Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?
Hallo zusammen,
heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.
Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.
Anbei eine Skizze.
Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:
Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.
Danke im Voraus und einen schönen Abend
Beste Antwort im Thema
Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.
375 Antworten
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 8. September 2018 um 11:39:34 Uhr:
Wird wohl auf eine Teilschuld hinauslaufen. Der Skizze nach ist der TE dem Linksabbieger in die Seite gefahren oder ? Hat der TE den Abbieger nicht gesehen/bemerkt?
Vermutlich gesehen, aber damit gerechnet das er wartet.
Nach Deiner Theorie müsste man an jeder Kreuzung anhalten wenn man Wartepflichtige sieht, macht man aber nicht weil man damit rechnet, das sie warten, wie sie es tuen müssen. Machen sie es nicht kann es schon sein, das man ihnen in die Seite oder hinten rein fährt. Ist man jetzt Schuld ? Nein.
Klar gibt es auch Patienten die bestehen auf ihre Vorfahrt, auch dann wenn sie merken, das nichts mehr geht, das sehe ich bei der TE aber nicht.
Ein Gericht wird schon ein Urteil fällen....
Ich hoffe zu Gunsten des Rechtsabbiegers sonst gibts noch mehr Chaos auf den Straßen...
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Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 8. September 2018 um 11:39:34 Uhr:
Der Skizze nach ist der TE dem Linksabbieger in die Seite gefahren oder ? Hat der TE den Abbieger nicht gesehen/bemerkt? Hat er auf seiner vermeintlichen Vorfahrt bestanden oder nur drauf gehofft, dass der Linksabbieger schon noch bremsen wird ?
Die Skizze ist statisch, das Fahren ist aber dynamisch. Denk dir einfach die Situation eine halbe oder eine ganze Sekunde vor der Position auf der Skizze. Da hatte der wartepflichtige Linksabbieger gerade eingelenkt und fährt genau dorthin, wo die bevorrechtigte TE hinfahren will.
Ich glaube übrigens nicht, dass die Sache vor Gericht landet. Ich rechne mit einer vollständigen Regulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung.
@rrwraith
Wenn du die Linie zum rechts abbiegen weitermalst (linke Seite der Rechtsabbiegerspur), endet diese am linken Straßenrand hinter der gestrichelten Linie der Fussgängerüberquerung.
Somit endet der Abbiegevorgang genau dort und nicht früher, denn erst da ist die Kurve beendet. Abgesehen davon endet der Abbiegevorgang nach der Kreuzung und nicht darauf. Der Fussgängerüberquerungsbeteich gehört zur Kreuzung.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 08. Sep. 2018 um 14:59:05 Uhr:
das getroffene Fahrzeug sich bereits seit mindestens 3 - 4 Fahrzeuglängen auf der Unfallfahrbahn befand.
Das wären mindestens 15m, die der Gegner bereits geradeaus führe. Das wäre quer über die gesamte Breite der Kreuzung. Kann es sein, dass wir unterschiedliche Skizzen gesehen haben? Immerhin kam das andere Auto von oben, nicht von links.
Abgesehen davon sind 15m bei 50km/h gerade mal die Reaktionszeit, wenn man den Vorrangfehler des Gegners erkennt.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 8. September 2018 um 18:30:05 Uhr:
@rrwraith
Wenn du die Linie zum rechts abbiegen weitermalst (linke Seite der Rechtsabbiegerspur), endet diese am linken Straßenrand hinter der gestrichelten Linie der Fussgängerüberquerung.
Somit endet der Abbiegevorgang genau dort und nicht früher, denn erst da ist die Kurve beendet. Abgesehen davon endet der Abbiegevorgang nach der Kreuzung und nicht darauf. Der Fussgängerüberquerungsbeteich gehört zur Kreuzung.
Ich glaube als die TE die Skizze gemacht hat, konnte sie nicht ahnen wie hart hier von einigen um jeden Zentimeter bzw um den Radius der gefahrenen Kurven und natürlich um die Geschwindigkeiten gefeilscht wird.
Es ist eine Skizze und keine millimetergenaue Darstellung.!
Also hört mal auf, euch als Unfallursachenforscher zu betrachten.
Das gilt natürlich auch für viele andere Beiträge.
Das Bild ist von Google Maps und ich gehe davon aus, dass die TE erkennen kann, ob der Unfall nun vor oder hinter der Fussgängerüberquerung war. Auf den Meter genau würde ich es in der Skizze auch nicht nehmen, aber oben genanntes sollte schon klar feststehen.
Du hast natürlich mit deiner Aussage Recht und da wir nicht die Versicherungen sind bzw. das Gericht, warten wir einfach ab.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 8. September 2018 um 14:59:05 Uhr:
Auch wenn fast alle hier dies anders sehen, ich bin der Meinung, dass die unfallaufnehmenden Polizisten den Sachverhalt vollkommen richtig beurteilt haben.
Wenn man sich das Bild eingehend betrachtet, erkennt man, dass zum Unfallzeitpunkt der Abbiegevorgang längst beendet war und das getroffene Fahrzeug sich bereits seit mindestens 3 - 4 Fahrzeuglängen auf der Unfallfahrbahn befand.
Daraus ergibt sich für mich ein 100 %iges Verschulden der TE und eine ebensolche Haftung.
Warten wir also ab, wie irgendwann ein Gericht entscheiden wird...
Die Versicherungen neigen zum Aufteilen der Schuld. Und wenn es nur die Betriebsgefahr ist, das reicht immer zum Aufteilen.
Ich bleibe an solchen Kreuzungen immer erstmal in der rechten Spur, schon alleine aus Fairness damit der Gegenverkehr gleichzeitig abbiegen kann. Platz genug ist ja bei zwei Spuren.
Warum der RA den LA gerammt hat ist doch klar, er hat einfach nicht geguckt wo er hinfährt.
Bei der niedrigen Abbiege-Geschwindigkeit sollte jeder sein Fahrzeug in der Gewalt haben, wenn er denn nach vorne guckt.
Die Vorentscheidung zur Schuldfrage hat die Polizei (sogar nach Rückfrage) ja schon getroffen.
@tomcat092004 Zum Glück habe ich ein Foto machen können, an dem man an der Fahrbahnmarkierung erkennt, wo wir uns „getroffen“ haben. Deshalb ist die Skizze schon recht gebau.
Das blöde ist jedoch, dass die „Skizze“ der Polizei die Situation weiter hinten beschreibt. Habe das auch direkt angemerkt, aber die Beamten meinten, es wäre nur eine Handskizze. Ich Nachhinein glaube ich wirklich, dass mich die Fotos retten. Sonst könnte man mir einen späten Spurwechsel vorwerfen.
@Cokeaddicted92
Du wirst nie 100% Schadenersatz bekommen. S.o.
Schon alleine weil du den LA gerammt hast, obwohl da genug Platz war.
Meine EX ist Sachbearbeiterin bei der HUK. Da hatte ich auch schon öfters gestaunt wenn sie mich über Aktionen im Kreisverkehr und auf Parkplätzen (z.B. über R vor L) aufgeklärt hat.
Also Hören-Sagen von einem der Bereiche, der - was in der Natur der Sache liegt - den Vorlauf von dem anrichtet, was dann die Fachleute im Nachhinein richten müssen.