ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. allg. Fahrzeugkontrolle auf Privatgelände

allg. Fahrzeugkontrolle auf Privatgelände

Themenstarteram 11. Juni 2012 um 18:54

Hallo zusammen,

auf dem Hof unseres Bauernhauses (liegt an der Ortsdurchfahrt) hat die Polizei letzte Woche ab ca. 20 Uhr ne Verkehrskontrolle durchgeführt.

Also die Streifenwagen, Beleuchtungsfahrzeug, usw. haben sie auf dem Privatgelände abgestellt. Der Hof ist nicht baulich vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt. Da das Bauernhaus unbewohnt ist (außer ein paar Schafen und Hühnern;)) hab ich es erst am Wochenende von einem Kumpel mitbekommen.

Darf die Polizei ohne zu fragen solch eine Kontrollstation aufbauen???:confused:

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von infuso

ist leider richtig und deswegen sollte man da, wo man die macht hat, es auch verhindern. sonst hat man nicht einmal mehr auf seinem eigenen grundstück was zu sagen.

ich verstehe nicht, warummanch einer so auf dem kenntlich machen rumreitet. jeder nicht öffentliche parkplatz sollte tabu sein. warum muss man sowas kennzeichnen? können die leute nichtmal das gehirn einschalten?

Wenn die Leute ihr Gehirn einschalten würden gäbe es diesen T. gar nicht weil dann eigenmtlich nicht einmal geblitzt werden müsste weil Leute mit Gehirn sich an die gegebenen Regeln halten oder versuchen diese auf anderen Wegen zu ändern oder abzuschaffen und sich nicht hirnlos darüber hinwegsetzen. :-)

Und wie schon erwähnt: Warum sollte ein Paketdienst nicht mal 2 Minuten auf einem freien privaten Parkplatz kurz halten um Dir oder Deinen Nachbarn Dein lang ersehntes Paket mit Absperrband zu bringen anstatt behindernd (vielleicht auch für Dich) mitten auf der Straße stehen zu bleiben...am besten noch direkt vor der Einfahrt zu Deinem Parkplatz (und diskutier nicht rum. Die haben Sonderrechte und dürfen das; das heißt: von Deinem Parkplatz hättest du auch dann nichts) ?! Warum soll nicht die Polizei auf deinem Grundstück halten und Blitzer aufbauen oder was auch immer wo Du nicht mal annähernd in der Nähe bist und nicht mal im Ansatz eingeschränkt wirst um Dich und andere zu schützen ? Sehe es positiv. In dem Moment wo die Polizei da stand ist schon mal keiner eingebrochen, hat keiner vandaliert. Wäre dies der Fall gewesen wärst du der erste der nach Anwesenheit der Polizei geschrien hätte...so war die schon da bevor überhaupt was passiert ist. Der Idealfall von dem man nur träumen kann :-)

Vielleicht sollte künftig auch die Feuerwehr erstmal anfragen ob Sie auf Dein Grundstück dürfen um dein Haus zu löschen...oder halt das Deines Nachbarn. Dauert halt aber egal. :-)

163 weitere Antworten
Ähnliche Themen
163 Antworten
am 11. Juni 2012 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Sorry....Eigentum verpflichtet! ;) Und das sogar bis an die Schmerzgrenzen! Wo die liegen, sagt dann die Staatsmacht....

Die feine Art ist vorher anzufragen...die verwaltungsrechtliche Art ist es ohne zu fragen einfach zu tun!

Krass!!

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Davidoff

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Aber es war ja offensichtlich, daß dieser Privatbesitz ungenutzt und nicht umfriedet war.

Das bedeutet wirklich, dass die den Hof einfach so, ohne sich vorher beim Besitzer zu erkundigen, quasi vorübergehend annektieren können?

Kann ich irgendwie nicht so recht glauben.

nein...da bedeutet das ein nicht umfriedetes gelände öffentlicher verkehrsraum im sinne der stvo ist mit allen konsequenzen. ein schild "privatweg" reicht z.b. nicht.

als beispiel:

die "fahrübungen" für leute die grad einen führerschein machen auf dem aldi parkplatz sonntag ist im sinne der stvo ein fahren ohne führerscheins. auch wen du aldi mit nachnamen heist der laden nebst parkplatz dir gehört.

wens im parkhaus mit schranke machst dann ist es was anders. weil eben ne schranke vorhanden. selbiges wie auf nem verkehrsübungsplatz oder ner rennstrecke.

schranke/zaun/flatterband/stacheldraht ;) -> privat.

kann jeder depp drauf fahren -> öffentlicher verkehrsraum.

Hier ging es ja um hoheitliche Aufgaben zum Schutz der Allgemeinheit. Da müssen sich Einzelinteressen unterordnen, soweit dies zumutbar ist. In diesem Fall war es zumutbar.

am 11. Juni 2012 um 19:21

Rein Formell so wie Drahkke schon schrieb.

Wenn es mich und meinen Grund betreffen wuerde, wuerde ich abwaegen. Wird durch den Ort geheizt? Fahren die meisten besoffen usw usf waere es mir Wurst. Haette ich was dagegen und wuerde es nicht mitbekommen, haben sie Glueck. Bekomm ich es mit muessen sie das Gelaende raeumen. Ich sehe aber in der Polizei kein Feind ;)

 

am 11. Juni 2012 um 19:24

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein zu schützendes Rechtsgut das Vorrang vor privaten Interessen und Bedürfnissen hat!  Natürlich wird und muss immer abgewägt werden, damit in die Rechte der Einwohner und Bürger so wenig wie möglich eingegriffen wird!

 

;)

Wenn man aber vor Ort wäre oder dazu kommt, darf man selbst redend von seinem Haus und Grundrecht gebrauch machen und die Ordnungshüter auffordern das Grundstück zu verlassen.

Themenstarteram 11. Juni 2012 um 19:28

Ich bin beeindruckt.

So viele Antworten in paar Minuten, sauber :D

Hab mal zwei Fotos rausgesucht auf denen man die Örtlichkeit gut erkennen kann.

Wir hatten am Wochenende halt die Diskussion, ob die Polizei das einfach darf.

Was wäre wenn ich das gesehen hätte?

Hätte ich sie zum Verlassen des Geländes auffordern können?

Ich seh die Kumpels wieder am Mittwoch beim "Holländer nach Hause schicken":) und da könnt ich dann dank Eurer Hilfe die Sache klar stellen

Gruß

am 11. Juni 2012 um 19:29

Klar; kannste tun..ob die deiner Aufforderung nachkommen werden..fraglich...bekommste ausführlich erklärt...und sogar zunächst kostenlos in Schriftform! ;)

 

Ganz ruhig bleiben....nicht gleich wieder ein Polizei-Bashing-Thread daraus basteln......;)

 

 

am 11. Juni 2012 um 19:29

Als Grundstückseigentümer würde ich mir eventuell Sorgen machen, "Dorfgespräch" wegen der Polizeikontrolle zu werden; vor allem dann, wenn auch noch geblitzt wird. Getreu dem Motto "Der 'paktiert' mit der Polizei."

Und schnell ist man bei Gerüchten wie Umsatzbeteiligung an den Bußgeld-Einnahmen oder eben dass man Standgebühr von der Polizei kassieren würde - zwar alles Quatsch, aber Dorfleben eben.

Insoweit kann man als Eigentümer schon ein berechtigtes Interesse haben, dass die Polizei nicht auf dem eigenen Grundstück Kontrollen durchführt.

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Wenn man aber vor Ort wäre oder dazu kommt, darf man selbst redend von seinem Haus und Grundrecht gebrauch machen und die Ordnungshüter auffordern das Grundstück zu verlassen.

nochmals: es ist im sinne der stvo eben NICHT privatbesitz und somit zwar dein grund und boden ABER die polizei wegzujagen is eben net.

wen du mit 18 promille auf deiner hofeinfahrt hoch und runter fährst und vorne is n tor dann kannst du dir vor der polente noch ne pulle rum reinziehen und denen ne lange nase machen. ist da kein tor dann is der scheck weg.

oder dein auto steht seit 20 jahren angemeldet in der garage und seit 20 jahren is der tüv abgelaufen. machst die garage auf und einer siehts -> fällig. tür zu und du sagst der polizei "da drin steht ein auto und seit 20 jahren is der tüv abgelaufen" dann isses was anderes.

am 11. Juni 2012 um 19:33

Der benutzte Begriff "berechtigtes Interesse" ist ein undefinierter Rechtsbegriff....das müsste also vorher oder hinterher erst aufgeklärt werden! Wer, welche Interessen hat und welche schützenswerter sein sollen oder sind!

 

Dorfgeschwätz wird es immer geben...da ändert niemand was daran! Das wird bestimmt nicht geschützt!

 

;)

am 11. Juni 2012 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hier ging es ja um hoheitliche Aufgaben zum Schutz der Allgemeinheit. Da müssen sich Einzelinteressen unterordnen, soweit dies zumutbar ist. In diesem Fall war es zumutbar.

Was hätten die wohl gemacht, wenn der jetzt so mitten in der Messung mit seinem Traktor samt einem großen Ladewagen voll Heu auf den Hof hätte fahren wollen?

am 11. Juni 2012 um 19:36

Nix, nehme ich an....weil eben die Einschränkungen des Eigentümer, mit besonderen Rechten versehen, wegen der Geschwindigkeitsmessungen, einfach höher zu bewerten sind....Staatsmacht persönliches Pech gehabt....;)

am 11. Juni 2012 um 19:40

Und ich glaub kaum das sie so bloed sein werden und eine Einfahrt blockieren ;)

am 11. Juni 2012 um 19:42

@mattalf......grübel grübel...man weiß ja nie....:D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. allg. Fahrzeugkontrolle auf Privatgelände