Als Rechtsabbieger trotz Vorfahrt Schuld?

Hallo zusammen,

heute bin ich leider in einen Autounfall verwickelt gewesen.
Ich kam als Rechtsabbiegerin (einzige Abbiegespur) und hatte die Wahl zwischen zwei Fahrbahnen. Ich habe mich für die Linke entschieden, da ich danach erneut links abbiegen musste. Ein entgegenkommendes Fahrzeug (Liksabbieger) hat damit gerechnet, dass ich die rechte Spur nehme und wir haben uns „getroffen“. Ich war noch im Abbiegevorgang, es war kein Spurwechselvorgang. Die Polizisten waren recht jung und haben etwas rumtelefoniert. Ende der Geschichte: ich bin schuld. Bei dem anderen Fahrzeugführer wurde nicht einmal eine Teilschuld festgestellt.
Anbei eine Skizze.
Habe ich als Rechtsabbiegerin innerorts nicht freie Fahrbahnwahl und ohnehin Vorfahrt? Ich kenne innerorts nur folgende Regelung für das Rechtsfahrgebot:

Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 StVO gesetzlich geregelt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.

Danke im Voraus und einen schönen Abend

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Beste Antwort im Thema

Ich sehe nicht mal eine teilschuld. Linksabbieger muss warten. Somit klassisches Vorfahrtsdelikt bei eindeutiger Verkehrslage.

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nicht wenn man erst rechts blinkt. Aber lass gut sein, ist ja kein Dialog hier.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. September 2018 um 17:18:33 Uhr:


nicht wenn man erst rechts blinkt.

Ist schon komisch das Mister Knallhart das nicht anerkennt ! 🙂

Aber ich wollte ja nur aufzeigen wie absurd Deine Theorie des Spurwechsels im Kreuzungsbereich ist.

Welcher Spurwechsel?
Die TE fuhr auf der Rechtsabbiegerspur bis nach vorne, um dann auf den linken Fahrstreifen einzubiegen. Da ein PKW kein Panzer ist und auf der Stelle wenden kann, mußte sie in Höhe der Mittelspur der Straße, in die sie einbiegen will, anfangen nachts einzulenken, um dann auf dem linken Fahrstreifen anzukommen.

Also wenn ich nur von dem Bild ausgehe, dass die TE eingestellt hat, dann liegt für mich die Schuld bei der TE. Denn auf dem Bild ist für mich klar zu erkennen, dass der Linksabbieger seinen Abbiegevorgang längst beendet hat.

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Also kurze Info: die Mehrheit hat Recht, es handelt sich um eine Abbiegevorgang und ich habe freie Spurwahl. Das andere Fahrzeug hätte warten müssen, ob ich nicht noch im Kreis fahre und erst wenn ich mit allem fertig bin dann vorsichtig vortasten. Betriebsgefahr wird sich zeigen, ich halte euch auf dem Laufenden!

wurde das Bußgeld zurückgenommen?

Das ist die Einschätzung des Anwalts, für den das ein glasklarer Fall war. Sobald ich mehr weiß, sag ich Bescheid.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 13. September 2018 um 17:35:23 Uhr:


Welcher Spurwechsel?
Die TE fuhr auf der Rechtsabbiegerspur bis nach vorne, um dann auf den linken Fahrstreifen einzubiegen. Da ein PKW kein Panzer ist und auf der Stelle wenden kann, mußte sie in Höhe der Mittelspur der Straße, in die sie einbiegen will, anfangen nachts einzulenken, um dann auf dem linken Fahrstreifen anzukommen.

Hast Du das Bild gesehen?
Wenn sie bis nach vorne gefahren wäre,dann hätte sie den Gegner hinten rein fahren müssen.
Laut Skizze ist rechts abgebogen, am rechten Bordstein entlang diagonal auf die linke Spur. Ich bin sehr gespannt wie der Richter das einschätzt.
Ich selbst würde so nicht abbiegen,sondern erstmal rechts bleiben bzw wäre weiter gerade ausgefahren und dann scharf nach rechts in die linke Fahrspur eingebogen,wenn ich danach gleich wieder links abbiegen hätte wollen.

Hauptsache die TE vergisst nicht hier das Ergebnis zu posten.

Gruß M

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 13. September 2018 um 17:35:23 Uhr:


Welcher Spurwechsel?
Die TE fuhr auf der Rechtsabbiegerspur bis nach vorne, um dann auf den linken Fahrstreifen einzubiegen. Da ein PKW kein Panzer ist und auf der Stelle wenden kann, mußte sie in Höhe der Mittelspur der Straße, in die sie einbiegen will, anfangen nachts einzulenken, um dann auf dem linken Fahrstreifen anzukommen.

So isses, aber bringe das mal dem Mann mit dem roten Hut bei, der offensichtlich zu viel Tagesfreizeit besitzt und bei jedem und allem seinen Senf dazu geben muss.

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 13. September 2018 um 17:41:05 Uhr:


Also wenn ich nur von dem Bild ausgehe, dass die TE eingestellt hat, dann liegt für mich die Schuld bei der TE.

Du kannst doch auf dem Foto den genauen Ablauf gar nicht erkennen. Wenn der Linksabbieger mit "Karacho" so fuhr und die TE mit mäßiger Geschwindigkeit, dann könnte sich genau diese Position der Fahrzeuge ergeben. Aus der Geradeausstellung des Unfallgegners und aus der Schrägstellung der TE sollte man also nicht übermäßig viele Rückschlüsse ziehen.

Ja habe ich.
Die TE kann eine Teilschuld treffen, es ging mir nur um die Behauptung eines Spurwechsels.
Auch du wirst im Normalfall kein Abbiegen in Panzerart machen, sondern in Höhe der rechten Spur anfangen einzulenken.
Was nun rauskommt, werden wir sicherlich bald erfahren und auch was der LA zu der Situation sagt (Warum und seit wann er da war).

Zitat:

@oldie1962 schrieb am 13. September 2018 um 17:56:53 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 13. September 2018 um 17:35:23 Uhr:


Welcher Spurwechsel?
Die TE fuhr auf der Rechtsabbiegerspur bis nach vorne, um dann auf den linken Fahrstreifen einzubiegen. Da ein PKW kein Panzer ist und auf der Stelle wenden kann, mußte sie in Höhe der Mittelspur der Straße, in die sie einbiegen will, anfangen nachts einzulenken, um dann auf dem linken Fahrstreifen anzukommen.

So isses, aber bringe das mal dem Mann mit dem roten Hut bei, der offensichtlich zu viel Tagesfreizeit besitzt und bei jedem und allem seinen Senf dazu geben muss.

Ich glaube, du verwechselst da jemanden.

Zitat:

@oldie1962 schrieb am 13. September 2018 um 17:56:53 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 13. September 2018 um 17:35:23 Uhr:


Welcher Spurwechsel?
Die TE fuhr auf der Rechtsabbiegerspur bis nach vorne, um dann auf den linken Fahrstreifen einzubiegen. Da ein PKW kein Panzer ist und auf der Stelle wenden kann, mußte sie in Höhe der Mittelspur der Straße, in die sie einbiegen will, anfangen nachts einzulenken, um dann auf dem linken Fahrstreifen anzukommen.

So isses, aber bringe das mal dem Mann mit dem roten Hut bei, der offensichtlich zu viel Tagesfreizeit besitzt und bei jedem und allem seinen Senf dazu geben muss.

Mal abgesehen das meine Tagesfreizeit hier nichts zur Sache tut, darfst du mich Dicker nennen, auch wenn Du etwas gegen meine Kommentare hast.

Dein Kommentar der Unterstellung einen Unfall nach Rambomanier herbeigeführt zu haben hat natürlich wirkliche Klasse, da komme ich nicht ran.

Mustafa hätte ich jetzt für besser befunden 😛
Aber das weiß wieder keiner, woher das kommt.

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