mit einem Mordversuch - irgendwie bist Du doch auch nicht ganz knusper.

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Hallole zusammen

Blaulicht bedeutet für den Nutzer, könnte
auch ein Bodygard eines Konsulates sein
das er im Rahmen hoheitlicher Aufgaben
oder als Beamter mit der entsprechenden
Befugniss oder aus anderen Gründen
sehr schnell von A nach B muß. Könnte
alles möglich sein.
#Selbst die Sicherungsgruppe Bonn rast
mit Blaulicht auf Autobahnen in Deutschland
wenn die mit zu schützenden Politikern
unterwegs sind.
Könnte aber auch ein Beamter von Europol,
dem Europähischen FBI das sehr wol existend
ist sein der Dienstliche Aufgaben zu erledigen hat
und innerhalb Europas die Anerkennung als Polizist hat.
Jol.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


feuerwehrler dürfen mit ihrem privat-pkw (da bei der feuerwehr die sonderrechte personen- und nicht wie im rettungsdienst fahrzeug-gebunden sind) auf der fahrt zum gerätehaus/einsatzstelle die stvo gemäß §35 übertreten und somit sonderrechte in anspruch nehmen, ohne sie dafür kenntlich machen zu müssen......

So einfach ist das nicht.

Es gibt zu diesem Thema allein beim OLG-Stuttgart zwei Urteile, eines beginnt mit:

Zitat:

"Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren stehen im Einsatzfalle gemäß § 35/ Abs. 1 StVO Sonderrechte mit dem privaten Pkw zu."

Dann kommt der zweite Satz gleich hinterher:

Zitat:

"Die Ausübung der Sonderrechte ist nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglich. Das Gericht hält allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen für vertretbar, bei denen es zu keiner Gefährdung oder gar Schädigung kommt."

Wer nur den ersten Satz liest, hat schon verloren.

Konkret ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von +22 km/h auf einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaft, 80 zulässig und 102 nach Abzug der Toleranzen als Tatvorwurf. Das fiel nicht mehr unter das "mäßig" , sondern die Strafe wurde als berechtigt vom Gericht bestätigt.

Das zweite Urteil ist ähnlich:

Zitat:

"Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderrechte ist die Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe, die dringend geboten sein muss."

Der zweite Satz gehört dazu:

Zitat:

"Die Anfahrt zum Feuerwehrhaus mit dem Privatfahrzeug ist im Alarmierungsfall dringend geboten, jedoch keine hoheitliche Aufgabe. Eine pauschale Nutzungsmöglichkeit von Sonderrechten nach §35 StVO bei der Anfahrt besteht nicht"

Das Gleiche aus einer anderen Ecke von Deutschland:

Das Amtsgericht Groß Gerau hat einen Feuerwehrmann, der auf dem Weg zum Gerätehaus im Überholverbot ein anderes Fahrzeug überholte bei seiner Fahrt keine Sonderrechte nach §35 Abs 1 StVO zugestanden.

Eine Berufung gegen dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt abgelehnt. Bei der Fahrt von seiner Wohnung zum Feuerwehrhauptstützpunkt hat der Feuerwehrmann (noch) keine hoheitliche Aufgabe erfüllt. Die Fahrt diente allenfalls der Vorbereitung einer späteren hoheitlichen Aufgabe (Einsatz).

Fazit:

Ein "ich darf" ist zwar richtig, endet aber irgendwo bei +15 km/h über soll. Praktisch bedeutet das, man "darf" weniger, als die Meisten ohnehin schon ohne jede Alarmierung unterwegs ist.

Wenn man hoheitliche Aufgaben übernimmt, dann "darf" man auch, alles richtig. Aber dass man auf oder mit der Anfahrt bereits hoheitliche Aufgaben erfüllt, das ist falsch.

Dahingehend wäre es sehr interessant zu wissen, welche hoheitliche Aufgabe man beim Falschparken erfüllt. Auch hier wieder das Missverständnis: Die Person mag ja hoheitliche Aufgaben am Einsatzort erfüllen, aber das (Privat)-Fahrzeug erfüllt keine hoheitlichen Aufgaben, wenn oder weil es im Parkverbot steht, es ist auch nicht dafür ausgerüstet und zugelassen, um hoheitliche Aufgaben (hier Schutz und Rettung) überhaupt erfüllen zu können.

Hallo!

Möglicherweise wäre es besser, nicht so viel darüber zu philosophieren, wie lange der BMW-Fahrer in den Knast müsste, sondern seinen Hintern nach rechts zu heben. Dann gibt´s für Nachfolgende auch nix zu drängeln...

Dann noch zu behaupten, das sei ein "Mordversuch", könnte schon fast als dümmlich aufgefasst werden.

Gruß,
M.

Danke Leute für eure Antworten und Kommenatre 😉 😛 !

Thema hat sich für mich erledigt

vg Noir

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Eurpol/Interpol.
Haha.
Schätze, die wenigsten wissen, was das ist.

"Aussendienstler" FBI-like haben die nicht.

Dort werden Informationen und Fahndungen verknüpft etc.

Aussschliesslich die Länderpolizeien setzen das dann um. vom BKA mal abgesehen...

Aber was man hier so liest, da wundert einen garnix mehr...

Die Sache vom TE ist ne Glasklare Nötigung, da sicher die subjektiven Tatbestände erfüllt sind, da der TE ja Platz gemacht hat.
Evtl. kann man sogar einen gefährlichen Eingriff prüfen.
Da das Ganze aber in Ösiland war, spielts eh keine Rolle, was deutsche Gesetze dazu sagen.

Das war garantiert Kottan - der hat da ermittelt 😁 .

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Die Sache vom TE ist ne Glasklare Nötigung, da sicher die subjektiven Tatbestände erfüllt sind, da der TE ja Platz gemacht hat.

Um hier Klarheit zu schaffen, kann es nicht schaden zu schauen, wie der Gesetzgeber Nötigung definiert.

Zitat:

StGB § 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Die Verwendung einer blauen Funzel ist weder als Anwendung von Gewalt, noch als Androhung eines empfindlichen Übels anzusehen, mithin hier den Tatbestand der Nötigung als erfüllt zu bezeichnen, mehr als abenteuerlich. Die Tatsache, daß der TE Platz gemacht hat ist dabei völlig irrelevant - oder machst Du auf der Autobahn nur Platz, wenn man Dich vorher nötigt? Obwohl das dann wiederum einiges erklären würde...🙄

Zitat:

Original geschrieben von NOIRc14nz


. Hinter mir aufeinmal ein BMW bisschen gedrängelt und aufeinmal Blaulicht eingeschalten

 

vg Noir

Ich würde das als Erzwingen des schnelleren Vorwärtskommens bezeichnen, oh Römer. Denn der hatte garantiert keinen Einsatz. Wenn er dabei noch dicht auffährt und den Sicherheitsabstand unterschreitet-was haben wir dann ? 😮 Der kann bloß froh sein, daß er keinem Ösi-Überwacher in die Finger gekommen ist. Stichwort: Erklärungsnotstand 😁 .

Edelster Metalhead, nach der gegenwärtig herrschenden Rechtsprechung stellt das zu dichte Auffahren noch keine Nötigung dar. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs muß es sich um einen Vorgang von einiger Dauer und größerer Intensität handeln (BGH St 19, S. 263, OLG Stuttgart, DAR 1998, S. 153). Das wird man dann aber kaum noch als ein bisschen gedrängelt bezeichnen können.

Edith fragt noch, wer ist eigentlich Reihard Mey?😕😁

Ich verstehe hier wieder mal die ganze Aufregung nicht. Ob Blaulicht oder nicht oder gar mit Martinshorn ist doch völlig Banane. Wenn einer drängelt, was im heutigen Straßenverkehr sicher nicht so eine Rarität ist, bekomme ich doch auch nicht das große Zittern und verfolge ihn danach noch mit überhöhter Geschwindigkeit. Dann sehe ich zu, dass ich ihn möglichst schnell vorbeilasse, alleine schon um meine eigene Gefährdung zu minimieren. Ich habe in meinem ganzen Leben noch niemand angezeigt, nur weil sich jemand falsch verhalten hat.

Ob da noch gleichzeitig Blaulicht an war, verändert doch überhaupt nichts an der Gesamtsituation. Vielleicht hatte er einen Grund dafür, vielleicht auch nicht, völlig egal. Dass man das nicht gerade toll findet und den Kopf schüttelt oder das Böse Wort mit A sagt – o.k. Mir wäre der Aufwand viel zu groß, wegen solcher Dinge womöglich die Polizei einzuschalten und dann käme am Ende noch raus, dass er berechtigt war. Ich frage doch bei zusätzlicher Einschaltung des Martinshornes auch nicht nach, ob er dazu berechtigt ist oder nicht – Platz machen, gut ist’s.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Edelster Metalhead, nach der gegenwärtig herrschenden Rechtsprechung stellt das zu dichte Auffahren noch keine Nötigung dar. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs muß es sich um einen Vorgang von einiger Dauer und größerer Intensität handeln (BGH St 19, S. 263, OLG Stuttgart, DAR 1998, S. 153). Das wird man dann aber kaum noch als ein bisschen gedrängelt bezeichnen können.

Edith fragt noch, wer ist eigentlich Reihard Mey?😕😁

Oh werter Römer, unser Wie auch immer Gerichtshof hat da eh nichts zu melden und wie die Ösis das sehen geht mir auch irgendwo dran vorbei. Tatsache ist nunmal , daß der im Ausland garantiert nichts zu melden hatte.Woraus denn folgt, daß der TE höchstens in Ösiland die Welle machen muß wenn er denn nichts anderes zu tun hat 😛 .

Zu Frage 2 : Ich hatte mal ein früheres Leben bevor ich bekehrt wurde....😁😎😎

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Um hier Klarheit zu schaffen, kann es nicht schaden zu schauen, wie der Gesetzgeber Nötigung definiert.

Völlig richtig

Zitat:

StGB § 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig ...

Das die Funzel nicht legal ist, ist schon verständlich

Zitat:

... mit Gewalt ...

Da gibt es einiges vom BGH zum Thema psychische Gewalt und Fernwirkung

Zitat:

... oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ...

Drohung kann verschiedene Aspekte haben, aber hier nicht nötig, weil es über das "oder" nur eine zweite Varianz ist

Zitat:

... zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Rechts rüber ist eine Handlung, die, wenn durch das Blaulicht ausgelöst, hier auch passt.

Zitat:

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Unbegründet freie Bahn zu fordern ist verwerflich.Die Verwendung einer blauen Funzel ist weder als Anwendung von Gewalt, noch als Androhung eines empfindlichen Übels anzusehen, mithin hier den Tatbestand der Nötigung als erfüllt zu bezeichnen, mehr als abenteuerlich.Aber wieso nicht gleich schreiben:

"Richter haben keine Ahnung, und die Verurteilten nach solchen Spielchen sind alles nur Justizopfer."

Wäre doch viel einfacher und man müsste nicht öffentlich machen, dass man von dem Thema nur eine Meinung jenseits einer Ahnung hat.

Verstehe die Diskussion nicht. In Deutschland ist unerlaubtes Fahren mit Blaulicht eine Ordnungswidrigkeit (?) die mit kleinem Geld geahndet wird. In einem anderen Forum habe ich folgenden Strafzettel gefunden: "*kritzel* Austrahlung blaues Licht" - macht 25€.

Wer sich jetzt selbst Sonderwegerechte erzwingt (!) und dabei noch andere gefährdet, muss natürlich mit einer höheren Strafe rechnen. Die Strafe für reines, unerlaubtes Fahren mit Blaulicht ist aber, wie bereits erwähnt, ein Witz...

OMG....
Münchner Kennzeichen.... Da war wohl ein Politiker unterwegs oder sein Chaufeur der das Auto via Autobahn zum Zielort bringen musste, währerd der Politiker in der Luft ist.

So einfach kann oft die Erklärung sein.
Mit § und so nem Scheiß braucht ihr nicht kommen. Dagegen kann man nichts machen - erstrecht nicht ohne Kennzeichen.

Mich hat eine 10Fahrzeugstarke BMW 7er Flotte auf einer Bundesstraße nachts um halb drei mit Blaulicht überholt.... ne eher Stehengelassen - Tipe auf über 200km/h. Ohne Rücksicht auf die Verkehrssituation. War zudem noch vor einer kurve. Ich bin dann mal lieber von 110 auf 40 runter. Mein leben ist mir da zu wichtig. War übrigens der Stoiber wie ich rausgefunden habe.

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino


War übrigens der Stoiber wie ich rausgefunden habe.

Der musste wahrscheinlich dringend in den Hauptbahnhof einsteigen.

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