allg. Fahrzeugkontrolle auf Privatgelände

Hallo zusammen,

auf dem Hof unseres Bauernhauses (liegt an der Ortsdurchfahrt) hat die Polizei letzte Woche ab ca. 20 Uhr ne Verkehrskontrolle durchgeführt.
Also die Streifenwagen, Beleuchtungsfahrzeug, usw. haben sie auf dem Privatgelände abgestellt. Der Hof ist nicht baulich vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt. Da das Bauernhaus unbewohnt ist (außer ein paar Schafen und Hühnern😉) hab ich es erst am Wochenende von einem Kumpel mitbekommen.
Darf die Polizei ohne zu fragen solch eine Kontrollstation aufbauen???😕

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von infuso


ist leider richtig und deswegen sollte man da, wo man die macht hat, es auch verhindern. sonst hat man nicht einmal mehr auf seinem eigenen grundstück was zu sagen.

ich verstehe nicht, warummanch einer so auf dem kenntlich machen rumreitet. jeder nicht öffentliche parkplatz sollte tabu sein. warum muss man sowas kennzeichnen? können die leute nichtmal das gehirn einschalten?

Wenn die Leute ihr Gehirn einschalten würden gäbe es diesen T. gar nicht weil dann eigenmtlich nicht einmal geblitzt werden müsste weil Leute mit Gehirn sich an die gegebenen Regeln halten oder versuchen diese auf anderen Wegen zu ändern oder abzuschaffen und sich nicht hirnlos darüber hinwegsetzen. :-)

Und wie schon erwähnt: Warum sollte ein Paketdienst nicht mal 2 Minuten auf einem freien privaten Parkplatz kurz halten um Dir oder Deinen Nachbarn Dein lang ersehntes Paket mit Absperrband zu bringen anstatt behindernd (vielleicht auch für Dich) mitten auf der Straße stehen zu bleiben...am besten noch direkt vor der Einfahrt zu Deinem Parkplatz (und diskutier nicht rum. Die haben Sonderrechte und dürfen das; das heißt: von Deinem Parkplatz hättest du auch dann nichts) ?! Warum soll nicht die Polizei auf deinem Grundstück halten und Blitzer aufbauen oder was auch immer wo Du nicht mal annähernd in der Nähe bist und nicht mal im Ansatz eingeschränkt wirst um Dich und andere zu schützen ? Sehe es positiv. In dem Moment wo die Polizei da stand ist schon mal keiner eingebrochen, hat keiner vandaliert. Wäre dies der Fall gewesen wärst du der erste der nach Anwesenheit der Polizei geschrien hätte...so war die schon da bevor überhaupt was passiert ist. Der Idealfall von dem man nur träumen kann :-)
Vielleicht sollte künftig auch die Feuerwehr erstmal anfragen ob Sie auf Dein Grundstück dürfen um dein Haus zu löschen...oder halt das Deines Nachbarn. Dauert halt aber egal. :-)

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Ich hätte diese dreisten Rüpel vom Hof gejagt inkl. Hausverbot und Androhung entsprechender Landfriedensbruchanzeige.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


oder dein auto steht seit 20 jahren angemeldet in der garage und seit 20 jahren is der tüv abgelaufen. machst die garage auf und einer siehts -> fällig. tür zu und du sagst der polizei "da drin steht ein auto und seit 20 jahren is der tüv abgelaufen" dann isses was anderes.

Falsch, das Auto unterliegt auch dann der Verpflichtung zur regelmäßigen HU.

Angemeldet = HU-Pflicht, egal ob zerlegt im Keller oder in der abgeschlossenen Garage oder auf der Gasse

ok dummes beispiel....😉

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


@mattalf......grübel grübel...man weiß ja nie....😁

Das stimmt. Passieren kann alles. Hab mal hier in dem Forum gelesen und finde den einen Post interessant wo er einen plausch mit dem Beamten wegen der Messung macht. Volles Verstaendnis das bei solchen Dingen die Beamten eine Einfahrt nutzen.

www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=36669
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Zitat:

Original geschrieben von Frank_68


Hab mal zwei Fotos rausgesucht auf denen man die Örtlichkeit gut erkennen kann.

Was spricht dagegen, auf den paar Metern einen preiswerten Zaun zu installieren? Danach hättest du Ruhe.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Frank_68


Hab mal zwei Fotos rausgesucht auf denen man die Örtlichkeit gut erkennen kann.
Was spricht dagegen, auf den paar Metern einen preiswerten Zaun zu installieren? Danach hättest du Ruhe.

Zum einen gegebenenfalls die örtlichen Bauvorschriften bzw. der Bebauungsplan.

Zum anderen ärgert man sich jedes mal, wenn jemand in den Zaun reinfährt und dann flüchtet.

Und zuguterletzt ist es nicht selten so, dass man sich selbst mit einem Zaun am Meisten behindert.

Man sieht es ja im hiesigen Beispiel auch gut auf den Bildern: Ich kann mir gut vorstellen, dass die Fläche oft auch als Parkplatz für Besucher o. ä. genutzt wird. Ein Zaun würde da nur stören.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


schranke/zaun/flatterband/stacheldraht 😉 -> privat.

kann jeder depp drauf fahren -> öffentlicher verkehrsraum.

Nope - guggscht Du

hier

:

Zitat:

Bei der Prüfung der Frage, ob eine Duldung der Benutzung durch einen darüber hinausgehenden Personenkreis vorliegt. ist nicht nur auf den inneren Willen des Verfügungsberechtigten, sondern auf die für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Gegebenheiten abzustellen (OLG Düsseldorf NJW 1988, 922). Dabei rechtfertigt das Fehlen einer Absperrung allein noch nicht die Annahme, dass die Benutzung von Flächen, die ersichtlich Wohngebäuden zugeordnet sind, nach dem Willen des Berechtigten nicht auf die zum Kreis der Hausbewohner gehörenden Personen beschränkt sein, sondern darüber hinaus der Allgemeinheit offen stehen soll (BayObLG NJW 1983, 129).

Mein Radieschenbeet im Garten ist auch nicht gegen Enduro-Fahrer abgezäunt. Und wenn ich die Terrassentür aufmache, kann so ein Möppi vor meinem Sofa stehen. Das ist sicher kein öffentlicher Verkehrsraum.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Ich hätte diese dreisten Rüpel vom Hof gejagt inkl. Hausverbot und Androhung entsprechender Landfriedensbruchanzeige.

Hat die Exekutive randaliert? Straßenkämpfe im Straßendorf?

So... hab mir durch ein Telefonat Klärung verschafft.

Wenn das Grundstück nicht eingefriedet ist, kann sich die Polizei drauf stellen, das ist kein Hausfriedensbruch.
Wenn allerdings der Eigentümer kommt und sie zum gehen auffordert, dann müssen sie dem Folge leisten.
Forderungen im Nachhinein kann man nur bei deutlich sichtbaren Schäden stellen, die vorher nachweislich noch nicht vorhanden waren.

(Auskunft eines guten Bekannten, der ist seit etlichen Jahren Schiedsmann)

es greift hier:
BGB § 903
Befugnisse des Eigentümers

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


schranke/zaun/flatterband/stacheldraht 😉 -> privat.

kann jeder depp drauf fahren -> öffentlicher verkehrsraum.

Nope - guggscht Du hier :

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Bei der Prüfung der Frage, ob eine Duldung der Benutzung durch einen darüber hinausgehenden Personenkreis vorliegt. ist nicht nur auf den inneren Willen des Verfügungsberechtigten, sondern auf die für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Gegebenheiten abzustellen (OLG Düsseldorf NJW 1988, 922). Dabei rechtfertigt das Fehlen einer Absperrung allein noch nicht die Annahme, dass die Benutzung von Flächen, die ersichtlich Wohngebäuden zugeordnet sind, nach dem Willen des Berechtigten nicht auf die zum Kreis der Hausbewohner gehörenden Personen beschränkt sein, sondern darüber hinaus der Allgemeinheit offen stehen soll (BayObLG NJW 1983, 129).

Mein Radieschenbeet im Garten ist auch nicht gegen Enduro-Fahrer abgezäunt. Und wenn ich die Terrassentür aufmache, kann so ein Möppi vor meinem Sofa stehen. Das ist sicher kein öffentlicher Verkehrsraum.

Der Unterschied ist aber, dass Dein Radieschenbeet für jeden als solches erkennbar ist bzw. sein sollte. Da fährt niemand, der bei Sinnen ist, mit Absicht drauf. Das kann bei einer geteerten Fläche schon anders sein. Wer von Euch hat nicht schon einmal eine private Hofeinfahrt zum Umlenken genutzt? - Und, habt Ihr dabei etwas beschädigt - vermutlich (und hoffentlich) nicht. Es ist einfach lebensfremd, dass man nie fremde private Grundstücke nutzt bzw. überfährt. Das ist immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Was spricht dagegen, auf den paar Metern einen preiswerten Zaun zu installieren? Danach hättest du Ruhe.

Was würde dagegen sprechen, beim nächsten mal die Herren Ordnungshüter vom Grundstück zu jagen. Auch wenn ein Privatgrundstück nicht umfriedet ist, hat der Besitzer immer noch das Hausrecht.

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und unerlaubtem Eindringen bzw. Aufenthalt würde da sicher Früchte tragen.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und unerlaubtem Eindringen bzw. Aufenthalt würde da sicher Früchte tragen.

Wie soll der Eigentümer die Anzeige begründen?

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Was würde dagegen sprechen, beim nächsten mal die Herren Ordnungshüter vom Grundstück zu jagen.

Dazu müßte der Eigentümer anwesend sein. Da das Haus aber unbewohnt ist und der Eigentümer wohl weiter weg wohnt, wird das hier problematisch werden.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Was spricht dagegen, auf den paar Metern einen preiswerten Zaun zu installieren? Danach hättest du Ruhe.
Was würde dagegen sprechen, beim nächsten mal die Herren Ordnungshüter vom Grundstück zu jagen. Auch wenn ein Privatgrundstück nicht umfriedet ist, hat der Besitzer immer noch das Hausrecht.
Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und unerlaubtem Eindringen bzw. Aufenthalt würde da sicher Früchte tragen.

Das mit der Anzeige wegen Hausfriedensbruch ist doch auch so ein Mythos. Anzeigen darf man zwar alles; aber das wird im hiesigen Fall garantiert nicht weiter verfolgt werden. - Zumindest nicht beim ersten Mal.

Die Polizei hat sich hier weder in der Wohnung, im Innenhof oder im Garten breit gemacht. - Wo kämen wir denn dahin, wenn man jedes Mal mit einer Anzeige bzw. mit negativen Konsequenzen rechnen müsste, wenn man ein fremdes Privatgrundstück betritt. - Da kann man ansonsten noch nicht einmal an einer fremden Tür klingeln und irgend etwas Wichtiges fragen, geschweige denn Irgendetwas abgeben o. ä. - Auch hier kommt es eben immer auf die Umstände an.

Dem Staubsauger-Vertreter oder dem IM von der GEZ kann man natürlich immer Hausverbot erteilen.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Die Polizei hat sich hier weder in der Wohnung, im Innenhof oder im Garten breit gemacht.

Eben. Das ist im vorliegenden Fall nämlich der entscheidende Punkt.

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