Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle
Guten Tag,
ich hätte einige Ratschläge von euch wie ich mit dem Unfallschaden seitens der Unfallverursacherin umgehen soll.
Zu meinen Fahrzeugdaten :
Renault Twingo 1.2
Baujahr 2000
Kilometerlaufleistung : 206000
55 PS
Zustand : Gepflegter und sehr guter Zustand
Unfallschaden : Hinten Links (Großer Blechschaden)
Kurz zur Tatablauf :
Eine Frau ist mit ihren 2 Kindern (Elektro Fahrrad) mit Kinderwagenmobil auf mein Fahrzeug gestürzt und hat denn Schaden verursacht. Bei dem Unfallort war zum Glück ein Zeuge (Mein Stiefvater anwesend) und hat denn Unfall miterlebt. Daraufhin hat die Frau die vollständige Schuld gegenüber denn Zeugen und nach dem Rufen des Zeugen an mich nochmals bestätigt. (Kinder sind zum Glück und ihr nichts passiert) !!!! Keine Personenschäden
Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auf dass hinzuziehen der Polizei verzichtet, auch im Bezug dass es hier ein Zeugen gibt der dies alles gesehen hatte.
Da ich jedoch im ersten Moment davon ausging, dass es sich um ein Bagatellschaden handelt habe ich zwecks Schadensminderungspflicht einen Kostenvoranschlag für 50,00 Euro erstellen lassen. Laut Auskunft der Werkstatt ist es kein Bagatellschaden und die Gesamtkosten für die Reparatur betragen laut KV 3,317,56 Euro.
Die Unfallverursacherin hatte mir mitgeteilt dass sie es ihrer Versicherung meldet und wollte mir nicht ihre Versicherungsdaten herausrücken. Schon dies hat mich im hohen Maße verärgert, denn ich wollte bzw. will diesen Schaden eben soweit wie möglich Reguliert haben.
Ich hab ihr daher die Kopie des KV in die Hand gedrückt und gesagt die Versicherung soll sich bitte umgehend innerhalb einiger Tage bei mir melden. Bis jetzt noch keine Rückmeldung!
Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein.
1. Soll ich warten bis sich die Versicherung bei mir meldet ?
2. Soll ich ein (bei diesem großen Schaden) einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger einschalten um ein echtes Gutachten erstellen zu lassen ?
3. Soll ich die Regulierung an mein Rechtsanwalt übergeben ? Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt von 500,00 Euro liegt vor.
Wie ich selbst mitbekommen habe, kann ich ein Gutachten seitens der gegnerischen Versicherung ablehnen sollten sie denn KV nicht aktzeptieren.
Ich gehe bzw. die Werkstatt geht davon aus dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Was soll ich als nächstes tun ? Gibt es schon solche die sowas durchgemacht haben ?
Danke euch :-)
Grüße
Antonio
240 Antworten
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 18:09:10 Uhr:
Dann muss halt ihr Ehemann blechen ?
Wie kommst Du auf das schmale Brett, dass der Ehemann das muss?
Vielleicht haben sie Gütertrennung vereinbart oder sind nicht mal verheiratet.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 18:16:18 Uhr:
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 18:09:10 Uhr:
Dann muss halt ihr Ehemann blechen ?
Wie kommst Du auf das schmale Brett, dass der Ehemann das muss?
Vielleicht haben sie Gütertrennung vereinbart oder sind nicht mal verheiratet.
Darf ich ehrlich zu dir sein ?
Auch wenn sie dafür anschaffen gehen müsste wäre es mir eigentlich egal.
Ich will ja nur mein Schaden reguliert haben und bezahlt haben... alles andere ob sie 50 Ehemänner hat ist mir eigentlich egal.... *g*
Zitat:
@germania47 schrieb am 26. März 2022 um 18:12:14 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2022 um 18:08:24 Uhr:
Auch wenn die Dame mit dem Rad ins Auto gefallen ist, heißt das nicht dass sie dafür haftet. Nun aber genug aus dem Nähkästchen geplaudert ... 🙂Jetzt überforderst Du aber jemanden. 🙂
Möglich. 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2022 um 18:27:36 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 26. März 2022 um 18:12:14 Uhr:
Jetzt überforderst Du aber jemanden. 🙂
Möglich. 🙂
Eigentlich sehe ich die Sache der Schuldfrage entspannt entgegen. Auch dass ein Zeuge vorhanden ist stärkt meine Position. Zu alldem ist die Parkplätze von der Gemeinde angemeldet.
😉
Ähnliche Themen
Um Feststellung der Schuld geht's doch gar nicht.
Und was spielt es für eine Rolle, wer die Parkplätze angemeldet hat.
Was auch immer das bedeuten soll
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 19:05:53 Uhr:
Um Feststellung der Schuld geht's doch gar nicht.Und was spielt es für eine Rolle, wer die Parkplätze angemeldet hat.
Was auch immer das bedeuten soll
Die Parkplätze sind von der Gemeinde explizit als Parkplätze markiert. Da es hier wenig Parkplatzmöglichkeiten gibt. Natürlich geht es nicht um die Schuldfrage, weil ein User hier schrieb ob mein Fahrzeug richtig geparkt ist. Die Tatsache dass es kein Halteverbot gibt und dass ein stehendes geparktes Fahrzeug vorausschauend von einer Fahrradfahrerin beschädigt wird und dies auch noch ein Zeuge alles miterlebt hat, wollte ich dass klarstellen.
Selbst ein Falsch geparktes Auto, gibt ein Fahrradfahrer kein Freibrief für einen Schaden zu verursachen! Eine Mitschuld würde sich vllt. zwischen 5 % - 10 % ergeben bei einem tatsächlich falsch geparktes stehendes Fahrzeug.
Aber ich danke für die Informationen, da ich mich auch hier schon bereits informiert habe der Schuldfrage.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 19:05:53 Uhr:
Um Feststellung der Schuld geht's doch gar nicht.Und was spielt es für eine Rolle, wer die Parkplätze angemeldet hat.
Was auch immer das bedeuten soll
Nun, finde ich selbst interessant und nicht immer Abwegig! Denn es gibt eben diese Leute die alles beschädigen und versuchen die Schuld dann denn Geschädigten in die Schuhe zu schieben 😉
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 19:05:53 Uhr:
Um Feststellung der Schuld geht's doch gar nicht.Und was spielt es für eine Rolle, wer die Parkplätze angemeldet hat.
Was auch immer das bedeuten soll
In Extremfällen wie z.b ein Fahrradweg und du parkst dort mittendrin wie ein Vollhonk und ein Fahrradfahrer verletzt sich und beschädigt dass Auto kann tatsächlich so sein dass du eine Mitschuld trägst.
Besonders im Straßenverkehr sind Fahrradfahrer gut geschützt weil sie nicht motorisiert sind. Hier neigen Gerichte oft auch eine Mitschuld beim Autofahrer zugeben.
Jedoch sieht es bei stehenden Fahrzeuge anders aus! Dann müsste man tatsächlich sich fragen, ob derjenige oder diejenige ein Fahrrad mit Elektro oder ohne Elektro führen kann oder ihr denn Entzug mit auf dem Weg gibt.
Unfälle passieren und sind menschlich! Auch ich selbst hab einmal einen Schaden verursacht und musste ihn über Gutachten bezahlen! Soviel Verantwortungsbewusstsein sollte denke ich jeder vernünftige denkende Mensch haben...
Zu alldem hatte ich die Polizei nicht gerufen, weil dort 2 kleine Kinder dabei waren und wollte sie nicht noch mehr
dadurch verschrecken. Aber Hinblick darauf, dass hier manche tatsächlich hier die Schuldfrage anzweifeln sollte ich lieber nächstes mal meine Güte beiseite lassen und knallhart die Polizei rufen und die Unfallverursacherin bitten am Unfallort zu verbleiben bis die Polizei eintrifft. Ob dann Kinder oder behinderte Personen anwesend sind, ist mir dann auch egal....
Also nun auch von mit ein Tipp als Außenstehender und Eigentümer eines alten Autos das keine 2000.- mehr wert ist. Versuche 300.- oder wenn Du Sehr forsch bist , sogar 400.- von Ihr zu erhalten. Dann nimm das Geld schnell mit Kußhand und Danke Gott dafür! Fahr den Twingo weiter wie er ist und aus.
Alles andere kostet Dir nur Nerven, Zeit und Stress und hat überhaupt, und echt gar keinen Sinn und Mehrwert.
Es gibt nicht mehr als max.500.- für diesen Schaden und dieses Auto. Bitte, bitte glaube das doch endlich.
Bisher weiß doch noch niemand, was die Verursacherin zu einer realistischen Schadenersatzforderung sagen wird. Der TE kennt ja die Höhe des Schadens selbst noch nicht.
Ebenfalls weiß niemand, ob eine eintrittspflichtige Versicherung vorhanden ist. Dass die sich nach drei Tagen noch nicht gemeldet sagt doch noch nichts.
Und auch über die Zahlungsfähigkeit der Verursacherin ist nichts bekannt. Nur weil ein User hier schlechte Erfahrungen gemacht hat muss das ja nicht jedem so gehen.
Damit ist es doch nun wirklich deutlich zu früh um dem TE zu empfehlen, sich mit unvollständigem Ersatz abzufinden!
Zitat:
@Pauliese schrieb am 26. März 2022 um 20:27:30 Uhr:
Also nun auch von mit ein Tipp als Außenstehender und Eigentümer eines alten Autos das keine 2000.- mehr wert ist. Versuche 300.- oder wenn Du Sehr forsch bist , sogar 400.- von Ihr zu erhalten. Dann nimm das Geld schnell mit Kußhand und Danke Gott dafür! Fahr den Twingo weiter wie er ist und aus.
Alles andere kostet Dir nur Nerven, Zeit und Stress und hat überhaupt, und echt gar keinen Sinn und Mehrwert.
Es gibt nicht mehr als max.500.- für diesen Schaden und dieses Auto. Bitte, bitte glaube das doch endlich.
Ich glaube leider nur ein Gutachten, der mir durch ein KFZ-Sachverständiger erstellt wird. Dies heißt nicht weil du die Erfahrung gemacht hast und ich nun auch die gleiche Erfahrung machen zu brauche.
Zu alldem ist für mich dass unabhängige Gutachten vom KFZ kostenfrei sowie ein mögliches Rechtseinwaltsbeistand auch kostenfrei. Da hier ein KV vorliegt in Höhe von 3317,00 Euro!
Mit Kusshand nehme ich mit Sicherheit nichts auf 😉
Wer weiß ob sie einer von der Versicherung sind... bitte lassen sie solche Postings... Danke!
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. März 2022 um 21:02:54 Uhr:
Bisher weiß doch noch niemand, was die Verursacherin zu einer realistischen Schadenersatzforderung sagen wird. Der TE kennt ja die Höhe des Schadens selbst noch nicht.
Ebenfalls weiß niemand, ob eine eintrittspflichtige Versicherung vorhanden ist. Dass die sich nach drei Tagen noch nicht gemeldet sagt doch noch nichts.
Und auch über die Zahlungsfähigkeit der Verursacherin ist nichts bekannt. Nur weil ein User hier schlechte Erfahrungen gemacht hat muss das ja nicht jedem so gehen.Damit ist es doch nun wirklich deutlich zu früh um dem TE zu empfehlen, sich mit unvollständigem Ersatz abzufinden!
Sehe ich genauso.
Ich denke ich kann mich erst auf eine Schadenssumme verlassen wenn nächste Woche dass unabhängige Gutachten seitens des KFZ-Sachverständiger erstellt wird.
Bis dahin werde ich erstmal warten und hier mitteilen was dass Gutachten sagt.
Grüße
Antonio
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. März 2022 um 21:02:54 Uhr:
Bisher weiß doch noch niemand, was die Verursacherin zu einer realistischen Schadenersatzforderung sagen wird. Der TE kennt ja die Höhe des Schadens selbst noch nicht.
Ebenfalls weiß niemand, ob eine eintrittspflichtige Versicherung vorhanden ist. Dass die sich nach drei Tagen noch nicht gemeldet sagt doch noch nichts.
Und auch über die Zahlungsfähigkeit der Verursacherin ist nichts bekannt. Nur weil ein User hier schlechte Erfahrungen gemacht hat muss das ja nicht jedem so gehen.Damit ist es doch nun wirklich deutlich zu früh um dem TE zu empfehlen, sich mit unvollständigem Ersatz abzufinden!
Bis dahingehend werde ich auch denn Rechtsanwaltstermin und Mandatierung verschieben auf nächsten Freitag. Ich denke mal dass Ausschlaggebende wird dass Gutachten sein und darauf werde ich erstmal setzten bevor ich hier irgendwelche Phantasieprognosen erstelle.
Jedoch bitte ich zu bedenken, dass bereits ein kostenpflichtiger KV vorliegt der mir 50,00 Euro bereits gekostet hat. Diese Kosten werde ich selbstverständlich auch in der Summe einfließen lassen! Hier war es denke ich sogar wichtig ein KV zu erstellen, um ungefähre Kosten zu ermitteln. Natürlich weiß ich dass es Unterschiede zwischen ein Gutachten und KV gibt. Schon klar...
Danke
Also meine Frau wüsste jetzt auch nicht, bei welcher Haftpflichtversicherung wir sind.
Normalerweise tauscht man doch die Telefonnummern aus. Was spricht dagegen, sie einfach mal anzurufen? Ich würde mit dem Kfz dann mal vorbeifahren und die Sache mit ihr besprechen. Wenn sie nicht willens ist, die Reparatur zu bezahlen, kannst du immer noch einen Anwalt holen.
Zitat:
@Berny5000 schrieb am 26. März 2022 um 22:44:14 Uhr:
Also meine Frau wüsste jetzt auch nicht, bei welcher Haftpflichtversicherung wir sind.Normalerweise tauscht man doch die Telefonnummern aus. Was spricht dagegen, sie einfach mal anzurufen? Ich würde mit dem Kfz dann mal vorbeifahren und die Sache mit ihr besprechen. Wenn sie nicht willens ist, die Reparatur zu bezahlen, kannst du immer noch einen Anwalt holen.
Hallo, sie hat mir ihre Nummer nicht gegeben! Hier muss ich auch sagen, dass ich danach nicht gefragt habe! Sie hat aber meine erhalten mit der Kopie des KV.
Sie hat selbst mitgeteilt nach Rücksprache mit ihrem Mann dass sie es über die Versicherung laufen lassen will. Also gehe ich davon aus dass beide Parteien Haftpflichtversichert sind!
Ich werde erst bei ihr wieder vorbei gehen, wenn ich dass Gutachten habe. Für mich war es auch einen leichten Herzinfarkt gewesen des KV von 3317 Euro gewesen war für dass Auto! Jedoch werde ich mir jeden Cent laut Gutachten und deren Gutachterkosten holen...
Denn es wäre nicht gerade klug mit ihr da jetzt ein Gespräch anzufangen, wenn sie es der Versicherung gemeldet hat. Jedoch wie bereits geschrieben kommt mir ihr Verhalten ziemlich komisch rüber und schaue was nächste Woche passiert. Hier werde ich definitiv nicht viel Zeit verstreichen lassen zu meinen Ungunsten!
Ansonsten muss ich eben der lieben Frau mitteilen, dass sie verpflichtet ist laut Gutachten denn Schaden zu bezahlen, wenn es keine eintrittspflichtige Versicherung gibt und sie mir hier etwas erzählt hat was es nicht gibt. Dann bleibt mir hier nichts übrig Klage gegen sie einzureichen mit allen Kosten!