Als Unfallgeschädigter am 23.03.2022 - Mein Renault Twingo hintere Seite eine sehr große Delle
Guten Tag,
ich hätte einige Ratschläge von euch wie ich mit dem Unfallschaden seitens der Unfallverursacherin umgehen soll.
Zu meinen Fahrzeugdaten :
Renault Twingo 1.2
Baujahr 2000
Kilometerlaufleistung : 206000
55 PS
Zustand : Gepflegter und sehr guter Zustand
Unfallschaden : Hinten Links (Großer Blechschaden)
Kurz zur Tatablauf :
Eine Frau ist mit ihren 2 Kindern (Elektro Fahrrad) mit Kinderwagenmobil auf mein Fahrzeug gestürzt und hat denn Schaden verursacht. Bei dem Unfallort war zum Glück ein Zeuge (Mein Stiefvater anwesend) und hat denn Unfall miterlebt. Daraufhin hat die Frau die vollständige Schuld gegenüber denn Zeugen und nach dem Rufen des Zeugen an mich nochmals bestätigt. (Kinder sind zum Glück und ihr nichts passiert) !!!! Keine Personenschäden
Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auf dass hinzuziehen der Polizei verzichtet, auch im Bezug dass es hier ein Zeugen gibt der dies alles gesehen hatte.
Da ich jedoch im ersten Moment davon ausging, dass es sich um ein Bagatellschaden handelt habe ich zwecks Schadensminderungspflicht einen Kostenvoranschlag für 50,00 Euro erstellen lassen. Laut Auskunft der Werkstatt ist es kein Bagatellschaden und die Gesamtkosten für die Reparatur betragen laut KV 3,317,56 Euro.
Die Unfallverursacherin hatte mir mitgeteilt dass sie es ihrer Versicherung meldet und wollte mir nicht ihre Versicherungsdaten herausrücken. Schon dies hat mich im hohen Maße verärgert, denn ich wollte bzw. will diesen Schaden eben soweit wie möglich Reguliert haben.
Ich hab ihr daher die Kopie des KV in die Hand gedrückt und gesagt die Versicherung soll sich bitte umgehend innerhalb einiger Tage bei mir melden. Bis jetzt noch keine Rückmeldung!
Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein.
1. Soll ich warten bis sich die Versicherung bei mir meldet ?
2. Soll ich ein (bei diesem großen Schaden) einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger einschalten um ein echtes Gutachten erstellen zu lassen ?
3. Soll ich die Regulierung an mein Rechtsanwalt übergeben ? Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt von 500,00 Euro liegt vor.
Wie ich selbst mitbekommen habe, kann ich ein Gutachten seitens der gegnerischen Versicherung ablehnen sollten sie denn KV nicht aktzeptieren.
Ich gehe bzw. die Werkstatt geht davon aus dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Was soll ich als nächstes tun ? Gibt es schon solche die sowas durchgemacht haben ?
Danke euch :-)
Grüße
Antonio
240 Antworten
Zitat:
@NDLimit schrieb am 22. Mai 2022 um 00:31:22 Uhr:
Noch eine Frage Antonio: Wie verlief denn nun im Nachgang der Kontakt mit der Unfallgegnerin?
Viel Kontakt gab es leider nicht. Sie hatte mich 1 mal auf meine Mobilrufnummer angerufen und mitgeteilt dass sie es der Versicherung mitgeteilt hat. Danach war sie telefonisch und Co. nicht mehr erreichbar.
Hierbei hatte ich dann auch soweit verzichtet mit ihr im Kontakt zu treten, weil sich die Versicherung gemeldet hatte.
Grüße
Ok, das reicht ja auch. Was will man dann noch mit der Unfallgegnerin besprechen - außer man will sie auf einen Kaffee einladen? 🙂
Zitat:
@NDLimit schrieb am 22. Mai 2022 um 00:42:31 Uhr:
Ok, das reicht ja auch. Was will man dann noch mit der Unfallgegnerin besprechen - außer man will sie auf einen Kaffee einladen? 🙂
Sie war leider verheiratet und hatte Kinder...
Dann hätte ich auch ihr Mann einladen müssen @g@
Ähnliche Themen
Danke für die Abschlussmeldung. Hätte ich nicht gedacht, dass es so glatt geht und Du über 1000.- anstandslos bekommst. Viele haben gesagt: sei froh wenn Du nen Humni von der Radltante kriegst. Gruß Paul
Zitat:
@Pauliese schrieb am 22. Mai 2022 um 19:43:00 Uhr:
Danke für die Abschlussmeldung. Hätte ich nicht gedacht, dass es so glatt geht und Du über 1000.- anstandslos bekommst. Viele haben gesagt: sei froh wenn Du nen Humni von der Radltante kriegst. Gruß Paul
Ja ist gut ausgegangen für mich.
Aber hat auch gute 2 Monate gedauert und lag daran dass der Rechtsanwalt erst alle Schreiben vorbereiten musste. Natürlich bekommt man nur dass Minimum wenn man dafür auch nicht kämpft!
Ist doch in jedem Bereich so von Liebe bis hin zum Beruf *Haha*
Liebe Grüße
Eigentlich ist im Ergebnis das rausgekommen, was zu erwarten war.
Die Schädigerin hatte nicht gelogen was die Versicherung angeht, es ist auch nicht an einer Zahlungsunfähigkeit gescheitert. Der Geschädigte hat aber insbesondere auch nicht die über 3.000 Euro aus dem KVA bekommen, auch nicht mit Rechtsanwalt.
Mit Rechtsanwalt und Gutachter scheint es relativ glatt gelaufen zu sein und vermutlich auch mit realistischem Ergebnis. Nicht zu beweisen ist meine (weiterhin bestehende) Prognose, dass es ohne Rechtsanwalt aber in jedem Fall ohne Gutachten ein paar hundert Euro weniger geworden wären 😉
Dass die Versicherung letztlich zum Gutachten auch noch den KVA bezahlt hat hätte ich nicht unbedingt erwartet; vielleicht mochten sie für 50 Euro nicht streiten, vielleicht hat der Anwalt auch einfach nur gut argumentiert "der Geschädigte wollte zunächst die Kosten gering halten"😉.
Ich hatte es eher so verstanden dass die Versicherung den Restwert und die Kosten des KVA von der Entschädigungssumme geMeinsam ABGEZOGEN hätte.
Also ca.105.- weniger bezahlt hat.
Zitat:
@hk_do schrieb am 22. Mai 2022 um 19:51:47 Uhr:
Eigentlich ist im Ergebnis das rausgekommen, was zu erwarten war.Die Schädigerin hatte nicht gelogen was die Versicherung angeht, es ist auch nicht an einer Zahlungsunfähigkeit gescheitert. Der Geschädigte hat aber insbesondere auch nicht die über 3.000 Euro aus dem KVA bekommen, auch nicht mit Rechtsanwalt.
Mit Rechtsanwalt und Gutachter scheint es relativ glatt gelaufen zu sein und vermutlich auch mit realistischem Ergebnis. Nicht zu beweisen ist meine (weiterhin bestehende) Prognose, dass es ohne Rechtsanwalt aber in jedem Fall ohne Gutachten ein paar hundert Euro weniger geworden wären 😉
Dass die Versicherung letztlich zum Gutachten auch noch den KVA bezahlt hat hätte ich nicht unbedingt erwartet; vielleicht mochten sie für 50 Euro nicht streiten, vielleicht hat der Anwalt auch einfach nur gut argumentiert "der Geschädigte wollte zunächst die Kosten gering halten"😉.
Ja klar, die Reparaturkosten waren immens und ich war ja auch selbst überrascht gewesen wo ich am Anfang denn KV erstellen lassen habe.
Die Kosten vom KV von 50,00 Euro hat mein Rechtsanwalt argumentiert, dass ich als Geschädigter erst davon ausgegangen war dass die Kosten geringer sind als 750,00 Euro.
Da dies jedoch nicht so war, wurde über denn Gutachten nochmals die Reparaturkosten zur Berechnung durchgeführt und ist sogar leider mehr raus gekommen als der KV. Stolze über 3600 Euro "lol"
Dass es ohne Gutachten und Rechtsanwalt ich weniger bekommen hätte, möglich oder auch nicht....
Ich denke immer wieder dass bei Versicherung erst mit Androhungen die sich in Bewegung setzten.....
Ich hab nur etwas Ärger bekommen vom Rechtsanwalt, weil ich schon davor denn Gutachter beauftragt hatte und er zu mir sagte, dies hätte er machen können damit es Kommunikationsmässig besser gewesen wäre....
Grüße
Zitat:
@Pauliese schrieb am 22. Mai 2022 um 19:57:00 Uhr:
Ich hatte es eher so verstanden dass die Versicherung den Restwert und die Kosten des KVA von der Entschädigungssumme geMeinsam ABGEZOGEN hätte.
Also ca.105.- weniger bezahlt hat.
Nein.
Die Versicherung hat denn Restwert von 55 Euro auf 1200 Euro abgezogen.
Ich habe selbst 1195,00 Euro erhalten. Die Kosten des Rechtsanwalts und des Gutachter sind auf deren Konto zu erstatten gewesen.
Also einmal die über 560 Euro Gutachterkosten und für denn RA 280 Euro.
Gesamtkosten: Über 2035,00 Euro
Grüße
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 22. Mai 2022 um 19:59:09 Uhr:
Ich habe selbst 1195,00 Euro erhalten.
Dann haben sie dich doch noch über den Tisch gezogen 😁
Nach meiner Rechnung hättest du bekommen müssen:
(1200,00 - 55,00 =) 1145,00 für den Fahrzeugschaden plus 25,00 Kostenpauschale plus die 50,00 für den KVA die du bereits ausgelegt hattest, macht in Summe 1.220 Euro.
Zitat:
@hk_do schrieb am 22. Mai 2022 um 20:10:01 Uhr:
Zitat:
@Antonio_009 schrieb am 22. Mai 2022 um 19:59:09 Uhr:
Ich habe selbst 1195,00 Euro erhalten.Dann haben sie dich doch noch über den Tisch gezogen 😁
Nach meiner Rechnung hättest du bekommen müssen:
(1200,00 - 55,00 =) 1145,00 für den Fahrzeugschaden plus 25,00 Kostenpauschale plus die 50,00 für den KVA die du bereits ausgelegt hattest, macht in Summe 1.220 Euro.
Naja, wegen 25 Euro mache ich auch nicht mehr rum.
Geschweige denn dass ich hier weitere Schreiben vom RA dann beauftragen müsste, nur wegen 25 Euro.
Ich hab fast 1200 Euro bekommen und dass war auch ungefähr soviel wie ich wollte.
Aber weitaus besser wie 300 Euro oder 400 Euro haha....
Zitat:
@NDLimit schrieb am 22. Mai 2022 um 20:14:53 Uhr:
Ich hatte eher in Erinnerung, dass Du die kompletten Rep-Kosten haben wolltest....
Nein, wie kommst du darauf ?
Ich hatte selbst im Internet nachgekuckt und hatte mir eine Realistische Preisvorstellung bis max. 1500 Euro gesetzt. Da aber manche unwissende User hier behauptet haben, ich würde nur 200 Euro oder 300 Euro bekommen, hab ich mich mit diesen Beträgen nicht zufrieden gegeben.
Nur weil jemand mal schlechte Erfahrung gemacht hat und 300 Euro bekommen hat, muss ich mich ja auch nicht dort rein stellen haha...
Noch dazu wurde ja auch von einigen Leute behauptet mein Auto würde noch 300-400 Euro Restwert haben, was laut Gutachten auch nicht der Fall ist. Denn dieser hat nur 55 Euro Restwert, also Schrottreif.... haha