Allgemeine Frage zu LED Rückleuchten und Halogen Blinker

VW Touran 2 (5T)

Hallo Leute,
ich habe eine eher allgemeine Frage zu den LED Rückleuchten in der VAG.
Ich weiß, das ist jetzt nörgeln auf hohen Niveau...

Bei meinen Touran Highline R-Line ist eigentlich alles in LED Technik. Außer die Beleuchtung im Handschuhfach und die Blinker hinten.
Die Beleuchtung im Handschuhfach habe ich gleich auf LED getauscht. Ist auch gleich viel heller...

Viel mehr geht es mir um die Blinker hinten. Die LED Rückleuchten bestehen vollständig aus LEDs (sogar Rückfahrlicht, Nebelschlussleuchte). Ich frage mich jedoch, warum gerade der Blinker in Halogentechnik bleibt?
Das ist doch total unlogisch, wenn eh schon alles andere in der Leuchte in LED Technik ist.
Kennt wer zufällig den Grund warum VW hier nicht gleich einen LED Blinker einsetzt? Muss ja nicht gerade einen LED-Pipe sein oder dynamisch blinken - nur so wie beim neuen Golf Variant oder Passat ohne High Leuchten. Einfach statt der Birne einen LED Streifen rein.

Vielleicht könnt ihr mich aufklären warum das ist. Beim Sharan und beim Seat Alhambra ist es mir auch aufgefallen. Scheint wohl bei VW beliebt zu sein, den Blinker nicht in LED zu machen.

lg
Markus

Beste Antwort im Thema

Kann man alles sehen, wie man möchte. Dass die LED-Blinker nicht zugelassen sind, hat wohl weniger damit zu tun, dass davon eine wirkliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, sondern einzig und allein, dass sie eben NICHT getestet wurden und dadurch kein Beweis im Raum steht, dass sie eben ungefährlich sind.

Daher ist es auch voll verständlich, dass ein Chinahersteller irgendwelcher LED Leuchtmittel aus gutem Grund und wohl finanziellen kein gutachten dafür erstellen lassen wird. MAn selbst kann natürlich probieren beim Tüv für Fahrzeuglichtechnik eine Prüfung mit LED Blinker zu beantragen, aber selbst die Prüfung kostet Unsummen im Verhältnis zum "Mehrwert".

Hier mal ein "kurzer" Auszug:

Sehr geehrter Herr XXXXX,vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.

Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.

Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.

Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.

Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.

Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:

LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01

TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33
Internet: http://www.TUV.com

Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben.

Bei Importfahrzeugen verhält sich dieses etwas anders, da hier unter Umständen Erleichterungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen werden könnten.

Dabei kann während der Betriebserlaubnisbegutachtung eine "IN-ETWA- WIRKUNG" nach dem §22a StVZO bescheinigt werden. Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden und im Einzelfall eingeführt werden. Dieses ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt werden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich.

Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/.../show.php3?...

bzw. http://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter pruefwesen [AT] dekra.com gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Auch wenn jedem klar sein sollte, dass keine wirkliche Gefährdung von ein paar kleinen Blinkern ausgehen wird, ist trotzdem im Falle eines Unfalls, die Möglichkeit vorhanden, dass bei der Überprüfung die Blinker gefunden werden und die allg. Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug erlischt. Und was das dann versicherungstechnisch bedeutet, darf sich jeder selbst ausmalen.

Ich kann da echt beide Lager verstehen und für grundlegend verkehrsgefährdend halte ich das auch nicht, aber die Nachteile sind deutliche größer als das schönere Blinken. Und wir reden hier nicht von ner Chipoptimierung und dahingehender "Steuerhinterziehung", sondern vom Ändern von der Lichtanlage, was im Ernstfall dann schnell Auslegungssache wird. Da reichts dann schon, wenn der Unfallgegner nur behauptet, dass ihn die Blinker geblendet haben. Den Gegenbeweis wird man nicht erbringen können.

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Es sind nur die Blinker nicht LED bei LED-Rückleuchten...und ja, die Handschuhfachbeleuchtung.

Zitat:

@-Inspektor- schrieb am 11. Feb. 2018 um 21:34:04 Uhr:


Bei mir ist nun alles LED in der RL

Hast du beide Seite mit rücklicht?

links Nebelschlussleuchte und rechts Rücklicht

Ist beim SV fl leider auch so..

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Dann ist Halogen mit 2 Rückleuchten in den Fall besser 🙂

@vovikr Eine LED-Rückleuchte reicht völlig aus, verstehe die Diskussion da immer nicht.

Manche sind Nachtblind und brauchen Flutlicht 😁 Ich muss sagen, dass ich das Rücklicht eigentlich noch nie gebraucht habe. Es sieht aber "cooler" aus, wenn man die Nachbarn blendet.

Hier mit LED RL, Nebelschlusslicht und Rückfahrlicht

Img-0646cfffff

Gefällt mir besser als das vom SV

IMG_2018-02-12_21-42-55.jpeg

Zitat:

@Olihd schrieb am 12. Feb. 2018 um 10:31:35 Uhr:


Manche sind Nachtblind und brauchen Flutlicht ?? Ich muss sagen, dass ich das Rücklicht eigentlich noch nie gebraucht habe. Es sieht aber "cooler" aus, wenn man die Nachbarn blendet.

Ja ich brauch das Flutlicht und mir egal ob sich der Nachbar stört.
Ich finde es einfach super

PicsArt_02-07-02.37.49.jpg

Zitat:

@Keidel1709 schrieb am 12. Feb. 2018 um 22:7:51 Uhr:


Ich finde es einfach super

Ich auch und noch hell, dass man nachts mit getönte Scheiben was sehen kann

@Keidel1709 der Kommentar war nicht ernst gemeint 😉 Aber ich habe bis jetzt tatsächlich noch nicht wirklich das Rückfahrlicht gebraucht. Sensoren und/oder Kamera haben bis jetzt immer ausgereicht.

Ja, aber sicher ist sicher

Auch wenn ich wahrscheinlich relativ allein mit meiner Meinung bin: Aber die Standard-Rückleuchten ohne LED finde ich schöner. Die Lichtsignatur der LEDs finde ich zu filigran. Die Standardleuchten mit LED-Leuchtmitteln wären also perfekt. 🙂

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