Allgemeine Frage zu LED Rückleuchten und Halogen Blinker
Hallo Leute,
ich habe eine eher allgemeine Frage zu den LED Rückleuchten in der VAG.
Ich weiß, das ist jetzt nörgeln auf hohen Niveau...
Bei meinen Touran Highline R-Line ist eigentlich alles in LED Technik. Außer die Beleuchtung im Handschuhfach und die Blinker hinten.
Die Beleuchtung im Handschuhfach habe ich gleich auf LED getauscht. Ist auch gleich viel heller...
Viel mehr geht es mir um die Blinker hinten. Die LED Rückleuchten bestehen vollständig aus LEDs (sogar Rückfahrlicht, Nebelschlussleuchte). Ich frage mich jedoch, warum gerade der Blinker in Halogentechnik bleibt?
Das ist doch total unlogisch, wenn eh schon alles andere in der Leuchte in LED Technik ist.
Kennt wer zufällig den Grund warum VW hier nicht gleich einen LED Blinker einsetzt? Muss ja nicht gerade einen LED-Pipe sein oder dynamisch blinken - nur so wie beim neuen Golf Variant oder Passat ohne High Leuchten. Einfach statt der Birne einen LED Streifen rein.
Vielleicht könnt ihr mich aufklären warum das ist. Beim Sharan und beim Seat Alhambra ist es mir auch aufgefallen. Scheint wohl bei VW beliebt zu sein, den Blinker nicht in LED zu machen.
lg
Markus
Beste Antwort im Thema
Kann man alles sehen, wie man möchte. Dass die LED-Blinker nicht zugelassen sind, hat wohl weniger damit zu tun, dass davon eine wirkliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, sondern einzig und allein, dass sie eben NICHT getestet wurden und dadurch kein Beweis im Raum steht, dass sie eben ungefährlich sind.
Daher ist es auch voll verständlich, dass ein Chinahersteller irgendwelcher LED Leuchtmittel aus gutem Grund und wohl finanziellen kein gutachten dafür erstellen lassen wird. MAn selbst kann natürlich probieren beim Tüv für Fahrzeuglichtechnik eine Prüfung mit LED Blinker zu beantragen, aber selbst die Prüfung kostet Unsummen im Verhältnis zum "Mehrwert".
Hier mal ein "kurzer" Auszug:
Sehr geehrter Herr XXXXX,vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.
Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.
Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.
Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.
Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.
Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:
LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01
TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33
Internet: http://www.TUV.com
Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben.
Bei Importfahrzeugen verhält sich dieses etwas anders, da hier unter Umständen Erleichterungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen werden könnten.
Dabei kann während der Betriebserlaubnisbegutachtung eine "IN-ETWA- WIRKUNG" nach dem §22a StVZO bescheinigt werden. Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden und im Einzelfall eingeführt werden. Dieses ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt werden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich.
Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/.../show.php3?...
bzw. http://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter pruefwesen [AT] dekra.com gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Auch wenn jedem klar sein sollte, dass keine wirkliche Gefährdung von ein paar kleinen Blinkern ausgehen wird, ist trotzdem im Falle eines Unfalls, die Möglichkeit vorhanden, dass bei der Überprüfung die Blinker gefunden werden und die allg. Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug erlischt. Und was das dann versicherungstechnisch bedeutet, darf sich jeder selbst ausmalen.
Ich kann da echt beide Lager verstehen und für grundlegend verkehrsgefährdend halte ich das auch nicht, aber die Nachteile sind deutliche größer als das schönere Blinken. Und wir reden hier nicht von ner Chipoptimierung und dahingehender "Steuerhinterziehung", sondern vom Ändern von der Lichtanlage, was im Ernstfall dann schnell Auslegungssache wird. Da reichts dann schon, wenn der Unfallgegner nur behauptet, dass ihn die Blinker geblendet haben. Den Gegenbeweis wird man nicht erbringen können.
306 Antworten
Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 13. Februar 2018 um 10:31:08 Uhr:
Kann ja jeder das nehmen was er möchte, deshalb gibts ja beides.
Absolut Deiner Meinung! 😉 Mit LED-Leuchtmitteln wären sie perfekt. Aber ohne Zulassung kommt mir nichts ins Auto. Aber ein paar Ersatz-"Birnen" muss ich mir mal ins Auto legen.
VW hätte aber auch einfach schönere voll LED designen können. Aber der Touran ist eben nur Untere Mittel-Klasse. Ich würde aber auch überall LEDs nachrüsten. Leider gibt es so eine große Auswahl und ich will keine schlechten oder überteuerten LEDs.
@Olihd Was meinst du mit schöner? Zum Nachrüsten gibt es aktuell keine freigegebenen LEDs, nur China-Blender.
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Na ja, von anderen Herstellern gibt es schönere Rückleuchten, selbst bei VW sehen die Rückleuchten von den Oberklasse Modellen wohl besser aus. Z.B. so DeLorean DMC-12 in LED-Technik 🙄
@Olihd Ob toll oder nicht ist Geschmacksache, ich find sie gut.
Naja, die Holzklasse mit der Oberklasse zu vergleichen ist nicht ganz fair. Ich finde die Rückleuchten nicht so schlecht. Ich vermisse aber den Blinker-Winker Nachrüstsatz für die B-Säule...
ich finde die LED Rückleuchten gar nicht so schlecht. Schöne gleichmäßige LED Pipe mit einem eindeutschen Lichtbild.
aber wie immer ist das natürlich Geschmackssache.
Aber den Blinker als Halogen zu machen finde ich eine Schande. Genau so wie nur 1x Rückfahrlich. Auf der anderen Seite wäre ja so wie so Platz
@Olihd Wie gesagt, gibt es aktuell keine mit Zulassung!
Und ich bezweifle, dass es jemals welche mit geben wird (als Austauschversion zum Halogenlämpchen). Die Zulassung dürfte es nur in Kombiantion mit dem Reflektor geben. Eine Zulassung für eine Birne, die dann nur fahrzeugspezifisch genutzt werden und im Verkauf um die €10.-/Stck kosten darf, wird sich kein Birnenhersteller antun.
Im Mopedbereich gibt es schon lange lässige LED Lämpchen, aber hier wurde/wird ja nicht das Leuchtmittel gewechselt, sondern gleich komplett inkl. Reflektor. (Mein Favorit aktuell: Kellermann Atto - ein Reflektor im Durchmesser kleiner als eine 1-Cent-Münze 😎)
@Rückfahrscheinwerfer:
StVZO §52a - Abs. 5 - Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, dass sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten
Evtl. wären LED Rückfahrscheinwerfer auf beiden Seiten einfach zu hell 😁
Die LED auf einer Seite empfinde ich im Einsatz (mit getönten Scheiben und Sonniboy Set) über den Blick im Rückspiegel als deutlich heller als die beiden Halogenlichter meines alten Saab 9-3 Kombi - das war tatsächlich ein Blindflug.
Ich unterstelle vw mal pure Absicht. Sind ja nur Minivans. Irgendwo muss der Led Spass ja aufhören. 😉
@Luckyboy77 gibt ja noch die Möglichkeit der Einzelabnahme. Denke dass sollte möglich sein, aber auch mit Zusatzkosten verbunden.
@Olihd Einzelabnahme wegen einem LED-Blinker? Na wer das braucht...