allg. Fahrzeugkontrolle auf Privatgelände

Hallo zusammen,

auf dem Hof unseres Bauernhauses (liegt an der Ortsdurchfahrt) hat die Polizei letzte Woche ab ca. 20 Uhr ne Verkehrskontrolle durchgeführt.
Also die Streifenwagen, Beleuchtungsfahrzeug, usw. haben sie auf dem Privatgelände abgestellt. Der Hof ist nicht baulich vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt. Da das Bauernhaus unbewohnt ist (außer ein paar Schafen und Hühnern😉) hab ich es erst am Wochenende von einem Kumpel mitbekommen.
Darf die Polizei ohne zu fragen solch eine Kontrollstation aufbauen???😕

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von infuso


ist leider richtig und deswegen sollte man da, wo man die macht hat, es auch verhindern. sonst hat man nicht einmal mehr auf seinem eigenen grundstück was zu sagen.

ich verstehe nicht, warummanch einer so auf dem kenntlich machen rumreitet. jeder nicht öffentliche parkplatz sollte tabu sein. warum muss man sowas kennzeichnen? können die leute nichtmal das gehirn einschalten?

Wenn die Leute ihr Gehirn einschalten würden gäbe es diesen T. gar nicht weil dann eigenmtlich nicht einmal geblitzt werden müsste weil Leute mit Gehirn sich an die gegebenen Regeln halten oder versuchen diese auf anderen Wegen zu ändern oder abzuschaffen und sich nicht hirnlos darüber hinwegsetzen. :-)

Und wie schon erwähnt: Warum sollte ein Paketdienst nicht mal 2 Minuten auf einem freien privaten Parkplatz kurz halten um Dir oder Deinen Nachbarn Dein lang ersehntes Paket mit Absperrband zu bringen anstatt behindernd (vielleicht auch für Dich) mitten auf der Straße stehen zu bleiben...am besten noch direkt vor der Einfahrt zu Deinem Parkplatz (und diskutier nicht rum. Die haben Sonderrechte und dürfen das; das heißt: von Deinem Parkplatz hättest du auch dann nichts) ?! Warum soll nicht die Polizei auf deinem Grundstück halten und Blitzer aufbauen oder was auch immer wo Du nicht mal annähernd in der Nähe bist und nicht mal im Ansatz eingeschränkt wirst um Dich und andere zu schützen ? Sehe es positiv. In dem Moment wo die Polizei da stand ist schon mal keiner eingebrochen, hat keiner vandaliert. Wäre dies der Fall gewesen wärst du der erste der nach Anwesenheit der Polizei geschrien hätte...so war die schon da bevor überhaupt was passiert ist. Der Idealfall von dem man nur träumen kann :-)
Vielleicht sollte künftig auch die Feuerwehr erstmal anfragen ob Sie auf Dein Grundstück dürfen um dein Haus zu löschen...oder halt das Deines Nachbarn. Dauert halt aber egal. :-)

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Hallo, Frank_68,

wenn man sich die Bilder so anschaut, dürfte es vermutlich ein wenig schwer fallen, die genaue Grenze zwischen Hof und kommunalem Grund zu ziehen.

Somit ist es gut möglich, dass die Beamten schlicht und ergreifend die örtlichen Gegebenheiten genutzt haben, genauso, als ob sie z. B. den Parkplatz eines Supermarktes für eine Kontrolle nutzen.

Wenn Dich Kontrollen auf Deinem Grund und Boden stören, kannst Du diese untersagen.

Hallo, Mr. Davidoff,

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Davidoff


Was hätten die wohl gemacht, wenn der jetzt so mitten in der Messung mit seinem Traktor samt einem großen Ladewagen voll Heu auf den Hof hätte fahren wollen?

Sie hätten notgedrungen Platz machen müssen.

Viele Grüße,

Uhu110

Nicht ganz unproblematisch...die Staatsmacht macht sich in jedem Falle strafbar, wenn ohne Strafverfolgung oder akuter Gefahrenabwehr (§ 36 StVO) auf privaten Grund hoheitlich getätigt werden soll...dann nur mit Zustimmung des Eigentümers!  😉

Wo kämen wir auch sonst hin, wenn es anders wäre....🙂

also ich kann auf den bildern auch nirgens ne grenzmarkierung sehen /erkennen und wüsste auch nicht wo das privatgrundstück beginnen soll.

Zitat:

Original geschrieben von Frank_68


Hab mal zwei Fotos rausgesucht auf denen man die Örtlichkeit gut erkennen kann.

Dort die genaue Grundstücksgrenze zu erkennen ist aber schon äußerst schwer. Kannst du auf den Fotos eventuell noch die Grenzsteine/Grenzmeßpunkte markieren?

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Hallo, Peter Clio,

welche Gesetze haben die Beamten denn im vorliegenden Fall verletzt?

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Nicht ganz unproblematisch...die Staatsmacht macht sich in jedem Falle strafbar, wenn ohne Strafverfolgung oder akuter Gefahrenabwehr (§ 36 StVO) auf privaten Grund hoheitlich getätigt werden soll...dann nur mit Zustimmung des Eigentümers!

Wo liest du das aus dem BGB § 903 heraus?

Zitat:

Original geschrieben von Frank_68


Hallo zusammen,

auf dem Hof unseres Bauernhauses (liegt an der Ortsdurchfahrt) hat die Polizei letzte Woche ab ca. 20 Uhr ne Verkehrskontrolle durchgeführt.
Also die Streifenwagen, Beleuchtungsfahrzeug, usw. haben sie auf dem Privatgelände abgestellt. Der Hof ist nicht baulich vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt. Da das Bauernhaus unbewohnt ist (außer ein paar Schafen und Hühnern😉) hab ich es erst am Wochenende von einem Kumpel mitbekommen.
Darf die Polizei ohne zu fragen solch eine Kontrollstation aufbauen???😕

Gruß

Und wo liegt das Problem? Eigentlich sollte es selbstverständlich sein das man solange es keine Probleme macht die Staatsmacht ungehindert Verkehrssünder aussortieren lässt.

Allerdings ist das Forum mittlerweile derart am Boden (die hälfte der Threads geht mittlerweile um die Umgehung von Verkehrssünden).

Schade um den Traffic für diesen Unsinnsthread🙄

Im vorliegendem Fall nicht zutreffend; keine! @ uhu 110.....😉

Es betonte nur ein "wenn".....sorry....

Zitat:

Original geschrieben von Felux


Schade um den Traffic für diesen Unsinnsthread🙄

Ich finde den Thread nicht unsinnig. Auch haben sich hier nur wenige Diskussionteilnehmer geäußert, die die Polizei mit allen Mitteln vertreiben wollen würden.

Ich selbst habe mir aber die Frage, ob die Polizei auf privaten Grundstücken Kontrollen durchführen darf (ohne Erlaubnis des Eigentümers) schon oft gestellt. Mit meiner Fragestellung habe ich aber deswegen noch lange nicht gegen die Polizei "gehetzt".

Mich interessiert die Frage einfach und daher begrüße ich diesen Thread.

Naja das Grundgesetz bezüglich "Eigentum verpflichtet und sollte auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen" sollte eben auch nicht vergessen werden.

Aber das die Beamten das Grundstück auf Verlangen zu verlassen haben ist eben auch gültig.

Die Diskussion gabs schon öfter, wenn Beamte Blitzgeräte auf (unbefriedetem) Privatgrund aufgestellt haben.

Dürfen tun sies, aber wenn sie aufgefordert werden (durch den Eigentümer) zu gehen müssen sie es.

Ich seh da keinen UNterschied zwischen Blitzer und oder KFZ.

Solange es sich um Themen handelt die sich darum "drehen"...ob und wie oder überhaupt die Staatsmacht eingreifen darf/kann...immer interessant...es sortiert die Ja-Sager und Rückgratloser aus....die Sklaven-Naturen...comprende?

Die sind ja bereits nach meiner Meinung mehr als "notwendig" vorhanden...😉 

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Ich selbst habe mir aber die Frage, ob die Polizei auf privaten Grundstücken Kontrollen durchführen darf (ohne Erlaubnis des Eigentümers) schon oft gestellt.

Im vorliegenden Fall war es ja garnicht möglich, die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen, weil dieser überhaupt nicht vor Ort war.

Ob dieser Sachverhalt als Begründung ausreichend sein soll, würde ich gerne anzweifeln.....und prüfen lassen....😉

@Peter Clio
Dazu reicht das Studium von BGB § 903. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Felux


Und wo liegt das Problem? Eigentlich sollte es selbstverständlich sein das man solange es keine Probleme macht die Staatsmacht ungehindert Verkehrssünder aussortieren lässt.

Im Grunde genommen bin ich auch dafür, dass Verkehrsrowdys aus dem Verkehr gezogen werden. Aber die Entscheidung, ob das auf meinem Grund und Boden stattfindet, fälle immerhin noch ich als Grundstückseigentümer.

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