Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?

Hallo zusammen,

heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.
Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.
Anbei eine Skizze.
Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:

Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.

Danke im Voraus und einen schönen Abend

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Beste Antwort im Thema

Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. September 2018 um 15:39:56 Uhr:


Darum geht es im Kern. Wenn ich mich rechts einordne, um rechts abzubiegen, dann kann ich nicht auf dem linken Fahrstreifen herauskommen, ohne einmal zu wechseln.

Es gibt VORHER kein rechts. Da ist nur EIN Fahrstreifen.

Das haben einige schon öfter versucht zu erklären.
Nach der Logik mancher muss selbst bei aus 1 mach 2 oder mehr Spuren der VT immer auf der rechten Spur enden, weil man ja mit einem Linksabbieger rechnen muss, der die Vorfahrt missachtet bzw. dieser nicht damit rechnet, dass der Rechtsabbieger auch auf der linken Spur rauskommen kann.
Was den Fall hier interessant macht, ist die Tatsache, dass die TE als Rechtsabbieger dem Linksabbieger in die Seite gefahren ist. Somit sich eben die Fragen stellen, warum der schon da war, wenn er eigentlich die Vorfahrt beachten muss und wie lange er schon da stand, bevor es zum Unfall kam.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 13. September 2018 um 21:58:15 Uhr:


Somit sich eben die Fragen stellen, warum der schon da war, wenn er eigentlich die Vorfahrt beachten muss und wie lange er schon da stand, bevor es zum Unfall kam.

Ach jetzt stand der LA da schon? Und die TE ist in sein stehendes Auto reingedonnert, weil er da ja nicht haette stehen duerfen?
Schon interessant woher manche hier immer ihre Informationen herhaben. 😰

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 13. September 2018 um 21:58:15 Uhr:


Was den Fall hier interessant macht, ist die Tatsache, dass die TE als Rechtsabbieger dem Linksabbieger in die Seite gefahren ist. Somit sich eben die Fragen stellen, warum der schon da war, wenn er eigentlich die Vorfahrt beachten muss und wie lange er schon da stand, bevor es zum Unfall kam.

Ich weiß jetzt nicht, ob das weiter oben schon mal erörtert wurde.

Das ganze ist gar nicht so rätselhaft, wenn man sich überlegt, bei welchen Bewegungsvektoren so ein Ergebnis rauskommen kann. Die TEin als Rechtsabbiegerin muss nur relativ steil, aber langsam auf ihre "Zielspur" zufahren, während der Linksabbieger nur etwas schneller sein muss und im Moment des Aufpralls bereits halb an der TEin vorbei.

In so einem Fall ist es sogar gut möglich, dass man als Rechtsabbieger seinen Unfallgegner wegen des toten Winkels vorher nicht mal sehen konnte - für die TEin mag er praktisch wie aus dem Nichts von schräg links aufgetaucht sein. Heißt, sie konnte den Unfall womöglich nicht verhindern (diese Frage wird bei der Bemessung einer Teilschuld vor Gericht eine erhebliche Rolle spielen).

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Blick in den Spiegel + Schulterblick ergibt bei mir 0 Totwinkel und dieses Ergebnis habe ich seit 46 Jahren.

Biologische Sonderfälle gibt es natürlich. Gleichzeitig nach vorne links durch die A-Säule und nach hinten rechts und nach rechts zur Seite zu schauen, das gelingt nur den wenigsten normal verfassten Menschen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 14. September 2018 um 12:41:41 Uhr:


In so einem Fall ist es sogar gut möglich, dass man als Rechtsabbieger seinen Unfallgegner wegen des toten Winkels vorher nicht mal sehen konnte - für die TEin mag er praktisch wie aus dem Nichts von schräg links aufgetaucht sein.

Sie hab aber gesagt daß sie noch gebremst hat und desswegen nicht mit voller Wucht eingeschlagen ist.

Daran hab ich meine 30% Teilschuld festgemacht, weil sie hätte ja einfach nach rechts lenken können und den Unfall so verhindern.

Ansonsten ist, glaube ich, alles

mindestens

einmal gesagt worden. Bin schon auf das Ergebnis gespannt welches wir jetzt wohl einfach mal abwarten können.

Hinterher können wir uns dann wieder über den juristisch völlig falschen Urteilsspruch aufregen. 😁

Gruß Metalhead

Ich nicht. 😎

Vor Gericht und auf hoher See ...

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. September 2018 um 13:16:37 Uhr:



Sie hab aber gesagt daß sie noch gebremst hat und desswegen nicht mit voller Wucht eingeschlagen ist.
Daran hab ich meine 30% Teilschuld festgemacht, weil sie hätte ja einfach nach rechts lenken können und den Unfall so verhindern.

Gruß Metalhead

Ja so einfach ist das vor der Tastatur.

Aber wehe einem wird selbst mal die Vorfahrt genommen und die eigene Reaktion hat nicht gereicht den Unfall zu verhindern.

Zeigt ihr Helden Euch dann wegen absoluten Versagens selbst an ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 14. September 2018 um 13:24:34 Uhr:


Aber wehe einem wird selbst mal die Vorfahrt genommen und die eigene Reaktion hat nicht gereicht den Unfall zu verhindern.

Zeigt ihr Helden Euch dann wegen absoluten Versagens selbst an ?

Hä??!??

Schalte mal den V&S-Modus aus. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@ceinsler schrieb am 14. September 2018 um 12:56:17 Uhr:


Blick in den Spiegel + Schulterblick ergibt bei mir 0 Totwinkel und dieses Ergebnis habe ich seit 46 Jahren.

Oha, beim RECHTSabbiegen führst du den Schulterblick nach LINKS aus?

Und selbst wenn du tatsächlich nur den Begriff "Totwinkel" meinst: Auch mit Schulterblick hast du einen toten Winkel, es sei denn, du fährst ohne Verdeck und ohne Windschutzscheibe, also ohne die berüchtigten A-, B-, C- und manchmal auch D-Säulen. Insbesondere hinter der B-Säule siehst du nix, auch nicht im Spiegel, wenn du nicht gerade Lkw-Spiegelmontur hast.
Und auch die A-Säule macht an bestimmten Kreuzungsverläufen ein Problem, wenn auf der vorfahrtberechtigten Straße Fahrradfahrer von schräg rechts vorne kommend genau hinter der A-Säule für einige Sekunden versteckt sind. Da muss entsprechend um die Säulen herumgeschaut werden. Machen aber die meisten nicht, weil es ihnen nicht bewusst ist -> ergo toter Winkel trotz Schulterblick. Und nein, das ist kein bloßes Gedankenspiel von mir, sondern ich hab da tatsächlich so eine Kreuzung am Ort, an der immer wieder Beinahunfälle mit Radlern vor kommen.

Wenn man ständig mit Tunnelblick unterwegs ist dann hat man zu 75% nur Totwinkel. Sämtliche Säulen des Autos lassen den toten Winkel durch leichte Oberkörperbewegung verschwinden. Doch das ist anscheinend heutzutage zuviel verlangt.

Den Schulterblick nach links bezog ich auf die Zeichnung der TE, denn der LA kam ja anscheinend von schräg links hinten.

@Scoundrel
Nicht immer alles auf die Goldwaage legen.
Dass der LA da nicht hätte sein dürfen, ist klar.
Mir ging es in meinem obigen Kommentar um die Frage, wie der LA gefahren sein muss, dass er trotz Wartepflicht auf der rechten Seite getroffen wurde. IMHO ist er sehr zügig auf die linke Spur abgebogen, ohne auf die RA zu achten. Nur warum?

Zitat:

@ceinsler schrieb am 14. September 2018 um 15:41:38 Uhr:


Wenn man ständig mit Tunnelblick unterwegs ist dann hat man zu 75% nur Totwinkel. Sämtliche Säulen des Autos lassen den toten Winkel durch leichte Oberkörperbewegung verschwinden. Doch das ist anscheinend heutzutage zuviel verlangt.

Kenne ja dein Auto nicht, aber manche PKW haben für meinen Geschmack ziemlich breite Säulen.
Dies ist wahrscheinlich den Crashtest geschuldet, damit die Autos sicher sind.

Das assoziiert spontan irgendwie das hier.

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