Allgemeine Frage zu LED Rückleuchten und Halogen Blinker
Hallo Leute,
ich habe eine eher allgemeine Frage zu den LED Rückleuchten in der VAG.
Ich weiß, das ist jetzt nörgeln auf hohen Niveau...
Bei meinen Touran Highline R-Line ist eigentlich alles in LED Technik. Außer die Beleuchtung im Handschuhfach und die Blinker hinten.
Die Beleuchtung im Handschuhfach habe ich gleich auf LED getauscht. Ist auch gleich viel heller...
Viel mehr geht es mir um die Blinker hinten. Die LED Rückleuchten bestehen vollständig aus LEDs (sogar Rückfahrlicht, Nebelschlussleuchte). Ich frage mich jedoch, warum gerade der Blinker in Halogentechnik bleibt?
Das ist doch total unlogisch, wenn eh schon alles andere in der Leuchte in LED Technik ist.
Kennt wer zufällig den Grund warum VW hier nicht gleich einen LED Blinker einsetzt? Muss ja nicht gerade einen LED-Pipe sein oder dynamisch blinken - nur so wie beim neuen Golf Variant oder Passat ohne High Leuchten. Einfach statt der Birne einen LED Streifen rein.
Vielleicht könnt ihr mich aufklären warum das ist. Beim Sharan und beim Seat Alhambra ist es mir auch aufgefallen. Scheint wohl bei VW beliebt zu sein, den Blinker nicht in LED zu machen.
lg
Markus
Beste Antwort im Thema
Kann man alles sehen, wie man möchte. Dass die LED-Blinker nicht zugelassen sind, hat wohl weniger damit zu tun, dass davon eine wirkliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, sondern einzig und allein, dass sie eben NICHT getestet wurden und dadurch kein Beweis im Raum steht, dass sie eben ungefährlich sind.
Daher ist es auch voll verständlich, dass ein Chinahersteller irgendwelcher LED Leuchtmittel aus gutem Grund und wohl finanziellen kein gutachten dafür erstellen lassen wird. MAn selbst kann natürlich probieren beim Tüv für Fahrzeuglichtechnik eine Prüfung mit LED Blinker zu beantragen, aber selbst die Prüfung kostet Unsummen im Verhältnis zum "Mehrwert".
Hier mal ein "kurzer" Auszug:
Sehr geehrter Herr XXXXX,vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.
Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.
Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.
Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.
Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.
Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:
LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01
TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33
Internet: http://www.TUV.com
Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben.
Bei Importfahrzeugen verhält sich dieses etwas anders, da hier unter Umständen Erleichterungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen werden könnten.
Dabei kann während der Betriebserlaubnisbegutachtung eine "IN-ETWA- WIRKUNG" nach dem §22a StVZO bescheinigt werden. Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden und im Einzelfall eingeführt werden. Dieses ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt werden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich.
Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/.../show.php3?...
bzw. http://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter pruefwesen [AT] dekra.com gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Auch wenn jedem klar sein sollte, dass keine wirkliche Gefährdung von ein paar kleinen Blinkern ausgehen wird, ist trotzdem im Falle eines Unfalls, die Möglichkeit vorhanden, dass bei der Überprüfung die Blinker gefunden werden und die allg. Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug erlischt. Und was das dann versicherungstechnisch bedeutet, darf sich jeder selbst ausmalen.
Ich kann da echt beide Lager verstehen und für grundlegend verkehrsgefährdend halte ich das auch nicht, aber die Nachteile sind deutliche größer als das schönere Blinken. Und wir reden hier nicht von ner Chipoptimierung und dahingehender "Steuerhinterziehung", sondern vom Ändern von der Lichtanlage, was im Ernstfall dann schnell Auslegungssache wird. Da reichts dann schon, wenn der Unfallgegner nur behauptet, dass ihn die Blinker geblendet haben. Den Gegenbeweis wird man nicht erbringen können.
306 Antworten
Zitat:
@jhjelholt schrieb am 19. Mai 2017 um 17:32:29 Uhr:
Blinker:
https://www.aliexpress.com/.../32793593449.html?...RFL:
https://www.aliexpress.com/.../32626910104.html?...
Und kein CAN-bus probleme ;-)
Hatte gestern ein "hyper flashing" Problem mit dem Blinker.
Also zurück zu halogen :-)
hab mal die Bestellt
https://de.aliexpress.com/.../32651398034.html?...
in ein paar Wochen sollten die Dinger da sein und werde es mal testen
@DoomSoldier Damit wirst du alle blenden...!
Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 12. Juli 2017 um 09:58:50 Uhr:
@DoomSoldier Damit wirst du alle blenden...!
ich wills mal testen.. schätze wird sicher um 1/3 dunkler sein als das glühobst
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@DoomSoldier Na denn, berichte mal, sind wir gespannt! Im Fehlerspeicher wirds ja wahrscheinlich auch ne Menge Meldungen geben, und die Polizei oder TÜV sollten dich auch nicht erwischen.
Mal ganz ehrlich... Die Polizei interessiert das überhaupt nicht wenn man nicht übertreibt. In meinem Meriva B habe ich die TFL auch gehen LED ausgetauscht. Fahr damit schon über 2 Jahre rum.... Blenden tut auch nix. Bei den Hauptscheinwerfern wäre ich natürlich vorsichtig. Und für den TÜV baut man das eben um. Letztendlich muss das jeder selber entscheiden. Nur bei Veränderung der technischen Ausrüstung erlischt die Betriebserlaubnis. Das weiss aber wohl jeder
Gerade bei Bremslichtern, Scheinwerfern oder Blinkern wäre ich vorsichtig, bei Verwendung nicht zugelassener Leuchtmittel gibts 50€ und 3 Punkte, bei einem Unfall gehts richtig ab. Also lasst das lieber mit dem Chinaschrott.
Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 13. Juli 2017 um 07:13:08 Uhr:
Gerade bei Bremslichtern, Scheinwerfern oder Blinkern wäre ich vorsichtig, bei Verwendung nicht zugelassener Leuchtmittel gibts 50€ und 3 Punkte, bei einem Unfall gehts richtig ab. Also lasst das lieber mit dem Chinaschrott.
Guten Morgen,
ich finde es ganz furchtbar, wie hier die Ware aus China so verallgemeinert als “Schrott“ bezeichnet wird. Man schaue mal auf diverse “deutsche“ Markenware. Auf der Rückseite findet man dort dann: Made in PRC. Selbst große deutsche Markeninhaber beziehen ihre Artikel aus China. Ich habe selbst ein Messgerät eines großen deutschen Elektronikhändler. Genau dieses fand ich kürzlich bei einem “Chinaschrotthändler“. Merkwürdig war, dass hier das Messgerät um 10% teurer war als beim deutschen Händler mit eigenem Markenlabel.
Bei TÜV und GÜS sind über mehrere Jahre meine LED Leuchtmittel in der.Aussenbeleuchtung an meinem Passat nicht beanstandet worden. Diese haben aber auch immer funktioniert, im Gegensatz zu so manchen “Glühstrümpfen“. Hier wie da gilt natürlich: nicht immer nach den “billgsten“ Artikeln greifen.
Allen noch einen schönen Tag
mgmddorf
Die Teile sind nicht StVZO zugelassen, außerdem werden diese mit den herkömmlichen Blinkerrelais nicht funktionieren, aber gut, wir sind gespannt.
@Golfi30 Bitte?
@Golfi30 Wir sind hier im Touran-Forum, wen interessiert hier der Golf 7?
Jo, aber zumindest sorgt das BNS dafür, dass der Blinker blinkt. Beim Einbau eines LED-Leuchtmittels wird es hier Probleme geben, aber gut, wir sind gespannt.