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Allgemeine Frage zu LED Rückleuchten und Halogen Blinker

VW Touran 2 (5T)

Hallo Leute,
ich habe eine eher allgemeine Frage zu den LED Rückleuchten in der VAG.
Ich weiß, das ist jetzt nörgeln auf hohen Niveau...

Bei meinen Touran Highline R-Line ist eigentlich alles in LED Technik. Außer die Beleuchtung im Handschuhfach und die Blinker hinten.
Die Beleuchtung im Handschuhfach habe ich gleich auf LED getauscht. Ist auch gleich viel heller...

Viel mehr geht es mir um die Blinker hinten. Die LED Rückleuchten bestehen vollständig aus LEDs (sogar Rückfahrlicht, Nebelschlussleuchte). Ich frage mich jedoch, warum gerade der Blinker in Halogentechnik bleibt?
Das ist doch total unlogisch, wenn eh schon alles andere in der Leuchte in LED Technik ist.
Kennt wer zufällig den Grund warum VW hier nicht gleich einen LED Blinker einsetzt? Muss ja nicht gerade einen LED-Pipe sein oder dynamisch blinken - nur so wie beim neuen Golf Variant oder Passat ohne High Leuchten. Einfach statt der Birne einen LED Streifen rein.

Vielleicht könnt ihr mich aufklären warum das ist. Beim Sharan und beim Seat Alhambra ist es mir auch aufgefallen. Scheint wohl bei VW beliebt zu sein, den Blinker nicht in LED zu machen.

lg
Markus

Beste Antwort im Thema

Kann man alles sehen, wie man möchte. Dass die LED-Blinker nicht zugelassen sind, hat wohl weniger damit zu tun, dass davon eine wirkliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, sondern einzig und allein, dass sie eben NICHT getestet wurden und dadurch kein Beweis im Raum steht, dass sie eben ungefährlich sind.

Daher ist es auch voll verständlich, dass ein Chinahersteller irgendwelcher LED Leuchtmittel aus gutem Grund und wohl finanziellen kein gutachten dafür erstellen lassen wird. MAn selbst kann natürlich probieren beim Tüv für Fahrzeuglichtechnik eine Prüfung mit LED Blinker zu beantragen, aber selbst die Prüfung kostet Unsummen im Verhältnis zum "Mehrwert".

Hier mal ein "kurzer" Auszug:

Sehr geehrter Herr XXXXX,vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.

Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.

Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.

Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.

Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.

Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:

LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01

TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33
Internet: http://www.TUV.com

Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben.

Bei Importfahrzeugen verhält sich dieses etwas anders, da hier unter Umständen Erleichterungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen werden könnten.

Dabei kann während der Betriebserlaubnisbegutachtung eine "IN-ETWA- WIRKUNG" nach dem §22a StVZO bescheinigt werden. Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden und im Einzelfall eingeführt werden. Dieses ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt werden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich.

Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/.../show.php3?...

bzw. http://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter pruefwesen [AT] dekra.com gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Auch wenn jedem klar sein sollte, dass keine wirkliche Gefährdung von ein paar kleinen Blinkern ausgehen wird, ist trotzdem im Falle eines Unfalls, die Möglichkeit vorhanden, dass bei der Überprüfung die Blinker gefunden werden und die allg. Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug erlischt. Und was das dann versicherungstechnisch bedeutet, darf sich jeder selbst ausmalen.

Ich kann da echt beide Lager verstehen und für grundlegend verkehrsgefährdend halte ich das auch nicht, aber die Nachteile sind deutliche größer als das schönere Blinken. Und wir reden hier nicht von ner Chipoptimierung und dahingehender "Steuerhinterziehung", sondern vom Ändern von der Lichtanlage, was im Ernstfall dann schnell Auslegungssache wird. Da reichts dann schon, wenn der Unfallgegner nur behauptet, dass ihn die Blinker geblendet haben. Den Gegenbeweis wird man nicht erbringen können.

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der unterschied zwischen led und glühbirne liegt bei ca 150ms. (200ms dauert es bei der glühbirne...)
130kmh = 36,1 m/s * 0,15 = 5,4m

bei 200kmh sind es schon 8,3m die man früher mitbekommt das der Vordermann bremst. das kann schon einen unterschied machen.

Es ist halt immer die Frage wer welche Interessen hat. Dementsprechend werden Zahlenwerte in die entsprechende Richtung genannt. 200 ms Verzögerung ist eher am oberen Ende. Wenn das Auto läuft hab ich 13,8 - 14,4 V Bordspannung, ist die Verkabelung ohne große Übergangswiderstände sind es eher weniger wie 200 ms.
Setze dies jetzt mal in Relation zur menschl. Denksekunde bis der Befehl an den Bremsfuß raus ist.
Ich habe keine Zahlen gefunden die Auffahrunfälle mit LED / Glühlampe gegenüberstellen.
Den Aspekt der besseren Ausfallsicherheit finde ich hier realistischer.

die denksekunde bleibt ja gleich.

egal wie viel LED ist besser und hat keine Nachteile.

Und ob es 0,5m oder 5 Meter sind. Es können entschiedene sein.

Interessant wäre mal ob LED in der Herstellung vom Auto wirklich mehr kostet. würde man nur LED anbieten und hätte damit mehr Stückzahl vielleicht sogar nicht mal das.
Aber VW könnte keine Extras für mehr Geld verkaufen.

VW baut zig Gimmicks zwecks aktiver und passiver Sicherheit ein.
Selbst im Trendline sind die Dinge drin ohne Aufpreis.
Wenn es einen relevanten Einfluß hat, warum baut VW dann LED nicht standardmäßig ein.
Die dritte Bremsleuchte ist ja fast bei allen Fahrzeugen LED während der Rest Glühlampen enthält.
Wenn im Verkehr vor Dir jemand bremst, nimmst Du dann das dritte Bremslicht bewusst früher war.
Mag ein meinem Alter liegen aber bei mir sind alle drei gleichzeitig an.

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Zitat:

@VolvoV50 schrieb am 20. Mai 2017 um 21:19:03 Uhr:


Was hat die Anzahl der gewerblichen Zulassungen mit der Beliebtheit bei Familien zu tun? Der Touran wird nun mal gerne auch als Firmenwagen bestellt.

Die meisten Touran werden gewerblich angemeldet 2/3 und genutzt.Schon alleine die Mietwagen,Vorführwagen und Taxis und die Kisten von Edeka u. Anderen usw.
Das gewerbliche Touran auch teilweise privat genutzt werden ,dürfte wohl klar sein und in deinem speziellen Fall ist das so.
Ein gewisser Prozentsatz ist immer dabei.Die Mehrheit ist aber trotzdem gewerblich genutzt.
Das ist auch beim Passat so,der kommt aber auf 86% gewerblich.

Das mit der Reaktionszeit bei LED ist richtig und es sind bloß ein paar Meter,haha.
Was aber auch noch wichtig ist,eine LED Bremsleuchte ist heller und hat einen "Flasheffekt"
Das Gehirn reagiert unbewusst auf solche "blitzartigen Helligkeitsänderungen" viel besser und aufmerksamer.
Bsp.
Du schaust kurz während des Fahrens links irgendwo hin und vor dir bremst jemand.Du bekommst es also nur im Augenwinkel mit.Mit LED bekommst du es besser oder vieleicht sogar überhaupt mit.Probiers aus.

Zitat:

@mucki007 schrieb am 21. Mai 2017 um 08:23:05 Uhr:


Die dritte Bremsleuchte ist ja fast bei allen Fahrzeugen LED während der Rest Glühlampen enthält.

definitiv nicht
Es gibt auch Ampeln mit LED und welche mit Glühpflaumen.
Ich zumindest seh eineutig den Unterschied.
Ausserdem gibt es bei LED noch den Flimmereffekt,weil sie gepulst werden.
Daran kann man es auch erkennen.

Guten Morgen und einen schönen Sonntag!!
Also, gleichzeitig ist da nichts. Wenn ich an eine Led Spannung anlege leuchtet sie, bei der Glühbirne muss ersteinmal die angelegte Spannung für einen Stromfluss, der wiederum den Glühdraht zum Leuchten bringt, sorgen. Das kann man sehrwohl mit dem bloßen Auge erkennen. Meine Augen sind auch schon weit über 60 Jahre alt, und ich sehe beim Einschalten sofort ob es sich um LED- oder Glüh- Leuchtmittel handelt.
Ich finde es eben auch eine Frechheit wenn dann in den aufpreispflichtigen “LED Rückleuchten“ doch noch Glühobst drin ist. Zu den schon beschriebenen Aspekten der Schnelligkeit und der Haltbarkeit von LED's kommt dann der Aspekt der Leistungsaufnahme hinzu. Wo bei den neuen Fahrzeugen immer mehr elektrische/elektronische Verbraucher verbaut sind, die Batterien aber immer weniger Kapazität haben, freut man sich doch über jedes Watt was man einsparen kann.
In diesem Sinne, noch einen sonnigen Tag.

Das es einen Unterschied bei der Geschwindigkeit des Aufleuchtens gibt stelle ich ja gar nicht in Frage.
Ich halte nur den Aspekt des Sicherheitsgewinns für ein wenig überbewertet.
Der VW Dealer spricht dies natürlich gern an um dir die aufpreispflichtigen LED Rücklichter zu verkaufen.
Der angesprochene Flasheffekt bei LED den kann ich bestätigen.
Dennoch nehme ich die dritte LED Bremsleuchte eines vor mir fahrenden Fahrzeugs nicht merklich früher war wie die
restlichen zwei mit Glühobst.
Wenn Zahlen den Sicherheitsgewinn belegen würden dann wären LED Standard mMn.

Meine Therorie,wesshalb noch LED bei Stand und Bremslichtern
(gilt für Autos mit Start Stopp)

LED haben den Vorteil bei Startstopp ,das sie beim Anlassen nicht mehr kurz dunkler werden bzw. Flackern wie Glühlampen.
Entgegen einer Glühpflaume macht der LED mit Pulsansteuerung ein Spannungsabfall im großen Bereich nichts aus.
Wenn beim Anlassen kurzzeitig 8V anliegen ,wird durch die Elektronik immer ein konstanter Strom für die LED´s erzeugt.
LED s ist ja eine Spannungschwankung relativ egal-Strom muss konstant sein und Helligkeit bleibt dann auch konstant.

Desshalb bei Blinkern kein LED nötig und dadurch Kosteneinsparung.

Aber ne Frechheit ist es schon.
Bei mir sind ja vorn auch LED Blinker und die leuchten wirklich super hell.

Zitat:

@lena1983 schrieb am 21. Mai 2017 um 17:32:06 Uhr:


Meine Therorie,wesshalb noch LED bei Stand und Bremslichtern
(gilt für Autos mit Start Stopp)

LED haben den Vorteil bei Startstopp ,das sie beim Anlassen nicht mehr kurz dunkler werden bzw. Flackern wie Glühlampen.
Entgegen einer Glühpflaume macht der LED mit Pulsansteuerung ein Spannungsabfall im großen Bereich nichts aus.
Wenn beim Anlassen kurzzeitig 8V anliegen ,wird durch die Elektronik immer ein konstanter Strom für die LED´s erzeugt.
LED s ist ja eine Spannungschwankung relativ egal-Strom muss konstant sein und Helligkeit bleibt dann auch konstant.

Desshalb bei Blinkern kein LED nötig und dadurch Kosteneinsparung.

Aber ne Frechheit ist es schon.
Bei mir sind ja vorn auch LED Blinker und die leuchten wirklich super hell.

Jetzt bin ich aber doch reichlich überrascht...

Verstehe ich das richtig: für den "saftigen" Aufpreis von 235 Euronen bekommt man zwar LED-Rückleuchten und Bremslichter, aber keine LED-Blinker???

Kann ich kaum glauben...

Gruß, Ulli 🙂

So sieht's aus...

Aber die Leuchten sind Es wert. Mit Blinkern wäre es noch teurer geworden.

ja... das Licht schon schon Hammer - mit den LED Pipes .. schön gezeichnet

Zudem das LED Rückfahrlicht auch was hat, auch wenn es bemängelt wird, dass nur eine vorhanden ist. Dafür wesentlich heller. Ich kann im dunkeln mit RFK ausreichend sehen.
Im Golf 7(vor Facelift) ist es ja andersrum, LED Blinker aber Funzelrückfahrlicht....das vom Touran ist besser.

Da stimme ich t4user911 und DoomSoldier voll und ganz zu. Die Leuchten sind es auf jeden Fall wert. Sehen echt sehr schick aus.
Das mit dem Thema Sicherheit und Zeitverzögerung kann ich nicht ganz verstehen. Schließlich handelt es sich hier um das Blinklicht und nicht um das Bremslicht. Beim Bremslicht bin ich gleicher Meinung, aber bei den Bilkern?!?

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