Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle

Renault Twingo I ( C06)

Guten Tag,

ich hätte einige Ratschläge von euch wie ich mit dem Unfallschaden seitens der Unfallverursacherin umgehen soll.

Zu meinen Fahrzeugdaten :

Renault Twingo 1.2
Baujahr 2000
Kilometerlaufleistung : 206000
55 PS
Zustand : Gepflegter und sehr guter Zustand

Unfallschaden : Hinten Links (Großer Blechschaden)

Kurz zur Tatablauf :

Eine Frau ist mit ihren 2 Kindern (Elektro Fahrrad) mit Kinderwagenmobil auf mein Fahrzeug gestürzt und hat denn Schaden verursacht. Bei dem Unfallort war zum Glück ein Zeuge (Mein Stiefvater anwesend) und hat denn Unfall miterlebt. Daraufhin hat die Frau die vollständige Schuld gegenüber denn Zeugen und nach dem Rufen des Zeugen an mich nochmals bestätigt. (Kinder sind zum Glück und ihr nichts passiert) !!!! Keine Personenschäden

Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auf dass hinzuziehen der Polizei verzichtet, auch im Bezug dass es hier ein Zeugen gibt der dies alles gesehen hatte.

Da ich jedoch im ersten Moment davon ausging, dass es sich um ein Bagatellschaden handelt habe ich zwecks Schadensminderungspflicht einen Kostenvoranschlag für 50,00 Euro erstellen lassen. Laut Auskunft der Werkstatt ist es kein Bagatellschaden und die Gesamtkosten für die Reparatur betragen laut KV 3,317,56 Euro.

Die Unfallverursacherin hatte mir mitgeteilt dass sie es ihrer Versicherung meldet und wollte mir nicht ihre Versicherungsdaten herausrücken. Schon dies hat mich im hohen Maße verärgert, denn ich wollte bzw. will diesen Schaden eben soweit wie möglich Reguliert haben.

Ich hab ihr daher die Kopie des KV in die Hand gedrückt und gesagt die Versicherung soll sich bitte umgehend innerhalb einiger Tage bei mir melden. Bis jetzt noch keine Rückmeldung!

Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein.

1. Soll ich warten bis sich die Versicherung bei mir meldet ?
2. Soll ich ein (bei diesem großen Schaden) einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger einschalten um ein echtes Gutachten erstellen zu lassen ?
3. Soll ich die Regulierung an mein Rechtsanwalt übergeben ? Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt von 500,00 Euro liegt vor.

Wie ich selbst mitbekommen habe, kann ich ein Gutachten seitens der gegnerischen Versicherung ablehnen sollten sie denn KV nicht aktzeptieren.

Ich gehe bzw. die Werkstatt geht davon aus dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Was soll ich als nächstes tun ? Gibt es schon solche die sowas durchgemacht haben ?

Danke euch :-)

Grüße

Antonio

UNfallschaden am 23.03.2022
240 Antworten

Komisch... da hab ich wohl eine andere RSV erwischt....

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. März 2022 um 16:56:34 Uhr:


TE ... nunja, wenn dich die Realität küssen sollte, dann halte sie ganz dolle fest. 😉

Der Streitwert deines Anliegens liegt bestenfalls zwischen 500,- und 1.000,- €, bewegt sich also in den beiden untersten Gebührenstufen für Gerichts- und Anwaltskosten. Da wird es schon schwer, einen Anwalt für den Vorgang über eine Erstberatung hinaus für sich zu gewinnen.

Die ungewisse Frage ist, ob die Unfallverursacherin liquide ist. Sollte das ein HP-versichertes E-Bike gewesen sein oder tatsächlich eine HP mit einbezogenem Radlerinnentum vorhanden sein, wäre das für dich gut, denn die HP wird wohl zahlen können. Ändert aber nichts daran, dass es auf die Differenz von WBW zu RW hinausläuft und die ist nunmal ziemlich dünn.

Wenn dir die Radlerin oder ihre pHP irgendwas um die 500,-/600,- € geben will, dann nimm das und mach einen Haken dran. Beule halbwegs rausdrücken und weiterfahren wird wohl ohnehin angestrebt sein.

Und zu alldem ist dass kein Bagatellschaden mehr. Der Kostenvoranschlag dient ja erstmal dazu ungefähre Kosten ermitteln zu lassen. Ein Bagatellschaden ist bis zu 750 Euro laut gesetzt noch anzusehen! Ich verstehe nicht warum ich auf ein Gutachten verzichten sollte und mich der möglichen HP Versicherung beugen soll ???

Der TE sollte mal die Bedingungen seiner RSV genau lesen und zur Sicherheit auch die seiner PHV, diese könnten ähnlich derer der Schädigrin sein.

Durchschlafen, Aufwachen, Nachdenken.... hilft manchmal

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Zitat:

@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 16:58:59 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. März 2022 um 16:56:34 Uhr:


TE ... nunja, wenn dich die Realität küssen sollte, dann halte sie ganz dolle fest. 😉

Der Streitwert deines Anliegens liegt bestenfalls zwischen 500,- und 1.000,- €, bewegt sich also in den beiden untersten Gebührenstufen für Gerichts- und Anwaltskosten. Da wird es schon schwer, einen Anwalt für den Vorgang über eine Erstberatung hinaus für sich zu gewinnen.

Die ungewisse Frage ist, ob die Unfallverursacherin liquide ist. Sollte das ein HP-versichertes E-Bike gewesen sein oder tatsächlich eine HP mit einbezogenem Radlerinnentum vorhanden sein, wäre das für dich gut, denn die HP wird wohl zahlen können. Ändert aber nichts daran, dass es auf die Differenz von WBW zu RW hinausläuft und die ist nunmal ziemlich dünn.

Wenn dir die Radlerin oder ihre pHP irgendwas um die 500,-/600,- € geben will, dann nimm das und mach einen Haken dran. Beule halbwegs rausdrücken und weiterfahren wird wohl ohnehin angestrebt sein.

Laut aber KFZ-Sachverständiger denn ich angerufen habe teilte mir mit, dass die Kosten des Gutachtens die gegnerische Versicherung zahlen muss. Um denn Wiederbeschaffungswert feststellen zulassen und andere Schadenspositionen muss ich hier erst doch ein Gutachten machen lassen.

Warum sollte ich mich mit weniger zufrieden geben, wenn ich über dass Gutachten mehr rausholen kann ?

Kannst Du ja nicht

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 26. März 2022 um 17:02:34 Uhr:


Der TE sollte mal die Bedingungen seiner RSV genau lesen und zur Sicherheit auch die seiner PHV, diese könnten ähnlich derer der Schädigrin sein.

Dass ist nicht nötig. Da ich bereits denn Rechtsanwalt eingeschaltet habe und dass Mandant bogen ausgefüllt habe. Der Selbstbehalt von 500 Euro wird erstmal fällig werden und muss ich aus eigener Tasche zahlen. Ändert aber nichts daran, dass ich mir die Kosten wieder zurückholen werde. Entweder bei der Schädigerin oder deren möglicher Versicherung...

Na dann viel Spaß und halte uns auf dem Laufenden. Ich lerne gerne dazu und lasse mich auch gerne mal überraschen.

Wenn es ein Opel wäre, dann wäre das noch was anderes. 😁

Spaß beiseite. Die RA und die SV-kosten sind sicherlich zu erstatten. Aber davon hast du nichts. Dein alter twingo ist leider nicht sehr wertvoll am Fahrzeugmarkt und diese Art von Schäden beeinträchtigt die Nutzbarkeit nicht. Da hast du einen geringen WBW und einen im Vergleich dazu hohen RW. Die Differenz wirst du bekommen. Die ist aber homäopathisch im Verhältnis zu deiner Vorstellung.

Du kannst natürlich das Rad drehen wie du magst. Aber schnelles Geld in ungefähr passender Höhe vs. cent-genaue Abrechnung in einigen Monaten oder Jahren oder gar ewig fruchtlosen Vollstreckungsversuchen ... ich wüsste was ich machen würde. Wenn die Dame nicht versichert sein sollte, treiben die weiteren Kosten deine Aussichten, das absehbare geringe Geld überhaupt zu sehen, deutlich in die Ferne.

Du kannst und wirst das schon so machen wie es dich glücklich macht. Wie es sinnvoll wäre, das wurde schon dargestellt.

Ich verstehe manche Kommentare hier nicht! Manche schreiben hier Wiederbeschaffungswerte und sind selbst keine Sachverständiger.

Wie kommt ihr zu solchen Schlüsse ? Autoscout und Automobile ?

Du hast aber schon gemerkt, dass Du hier in einem Vesicherungsforum gelandet bist? 😕 da besteht natürlich die Gefahr, dass hier Leute unterwegs sind, welche mit Versicherungen, Schadenfällen und WBW zu tun haben.

Wären wir in einem Kochforum, würden die Köche Dir den Brei verderben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. März 2022 um 17:08:14 Uhr:


Wenn es ein Opel wäre, dann wäre das noch was anderes. 😁

Spaß beiseite. Die RA und die SV-kosten sind sicherlich zu erstatten. Aber davon hast du nichts. Dein alter twingo ist leider nicht sehr wertvoll am Fahrzeugmarkt und diese Art von Schäden beeinträchtigt die Nutzbarkeit nicht. Da hast du einen geringen WBW und einen im Vergleich dazu hohen RW. Die Differenz wirst du bekommen. Die ist aber homäopathisch im Verhältnis zu deiner Vorstellung.

Du kannst natürlich das Rad drehen wie du magst. Aber schnelles Geld in ungefähr passender Höhe vs. cent-genaue Abrechnung in einigen Monaten oder Jahren oder gar ewig fruchtlosen Vollstreckungsversuchen ... ich wüsste was ich machen würde. Wenn die Dame nicht versichert sein sollte, treiben die weiteren Kosten deine Aussichten, das absehbare geringe Geld überhaupt zu sehen, deutlich in die Ferne.

Du kannst und wirst das schon so machen wie es die glücklich macht. Wie es sinnvoll wäre, das wurde schon dargestellt.

Natürlich werden die SV und RA Kosten erstattet. Deswegen übernimmt auch die RSV Versicherung denn Fall höchstwahrscheinlich. Im Hinblick darauf mag es zwar so sein dass der Wert des Fahrzeuges nicht der der Reparatur gleichsetzt. Aber dafür bräuchte ich ja erst ein Gutachten und dieser wird sollte die Versicherung einen schicken wollen, kann ich diesen ja ablehnen.

Sollte sie wirklich keine Versicherung haben, und man kann hier als der Böse Junge hinstellen wie man will! Ich bin der Geschädigte und sie die Unfallverursacherin...

Dann haue ich ihr Strafanzeigen sowie denn Rechtsanwalt hinterher....

Sie sollten schon an sich froh sein, dass ich beim Unfallort nicht sofort die Polizei gerufen hatte und dort schon denn großen Stress angefangen habe....

Meine Meinung mal dazu....

Zitat:

@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 17:08:17 Uhr:


Ich verstehe manche Kommentare hier nicht! Manche schreiben hier Wiederbeschaffungswerte und sind selbst keine Sachverständiger.

Wie kommt ihr zu solchen Schlüsse ? Autoscout und Automobile ?

Wenn Du Dich da mal nicht täuschst!

Aber Deine 10jährige Erfahrung bei MT lässt Dich sicher Kenntnis haben, wer hier SV ist und wer nicht.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 26. März 2022 um 17:11:47 Uhr:


Du hast aber schon gemerkt, dass Du hier in einem Vesicherungsforum gelandet bist? 😕 da besteht natürlich die Gefahr, dass hier Leute unterwegs sind, welche mit Versicherungen, Schadenfällen und WBW zu tun haben.

Wären wir in einem Kochforum, würden die Köche Dir den Brei verderben.

Ist mir auch bekannt... aber Angst habe ich vor einer Versicherung bestimmt nicht! Ich kenne meine Rechte...

Lieber TE,

gehe mal davon aus, dass die hier beteiligten Diskutanten in verschiedenen Formen Kompetenz in Deinem Fall mitbringen.

Meine Höflichkeit verbietet mir das zu schreiben, was ich grad denke. 🙂

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 17:13:01 Uhr:



Zitat:

@Antonio_009 schrieb am 26. März 2022 um 17:08:17 Uhr:


Ich verstehe manche Kommentare hier nicht! Manche schreiben hier Wiederbeschaffungswerte und sind selbst keine Sachverständiger.

Wie kommt ihr zu solchen Schlüsse ? Autoscout und Automobile ?

Wenn Du Dich da mal nicht täuschst!

Aber Deine 10jährige Erfahrung bei MT lässt Dich sicher Kenntnis haben, wer hier SV ist und wer nicht.

Kann ich nicht sagen, klar! Aber manche Postings hier sind wirklich manchmal zum Lachen hab ich dass Gefühl. Der eine sagt... ne der SV wird nicht erstattet und ne kriegst die Rechtsanwaltsgebühren nicht erstattet. Da sehe ich schon dass hier sehr große Kompetenz bei manchen herrscht, ohne sich mal informiert zu haben.

Und manche meinen auch ich sollte 400 Ocken nehmen und alles gute der Schädigerin wünschen... also ich bitte...

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