Allgemeine Kaufberatung A4 B6 / B7
Um eine Übersicht zu gewähren, möchte ich Euch bitten, künftig alle Anfragen wie z.b. was haltet ihr von dem Gebrauchtwagen, ist der zu teuer, was kann ich dafür noch bekommen usw. hier zu Posten. Dieser Thread wird immer oben, also quasi im Forenanfang stehen bietet dem ambitionierten User auch ein Nachschlagwerk.
Grüße
Andreas
Edit GaryK: Und wer zuerst die FAQ liest, dem werden die meisten Fragen beantwortet, bevor diese sich überhaupt stellen.
Beste Antwort im Thema
Um eine Übersicht zu gewähren, möchte ich Euch bitten, künftig alle Anfragen wie z.b. was haltet ihr von dem Gebrauchtwagen, ist der zu teuer, was kann ich dafür noch bekommen usw. hier zu Posten. Dieser Thread wird immer oben, also quasi im Forenanfang stehen bietet dem ambitionierten User auch ein Nachschlagwerk.
Grüße
Andreas
Edit GaryK: Und wer zuerst die FAQ liest, dem werden die meisten Fragen beantwortet, bevor diese sich überhaupt stellen.
13859 Antworten
Da geb ich schmatzi18 zu 100% recht. Da hab ich bei meinem auch große Augen bekommen.
Hatte neulich bei meinem B7 den Filz vorne in den Radhausschalen etwas rausgenommen, also aus diesem Falz - also der umgebogenen Blechkante vom Koti etwas rausgezogen, um die Stoßstange zu demontieren. Da hatte ich am Koti keinen Rost gesehen. Habe ich nur an die falsche Stelle geguckt? Ist diese Umbiegestelle nicht so eine Rostfalle?
Nicht vorne. Geht um hinten
Zitat:
@schmatzi18 schrieb am 18. Mai 2019 um 10:07:40 Uhr:
Kommt sicher aufs Baujahr an. Ich kann trotzdem jedem mal empfehlen unter die hinteren Radhausschalen und die Türleisten zu schauen. Da werdet ihr auch nicht schlecht gucken.
Und vorallem dem Standort. Meiner war mWn seit Erstbesitzer in Garage oder Carport. Das hilft auch.
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Mein jetziger B6 hat auch jahrelang in einer beheizten garage gestanden, das hat absolut gar nichts positives bewirkt.
Vielen Dank erstmal für die Hilfe!
Wie sieht das aus mit dem defekten Radlager hinten und der kaputten Lambda Sonde? Sind das unkritische Defekte? Also Auswechseln und fertig oder kann da auch noch ein Rattenschwanz dranhängen?
Wenn die Defekte klar und eindeutig sind, ist das kein Thema. Wechseln und gut ist.
Höchstens beim Radlager kann zusätzlich Probleme machen, wenn es nicht raus will.
Zitat:
@Fatjoe 1 schrieb am 18. Mai 2019 um 12:24:15 Uhr:
Nicht vorne. Geht um hinten
Okay, danke. Jetzt bin ich wieder ernüchtert. 🙁
Hallo,
ich bin es wieder 🙂
Kann mir einer sagen ob der Motor von diesem A4 Avant 2.0 ein 2.0i oder 2.0 TFSI ist? Ich versuche mir Infos aus der FAQ herauszusuchen um mich Wissen zu erweitern.
Und woran erkenne ich dass?
Den Audi möchte ich mir mal anschauen nachdem gesagt wurde er ist P/L technisch nicht komplett verkehrt.
Und kann mir jemand seine Meinung zu diesem hier noch nennen? https://suchen.mobile.de/.../details.html?...
Danke =)
Ist der 2.0 tfsi. Der 2.0 tfsi und der 1.8t haben 2 endrohre. Eins rechts und eins links. Der 1.6i und der 2.0i haben nur eins links.
Zudem hat der 2.0 tfsi Aussparungen Neben den Nebelscheinwerfern für die Luftzufuhr für die Ladeluftkühler.
Hat der 2.0i und der 1.6i nicht
Alles klar danke!
Ich habe auf den Bildern gesehen der hat zumindest offensichtlich ein paar Schäden, hinten rechts am Kotflügel eine kleine Delle und vorne am "Gitter" rechts über dem Kennzeichenhalter ist wohl etwas herausgebrochen..
Was würde dass kosten? Da muss ja wohl das ganze Gitter ersetzt werden hmm.
Würde jetzt einfach mal vermuten dass vorne was reingeflogen ist beim fahren, Gegenstand oder Tier?
Zitat:
@attilarw schrieb am 24. Mai 2019 um 19:11:55 Uhr:
Alles klar danke!Ich habe auf den Bildern gesehen der hat zumindest offensichtlich ein paar Schäden, hinten rechts am Kotflügel eine kleine Delle und vorne am "Gitter" rechts über dem Kennzeichenhalter ist wohl etwas herausgebrochen..
Was würde dass kosten? Da muss ja wohl das ganze Gitter ersetzt werden hmm.
Würde jetzt einfach mal vermuten dass vorne was reingeflogen ist beim fahren, Gegenstand oder Tier?
Da frag mal lieber @Andy B7
Das ist unser Grillexperte 😁
Alles klar^^
Okay, der Verkäufer hat mir geschrieben dass das defekte Stoßstangengitter schon ausgetauscht wurde.
Aber auch der liebe Andy hat mir zwischenzeitlich geschrieben 😁 Die Preise davon sind ja noch im Rahmen, aber für ein Kennzeichenhalter(verkleidung), also dass was auf dem Bild auch angebrochen ist, von Audi wird teilweise über 200EUR verlangt, verrückt^^
Ich werde mir den Audi dann wohl nächste Woche mal anschauen und einen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen.
Der Händler hat mir heute noch einmal geschrieben da ich zu deren Garantie, HU und dem Gebrauchtwagencheck eine Frage hatte. Ist ein wenig viel zu lesen, ich habe es noch mal ein wenig lesbarer "formatiert".
Im groben interessiert mich halt ob ich zusätzlich zum TÜV/DEKRA o.ä. soll und da einen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen soll? Und ob die Garantie sich lohnt? Ich als Laie kann das so nicht einschätzen und mir fehlen die Erfahrungen.
Zitat:
Guten Tag,
die Hauptuntersucung wird bei Kauf neu gemacht.
Der Gebrauchtwagencheck wird von uns nach Herstellervorgabe durchgeführt (vergleichbar mit einem Audi 100-Punkte Check). Gerne können Sie auch einen Gebrauchtwagencheck bei einem unabhängigen Ingenieurbüro durchführen lassen. Die Garantie kostet für 12 Monate 120€.Die AGB´s finden Sie im folgenden: Leistungsumfang INTEC-Garantie
A. Garantiegedeckte Teile:
Die INTEC AG gewährt eine Verschleißschutzgarantie für 12 Monate ab Garantiebeginn-Datum,
km-limitiert, auf folgende ölgeschmierte und dem Antrieb dienende Metallteile im Inneren der
Hauptaggregate Motor, Getriebe und Differential bei Funktionsausfall aufgrund von Verschleiß
an Reibungsflächen, sowie bei Funktionsausfall der Nebenbaugruppen entsprechend folgenderLeistungsübersicht:
Hauptaggregate:
Motor:
Kurbelwelle, Pleuel, Lagerschalen, Kolben, Kolbenringe, Kolbenbolzen, Zylinder, Zylinderkopfdichtung, Nockenwelle, Kipphebel, Steuerkette, metallische
Stirnräder, Ein- und Auslassventile, Stößel, Ölpumpe, Laufbuchsen und Führungen. Zahnriemen (nur innerhalb der nachweisbar werksseitig durchgeführten
Austauschintervalle und wenn weder die Spannrolle, noch ein Zahnrad
vom Steuertrieb schadensursächlich ist), Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse,
Turbolader (außer G-lader), Kompressor.
Getriebe und Differential:
Zahnräder, Wellen, Lager, Drehmomentwandler.Nebenbaugruppen:
1. Kraftübertragung: Antriebsschlupfregelung (ASR, ASC, EDS, 4-matik), Drehzahlsensoren,
Hydraulikeinheit, Druckspeicher, Ladepumpe.
2. Lenkung: Mechanisches, hydraulisches und elektrisches Lenkgetriebe
mit allen Innenteilen und Servopumpe.
3. Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik, Vakuumpumpe, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer, ABS-Steuergerät,
Hydraulikeinheit.
4. Treibstoffsystem: Kraftstoffpumpe.
5. Elektrik: Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, Zündspule, Elektrik von Fensterheber
und Schiebedach, ausgenommen Kabel jeglicher Art.
6. Elektronik: Alle Mikroprozessor-Steuergeräte der aufgeführten Baugruppen.
7. Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Lüfter, Verdampfer. Die aufgeführten Bauteile der Klimaanlage sind nur dann von der Garantie gedeckt, wenn
ein Klimaanlagenservice nicht mehr als 18 Monate vor Schadenseintritt durchgeführt wurde. Betriebsflüssigkeiten wie z.B. Öl, Kühlmittel, etc. werden nicht erstattet.
8. Kühlsystem: Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe, Visco-/Thermolüfter, Lüfterkupplung, Thermoschalter.
9. Abgasanlage: Lambda-Sonde.
10. Sicherheitssysteme: Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer.
Mobilität: 100,- € Abschleppkosten, 100,- € Übernachtungskosten, wenn der Schaden
mehr als 100 km vom Zulassungsort eingetreten ist und es sich um einen
Garantieschaden handelt.Eingeschränkte Leistung: Motorblock, Zylinderkopf und Getriebegehäuse sind nur dann garantiegedeckt, wenn sie durch vorgenannte ölgeschmierte bewegliche Teile beschädigt wurden, nicht
jedoch bei Spannungsrissen. Bei Handschaltgetrieben wird für Synchronteile nur der Materialwert erstattet, da diese der Schalterleichterung und nicht direkt dem Antrieb dienen, gleiches gilt
für Schaltklauen, Schaltmuffen, Schaltgestänge, Ausgleichswellen und Differentialsperren. Die
Zylinderkopfdichtung ist nur dann garantiegedeckt, wenn kein Überhitzungsschaden vorliegt.B. Leistungsausschluss
Schäden an nicht aufgeführten Teilen. Schäden, die durch Mängel verursacht wurden, die
bei Garantiebeginn bereits vorhanden waren. Bruchschäden, sowie Dichtungs-, Kabel- und
Leitungsschäden aller Art. Schäden durch Öl- oder Kühlmittelmangel, Schäden und Folgeschäden defekter nicht von der Garantie gedeckter Teile wie Dichtungen/Simmerringe (auch
in Automatikgetrieben), Zünd-/Glühkerzen, Düsen, Keilriemen, Zahnriemen, Spannrollen, Kettenspanner, Bremssattel, Radaufhängungen, Querlenker, Spurstangen, etc.. Metallrisse, Metallbruch, Überhitzungsschäden - auch örtliche Verschmorung / Abschmelzung und bei Automatikgetrieben die nicht metallischen Innenteile, sowie jede Art von Kupplungslammellen (auch
bei Differentialsperren), Bremsbänder und Steuerungselemente, Schäden, die durch Ölschlamm
oder verstopfte Kanäle, Siebe oder Filter entstehen, sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.Deshalb wird die Verwendung von verschlammungssicheren Ölen empfohlen. Schäden am
Klimaanlagensystem durch zu geringe Kühlmittelmenge. Schäden aufgrund höherer Gewalt
(z.B. Krieg, Unwetter, etc.) und Fremdeinwirkungen (z.B. Marderbiss, Wassereinbruch, etc.).Die Garantie erlischt bei motorsportlichem Einsatz des Fahrzeuges, ferner wenn ein Wartungsservice nicht bedingungsgemäß durchgeführt wurde. Schäden außerhalb der geographischen
Grenzen Europas sind nicht garantiegedeckt.C. Reparaturkosten-Erstattung
Die Erstattung verauslagter Reparaturkosten ist in allen Tarifen begrenzt auf den jeweiligen Tageswert der Aggregate und in der Summe auf den Tageswert des Fahrzeuges. Das sind 20% für den
Motor, 12 % für das Getriebe, 8% für das Differential und 8% für jede Nebenbaugruppe. Dabei wird
die Grundausstattung gemäß Schwacke des betreffenden Fahrzeuges ohne Aufpreis-Ausstattung
zugrunde gelegt. Materialbearbeitungskosten, wie z.B. Schleifen, Honen, Planen o.ä. werden als Materialkosten gerechnet.
Innerhalb der oben aufgeführten Grenzwerte wird nach folgender Leistungstabelle abgerechnet:
Km-Stand bei Reparatur Lohnkosten Materialkosten
bis 50.000 100% 100%
bis 60.000 100% 90%
bis 70.000 100% 80%
bis 80.000 100% 70%
bis 90.000 100% 60%
bis 100.000 100% 50%
bis 110.000 100% 40%
bis 120.000 90% 40%
bis 130.000 80% 40%
bis 140.000 70% 40%
bis 150.000 60% 40%
bis 200.000 50% 30%
über 200.000 40% 30%Betriebsflüssigkeiten sind nicht erstattungsfähig. Erstattungen können nur einmal je Aggregat /
Nebenbaugruppe und ohne Wiederholung gleichartiger Schäden erfolgen. Reparaturrechnungen
sind grundsätzlich an die INTEC zu richten. Der Erstattungsbetrag muss gemäß Leistungstabelle
abgeklärt werden, der Differenzbetrag ist vom Fahrzeughalter zu zahlen. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, im Schadensfall vorrangig die Werksgarantie bzw. die werksseitige Kulanz in Anspruch zu
nehmen und der INTEC Auskunft zu erteilen. Die INTEC kann nur nachrangig in Anspruch genommen werden in der Höhe, die sich aus den Erstattungshöchstgrenzen abzüglich der werksseitigen
Leistung ergibt.D. Wartung
Während der Garantiezeit sind Ölwechsel- und Service-Intervalle nach Werksvorschrift einzuhalten. Bei Verkürzung von Wartungsintervallen entsteht nicht das Recht, nachfolgende
Intervalle zu verlängern. Öl- und Kühlmittelstände sind regelmäßig auch zwischen den Wartungen
zu prüfen und ggf. aufzufüllen. Die Einhaltung der Garantiebedingungen wird seitens der INTEC
nur im Schadensfall geprüft. Bei Überschreitung der Wartungs-Intervalle ist es im Schadensfall
Sache des Kfz.-Halters nachzuweisen, dass die Überschreitung nicht ursächlich für den Schaden ist.
Ein entsprechender Nachweis kann durch Sachverständigengutachten erbracht werden. Die Bestätigungseintragungen in das Inspektionshandbuch des Fahrzeuges sind nur gültig in Verbindung mit
der Vorlage von Rechnungsausdrucken.
Die INTEC ist von der Übernahme von Schadenskosten grundsätzlich befreit, wenn die Wartungsnachweise nicht lückenlos sind und wenn Rechnungsbelege, Quittungen und die Abstempelung im Inspektionshandbuch nicht im Original beigebracht
werden können.E. Schadensfall
Tritt ein Funktionsausfall an einem garantiegedeckten Teil auf, so ist unverzüglich vor Auftragserteilung und vor Reparaturbeginn eine Schadensmeldung an die INTEC zu richten.
1. Telefonisch unter 0 55 71 91 51 17 - 0, Fax 0 55 71 91 51 17 - 20, email: info@INTEC-Garantie.de
2. Durch Einsendung einer schriftlichen Schadensmeldung.
Die INTEC-Schadensabteilung gibt dann umgehend Weisung für das weitere Verhalten zur
schnellstmöglichen Reparatur ohne damit jedoch den Schaden bereits als garantiegedeckt anzuerkennen. Die Anerkennung kann erst nach Prüfungsabschluss aller Unterlagen erfolgen. Eine
Reparaturfreigabe, die gewöhnlich telefonisch erfolgt, ist seitens der INTEC keine Zusage für eine
Kostenübernahme, sie bedeutet nur, dass die Reparatur nicht blockiert wird. Zusagen der Kostenerstattung werden erst gültig durch schriftliche Bestätigung.
Der Garantienehmer ist verpflichtet, der INTEC vor Auftragserteilung eine Besichtigungsoder
Probefahrtmöglichkeit einzuräumen. Wird dies versäumt, obliegt es dem Garantienehmer,
Schadensursache und -umfang der INTEC durch geeigneten Nachweis -z.B. Sachverständigengutachten zu belegen. Der INTEC steht in jedem Falle das Recht zu, zur Schadensbeurteilung defekte
Teile oder Aggregate zu besichtigen.
Der Kfz.-Halter ist verpflichtet, auf Verlangen der INTEC defekte ausgebaute Teile zur Begutachtung
einzusenden. Die INTEC wiederum ist verpflichtet auf Verlangen des Kfz.-Halters diese nach Beweissicherung zurückzusenden. Wird die Rücksendung nicht ausdrücklich angefordert, so werden die
Bauteile 3 Monate nach Zusendung von INTEC entsorgt.
Wenn bei strittigen Schadensbeurteilungen ein Sachverständigengutachten erforderlich wird, gilt
für die Gutachterkosten folgende Regelung: Wer den vereidigten Sachverständigen bestellt, zahlt
zunächst dessen Kosten. Wenn sich der Schaden als garantiegedeckt erweist, trägt diese Kosten die
INTEC, im entgegengesetzten Fall der Fahrzeughalter. Bestellt der Fahrzeughalter einen Gutachter
ohne dass eine strittige Schadensbeurteilung vorliegt, so ist er für dessen Kosten auch dann verantwortlich, wenn der Schaden in den Deckungsbereich der Garantie fällt. Der Fahrzeughalter ist dafür
verantwortlich, dass die zu begutachtenden Teile zeitlich ausreichend aufbewahrt werden.
Muss ein ausgebautes Aggregat zur Schadensfeststellung zerlegt werden, so erstattet die INTEC die
entsprechenden Kosten im Rahmen der Erstattungshöchstgrenzen, wenn sich der Schaden als nicht
garantiegedeckt erweist, gehen die Zerlegungskosten zu Lasten des Fahrzeughalters.
Im Falle eines von der Garantie gedeckten Schadens ist die INTEC grundsätzlich Auftraggeber der
Reparatur für den von Ihr zu erstattenden Kostenanteil. Die INTEC ist berechtigt, Weisungen für eine
sachgerechte und kostengünstige Reparatur zu erteilen und unter zumutbaren Umständen die Kfz.-
Werkstatt (Meisterbetrieb) zu bestimmen, die den Schaden beheben soll.
Können seitens der INTEC funktionsfähige Gebrauchtteile oder -aggregate angeboten werden, die
dem Fahrzeugalter und der Laufleistung in etwa entsprechen, so verpflichtet sich der Garantienehmer diese zu akzeptieren oder bei Ablehnung die Mehrkosten zu übernehmen.F. Garantiezeit
Grundlage der Garantie ist die vorschriftsmäßige und nachgewiesene Wartung des Fahrzeugs entsprechend den Angaben im Serviceheft.
Die Garantie beginnt mit Datum des im Garantieantrages eingetragenen Garantiebeginns, frühestens jedoch nach Ende der bestehenden Garantie, wenn die Garantieprämie auf das Konto der
INTEC AG eingegangen ist.Die Annahme des Garantieantrages bleibt der INTEC vorbehalten. Diese verpflichtet sich den Garantieantrag zu akzeptieren, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrages eine
schriftliche Ablehnung erfolgt. Ebenso hat der Halter das Recht vom Garantievertrag innerhalb von
14 Tagen nach Abschluss zurückzutreten. Die Garantiezeit endet 12 Monate nach dem im Garantieantrag eingetragenen Garantiebeginn.G. Allgemeines
Der Halter des Fahrzeugs oder sein Bevollmächtigter schließen den Garantievertrag im eigenen
Namen. Die Garantie ist nur für das im Grantieantrag beschriebene Fahrzeug gültig.
Die Garantie gilt ausschließlich für in Europa angemeldete serienmäßige Fahrzeuge der Kfz.-Arten
PKW, Kombi, Offroad, Transporter und LKWs bis 7,5t sofern diese nicht zur gewerblichen Personenbeförderung, zur Vermietung oder als Baustellenfahrzeug eingesetzt werden.
Gerichtsstand ist Northeim.
Sollten einzelne Vertragsbedingungen nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.