Allgemeine Frage zu LED Rückleuchten und Halogen Blinker

VW Touran 2 (5T)

Hallo Leute,
ich habe eine eher allgemeine Frage zu den LED Rückleuchten in der VAG.
Ich weiß, das ist jetzt nörgeln auf hohen Niveau...

Bei meinen Touran Highline R-Line ist eigentlich alles in LED Technik. Außer die Beleuchtung im Handschuhfach und die Blinker hinten.
Die Beleuchtung im Handschuhfach habe ich gleich auf LED getauscht. Ist auch gleich viel heller...

Viel mehr geht es mir um die Blinker hinten. Die LED Rückleuchten bestehen vollständig aus LEDs (sogar Rückfahrlicht, Nebelschlussleuchte). Ich frage mich jedoch, warum gerade der Blinker in Halogentechnik bleibt?
Das ist doch total unlogisch, wenn eh schon alles andere in der Leuchte in LED Technik ist.
Kennt wer zufällig den Grund warum VW hier nicht gleich einen LED Blinker einsetzt? Muss ja nicht gerade einen LED-Pipe sein oder dynamisch blinken - nur so wie beim neuen Golf Variant oder Passat ohne High Leuchten. Einfach statt der Birne einen LED Streifen rein.

Vielleicht könnt ihr mich aufklären warum das ist. Beim Sharan und beim Seat Alhambra ist es mir auch aufgefallen. Scheint wohl bei VW beliebt zu sein, den Blinker nicht in LED zu machen.

lg
Markus

Beste Antwort im Thema

Kann man alles sehen, wie man möchte. Dass die LED-Blinker nicht zugelassen sind, hat wohl weniger damit zu tun, dass davon eine wirkliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, sondern einzig und allein, dass sie eben NICHT getestet wurden und dadurch kein Beweis im Raum steht, dass sie eben ungefährlich sind.

Daher ist es auch voll verständlich, dass ein Chinahersteller irgendwelcher LED Leuchtmittel aus gutem Grund und wohl finanziellen kein gutachten dafür erstellen lassen wird. MAn selbst kann natürlich probieren beim Tüv für Fahrzeuglichtechnik eine Prüfung mit LED Blinker zu beantragen, aber selbst die Prüfung kostet Unsummen im Verhältnis zum "Mehrwert".

Hier mal ein "kurzer" Auszug:

Sehr geehrter Herr XXXXX,vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.

Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.

Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.

Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.

Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.

Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:

LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01

TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33
Internet: http://www.TUV.com

Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben.

Bei Importfahrzeugen verhält sich dieses etwas anders, da hier unter Umständen Erleichterungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen werden könnten.

Dabei kann während der Betriebserlaubnisbegutachtung eine "IN-ETWA- WIRKUNG" nach dem §22a StVZO bescheinigt werden. Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden und im Einzelfall eingeführt werden. Dieses ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt werden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich.

Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/.../show.php3?...

bzw. http://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter pruefwesen [AT] dekra.com gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Auch wenn jedem klar sein sollte, dass keine wirkliche Gefährdung von ein paar kleinen Blinkern ausgehen wird, ist trotzdem im Falle eines Unfalls, die Möglichkeit vorhanden, dass bei der Überprüfung die Blinker gefunden werden und die allg. Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug erlischt. Und was das dann versicherungstechnisch bedeutet, darf sich jeder selbst ausmalen.

Ich kann da echt beide Lager verstehen und für grundlegend verkehrsgefährdend halte ich das auch nicht, aber die Nachteile sind deutliche größer als das schönere Blinken. Und wir reden hier nicht von ner Chipoptimierung und dahingehender "Steuerhinterziehung", sondern vom Ändern von der Lichtanlage, was im Ernstfall dann schnell Auslegungssache wird. Da reichts dann schon, wenn der Unfallgegner nur behauptet, dass ihn die Blinker geblendet haben. Den Gegenbeweis wird man nicht erbringen können.

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Wenn du den Lasttyp der Leuchte im BCM änderst geht das.

Na dann viel Glück...

Zitat:

@Luckyboy77 schrieb am 13. Juli 2017 um 08:53:52 Uhr:


Die Teile sind nicht StVZO zugelassen, außerdem werden diese mit den herkömmlichen Blinkerrelais nicht funktionieren, aber gut, wir sind gespannt.

Hallo,

gut, dass mit der noch fehlenden Zulassung ist richtig, dass muss dann jeder vor sich selbst verantworten. Wir wollen aber auch nicht Richter spielen. So mancher, teilweise sogar zugelassener Umbau am Fahrzeug, ist eine größere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.
Ein herkömmliches Blinkrelais ist eh nicht mehr verbaut, im Touran Bj 2017 funktionieren die abgebildeten Leuchmittel hervorragend. Erst wenn man sie weglässt erfolgt eine Störmeldung. Blinkfrequenz identisch mit Glühbirne.

Gruß
mgmddorf

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20170713-083926

@mgmddorf Wo hast du die gekauft?

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AliExpress, da gibt es auch die schönen (Geschmacksache) Chromteile für Heckklappe und Stoßstange ;-)

Gruß

@mgmddorf Hast du vielleicht nen Link? Nee lass mal, hab nen RLine, somit keinen Bedarf an Chromteilen...;-)

Sollten die hier sein...
https://de.aliexpress.com/.../32230982620.html?...

Zitat:

@mgmddorf schrieb am 13. Juli 2017 um 10:04:28 Uhr:



Zitat:

@Luckyboy77 schrieb am 13. Juli 2017 um 08:53:52 Uhr:


Die Teile sind nicht StVZO zugelassen, außerdem werden diese mit den herkömmlichen Blinkerrelais nicht funktionieren, aber gut, wir sind gespannt.

Hallo,

gut, dass mit der noch fehlenden Zulassung ist richtig, dass muss dann jeder vor sich selbst verantworten. Wir wollen aber auch nicht Richter spielen. So mancher, teilweise sogar zugelassener Umbau am Fahrzeug, ist eine größere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.
Ein herkömmliches Blinkrelais ist eh nicht mehr verbaut, im Touran Bj 2017 funktionieren die abgebildeten Leuchmittel hervorragend. Erst wenn man sie weglässt erfolgt eine Störmeldung. Blinkfrequenz identisch mit Glühbirne.

Gruß
mgmddorf

Hi würden die auch im 2016 Model funktionieren?Danke

Hi würden die auch im 2016 Model funktionieren?Danke

Hallo,

das kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen. Wenn das Fahrzeug vorne LED-Blinker hat würde ich mal sagen, ja. Ansonsten gibt es dort die Leuchtmittel auch in einem Paket mit entsprechenden Last-Converter.
Aber wie gesagt: Alles ohne Gewähr.

GRUß

Ist ein Unterschied zu den herkömmlichen Blinkerbirnen zu sehen ?

@mgmddorf Ein Video wär mal ganz cool...

Ja ein video wäre fein

Hallo zusammen,

bin im Moment etwas im Stress. Mal schauen ob ich das mit dem Video noch schaffe. 10 MB sind natürlich auch knapp.

Ich bemühe mich.

Gruß

Hallo Gemeinde,

ich denke die Aufnahmen sprechen für sich. Na wo ist denn die "böse" LED ;-)) ?? Bei Gelegenheit werde ich noch ein Video zeigen, in dem man sehen kann, dass sich die Blinkfrequenz auch beim normalen "Blinken" nicht ändert. Ich hoffe, schon mal etwas geholfen zu haben.

Gruß
mgmddorf

Sehr cool danke fürs Video.
Das sind dann die hier nehme ich an?
https://m.de.aliexpress.com/.../32230982620.html?...

Wie lange hast du sie jetzt verbaut? Wie baut man sie ein ?
Danke 🙂

Hallo,

ja genau diese Leuchtmittel sind es. Bitte die BA zur Hand nehmen. Einfach 1:1 tauschen. Achtung beim Einsetzen mit LED-Leuchtmittel! Da die "Käbelchen" an der Fassung (bei mir wenigstens) sehr knapp sind, muß man beim Einsetzen mit LED, da diese etwas länger sind als die Glühbirnen, etwas "fummeln". Geht aber. Schlimmer ist dieser rote Sicherungsbügel am Lampenstecker. Dieser muss erst zurück gezogen werden (am Besten mit einem Madenschraubendreher), damit man anschließend die Lasche herunter drücken kann um den Stecker ab zu ziehen.
Vielleicht mach ich noch mal ein paar Fotos. Aber bitte nicht drängeln, hab noch viel Anderes um die Ohren.

Gruß
mgmddorf

P.S. Hab sie jetzt 14 Tage drin.

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