Allgemeine Frage zu LED Rückleuchten und Halogen Blinker
Hallo Leute,
ich habe eine eher allgemeine Frage zu den LED Rückleuchten in der VAG.
Ich weiß, das ist jetzt nörgeln auf hohen Niveau...
Bei meinen Touran Highline R-Line ist eigentlich alles in LED Technik. Außer die Beleuchtung im Handschuhfach und die Blinker hinten.
Die Beleuchtung im Handschuhfach habe ich gleich auf LED getauscht. Ist auch gleich viel heller...
Viel mehr geht es mir um die Blinker hinten. Die LED Rückleuchten bestehen vollständig aus LEDs (sogar Rückfahrlicht, Nebelschlussleuchte). Ich frage mich jedoch, warum gerade der Blinker in Halogentechnik bleibt?
Das ist doch total unlogisch, wenn eh schon alles andere in der Leuchte in LED Technik ist.
Kennt wer zufällig den Grund warum VW hier nicht gleich einen LED Blinker einsetzt? Muss ja nicht gerade einen LED-Pipe sein oder dynamisch blinken - nur so wie beim neuen Golf Variant oder Passat ohne High Leuchten. Einfach statt der Birne einen LED Streifen rein.
Vielleicht könnt ihr mich aufklären warum das ist. Beim Sharan und beim Seat Alhambra ist es mir auch aufgefallen. Scheint wohl bei VW beliebt zu sein, den Blinker nicht in LED zu machen.
lg
Markus
Beste Antwort im Thema
Kann man alles sehen, wie man möchte. Dass die LED-Blinker nicht zugelassen sind, hat wohl weniger damit zu tun, dass davon eine wirkliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, sondern einzig und allein, dass sie eben NICHT getestet wurden und dadurch kein Beweis im Raum steht, dass sie eben ungefährlich sind.
Daher ist es auch voll verständlich, dass ein Chinahersteller irgendwelcher LED Leuchtmittel aus gutem Grund und wohl finanziellen kein gutachten dafür erstellen lassen wird. MAn selbst kann natürlich probieren beim Tüv für Fahrzeuglichtechnik eine Prüfung mit LED Blinker zu beantragen, aber selbst die Prüfung kostet Unsummen im Verhältnis zum "Mehrwert".
Hier mal ein "kurzer" Auszug:
Sehr geehrter Herr XXXXX,vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.
Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.
Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.
Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.
Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.
Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:
LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01
TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33
Internet: http://www.TUV.com
Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben.
Bei Importfahrzeugen verhält sich dieses etwas anders, da hier unter Umständen Erleichterungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen werden könnten.
Dabei kann während der Betriebserlaubnisbegutachtung eine "IN-ETWA- WIRKUNG" nach dem §22a StVZO bescheinigt werden. Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden und im Einzelfall eingeführt werden. Dieses ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt werden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich.
Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/.../show.php3?...
bzw. http://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter pruefwesen [AT] dekra.com gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Auch wenn jedem klar sein sollte, dass keine wirkliche Gefährdung von ein paar kleinen Blinkern ausgehen wird, ist trotzdem im Falle eines Unfalls, die Möglichkeit vorhanden, dass bei der Überprüfung die Blinker gefunden werden und die allg. Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug erlischt. Und was das dann versicherungstechnisch bedeutet, darf sich jeder selbst ausmalen.
Ich kann da echt beide Lager verstehen und für grundlegend verkehrsgefährdend halte ich das auch nicht, aber die Nachteile sind deutliche größer als das schönere Blinken. Und wir reden hier nicht von ner Chipoptimierung und dahingehender "Steuerhinterziehung", sondern vom Ändern von der Lichtanlage, was im Ernstfall dann schnell Auslegungssache wird. Da reichts dann schon, wenn der Unfallgegner nur behauptet, dass ihn die Blinker geblendet haben. Den Gegenbeweis wird man nicht erbringen können.
306 Antworten
@Luckyboy77 na ja schau mal, LED-Scheinwerfer kosten extra, LED-Rücklicht kostet extra, Tunig-Zeug kostet extra, also wenn man sich so die Liste anschaut wofür Leute alles viel Geld hinlegen, vor allem nur für optische Dinge, dann bezahlen sicher auch einige für so etwas. Oder man baut es einfach ein und hofft nicht erwischt zu werden 🙂
Da geht auch keine Einzelabnahme, da hierzu umfangreiche Vermessungen der Leuchte mit dem entsprechenden Leuchtmittel erfolgen müssen. Ist dann quasi eine komplette Homologation der Leuchte.
Das Thema LED und Optik... naja..
also ich wusste von den LED System vorher.. mir Taugt das so. Klar gibt es immer Verbesserungen..
mich persönlich stört zB nicht der Blinker hinten - den stört evtl höchstens nur der Hintermann ;-) genauso wie das Rückfahrlicht!! Freilich wäre das noch besser gewesen aber is halt nicht so...
Optik?! Also von der Optik her fände ich US Style besser: Rote Blinker !!! Und weniger extra Lampen!! Bei uns muss jede Funktion ein extra Licht haben.... ne, eine für alles wäre besser und alles Rot ! Die Rücklichter und Blinker haben mich schon immer gestört in BRD, aber wenigstens sind jetzt die Blinker am Gehäuse hinten meistens weiß geglast und nicht mehr orange.... brrrr
PS: Der Käfer hatte auch mal keine Blinker! War auch viel cooler!!!!!
Just my own opinion ;-)
@Olihd Hör mir auf mit einfach einbauen, fahren genug Idioten mit LED-Kennzeichbeleuchtung rum, die einfach nur peinlich ist und den Hintermann blendet ohne Ende...
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Da hast du verdammt Recht, @Luckyboy77 !
@Luckyboy77 stimme ich zu! Erst heute wieder ein gesehen... die kennzeichenbeleuchtung war das hellste Licht an diesem Auto !!! Einfach nur grausam...
frag mich wieso sich hier alle über eine zu helle kennzeichen beleuchtung aufregen, was soll denn da blenden??finde es vom Sicherheitsaspekt her besser früher gesehen zu werden(gerade auf der autobahn) als wie wenn Leute ihr tolles tagfahrlicht bei Dämmerung anhaben und dafür keine Rücklichter an.
@Luckyboy77 ich schreib ja nur was vielleicht möglich ist 🙂
Sehe es wie @FrankDux1 die LED Scheinwerfer blenden auch mehr als die Scheinwerfer wie vor 30 Jahren, aber dafür sieht man einfach mehr und vor allem Hindernisse. Die Leute müssen die Leuchtmittel richtig justieren.
Finde LED sollte man in jedes alte Auto einbauen. Ist glaube nicht erlaubt, weil es "blenden" kann. Wenn ich mir aber die neue SUVs mit LED anschauen, da blenden sehr viele und zwar deutlich mehr als so eine kleine LED jemals könnte, welche richtig ausgerichtet ist.
Die LED Blinker Birnen die hier schon mehrfach angesprochen wurden blenden kein Stück. Sie sind genauso hell wie die originalen Halogenbirnen, nur das Sie die Abschaltverzögerung nicht besitzen die eine Halogenbirne hat. Mit einer viel zu grellen Kennzeichenbeleuchtung kann man das wohl nicht vergleichen...
Nur weil die Straße frei ist fahr ich trotzdem nicht über Rot. LEDs aus dem Zubehör sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, haben keine StVO-Zulassung. Wenn euch das egal ist ok, euer Ding, aber gefährdet andere nicht damit und jammert nicht wegen Einträgen im Fehlerspeicher.
Wenn man LED in scheinwerfer die dafür nicht passend sind steckt, konnte andere gefährden, kein Thema. Aber so wie RFL, Blinker, Tagfahrlicht stört keinem und merkt keine. Sieht nun besser.
Ich war schon bei 1. Inspektion mit alle drei LEDs , hat keine was gemerkt.
@Luckyboy77 LED Kennzeichenbeleuchtung gibt es doch mit Straßenzulassung.
@Benjamin-Selig das witzige ist, dass viele Kennzeichenbeleuchtung mittlerweile E-Prüfzeichen haben, es sei alle Shops machen falsche Angaben. Somit ist das Nachrüsten mit LED legal.
Z.B. 18 SMD LED Kennzeichenbeleuchtung Mercedes C-Klasse W203 Limousine 2000-
Oder liege ich da falsch?
Oder so komisch LED Seitenblinker BMW E39 96-03 Schwarz M-Look E-Prüfzeichen
Der Shop ist Zufall, hab den erst Besten genommen.
Die Frage ist welches E-Prüfzeichen es ist?! LED-Kennzeichenbeleuchtung mag sein das es Freigegebene gibt, der Thread hier hat aber als Thema LED-Rückleuchten, und hierfür gibt es keine freigegebenen LED-Leuchtmittel. Kann ja sein das es zukünftig welche gibt, bezweifel ich aber, da hier wie bereits gesagt auch die Reflektoren darauf abgestimmt sein müssen.
Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 14. Februar 2018 um 07:14:45 Uhr:
Nur weil die Straße frei ist fahr ich trotzdem nicht über Rot. LEDs aus dem Zubehör sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, haben keine StVO-Zulassung. Wenn euch das egal ist ok, euer Ding, aber gefährdet andere nicht damit und jammert nicht wegen Einträgen im Fehlerspeicher.
Hallo,
ich kann hier die User nicht verstehen, die auch noch Beifall klatschen. Wer ohne Fehler, der werfe den ersten Stein. Hier wird wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Dieser gehobene Zeigefinger geht mir mittlerweile gehörig auf die Nerven. Man sollte mal die Kirche im Dorf lassen. Natürlich darf keine Gefährdung für Andere von solchen Leuchtmitteln ausgehen, aber hier gibt es überall sone und solche. Sone die trotz Zulassung furchtbar blenden und solche die trotz fehlender Zulassung ein ordentliches Licht abgeben. Ich habe nun schon seit Mai die viel beschriebenen LED-Blinker von Vanssi drin. Bisher keinerlei Beeinträchtigung der Technik oder Beschwerden anderer Verkehrsteilnehmer. Ich habe hier auch noch von keinem gelesen der sich über Einträge im Fehlerspeicher beschwert hätte.
Ich bekomme hier aber langsam Angst, wann mir ein Forenmitglied die Gesetzeshand auf den Hals hetzt. Mensch, wird sind doch alle über 18 Jahre alt und müssen für unser tun gerade stehen. Da kann sich auch keiner mit Unwissenheit herausreden. Aber hier immer wieder den Finger zu heben...........es reicht nun.
Trotz alledem, noch einen schönen Tag
mgmddorf
Ach übrigens, einen noch! Damit ich "Gesetzeskonform" (wenigstens vorne 😉) bleibe habe ich mir für die Nebler Osram cool blue intense geholt. Finger weg!! Wenn die "cool blue" sind, bin ich ein Eisbär 😎 ) Lohnt nicht!! (Meine Meinung----damit keiner schimpft)
@mgmddorf Es gibt halt Gesetze, an die man sich zu halten hat. Wer das nicht tut, muss mit den Folgen rechnen. Bei den Reifen/Felgen wird hier teilweise ein Aufwand betrieben bis zum geht nicht mehr, ob Gutachten passt, wie das beim TÜV ist usw. Bei der Beleuchtung ist es euch gerade mal egal, erstaunlich. Wie auch immer, jeder kann tun und lassen was er möchte, solange er keine anderen Verkehrsteilnehmer damit belästigt oder gefährdet.