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Allgemeine Polizeikontrolle: auch ohne Anlass Urinprobe Pflicht?

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 21. Oktober 2010 um 21:50

Heute kam ich in eine "allgemeine Verkehrskontrolle". Gut, ich war angeschnallt, hatte alle Papiere dabei, mein Wagen hat neuen TÜV, neue Reifen, alle Lampen brennen, alles ok. Dann die übliche Frage nach Alkohol- oder Drogenkonsum, welche ich wahrheitsgemäß verneinte.

 

Aber dann kam es: ich wurde gefragt, ob ich zu einer Urinprobe bereit sei. Einfach so, ohne Anlass. Kein Unfall, keine Ordnungswidrigkeit, keine weiten lichtstarren Pupillen, kein Schlangenlinienfahren, gar nichts. Ich sagte, ich sei eben erst auf der Toilette gewesen, wenn man mir aber eine Flasche Wasser gäbe könnte ich in etwa 15 Min. die Urinprobe abliefern. Das war dem Polizisten dann wohl zu langwierig, er ließ mich jedenfalls weiterfahren.

 

Jetzt aber die Frage: ist man eigentlich auch ohne jeden Anlaß jederzeit verpflichtet, quasi willkürlich eine Urinprobe abzugeben?

Das finde ich recht heftig, zumal es ja auch nicht jedermanns Sache ist, so auf offener Straße in einen Behälter zu pinkeln. Von eventuellen Falsch-positiven Resultaten, die (wenn auch selten) bei jedem Testverfahren vorkommen, mal ganz abgesehen.

 

Beste Antwort im Thema

Ohne richterlichen Beschluss gibt es keine Blutprobe, selbiges gilt auch für eine Urinprobe, im Verdachtsfall eines Verstosses gegen das BtMG.

Wo kommen wir denn dahin, wenn man ohne weiteres in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen eingreifen dürfte?

Eine Wischprobe ist schon grenzwertig, kann man zustimmen, muss man aber nicht, selbiges gilt für eine Speichelprobe..

1. Polizisten sind keine Probenehmer nach GLP (Good Laboratory Practice)

2. Steht es ihnen nicht zu, die erforderliche Dokumentation zu den Proben nach den Medizinischen Qualititätsrichtlinen zu führen..

3. haben sie keinerlei medizinische Ausbildung und Ausrüstung, um die Proben gerichtsfest sichern zu können.

Edit

Zitat:

kann man im Urin Canabisrückstände bis zu einer Woche noch nachweisen,

In den Haaren über Monate, wenn man nur 1-2 mal jährlich zum Frisör geht, auch ein bis 2 Jahre. Herr Daum ist zwar mit Koks in den Haaren erwischt worden, aber das geht auch mit THC oder ähnlichem über die selbe Zeit.

22 weitere Antworten
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22 Antworten
am 21. Oktober 2010 um 21:58

Ich finde es eine frechheit diese Urinproben

wenn jemand Drogen genommen hat sieht man es ihm an egal welche

diese urinproben sind nur schickene und geldmacherei

ich finde es NICHT richtig stoned zu fahren

aber ich finde es auch nicht richtig wenn man sich mal ne tüte reinzieht und eine woche später angehalten wird und in regress genommen wird

Zu einer Urinprobe kann man nicht verpflichtet werden... Der Grund liegt darin, dass man so an seiner eigenen Überführung mitwirken müsste, wass dann gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit verstoßen würde.

Man muss sich allerdings unter bestimmten Voraussetzungen dann einer Blutprobeentnahme gefallen lassen. Das geht natürlich nicht ohne weiteres und unterliegt sogar im Grundsatz dem Richtervorbehalt...

Warum man eine Urinprobe möchte: soweit ich mich noch erinnern kann, kann man im Urin Canabisrückstände bis zu einer Woche noch nachweisen, im Blut ist dagegen nach 24 h Schluss... bin aber kein Mediziner

am 21. Oktober 2010 um 22:17

Zitat:

Warum man eine Urinprobe möchte: soweit ich mich noch erinnern kann, kann man im Urin Canabisrückstände bis zu einer Woche noch nachweisen, im Blut ist dagegen nach 24 h Schluss... bin aber kein Mediziner

Im Urin kann man sogar bis zu 3 Monaten Rückstände finden

im Blut wesentlich kürzer aber auch 3-4 Tage lang

Themenstarteram 21. Oktober 2010 um 22:25

Nur um es klar zu sagen: ich bin selbstverständlich dafür, streng gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr vorzugehen.

 

Daher wäre ich ja auch bereit gewesen eine Urinprobe abzugeben, um jeden Verdacht auszuräumen - wenn es denn ein Verdachtsmoment gegeben hätte. Ohne Anlass zufällig vorbeifahrenden Bürgern gleich welche Körperflüssigkeiten zu entnehmen, finde ich einfach nicht gerechtfertigt.

Ohne richterlichen Beschluss gibt es keine Blutprobe, selbiges gilt auch für eine Urinprobe, im Verdachtsfall eines Verstosses gegen das BtMG.

Wo kommen wir denn dahin, wenn man ohne weiteres in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen eingreifen dürfte?

Eine Wischprobe ist schon grenzwertig, kann man zustimmen, muss man aber nicht, selbiges gilt für eine Speichelprobe..

1. Polizisten sind keine Probenehmer nach GLP (Good Laboratory Practice)

2. Steht es ihnen nicht zu, die erforderliche Dokumentation zu den Proben nach den Medizinischen Qualititätsrichtlinen zu führen..

3. haben sie keinerlei medizinische Ausbildung und Ausrüstung, um die Proben gerichtsfest sichern zu können.

Edit

Zitat:

kann man im Urin Canabisrückstände bis zu einer Woche noch nachweisen,

In den Haaren über Monate, wenn man nur 1-2 mal jährlich zum Frisör geht, auch ein bis 2 Jahre. Herr Daum ist zwar mit Koks in den Haaren erwischt worden, aber das geht auch mit THC oder ähnlichem über die selbe Zeit.

Gibt doch auch diese Schnell Drogentests (Schweiss) mit denen Sie einem über die Hände wischen. Das würde ich ja machen, aber ihre Teetasse dürften die sich gerne selber vollpinkeln. Wenn ich dazu nicht verpflichtet bin können die mich mal Götz von Berlichingen was das angeht.:rolleyes:

Urinprobe kann verweigert werden, ob es empfehlenswert ist oder nicht sei dahingestellt, denn überzeugte beamte können dann eine blutentnahme auf der wache durch einen arzt veranlassen.

Normalerweise bedarf es einer richterlichen anordnung um dir blut abzunehemen, aber bei gefahr im verzug ist das nicht erforderlich (die gefahr wäre dich unter drogen stehend im strassenverkehr weiter teilnehmen zu lassen). =)

 

grüssle

 

stephan

Urinprobe kann, wie bereits erwähnt, verweigert werden.

Aber dann bitte beachten:

Auszug aus StPO, §81a:

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Hilfsbeamten (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetz) zu.

Themenstarteram 22. Oktober 2010 um 18:27

Nun gut, wenn man für etwas beschuldigt wird, muss die Sachlage geklärt werden, notfalls mittels Blutentnahme. Aber wenn es nichts zu beschuldigen gibt, also gar kein Fehlverhalten und auch kein Verdachtsmoment vorliegt, dann finde ich das schwierig.

 

Ganz abgesehen davon: ich fände es besser, wenn mal die unzähligen Gurken ermahnt werden, die derzeit mit defektem Licht durch die Gegend fahren - anstatt biedere C-Klasse-Fahrer (wie mich) zu schikanieren, die keine Flensburg-Punkte haben, schon 2x das ADAC-Sicherheitsfahrtraining absolviert haben und im übrigen ihren Wagen akribisch warten und pflegen.

Allgemeine Polizeikontrolle: auch ohne Anlass Urinprobe Pflicht?

Ich würde von keinem Polizisten Urin probieren...

irgendwann kommts soweit das man als ehrlicher Bürger in ne Tupperdose vor denen scheissen muss! Die leben von unseren Steuern! Kinderschänder fangen is zu anstrengend, lieber ein paar Kleinkiffer tyrannisieren! Danke mein Freund und Helfer!

Euer Madi

"irgendwann kommts soweit das man als ehrlicher Bürger in ne Tupperdose vor denen scheissen muss!" - cool - habe herzhaft gelacht  :D:D

 

... mich haben sie dieses Jahr auch schon 4 mal kontrolliert und blasen lassen, einfach so, ohne äußeren Anlass, sogar am Pfingstmontag morgens um 8 Uhr auf dem Weg zum Flughafen. Absolut ärgerlich ist das. Ich würde ja nichts sagen, wenn ich auffällig gefahren wäre oder einen alten Karren hätte, aber mit dem Smart und dem W124 absolut unverständlich und ärgerlich, wenn ich sehe welche Chaoten auf unseren Straßen so unterwegs sind. Warum sie da gerade die unbescholtenen, harmlosne Bürger, die seit 37 Jahren Stuern zahlen aufhalten ist mir ein Rätsel. Da verdienen sie doch nix dran.         

Weil viele von den Typen einfach ganz feige Hunde sind! Solche die in der Schule schon gehänselt wurden und immer nur die besten Freundinnen von Mädels waren werden oft Polizisten! Kenn selbst 3 Fälle!

Naja jedenfalls stecken sie meineserachtens immer solche Typen in die Verkehrssicherheit. Da kann man natürlcih richtig schön schikanieren und ist trotzdem beschäftigt und kann Stunden nachweisen.

Wie gesagt: Sie hätten wichtigere Arbeiten zu erledigen.

Zitat Hans Söllner: AAAAber drundn faaad de Bolizei zum 3en moi vorbei!

http://fudder.de/.../

Naja, komm, jetzt übertreibst du aber. Wenn keiner kontrollieren würde hätten wir mehr fahrende Schnapsleichen im Auto als in der Gosse.:D

Natürlich ist niemand begeistert wenn er angehalten und kontrolliert wird. Vor allem wenn man selber weiss das man nie betrunken fahren würde und die einen trotzem "unverschämterweise potenziell verdächtigen". Ist eher so eine Psychologische Kiste.

Von mir aus könne sie ja mit ihrem Drogentest wischen und blasen tue ich auch...aber beim pinkeln geht es mir dann zu weit. (DAS hört sich jetzt irgedwie seltsam an...so beim zweiten durchlesen:confused::D. Egal.^^)

Kontrollen seh ich immer locker. Und wer meint das Autokontrollen nerven, dem kann ich gerne mal schildern wie eine Motorradkontrolle mit einer Rennmaschine in der Eifel aussieht und die Kiste auch noch (selbst wenn Tüvkonform) modifiziert wurde.:eek:

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