Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle
Guten Tag,
ich hätte einige Ratschläge von euch wie ich mit dem Unfallschaden seitens der Unfallverursacherin umgehen soll.
Zu meinen Fahrzeugdaten :
Renault Twingo 1.2
Baujahr 2000
Kilometerlaufleistung : 206000
55 PS
Zustand : Gepflegter und sehr guter Zustand
Unfallschaden : Hinten Links (Großer Blechschaden)
Kurz zur Tatablauf :
Eine Frau ist mit ihren 2 Kindern (Elektro Fahrrad) mit Kinderwagenmobil auf mein Fahrzeug gestürzt und hat denn Schaden verursacht. Bei dem Unfallort war zum Glück ein Zeuge (Mein Stiefvater anwesend) und hat denn Unfall miterlebt. Daraufhin hat die Frau die vollständige Schuld gegenüber denn Zeugen und nach dem Rufen des Zeugen an mich nochmals bestätigt. (Kinder sind zum Glück und ihr nichts passiert) !!!! Keine Personenschäden
Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auf dass hinzuziehen der Polizei verzichtet, auch im Bezug dass es hier ein Zeugen gibt der dies alles gesehen hatte.
Da ich jedoch im ersten Moment davon ausging, dass es sich um ein Bagatellschaden handelt habe ich zwecks Schadensminderungspflicht einen Kostenvoranschlag für 50,00 Euro erstellen lassen. Laut Auskunft der Werkstatt ist es kein Bagatellschaden und die Gesamtkosten für die Reparatur betragen laut KV 3,317,56 Euro.
Die Unfallverursacherin hatte mir mitgeteilt dass sie es ihrer Versicherung meldet und wollte mir nicht ihre Versicherungsdaten herausrücken. Schon dies hat mich im hohen Maße verärgert, denn ich wollte bzw. will diesen Schaden eben soweit wie möglich Reguliert haben.
Ich hab ihr daher die Kopie des KV in die Hand gedrückt und gesagt die Versicherung soll sich bitte umgehend innerhalb einiger Tage bei mir melden. Bis jetzt noch keine Rückmeldung!
Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein.
1. Soll ich warten bis sich die Versicherung bei mir meldet ?
2. Soll ich ein (bei diesem großen Schaden) einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger einschalten um ein echtes Gutachten erstellen zu lassen ?
3. Soll ich die Regulierung an mein Rechtsanwalt übergeben ? Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt von 500,00 Euro liegt vor.
Wie ich selbst mitbekommen habe, kann ich ein Gutachten seitens der gegnerischen Versicherung ablehnen sollten sie denn KV nicht aktzeptieren.
Ich gehe bzw. die Werkstatt geht davon aus dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Was soll ich als nächstes tun ? Gibt es schon solche die sowas durchgemacht haben ?
Danke euch :-)
Grüße
Antonio
240 Antworten
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. März 2022 um 17:13:34 Uhr:
Lieber TE,gehe mal davon aus, dass die hier beteiligten Diskutanten in verschiedenen Formen Kompetenz in Deinem Fall mitbringen.
Meine Höflichkeit verbietet mir das zu schreiben, was ich grad denke. 🙂
Ich habe mit dir kein Interesse zu schreiben... ich wiederhole mich! Dies wird auch in Zukunft so bleiben!
Grüße
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 17:13:24 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. März 2022 um 17:11:47 Uhr:
Du hast aber schon gemerkt, dass Du hier in einem Vesicherungsforum gelandet bist? 😕 da besteht natürlich die Gefahr, dass hier Leute unterwegs sind, welche mit Versicherungen, Schadenfällen und WBW zu tun haben.Wären wir in einem Kochforum, würden die Köche Dir den Brei verderben.
Ist mir auch bekannt... aber Angst habe ich vor einer Versicherung bestimmt nicht! Ich kenne meine Rechte...
Anscheinend nicht, sonst würdest Du Dich nicht von dem KV als Leistung der Unfallverursacherin ausgehen.
Antonio, hier sind sowohl Rechtsanwälte als auch SV/Gutachter am Schreiben....!
Bitte bitte bitte höre auf diese Personen...!
Du verrennst Dich total...!
Ferner merke ich an, dass Du nach dem Unfall gedacht hast, dass es sich um einen 50€-Schaden gehen würde, als Du den Schaden begutachtet hast...
Dir stehen so oder so eher 500€ als 750€ zu...
Bevor Du RA und SV/Gutachter beauftragst, rede erst noch mal mit der Dame und frage Sie höflich, was Sie jetzt denkt in diesem Fall unternehmen zu wollen...
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 17:16:07 Uhr:
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 17:13:24 Uhr:
Ist mir auch bekannt... aber Angst habe ich vor einer Versicherung bestimmt nicht! Ich kenne meine Rechte...
Anscheinend nicht, sonst würdest Du Dich nicht von dem KV als Leistung der Unfallverursacherin ausgehen.
Wenn sie überhaupt eine Versicherung hat und nicht gelogen hat... Vorausgesetzt! Sie wollte mir nicht einmal denn Namen der Versicherung melden... schon etwas komisch!
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Zitat:
@DarkDarky schrieb am 26. März 2022 um 17:17:27 Uhr:
Antonio, hier sind sowohl Rechtsanwälte als auch SV/Gutachter am Schreiben....!
Bitte bitte bitte höre auf diese Personen...!
Du verrennst Dich total...!
Ferner merke ich an, dass Du nach dem Unfall gedacht hast, dass es sich um einen 50€-Schaden gehen würde, als Du den Schaden begutachtet hast...
Dir stehen so oder so eher 500€ als 750€ zu...
Bevor Du RA und SV/Gutachter beauftragst, rede erst noch mal mit der Dame und frage Sie höflich, was Sie jetzt denkt in diesem Fall unternehmen zu wollen...
Also denn SV und RA schalte ich definitiv ein. Hier bleibt mir auch keine andere Wahl!
Naja in anonymen Foren kann man schon vieles behaupten und ich enthalte mich mal dazu ein wenig...
Die gute Frau hat zum Schluss gesagt dass sie es über die Versicherung abwickeln lassen will und diese meldet sich bei mir. Bis jetzt sind auch 3 Tage vorbei und niemand hat sich gemeldet....
Ob sie sich jemals meldet ?
Gute Frage...
Lass mal eine Werkstatt einen realistischen Preis für die Zeitwertgerechte Instandsetzung veranschlagen und dann fährst Du zu der Unfallverursacherin und schnackt das ab.
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 26. März 2022 um 17:17:27 Uhr:
Antonio, hier sind sowohl Rechtsanwälte als auch SV/Gutachter am Schreiben....!
Bitte bitte bitte höre auf diese Personen...!
Du verrennst Dich total...!
Ferner merke ich an, dass Du nach dem Unfall gedacht hast, dass es sich um einen 50€-Schaden gehen würde, als Du den Schaden begutachtet hast...
Dir stehen so oder so eher 500€ als 750€ zu...
Bevor Du RA und SV/Gutachter beauftragst, rede erst noch mal mit der Dame und frage Sie höflich, was Sie jetzt denkt in diesem Fall unternehmen zu wollen...
Ich gehe mal davon aus, dass sich nächste Woche spätestens jemand melden sollte. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ich eben davon ausgehen dass sie keine Versicherung hat denn Schaden zu begleichen oder die Versicherung weigert sich gegenüber die Schädigerin in Bezahlung zu gehen... keine Ahnung!
Im schlimmsten Falle wie bereits geschrieben, dass sie und denn Zeugen angelogen hat bezüglich der Versicherung kommen hier noch Straftatbestände dazu, wo ich mir überlegen muss wie ich dann weitermache.
Das muss sie leider nicht tun. Und wenn du weiterhin unrealistisch an die Sache rangehst, dann machst du es dir nur selbst schwer.
Kommt übrigens nicht so gut rüber einerseits zu fragen und bei nicht gefallenden Antworten aus der Haut zu fahren. Uns kann es egal sein was du machst und du bist frei in deinen Entscheidungen. Höflich sollte es dann aber doch bleben. 😉
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 17:17:34 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 17:16:07 Uhr:
Anscheinend nicht, sonst würdest Du Dich nicht von dem KV als Leistung der Unfallverursacherin ausgehen.
Wenn sie überhaupt eine Versicherung hat und nicht gelogen hat... Vorausgesetzt! Sie wollte mir nicht einmal denn Namen der Versicherung melden... schon etwas komisch!
Was hätte Dir der Name der Versicherung genutzt? Du hast keinen Direktanspruch, da es hier - wie schon mehrfach geschrieben wurde - um die Privathaftpflicht geht, den Schaden muss sie melden. Und..........3 Tage, ich bitte Dich🙄 Auch bei Versicherungen wird am Wochenende nicht gearbeitet und sicher haben die schlimmere Fälle auf dem Tisch liegen als einen 22 Jahre alten Twingo 😁
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 26. März 2022 um 17:21:29 Uhr:
Oh man, das kann auch locker 3 oder 4 Wochen dauern!! 3 Tage...; gibt es doch gar nicht...
Ich bin nicht verpflichtet auf die Versicherung zu warten! Schau mal bitte dass Gesetzt nach!!! Sonst könnte jeder einen Unfall verursachen und sagen... ja die Versicherung meldet sich in 4 Wochen!!!
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. März 2022 um 17:23:29 Uhr:
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 17:17:34 Uhr:
Wenn sie überhaupt eine Versicherung hat und nicht gelogen hat... Vorausgesetzt! Sie wollte mir nicht einmal denn Namen der Versicherung melden... schon etwas komisch!
Was hätte Dir der Name der Versicherung genutzt? Du hast keinen Direktanspruch, da es hier - wie schon mehrfach geschrieben wurde - um die Privathaftpflicht geht, den Schaden muss sie melden. Und..........3 Tage, ich bitte Dich🙄 Auch bei Versicherungen wird am Wochenende nicht gearbeitet und sicher haben die schlimmere Fälle auf dem Tisch liegen als einen 22 Jahre alten Twingo 😁
Natürlich muss sie denn Schaden melden und ich mache sollte sich die Versicherung dann bei mir melden die SV und RA Kosten geltend. Zwecks der Regulierung und daraus auch die Erstellung des Gutachtens. Ein Gutachter seitens der HP Versicherung wird meinerseits abgelehnt und auch keine Nachbesichtigung aktzeptiert.
Ein 22 Jahre alter Twingo liegt preislich noch unter meinem Suex 😁
Paul hat das richtig rübergebracht.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 17:26:23 Uhr:
Kannst Du das Gesetzt mal verlinken
Schau bitte selbst, ich hab mich davor erstmal informiert.
Laut Gesetzt folgt erst § 823 Schadensersatzpflicht des Schädigers. Dass wäre in diesem Fall die Unfallverursacherin.
Laut Urteile des Bundesgerichtshofes sind die Gutachterkosten und Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Versicherung zu 100 % zu übernehmen.
Nur wenn ein Bagatellschaden bis zu 750 Euro es sind, berechtigt es nicht zu einem Gutachtenkosten!
Da jedoch hier im meinen Falle eine KV von über 3000 Euro Schadenskosten im Raum steht, bin ich glaube ich sogar verpflichtet ein Gutachten mit Wiederbeschaffungswert, Restermittlung , Minderwert erstellen zulassen. Auch hier als unabhängig und nicht von der Versicherung bestimmt...