Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle
Guten Tag,
ich hätte einige Ratschläge von euch wie ich mit dem Unfallschaden seitens der Unfallverursacherin umgehen soll.
Zu meinen Fahrzeugdaten :
Renault Twingo 1.2
Baujahr 2000
Kilometerlaufleistung : 206000
55 PS
Zustand : Gepflegter und sehr guter Zustand
Unfallschaden : Hinten Links (Großer Blechschaden)
Kurz zur Tatablauf :
Eine Frau ist mit ihren 2 Kindern (Elektro Fahrrad) mit Kinderwagenmobil auf mein Fahrzeug gestürzt und hat denn Schaden verursacht. Bei dem Unfallort war zum Glück ein Zeuge (Mein Stiefvater anwesend) und hat denn Unfall miterlebt. Daraufhin hat die Frau die vollständige Schuld gegenüber denn Zeugen und nach dem Rufen des Zeugen an mich nochmals bestätigt. (Kinder sind zum Glück und ihr nichts passiert) !!!! Keine Personenschäden
Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auf dass hinzuziehen der Polizei verzichtet, auch im Bezug dass es hier ein Zeugen gibt der dies alles gesehen hatte.
Da ich jedoch im ersten Moment davon ausging, dass es sich um ein Bagatellschaden handelt habe ich zwecks Schadensminderungspflicht einen Kostenvoranschlag für 50,00 Euro erstellen lassen. Laut Auskunft der Werkstatt ist es kein Bagatellschaden und die Gesamtkosten für die Reparatur betragen laut KV 3,317,56 Euro.
Die Unfallverursacherin hatte mir mitgeteilt dass sie es ihrer Versicherung meldet und wollte mir nicht ihre Versicherungsdaten herausrücken. Schon dies hat mich im hohen Maße verärgert, denn ich wollte bzw. will diesen Schaden eben soweit wie möglich Reguliert haben.
Ich hab ihr daher die Kopie des KV in die Hand gedrückt und gesagt die Versicherung soll sich bitte umgehend innerhalb einiger Tage bei mir melden. Bis jetzt noch keine Rückmeldung!
Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein.
1. Soll ich warten bis sich die Versicherung bei mir meldet ?
2. Soll ich ein (bei diesem großen Schaden) einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger einschalten um ein echtes Gutachten erstellen zu lassen ?
3. Soll ich die Regulierung an mein Rechtsanwalt übergeben ? Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt von 500,00 Euro liegt vor.
Wie ich selbst mitbekommen habe, kann ich ein Gutachten seitens der gegnerischen Versicherung ablehnen sollten sie denn KV nicht aktzeptieren.
Ich gehe bzw. die Werkstatt geht davon aus dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Was soll ich als nächstes tun ? Gibt es schon solche die sowas durchgemacht haben ?
Danke euch :-)
Grüße
Antonio
240 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 17:26:23 Uhr:
Kannst Du das Gesetzt mal verlinken
Hier ein kurzes Textlink!
Abtretung des Schadensersatzanspruchs an den KFZ-Sachverständigen
Zur Ausgangslage: Kunde des KFZ-Sachverständigen ist der Unfallgeschädigte. Der Unfallgeschädigte schuldet daher auch grundsätzlich dem KFZ-Gutachter die Bezahlung seiner Rechnung. Der Unfallgeschädigte wiederum hat einen Anspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung auf Ersatz der Sachverständigenkosten, da diese Kosten einen aus dem Unfall resultierenden Schaden darstellen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 17:26:23 Uhr:
Kannst Du das Gesetzt mal verlinken
Vorausgesetzt natürlich wenn eine Versicherung seitens der Schädigerin besteht. Ansonsten müsste ich dies versuchen mit ihr zu klären und ihm schlimmstenfalls hat sie die Kosten zu tragen! Und diese sind nicht weniger als 1500 Euro! Schon alleine dass Gutachten kostet 600-700 Euro als KFZ-Gutachten
Solange das Fahrrad ein Fahrrad ist und kein HP-versichertes Kfz, hast du nur die verschuldensabhängige Haftung gegen die Radlerin. Deine Erfolgsaussichten sind, freundlich formuliert, einigermaßen überschaubar. Aber das wirst du noch sehen ... vermutlich erst wenn es zu spät ist.
Ich werde hier aber wie gesagt berichten wie die Sache ausgegangen ist. Und dementsprechend hier mitteilen!
Aber wie gesagt lasse ich mich nicht ohne unabhängiges Gutachten auf die HP Versicherung ein. Daraus habe ich schon in der Vergangenheit gelernt 😉
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2022 um 17:40:36 Uhr:
Solange das Fahrrad ein Fahrrad ist und kein HP-versichertes Kfz, hast du nur die verschuldensabhängige Haftung gegen die Radlerin. Deine Erfolgsaussichten sind, freundlich formuliert, einigermaßen überschaubar. Aber das wirst du noch sehen ... vermutlich erst wenn es zu spät ist.
Das wurde ihm ja nun schon des Öfteren Mitgeteilt, aber er versteht es nicht. Er hat ja auch schon geschrieben, dass das Fahrrad kein Kennzeichen hatte. Jetzt verwechselt er hier ziemlich gekonnt Privat- und KFZ-Haftpflicht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2022 um 17:40:36 Uhr:
Solange das Fahrrad ein Fahrrad ist und kein HP-versichertes Kfz, hast du nur die verschuldensabhängige Haftung gegen die Radlerin. Deine Erfolgsaussichten sind, freundlich formuliert, einigermaßen überschaubar. Aber das wirst du noch sehen ... vermutlich erst wenn es zu spät ist.
Deswegen und auch nur deswegen habe ich schon vor die nächste Woche ein Gutachten erstellen zulassen. Dieser sollte mir dienen im späteren Verlauf auch zur Beweissicherung gegen die Schädigerin vorzugehen! Hier habe ich 3 Jahre lang zeit zur Info... Alle entstanden Forderungen gerichtlich geltend zu machen!
Natürlich will ich nicht dass es soweit kommt, aber ihr Verhalten lässt mich etwas stutzig werden. Zu alldem habe ich nochmals ein Zeuge der auch diesbezüglich alles aussagen kann.
Grüße
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. März 2022 um 17:43:51 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2022 um 17:40:36 Uhr:
Solange das Fahrrad ein Fahrrad ist und kein HP-versichertes Kfz, hast du nur die verschuldensabhängige Haftung gegen die Radlerin. Deine Erfolgsaussichten sind, freundlich formuliert, einigermaßen überschaubar. Aber das wirst du noch sehen ... vermutlich erst wenn es zu spät ist.Das wurde ihm ja nun schon des Öfteren Mitgeteilt, aber er versteht es nicht. Er hat ja auch schon geschrieben, dass das Fahrrad kein Kennzeichen hatte. Jetzt verwechselt er hier ziemlich gekonnt Privat- und KFZ-Haftpflicht.
Nein dass habe ich schon verstanden. Dass es sich um eine Private Haftpflichtversicherung handelt! Aber diese befreit sie nicht automatisch von RA Kosten und SV Kosten! Eine KFZ Versicherung schaltet sich nur ein wenn ein Fahrzeug Luft,Kraft involviert ist.
Was habe ich denn nicht verstehen sollen ?
Zu alldem spielt es doch keine Rolle wie die Ausgangslage hier ist. Ob eine KFZ-Versicherung oder Haftpflichtversicherung muss mir denn Schaden ersetzten... so oder so!
Allein der Glaube, der hier gepostet wird, hilft nüx....
Da ist jemand im Irrgarten unterwegs und findet den Ausgang nicht.
Und wer bitte schön drückt dem TE noch ein Danke für sein Geschreibsel, was diesem Forum nicht gerecht wird?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2022 um 17:40:36 Uhr:
Solange das Fahrrad ein Fahrrad ist und kein HP-versichertes Kfz, hast du nur die verschuldensabhängige Haftung gegen die Radlerin. Deine Erfolgsaussichten sind, freundlich formuliert, einigermaßen überschaubar. Aber das wirst du noch sehen ... vermutlich erst wenn es zu spät ist.
Die Schuld hat sie zu 100 %! Zeuge war anwesend und hat dies auch bestätigt gegenüber denn Zeugen und mir.
Sollte sie es darauf ankommen lassen, dann verklage ich sie eben mit der Rechtschutzversicherung und ziehe vors Gericht!
Muss ich mir da sorgen machen ?
Dann warte ich halt eben Monatelang auf dass Geld... so ist es eben
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. März 2022 um 17:49:09 Uhr:
Und wer bitte schön drückt dem TE noch ein Danke für sein Geschreibsel, was diesem Forum nicht gerecht wird?
Darüber zerbreche ich mir seit dem Erblicken desselben auch den Kopf 😕
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2022 um 17:40:36 Uhr:
Solange das Fahrrad ein Fahrrad ist und kein HP-versichertes Kfz, hast du nur die verschuldensabhängige Haftung gegen die Radlerin. Deine Erfolgsaussichten sind, freundlich formuliert, einigermaßen überschaubar. Aber das wirst du noch sehen ... vermutlich erst wenn es zu spät ist.
Zuzüglich noch nicht zu vergessen der falschen Tatsachenbehauptungen. Die auch eine Strafanzeige rechtfertigen könnten gegen sie... nur mal als Hinweis
Eher Jahre. Wenn überhaupt was kommt.
Bei mir hat es 6 Monate gedauert, bis ich den Titel von Berlin hatte. Das war im Februar 16.
Du solltest mit ihr sprechen und einen realistischen Preis vorschlagen.
Deine 3,5k sind es nicht, nicht mal annähernd.
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 17:51:12 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2022 um 17:40:36 Uhr:
Solange das Fahrrad ein Fahrrad ist und kein HP-versichertes Kfz, hast du nur die verschuldensabhängige Haftung gegen die Radlerin. Deine Erfolgsaussichten sind, freundlich formuliert, einigermaßen überschaubar. Aber das wirst du noch sehen ... vermutlich erst wenn es zu spät ist.Zuzüglich noch nicht zu vergessen der falschen Tatsachenbehauptungen. Die auch eine Strafanzeige rechtfertigen könnten gegen sie... nur mal als Hinweis
Strafanzeige weil sie nicht wusste, keine PHV zu haben? ?
Mit welchem Account warst Du den früher unterwegs. Irgend so einen haltlosen Unsinn gab es schon mal
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 17:54:38 Uhr:
Eher Jahre. Wenn überhaupt was kommt.Bei mir hat es 6 Monate gedauert, bis ich den Titel von Berlin hatte. Das war im Februar 16.
Du solltest mit ihr sprechen und einen realistischen Preis vorschlagen.
Deine 3,5k sind es nicht, nicht mal annähernd.
Sie hatte mir bereits gesagt dass sie es über die Versicherung abwickeln lassen will! Ich werde erst jetzt abwarten bis ich dass Gutachten habe und in der Zwischenzeit sollte sich keine Versicherung bei mir melden ihr denn Gutachten vor der Nase drücken.
Dann schaue ich weiter wie ich weiterverfahren werde!
Jetzt hier irgendwas zu sagen, mit einem KV der natürlich evtl. denn Wagenwert übersteigt ist denke ich Blödsinn.
Bei einem unabhängigen KFZ Gutachten kann ich mir darauf festlegen dass sie die Summen bezahlt die dort drin stehen. Denke ich mal...