Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?

Hallo zusammen,

heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.
Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.
Anbei eine Skizze.
Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:

Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.

Danke im Voraus und einen schönen Abend

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Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.

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Zitat:

@U.Korsch schrieb am 7. September 2018 um 07:14:35 Uhr:


Frage: Haben die Linksabbieger in ihrem Ampel-Signalgeber Pfeile?

Wäre dort ein grüner Leuchtpfeil hätte die TE ROT haben müssen wenn dieser GRÜN leuchtet. Es kann somit zu keinen Problemen kommen.

Oder meinst du die richtungsweisenden Pfeile in der normalen Ampel.

Es gibt die Vorschrift, dass von rechts abzubiegen ist. Danach hättest Du zwar den Fahrstreifen wechseln dürfen, aber mit besonderer Vorsicht. Ich sehe das eher so wie die Polizei, wobei eine Teilschuld beim Anderen möglich ist.

Unabhängig der rechtlichen Frage, ist es doch eigentlich ratsam, dass man erst in der rechten Spur bleibt, damit die von vorne kommenden nicht unnötig warten müssen. Ist man abgebogen kann man immer noch den Blinker links setzen und muss dann ggf. kurz warten, bis man reingelassen wird. Gleich in die linke Spur zu ziehen, ist schon recht egoistisch und zudem wird ja auch rechts und nicht links geblinkt worden sein, womit der entgegenkommende nicht wissen konnte, dass in die linke Spur gefahren wird.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 7. September 2018 um 07:19:30 Uhr:


Oder meinst du die richtungsweisenden Pfeile in der normalen Ampel.

Diese.

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 7. September 2018 um 08:30:04 Uhr:


Gleich in die linke Spur zu ziehen, ist schon recht egoistisch

In zahllosen Großstädten geht es garnicht anders, weil alle so fahren und man mit defensiver Fahrweise nie nach links kommt, um sich z.B. an der unmmittelbar folgenden Kreuzung links einordnen zu können.

Ich setze den Blinker links und bleibe ggf. stehen. Sicherlich gibt es auch ausreichend Kreuzungen, bei denen man nach rechts aus eine zweispurige Fahrbahn abbiegen kann, man jedoch gleich nach links ziehen kann, da kein Gegenverkehr zu erwarten ist.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 7. September 2018 um 08:30:04 Uhr:


Gleich in die linke Spur zu ziehen, ist schon recht egoistisch

Nein ist es nicht, sofern man sich wie die TE schreibt, sofort wieder links abbiegen möchte. Im dichten Grossstadtverkehr geht es gar nicht anders. Oft muss man sogar mehrere Spuren überspringen, da fährt man noch auf der Kreuzung bis zur linksstehend Spur und biegt in diese ein. Egoistisch ist es nur wenn man seiner Linksspurgeilheit frönt, was natürlich auch sehr häufig der Fall ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. September 2018 um 08:05:41 Uhr:


Es gibt die Vorschrift, dass von rechts abzubiegen ist. Danach hättest Du zwar den Fahrstreifen wechseln dürfen, aber mit besonderer Vorsicht. Ich sehe dass eher so wie die Polizei, wobei eine Teilschuld beim Anderen möglich ist.

Eher umgekehrt, wenn Teilschuld dann bei der TE. Vom Grundsatz her, hätte der Linksabbieger seinen Gegenverkehr passieren lassen müssen. Den Fahrstreifenwechsel sehe ich auch nicht wirklich da die TE lediglich auf der Kreuzung weiter vor gefahren ist.

Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. September 2018 um 08:05:41 Uhr:


Es gibt die Vorschrift, dass von rechts abzubiegen ist. Danach hättest Du zwar den Fahrstreifen wechseln dürfen, aber mit besonderer Vorsicht. Ich sehe dass eher so wie die Polizei, wobei eine Teilschuld beim Anderen möglich ist.

Ganz sicher nicht!
Sie hat als vorfahrtsberechtigte Rechtsabbiegerin immer Vorfahrt (sagt ja der Name schon). Ob sie dabei innerhalb ihrer Abbiegrichtung die Spur wechselt oder nicht, hat absolut keine Auswirkungen auf den Linksabbieger, denn dieser MUSS warten bis er freie Fahrt hat.

oh doch. Guckstu StVO:

Zitat:

§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) ... Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

Hätte sich die TE so verhalten, wäre es zu keinem Unfall gekommen, denn Rechts- und Linksabbieger hätten jeweils einen Fahrstreifen für sich gehabt. Das Ganze ist völlig eindeutig - zu Lasten der TE.

Zitat:

@Cokeaddicted92 schrieb am 6. September 2018 um 23:24:43 Uhr:


Ich habe die Zahlung auch verweigert, aber ehrlichgesagt eher aus Schock. Er hätte mir alles erzählen können in dem Moment. Das war mein erster richtiger Unfall.. Ab nächster Woche kann ich mich bei dem Sachbearbeiter melden, der den Bußgeldbescheid bearbeitet. Ich hoffe, dass er mehr Ahnung/Erfahrung hat und sich das anhört. Vor allem schaut die Skizze der Polizei als Spurwechsel aus.. Zum Glück habe ich Fotos gemacht und den Zeugen hinter uns gestoppt.
Mensch, da verliert man echt den Glauben an die Urteilungsfähigkeit der Exekutive...

Der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle ist für Dich völlig uninteressant - lass das alles am besten mal nen Anwalt machen. Die Schuldfrage sehe ich nach der Beschreibung sehr eindeutig auf der anderen Seite, und selbst ohne RV ein geringes Kostenrisiko - mit einem guten VR- Anwalt!
Ansonsten: erster Ansprechpartner für Dich deine Haftpflichtvers.! Deutlich machen, dass keine eigene Schuld besteht und von Zahlungen abzusehen ist!
Einem BGB bzgl. des von den Polizisten vermuteten Abbiegefehlers natürlich fristgerecht widersprechen falls bis dahin noch kein Anwalt tätig ist.

Grüße und viel Erfolg!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. September 2018 um 09:25:04 Uhr:


oh doch. Guckstu StVO:

Zitat:

§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) ... Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

Hätte sich die TE so verhalten, wäre es zu keinem Unfall gekommen, denn Rechts- und Linksabbieger hätten jeweils einen Fahrstreifen für sich gehabt. Das Ganze ist völlig eindeutig - zu Lasten der TE.

Ich denke Du liegst daneben, da du die Vorfahrtsregel völlig ausblendest, zumal sich die TE absolut so verhalten hat wie du es zitierst hast.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. September 2018 um 09:25:04 Uhr:


oh doch. Guckstu StVO:

Zitat:

§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) ... Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

Hätte sich die TE so verhalten, wäre es zu keinem Unfall gekommen, denn Rechts- und Linksabbieger hätten jeweils einen Fahrstreifen für sich gehabt. Das Ganze ist völlig eindeutig - zu Lasten der TE.

Guckstu auch rischtisch:

Wollen war schon, weiterlesen bis (4):
"(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen."

Nicht weiter verunsichern bitte.

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 7. September 2018 um 09:31:57 Uhr:


erster Ansprechpartner für Dich deine Haftpflichtvers.! Deutlich machen, dass keine eigene Schuld besteht und von Zahlungen abzusehen ist!

kann man versuchen, denn die eigene HP ist ja auch für die Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig. Ob und inwieweit die Versicherung reguliert, liegt aber in ihrem eigenen Ermessen. Das enthebt einen auch nicht von der Mühe, den eigenen Schaden bei der gegnerischen Versicherung zu erstreiten.

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 7. September 2018 um 09:31:57 Uhr:


Einem BGB bzgl. des von den Polizisten vermuteten Abbiegefehlers natürlich fristgerecht widersprechen falls bis dahin noch kein Anwalt tätig ist

das ist sinnlos, denn der Verstoß gegen §9 StVO steht ja fest.

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