Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle
Guten Tag,
ich hätte einige Ratschläge von euch wie ich mit dem Unfallschaden seitens der Unfallverursacherin umgehen soll.
Zu meinen Fahrzeugdaten :
Renault Twingo 1.2
Baujahr 2000
Kilometerlaufleistung : 206000
55 PS
Zustand : Gepflegter und sehr guter Zustand
Unfallschaden : Hinten Links (Großer Blechschaden)
Kurz zur Tatablauf :
Eine Frau ist mit ihren 2 Kindern (Elektro Fahrrad) mit Kinderwagenmobil auf mein Fahrzeug gestürzt und hat denn Schaden verursacht. Bei dem Unfallort war zum Glück ein Zeuge (Mein Stiefvater anwesend) und hat denn Unfall miterlebt. Daraufhin hat die Frau die vollständige Schuld gegenüber denn Zeugen und nach dem Rufen des Zeugen an mich nochmals bestätigt. (Kinder sind zum Glück und ihr nichts passiert) !!!! Keine Personenschäden
Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auf dass hinzuziehen der Polizei verzichtet, auch im Bezug dass es hier ein Zeugen gibt der dies alles gesehen hatte.
Da ich jedoch im ersten Moment davon ausging, dass es sich um ein Bagatellschaden handelt habe ich zwecks Schadensminderungspflicht einen Kostenvoranschlag für 50,00 Euro erstellen lassen. Laut Auskunft der Werkstatt ist es kein Bagatellschaden und die Gesamtkosten für die Reparatur betragen laut KV 3,317,56 Euro.
Die Unfallverursacherin hatte mir mitgeteilt dass sie es ihrer Versicherung meldet und wollte mir nicht ihre Versicherungsdaten herausrücken. Schon dies hat mich im hohen Maße verärgert, denn ich wollte bzw. will diesen Schaden eben soweit wie möglich Reguliert haben.
Ich hab ihr daher die Kopie des KV in die Hand gedrückt und gesagt die Versicherung soll sich bitte umgehend innerhalb einiger Tage bei mir melden. Bis jetzt noch keine Rückmeldung!
Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein.
1. Soll ich warten bis sich die Versicherung bei mir meldet ?
2. Soll ich ein (bei diesem großen Schaden) einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger einschalten um ein echtes Gutachten erstellen zu lassen ?
3. Soll ich die Regulierung an mein Rechtsanwalt übergeben ? Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt von 500,00 Euro liegt vor.
Wie ich selbst mitbekommen habe, kann ich ein Gutachten seitens der gegnerischen Versicherung ablehnen sollten sie denn KV nicht aktzeptieren.
Ich gehe bzw. die Werkstatt geht davon aus dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Was soll ich als nächstes tun ? Gibt es schon solche die sowas durchgemacht haben ?
Danke euch :-)
Grüße
Antonio
240 Antworten
Ich habe eine RSV mit 0,00 SB....
Wenn man in der RSV hoch gestuft wird rundet sich dals Bild ab, wenn man vorherigen Postings liest.... 🙄
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. März 2022 um 16:32:27 Uhr:
Dann würde es mich allerdings nicht wundern, wenn der RS-Versicherer zeitnah die Kündigung wegen erhöhtem Schadenaufkommen kündigt.
Nicht ganz. Es hängt mit denn Fällen zusammen! Zu allererste kann eine Rechtsschutzversicherung zwar kündigen aber muss denn aktuellen Rechtsstreit übernehmen. Hier kann sie sich auch nicht heraus Schlingeln und ist alles vertraglich geregelt.
Zum anderen Punkt ist, wenn sie die Kosten wieder zurückerhält des Schädigers. Im meinen Falle würde wahrscheinlich eine Deckungszusage erteilt und nach obsiegen wird sie sich die Kosten von der Unfallgegner in zurückholen mit dem vollstreckbaren Gerichtstitel.
In diesem Fall, wird Dir auch die RSV nicht den Betrag des KV eintreiben.
Das hätte die Werkstätte, die den KV gemacht hat, auch wissen können,wenn sie öfter Unfallschäden mit Versicherungen abrechnen.
Du glaubst doch nicht ernsthaft,dass eine Versicherung, wenn die überhaupt vorhanden ist, das doppelte des WBW zahlt?
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. März 2022 um 16:32:39 Uhr:
Ich habe eine RSV mit 0,00 SB....Wenn man in der RSV hoch gestuft wird rundet sich dals Bild ab, wenn man vorherigen Postings liest.... 🙄
Was meinst du ? Dafür ist die Rechtschutzversicherung ja da, gegen solche Leute vorzugehen die sich von denn Kosten drücken.
Aber auch ohne Rechtschutzversicherung kann man sollte man nicht dass nötige Einkommen haben, hier im Erfolgsfall Prozesskostenhilfe und Beratungsschein zu beantragen. Dies natürlich wenn man wirklich Mittellos ist um seine Rechte durchzusetzten...
Deswegen kann ich dein Posting hier gerade nicht verstehen ?
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 16:35:27 Uhr:
In diesem Fall, wird Dir auch die RSV nicht den Betrag des KV eintreiben.
Das hätte die Werkstätte, die den KV gemacht hat, auch wissen können,wenn sie öfter Unfallschäden mit Versicherungen abrechnen.
Du glaubst doch nicht ernsthaft,dass eine Versicherung, wenn die überhaupt vorhanden ist, das doppelte des WBW zahlt?
Ich rede hier nicht vom KV alleine! Ich rede hiervon dass ein Gutachten nächste Woche bei mir durchgeführt wird und sich die Versicherung daran halten muss. KFZ unabhängiges Beweissicherndes Gutachten
Da kann die Versicherung nicht sagen, ne zahlen wir nicht!
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 16:35:27 Uhr:
In diesem Fall, wird Dir auch die RSV nicht den Betrag des KV eintreiben.
Das hätte die Werkstätte, die den KV gemacht hat, auch wissen können,wenn sie öfter Unfallschäden mit Versicherungen abrechnen.
Du glaubst doch nicht ernsthaft,dass eine Versicherung, wenn die überhaupt vorhanden ist, das doppelte des WBW zahlt?
Und wenn keine Versicherung vorhanden sein sollte, bleibt mir sowieso nichts übrig die Schädigerin zu verklagen mit allen Kosten die verbunden sind. Diese können locker mit Gutachten und Rechtsanwaltskosten sowie Gerichtskosten an die 5000 Euro betragen.
Ob sich dass dann für die Schädigerin lohnt muss sie selbst wissen. Ich hab ja nur denn Selbstbehalt zu zahlen und mehr nicht...
Antonio,
du hast dich sehr herabfallend über Leute geäußert, die augenscheinlich Geld besitzen In der Art und Weise war das herabfallend und gehört nicht zum guten Ton.
Wenn Du von deiner RSV hochgestuft wurdest, spricht man gern auch mal von einem "Streithansel"
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. März 2022 um 16:41:12 Uhr:
Aber doch nicht für einen 22 Jahre alten Twingo.
Natürlich! Was hat dass Autowert damit zu tun, bei einer Klage ? Selbst im Gesetzt steht drinnen dass man ein Gutachten benötigt und ein Rechtsanwalt unverzichtbar ist. Auch wenn jetzt im schlimmstenfalls dass Twingo 1000-1500 Euro wert sein sollte, hat dass überhaupt nichts mit denn anderen Kosten zu tun. Diese trägt halt zum Schluss der Unfallverursacher...
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. März 2022 um 16:41:43 Uhr:
Antonio,du hast dich sehr herabfallend über Leute geäußert, die augenscheinlich Geld besitzen In der Art und Weise war das herabfallend und gehört nicht zum guten Ton.
Wenn Du von deiner RSV hochgestuft wurdest, spricht man gern auch mal von einem "Streithansel"
Nun auch du kennst meine Geschichte nicht weshalb ich 2 Fälle hatte und mich hier als Streithansel hinstellst. Ich habe noch nie einen KFZ-Fall in einer Rechtschutzversicherung gemeldet. Daher bitte ich dies dass Wort Streithansel gegenüber mich nicht mehr zu verwenden.
Ich habe geschrieben dass Leute wo Geld haben gierig sind. Ist keine Beleidigung oder deresgleichen. Ich hab selbst damit schonmals erfahrung gemacht und natürlich sind ja nicht alle so 😉
Naja, immerhin gibt es hier keine Grammtikpolizei.
Aber wenn man in der RSV hochgestuft wird, so ist das doch unmissverständlich.
Den Streithansel kannste meinetwgen geschenkt bekommen.
Ich denke, der TE wird mit seinen Schadenersatz-Vorstellungen noch ein böses Erwachen erleben und am Ende wird dieser Fred im Nirvana enden.
Edit: Die RS-Versicherung ist auch kein Wohlfahrtsverein.
TE ... nunja, wenn dich die Realität küssen sollte, dann halte sie ganz dolle fest. 😉
Der Streitwert deines Anliegens liegt bestenfalls zwischen 500,- und 1.000,- €, bewegt sich also in den beiden untersten Gebührenstufen für Gerichts- und Anwaltskosten. Da wird es schon schwer, einen Anwalt für den Vorgang über eine Erstberatung hinaus für sich zu gewinnen.
Die ungewisse Frage ist, ob die Unfallverursacherin liquide ist. Sollte das ein HP-versichertes E-Bike gewesen sein oder tatsächlich eine HP mit einbezogenem Radlerinnentum vorhanden sein, wäre das für dich gut, denn die HP wird wohl zahlen können. Ändert aber nichts daran, dass es auf die Differenz von WBW zu RW hinausläuft und die ist nunmal ziemlich dünn.
Wenn dir die Radlerin oder ihre pHP irgendwas um die 500,-/600,- € geben will, dann nimm das und mach einen Haken dran. Beule halbwegs rausdrücken und weiterfahren wird wohl ohnehin angestrebt sein.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. März 2022 um 16:51:23 Uhr:
Naja, immerhin gibt es hier keine Grammtikpolizei.Aber wenn man in der RSV hochgestuft wird, so ist das doch unmissverständlich.
Den Streithansel kannste meinetwgen geschenkt bekommen.
Ob du jetzt meine Grammatik sehr gut findest oder nicht interessiert mich eigentlich kein Stück.
Die RSV stuft meistens immer bei einem Fall Hoch! Nur bei Arbeitsrechtlichen Angelegenheiten z.b Güteverhandlungen werde die Kosten bei einem Rechtsstreit nicht übernommen.
Zu alldem habe ich kein Interesse mit dir hier weiter Dinge zu besprechen die nicht relevant sind zu meinem Fall.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2022 um 16:56:34 Uhr:
TE ... nunja, wenn dich die Realität küssen sollte, dann halte sie ganz dolle fest. 😉Der Streitwert deines Anliegens liegt bestenfalls zwischen 500,- und 1.000,- €, bewegt sich also in den beiden untersten Gebührenstufen für Gerichts- und Anwaltskosten. Da wird es schon schwer, einen Anwalt für den Vorgang über eine Erstberatung hinaus für sich zu gewinnen.
Die ungewisse Frage ist, ob die Unfallverursacherin liquide ist. Sollte das ein HP-versichertes E-Bike gewesen sein oder tatsächlich eine HP mit einbezogenem Radlerinnentum vorhanden sein, wäre das für dich gut, denn die HP wird wohl zahlen können. Ändert aber nichts daran, dass es auf die Differenz von WBW zu RW hinausläuft und die ist nunmal ziemlich dünn.
Wenn dir die Radlerin oder ihre pHP irgendwas um die 500,-/600,- € geben will, dann nimm das und mach einen Haken dran. Beule halbwegs rausdrücken und weiterfahren wird wohl ohnehin angestrebt sein.
Laut aber KFZ-Sachverständiger denn ich angerufen habe teilte mir mit, dass die Kosten des Gutachtens die gegnerische Versicherung zahlen muss. Um denn Wiederbeschaffungswert feststellen zulassen und andere Schadenspositionen muss ich hier erst doch ein Gutachten machen lassen.
Warum sollte ich mich mit weniger zufrieden geben, wenn ich über dass Gutachten mehr rausholen kann ?