Allgemeines Thema: Schäden an der Windschutzscheibe

VW Passat 35i/3A

Hallo,

Die Pickerlüberprüfung nach §57a (TÜV) steht bei meinem Passat an. Im November hatte ich selbst die Windschutzscheibe nach einem Sprung ausgewechselt.

Jetzt hab ich leider einen Steinschlag direkt in der Mitte der Fahrerseite. Auf der Beifahrerseite hat sich, wie immer das passiert ist, ein Sprung gebildet der vom oberen Rand ausgeht, ca. 12 cm nach unten, dann eine Kurve (Radius ca. 8 cm) macht und wieder etwas (ca. 3cm) nach oben verläuft.

Der Sprung ist überhaupt nicht störend, fällt auch fast nicht auf, wenn man vorm Auto steht. Er ist auch stabil, also seitdem er entstanden ist, gibt es keine weiteren Veränderungen. Vielleicht sind nach der Montage irgendwelche Spannungen entstanden.

Ich war jetzt schon bei manchen Werkstätten, aber keine hat mir genaues sagen können, ob die Scheibe getauscht werden muss oder nicht. Gerade war ich beim ÖAMTC, und der Techniker hat mir nichts genaues gesagt außer: "Musst du tauschen, mag sein das du dort und da das Pickerl bekommst, bei uns nicht." Auf die Frage warum: "Die ist kaputt!"

Kennt sich da jemand genauer aus, wie es da rechtlich aussieht (Komme aus Österreich)? Den Steinschlag würde ich mir reparieren lassen, aber ich möchte nicht schon wieder die ganze Scheibe tauschen.

Laut diesem Dokument würde ich das Pickerl bekommen, wenn der Steinschlag repariert wird. Weiß aber nicht, ob das noch aktuell ist??
§57a Windschutzscheibe

Mich zipft das jetzt schon ziemlich an, weil mir keine Werkstätte erklären, wie die gesetzlichen Bestimmungen sind. Die sind alle nur darauf aus dem Kunden das meiste Geld aus der Tasche zu ziehen.

Wäre sehr dankbar über Hinweise.

DAnke MFG aus LINZ

21 Antworten

okay danke,

eine Überlegung wert...

aber eher nicht.. so lange sich die Schäden in Grenzen halten und nicht viel mehr ist als eine Windschutzscheibe auszuwechseln passts gerade noch..

MFG

naja  mein auto  hat sich so  selber  finanziert  und  wenn sie  mir  meinen Vr6  mit kompressor  klauen     brauche ich nicht weinen

obwohl  wer  klaut schon unsere  Schrotthaufen 😉  aber  bei  hifikomponeten im wert  von 2500  euro  will ich schon ne  versicherung .

wenn die wüssten wie robust unsere Panzer sind und mit wie viel liebe sie gepflegt werden 😁 hehe ... 😉

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von passi_90


hast du meinen Link angeschaut, da wird unterschieden mit Sichtbereich A und Sichtbereich B. Im Sichtbereich B dürfen laut diesem Dokument Risse vorhanden sein, und gelten dann als leichter Mangel.

im verlinken Dokument steht für den Sichtbereich B das aber anderst:

Schwerer Mangel:
Beschädigungen MIT Rissen

Leichter Mangel:
Beschädigungen OHNE Risse

Also auch ohne den Steinschlag im Sichtbereich A muss die Scheibe auch in Ö definitiv getauscht werden.

Ähnliche Themen

hallo Autoglasmeister,

Zitat:

Leichter Mangel

Windschutzscheibe außerhalb Bereich A zerkratzt oder gesprungen

Was genau ist der Unterschied zwischen "gesprungen" und

Zitat:

Schwerer Mangel

Windschutzscheibe im Bereich A beschädigt, zerkratzt, gesprungen oder
unfertige Risse

gerissen, bzw. unfertige Risse

Also wie wird hier Sprung und Riss definiert?

Danke, MFG David

diese Diskussionen finde ich so albern. Deine Sicherheit und die der Anderen sollte dir wichtiger sein. Dafür ist man ja versichert, Eigenanteil und gut! Das geht heute doch so unkompliztiert, in nicht mal 3 Stunden biste weg und alles neu.

Und vom reparieren da bin ich nicht so überzeugt, das Ergebnis ist nicht so wie eine neue Scheibe.

Zitat:

gerissen, bzw. unfertige Risse

Also wie wird hier Sprung und Riss definiert?

Danke, MFG David

alter schwede bist du lernresistent    sprung ist  sowas  wie ein Fischauge   mit leichten Einrissen

du  hast alles  steinschlag im direkten sichtbereich wo nicht ausgebessert werden darf  damit schwerer mangel

und dazu  noch einen  fetten Riss in der scheibe  und  dazu noch bis  zum Rahmen   der da  schön wegfaulen wird    und unfertig ist der Riss  auch  da  er noch nicht augelaufen ist bis  zu einem Endpunkt

du  kannst dich wenden  und  winden wie du willst die Scheibe   muss neu

aber mach nur   dann darfst  du nochmal zur pickerlprüfung

und  jetzt ist gut   ansonsten  frag halt hier nicht nach   . ich stelle mir gerade  die  diskussion  beim Tüv mit dir  vor .  Der  tüver  tritt dich nach ner  halben stunde  laberrei  aus der Halle

und  unverantwortlich bist du auch  den alles  was du schreibst  zeugt dasvon das du nicht im geringsten  fachlich einschätzen kannst   ob eine  stabilität  bei harten Stößen   noch gewährleistet ist   zumal der  Passat  eh  weich ist im Vorderwagen und  es  auch deshalb schon ab und  an zu sprüngen in der Scheibe  gekommen ist

Deine Antwort
Ähnliche Themen