Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?

Hallo zusammen,

heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.
Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.
Anbei eine Skizze.
Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:

Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.

Danke im Voraus und einen schönen Abend

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Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. September 2018 um 08:09:48 Uhr:


Könnt Ihr mal mit der Rumpöbelei aufhören? Hier gibt es zwei Meinungen, respektiert das gefälligst. Lest den Thread, dann erfahrt Ihr auch die Begründung. Wie es wirklich ausgeht wird man ja dann sehen.

Und vor allem sehen wir - naturgemäß - nur die Aussagen des TE, nicht die seines Unfallgegners...

@TE:

Da Du auf den Dienstgrad der Polizisten so explizit hingewiesen hast: 1 Stern bedeutet zwar schon, dass sie im Eingangsamt ihrer Laufbahn sind, aber bis man vom Kommisar (1 silberner Stern) zum Oberkommisar (2 Silbersterne) befördert wird, dauert das schon seine Zeit, je nachdem, wie die Randbedingungen dort sind. Daher muss das nicht heißen, dass die beiden Polizisten frisch von der "Police Academy" kamen, sondern sie können durchaus auch schon einige Dienstzeit hinter sich haben.

Zitat:

@Cokeaddicted92 schrieb am 7. September 2018 um 23:03:31 Uhr:


@otto2111 was mich fast mehr wundert, ist dass die Polizeischule scheinbar ihre Absolventen mit solchen Lücken auf die Praxis loslässt.

Vielleicht sind die Lücken auch an anderer Stelle und es gibt Lücken in der Praxis.

@VStromtrooper man merkte leider die Unerfahrenheit. Zudem hatte ich mit Mitte 20 fast Muttergefühle 😉 wenn der Schock nicht wäre

Bei der Masse an Gesetzen und Regeln in Deutschland kann kein Mensch alle im Kopf haben und die Polizei hatte diese jetzt halt nicht im Kopf....kann passieren. Deshalb haben die Juristen die dicken Bücher im Regal damit die in Ruhe nachlesen können....

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Deine Begründung ist aber eben auf den Fall hier nicht anwendbar wie dir inzwischen oft genug dargelegt werden konnte. Die Unterstellung von manvo das die TE den Unfall provoziert hat empfinde ich da oben drauf noch als Hammer. Noch unsachlicher geht es nicht - deswegen auch meine Deutlichkeit.

Zitat:

@manvo schrieb am 8. September 2018 um 00:27:58 Uhr:


Das Linksabbiegen war schon beendet, während du die Fahrspur gewechselt hast.
Warum hast du die Spur gewechselt wenn da schon einer fuhr?

Laut Skizze der TE passierte der Unfall vor dem Fussgängerbereich, also noch im Bereich der Kreuzung.
Für einen Fahrspurwechsel müßte der Unfall hinter diesem sein. Die TE befand sich aber "vor" den Fahrspuren und hatte somit die Wahl zwischen linker oder rechter Spur.
Ein Fahrspurwechsel vor dem Fusssgängerbereich wäre noch möglich, wenn es mehrere Spuren zum Rechts abbiegen gibt. Aber selbst dann müßte der Linksabbieger warten, bis die Rechtsabbieger abgebogen sind und darf erst dann fahren. Egal welche Situation vorhanden ist, so hat der Linksabbieger in jedem Fall die Vorfahrt missachtet und der TE könnte man ein "Vorfahrt erzwingen" als Teilschuld anlasten.
Ich gehe mal davon aus, dass der Linksabbieger nicht schon seit der letzten Ampelphase da stand. Nur dann wäre die TE schuld, aber diese Situation ist in meinem Augen nicht möglich, da der Linksabbieger dann schon den Quervekehr blockiert hätte.

Zitat:

@manvo schrieb am 8. September 2018 um 00:27:58 Uhr:


Das Linksabbiegen war schon beendet, während du die Fahrspur gewechselt hast.
Warum hast du die Spur gewechselt wenn da schon einer fuhr?

Na Dir möchte ich mal vor die Nase fahren, mein Auto ist fast 10 Jahre alt und hat über 200 000 Km runter.
Gibt bestimmt noch gut Geld wenn Du reinsemmlst.

Ich ziehe Dir einfach knapp vor Dein Auto, wenn Du einschlägst war mein Spurwechsel lange beendet. 😁

Zitat:

@Schubbie schrieb am 7. September 2018 um 08:30:04 Uhr:


Gleich in die linke Spur zu ziehen, ist schon recht egoistisch

So pauschal sollte das nicht stehenbleiben; es hat in Potsdam bspw. um den Hauptbahnhof herum durchaus Fahrbahnführungen, auch tlw. 2 je Richtung, die sich aber gleich nach der Hauptkreuzung wieder aufteilen und in unterschiedliche Richtungen weiterführen. Hier ist frühzeitiges Einordnen noch vor der Hauptkreuzung empfehlenswert, was aber nur der Ortskundige weiß.

Wird wohl auf eine Teilschuld hinauslaufen. Der Skizze nach ist der TE dem Linksabbieger in die Seite gefahren oder ? Hat der TE den Abbieger nicht gesehen/bemerkt? Hat er auf seiner vermeintlichen Vorfahrt bestanden oder nur drauf gehofft, dass der Linksabbieger schon noch bremsen wird ?

die TE 😉

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 8. September 2018 um 11:56:06 Uhr:


die TE 😉

Wahnsinnig wichtig, hier noch auf das Geschlecht hinzuweisen. Das ist sicher ausschlaggebend.

Was spricht dagegen, wenn das Geschlecht bekannt ist, dieses auch zu nutzen?
Frau? Gleiterfahrer

Zitat:

@Cokeaddicted92 schrieb am 7. September 2018 um 23:48:30 Uhr:


@manvo ohne Bremsung meinerseits wäre der andere Wagen vermutlich mir reingefahren. Ich habe eine Vollbremsung hingelegt. Die Kreuzung hat oftmals die Fußgänger auf grün, wenn ich abbiege. Daher war ich tatsächlich nicht explizit auf mögliche ungebremste Linksabbieger konzentriert. Eine Unfallprovozierung habe ich nicht nötig. Der Stress und die Zeit ist es mir im Ansatz nicht wert.

Dann drücke ich die Daumen, dass sich diese Bremsung nicht am Ende nachteilig für dich auswirkt.
Betone diesen Sachverhalt immer sehr deutlich, evtl. auch durch Bremsspuren und Schadenbild nachweisbar...

Auch wenn fast alle hier dies anders sehen, ich bin der Meinung, dass die unfallaufnehmenden Polizisten den Sachverhalt vollkommen richtig beurteilt haben.
Wenn man sich das Bild eingehend betrachtet, erkennt man, dass zum Unfallzeitpunkt der Abbiegevorgang längst beendet war und das getroffene Fahrzeug sich bereits seit mindestens 3 - 4 Fahrzeuglängen auf der Unfallfahrbahn befand.
Daraus ergibt sich für mich ein 100 %iges Verschulden der TE und eine ebensolche Haftung.
Warten wir also ab, wie irgendwann ein Gericht entscheiden wird...

In diesem Bild befindet sich der Kollisionspunkt im Kurvenradius und auf der Fußgängerquerung, die sich vor dem Beginn der zweispurigen Markierung befindet.

Schuld sind demnach der Radfahrer und die Polizei ... 😎

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