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Alkohol im Wischwasser: Vorsicht!

Sachen gibts, die gibts garnicht; sollte man meinen. Tschechiche Wissenschaftler fanden heraus, daß Alkohol im Wischwasser den Fahrer vor ernsthafte Problem stellen kann:

Alkohol im Wischwasser

Scheibe klar, aber Lappen weg

Ein guter Durchblick ist für Autofahrer lebenswichtig. Nun haben tschechische Wissenschaftlern herausgefunden, dass gutgemeintes Scheibenreinigen während des Fahrens zu Promillewerten führen und unter Umständen so den Füherschein kosten kann. Doch wie real ist diese Gefahr wirklich? Adolf Rebler hat nachgemessen.

Bis vor gut einem Jahr stand in der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch direkt neben der Winterreifenpflicht, dass in die Scheibenwaschanlage auch Frostschutzmittel gehört. Der Satz wurde gestrichen, weil auch die Winterreifenpflicht in eine Verhaltensvorschrift umgewandelt wurde und Ausrüstungsvorschriften nach Meinung des Verordnungsgebers nicht in die StVO gehören, sondern in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Nichts mit der Streichung zu tun haben dürften hingegen die Ergebnisse einer Untersuchung von Wissenschaftlern an der Masaryk-Universität im tschechischen Brünn. Demnach gelangen bei Betätigung der Scheibenwaschanlage Alkoholdämpfe in den Innenraum von Autos und werden dadurch zu einer möglichen Gefahr für die Verkehrssicherheit. Und in der Tat kann, so unglaublich es klingen mag, hochprozentiges Wischwasser rechtlich durchaus relevant werden.
Vorsicht, Frostschutzmittel!

Bekanntlich gefriert Wasser bei null Grad Celsius. Wer im kalten Winter mit dem Auto unterwegs ist und versucht, den Dreck, den der Vordermann von der Straße auf die Windschutzscheibe geschleudert hat, mit bloßem Wasser aus der Waschanlage wegzukriegen, wird dieses Naturgesetz sehr bald verfluchen: Mit dem Eis auf der Scheibe ist im Nu ist der klare Durchblick weg.

Da liegt es Nahe, in die Scheibenwaschanlage Frostschutzmittel zu füllen somit und damit den Gefrierpunkt bis auf minus 35 Grad Celsius zu senken. Möglich wird dies durch den Mix aus Wasser und Ethanol.

Ethanol ist allerdings Alkohol. Betätigt man nun die Scheibenwaschanlage, dringen auch Dämpfe aus dem Frostschutzmittel in den Innenraum des Fahrzeugs – mit unerwarteten Konsequenzen, wie die tschechischen Forscher nun herausgefunden haben: Fünf der auf ihre Diffusion hin untersuchten Scheibenreinigungs-Flüssigkeiten führten bei insgesamt mehr als 30 Messungen im Fahrzeuginnern zu einem alarmierenden Ergebnis: Im Schnitt blieben bis zu vier Minuten lang Alkoholrückstände in der Atemluft – in einem Fall sogar 13 Minuten lang. Die höchste Konzentration betrug 0,7 Prozent. Bei einer Alkoholkontrolle könnte das den umsichtigen Autofahrer in Erklärungsnot bringen.

Im Fall der Fälle tief durchatmen

Nach § 24 a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) handelt nämlich ordnungswidrig, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

Den Alkohol in der Atemluft erwähnte das Gesetz noch bis bis zum 30. April 1998 mit keinem Wort – zwar musste man auch vorher schon ins Röhrchen pusten, das dabei erzielte Ergebnis war aber an sich nicht verbindlich, sondern lediglich eine Entscheidungshilfe für die Polizei. Von rechtlicher Bedeutung war nur die Blutalkoholkonzentration.

Mittlerweile sind nach dem Gesetz sind beide Methoden möglich – und auch gerichtsfest. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration im Sinne von § 24a Abs. 1 StVG unter Verwendung eines Atemalkoholmessgerätes, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, der gewonnene Messwert ohne Sicherheitsabschläge verwertbar ist, wenn das Gerät unter Einhaltung der Eichfrist geeicht ist und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren gewahrt sind (Beschl. v. 03.04.2001, Az. 4 StR 507/00).

Was nun die Promillegefahr aus der Scheibenwaschanlage angeht, sollte man besorgten Autofahrern wohl raten, in einer Alkoholkontrolle vor dem Pusten noch ein paar mal an der frischen Luft kräftig durchzuatmen. Ansonsten bleibt nur, dem Polizeibeamten zu erklären, woher die Fahne stammt - und dabei am besten zu Demonstrationszwecken einige Male auf den Knopf für die Scheibenwaschanlage zu drücken.

Der Autor Adolf Rebler ist Regierungsamtsrat in Regensburg und Autor zahlreicher Publikationen zum Straßenverkehrsrecht.

Quelle

😰

So long

Ghost

Beste Antwort im Thema

Atemalkohol ist nicht maßgeblich und Blutalkohol wird das Frostschutzmittel nicht verursachen.

60 weitere Antworten
60 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


@Hafi

Handgerät. Hier im Grossraum Dresden sind Alkoholkontrollen allgemeine Verkehrskontrollen usus. Mein persönlicher Rekord liegt übrigens bei vier (!) Kontrollen auf 17 Kilometern, alles im Stadtgebiet Dresden. Die Hinweise meinerseits, daß ich bereits kontrolliert wurde und man dies doch bitte per Funk überprüfen solle, verhallten ungehört. Im Jahr 09 musste ich sogar mit ins KH zur Blutabnahme, obwohl der Atemtest negativ war. Der Grund dafür, ich hatte Fahrdienst bei Freunden, welche zum Fasching ( bei Euch heisst das wohl Karneval ) waren, und diese waren blitzeblau. Demzufolge stank das Auto wie eine Destille. Vom KH zurück musste ich übrigens ein Taxi nehmen, und da hört für mich der Spaß ganz einfach auf.

Glaubst Du nicht? Komm mal zu mir, ich lade dich gern ein.

Ähmmm - ich bin gerade am Nachdenken. Bei der Reise ins KH hätte es bei den geschilderten Fakten ein ganz großes Echo an die Rennleitung gegeben. Trotz negativem Atemtest geht das aus meiner Sicht fast gar nicht.

Strunzevolle Mitfahrer und ein sauberes Pusteergebnis ergeben nicht mal einen Anfangsverdacht.

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


@Hafi

Handgerät.

Und genau da liegt glaube ich dein Denkfehler. Die regulären Dräger Alcotests sind die Standard-Geräte der Polizei, der Evidential ist das aber ganz gewiss nicht. Der ist meist nur auf größeren Wachen überhaupt verfügbar, der Einbau in Fahrzeuge ist schon relativ selten. Von daher hätte ich überhaupt keine Angst, wenn ich nach ner Wischaktion vor Ort schon pusten müsste, mit dem Ergebnis wird nur eine mögliche Indikation abgeleitet...abgesehen davon halte auch ich den Artikel für reinen Hype und Sensationsgier...

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Ähmmm - ich bin gerade am Nachdenken. Bei der Reise ins KH hätte es bei den geschilderten Fakten ein ganz großes Echo an die Rennleitung gegeben. Trotz negativem Atemtest geht das aus meiner Sicht fast gar nicht.

No Chance. Der Schutzmann beruft sich in solchen Fällen auf den Versicherungsschutz, welcher bei Unschuld (!) nicht mehr gegeben ist. Auf Deutsch: Der Schutzmann fährt dich bei einem Verdacht ins KH, das ist ok und rechtlich abgesichert. Ergibt die Probe im KH, daß Du weder Drogen, Alkohol noch sonstwas genommen hast kannst Du zusehen; wie du zum Ort der "Festnahme" kommst. Taxi, laufen, beamen oder wie auch immer.

So sieht das aus.

So long

Ghost

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Nope - was für einen

Zitat:

Versicherungsschutz

hast du gerade im Hinterkopf?

Woher nimmst Du im gedachten Fall auch nur einen Verdacht, dass der VT irgendwas illegales konsumiert hat?

Und falls ich mal illegalerweise von irgendeinem Rennleiter irgendwohin verschleppt werde, mache ich sicher ein ganz großes Faß auf.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Und falls ich mal illegalerweise von irgendeinem Rennleiter irgendwohin verschleppt werde, mache ich sicher ein ganz großes Faß auf.

Ganz falsche Denke, glaubs mir. Du kannst ein Faß aufmachen wie du willst, aber der Schutzmann fährt dich niemals wieder zu deinem Auto zurück. Darf er auch nicht, da in dem Fall sein Versicherungsschutz dir ggü erlischt.

So long

Ghost

Na gut, dann sprechen wir über AAK allgemein.

Natürlich darfst du erstmal gleich pusten.
(daß du das verweigern kannst und auch Wischen und auch Pinkeln ist dir bewußt?)
Es will dich doch niemand unnötig aufhalten.

Wenn der Wert passt darfst du fahren.

Wenn der Wert NICHT passt, dann darfst du unter Aufsicht warten, eben damit wirklich ausgeschlossen ist du hast nichts getrunken, gegessen, gekaut, ... in den letzten 15 Minuten. Und dann nochmal pusten.

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Du weisst doch selber am besten, was für Regelerotiker Experten hier im SF unterwegs sind, die jede noch so schwachsinnige Vorschrift sklavisch befolgen möchten. Und diese Leute muss man halt warnen, nicht daß sie nochmal in ihre eigene Falle laufen.

😉

So long

Ghost

Ob eine Vorschrift schwachsinnig ist oder nicht liegt immer noch im Auge des Betrachters. Aber deine Wischi Waschi Vorschrift betrachten hier wohl alle als Schwachsinnig.

Was lernen wir aus der ganzen Geschichte?

Nimm nie, aber absolut nie einen angetrunkenen Beifahrer mit! Es sei denn, er verspricht nicht auszuatmen ..

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Und falls ich mal illegalerweise von irgendeinem Rennleiter irgendwohin verschleppt werde, mache ich sicher ein ganz großes Faß auf.
Ganz falsche Denke, glaubs mir. Du kannst ein Faß aufmachen wie du willst, aber der Schutzmann fährt dich niemals wieder zu deinem Auto zurück. Darf er auch nicht, da in dem Fall sein Versicherungsschutz dir ggü erlischt.

So long

Ghost

Ob du zurückgefahren wirst, kommt auf den Ausgang des Alkotests mit dem Gerät auf der Wache an. Im allgemeinen gehts so ab, dass vor Ort auf der Straße ein Alkotest ( Dräger 7510 ) durchgeführt wird. Liegt dieser Wert im OWI-Bereich geht´s zur Wache und dort wird ein für den OWI-Bereich gerichtsverwertbarer Test durchgeführt ( Evidential 7110) Nach einer Wartezeit von mindestens 20 Minuten vom Zeitpunkt der Kontrolle wird der Test dann durchgeführt. ( Dann ist dann auch dieser Quatsch mit der Scheibenwaschanlage aus der Welt ) Ist das Ergebnis positiv, d.h. 0,25 mg/l und mehr, wird der Betroffene von der Wache aus entlassen. Anzeige kommt dann später. Den Führerschein bekommt er zurück. Zurückfahren ist dann wirklich aus versicherungstechnischen Gründen schwierig. Die Maßnahme ist beendet, dementsprechend müsste man den Transport zurück im Versicherungsfall begründen.

Fällt dieser Test dann negativ aus, wird der Betroffene meiner Erfahrung nach selbstverständlich zurückgefahren.

Sollte zumindest so sein. Ob´s vorgeschrieben ist, weiß ich nicht, da müßte man recherchieren.

Gruß Andreas

Meine Denke bei dem Fall wäre:
Müsste der Beamte nicht in dem selben Zustand sein wie ich auch😕
Auch er wird in seinem Wischwasser Frostschutzmittel spazieren fahren und es betätigen müssen bei entsprechender Witterung.
Dementsprechend müsste er erst mal bei einem Kollegen selbst eine Atemkontrolle machen lassen ob er selbst noch in einem Zustand ist um selbst solche Tests durchzuführen😁

Alkohol im Wischwasser. Natürlich. Aber ob es soetwas feines wie Ethanol ist?
Auch Methanol ist Alkohol, den würd ick aber mich saufen!

Ich habe mir also mal den nächsten Kanister Frostschutzkonzentrat gegriffen.
Unter Inhaltsstoffen steht "Alkohole", aber nicht welche. Ich tippe mal auf etwas wie Isopropanol und Co.

Und watt sind Alkohole?
http://de.wikipedia.org/wiki/Alkohole

Zitat:

Original geschrieben von dr.cooper


Meine Denke bei dem Fall wäre:
Müsste der Beamte nicht in dem selben Zustand sein wie ich auch😕
Auch er wird in seinem Wischwasser Frostschutzmittel spazieren fahren und es betätigen müssen bei entsprechender Witterung.
Dementsprechend müsste er erst mal bei einem Kollegen selbst eine Atemkontrolle machen lassen ob er selbst noch in einem Zustand ist um selbst solche Tests durchzuführen😁

Man kann ja probieren, einen der Polizisten dazu zu bringen, zur Kontrolle selbst in das Gerät zu blasen (könnte ja auch einer der vorherigen (Zwangs-)Nutzer in besoffenen Zustand reingespuckt haben oder so oder ist in den Mundstücken ein Filter, der sowas garantiert aufhält?).

notting

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Alkohol im Wischwasser. Natürlich. Aber ob es soetwas feines wie Ethanol ist?
Auch Methanol ist Alkohol, den würd ick aber mich saufen!.....

Du hast ja keine Ahnung WAS alles in deutschem Wein ist/war..........

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost



Ganz falsche Denke, glaubs mir. Du kannst ein Faß aufmachen wie du willst, aber der Schutzmann fährt dich niemals wieder zu deinem Auto zurück. Darf er auch nicht, da in dem Fall sein Versicherungsschutz dir ggü erlischt.

So long

Ghost

Das ist doch Humbug!

Welcher Versicherungsschutz erlöscht dann gegenüber dem Verdächtigen?

O.

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