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Alkohol im Wischwasser: Vorsicht!

Sachen gibts, die gibts garnicht; sollte man meinen. Tschechiche Wissenschaftler fanden heraus, daß Alkohol im Wischwasser den Fahrer vor ernsthafte Problem stellen kann:

Alkohol im Wischwasser

Scheibe klar, aber Lappen weg

Ein guter Durchblick ist für Autofahrer lebenswichtig. Nun haben tschechische Wissenschaftlern herausgefunden, dass gutgemeintes Scheibenreinigen während des Fahrens zu Promillewerten führen und unter Umständen so den Füherschein kosten kann. Doch wie real ist diese Gefahr wirklich? Adolf Rebler hat nachgemessen.

Bis vor gut einem Jahr stand in der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch direkt neben der Winterreifenpflicht, dass in die Scheibenwaschanlage auch Frostschutzmittel gehört. Der Satz wurde gestrichen, weil auch die Winterreifenpflicht in eine Verhaltensvorschrift umgewandelt wurde und Ausrüstungsvorschriften nach Meinung des Verordnungsgebers nicht in die StVO gehören, sondern in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Nichts mit der Streichung zu tun haben dürften hingegen die Ergebnisse einer Untersuchung von Wissenschaftlern an der Masaryk-Universität im tschechischen Brünn. Demnach gelangen bei Betätigung der Scheibenwaschanlage Alkoholdämpfe in den Innenraum von Autos und werden dadurch zu einer möglichen Gefahr für die Verkehrssicherheit. Und in der Tat kann, so unglaublich es klingen mag, hochprozentiges Wischwasser rechtlich durchaus relevant werden.
Vorsicht, Frostschutzmittel!

Bekanntlich gefriert Wasser bei null Grad Celsius. Wer im kalten Winter mit dem Auto unterwegs ist und versucht, den Dreck, den der Vordermann von der Straße auf die Windschutzscheibe geschleudert hat, mit bloßem Wasser aus der Waschanlage wegzukriegen, wird dieses Naturgesetz sehr bald verfluchen: Mit dem Eis auf der Scheibe ist im Nu ist der klare Durchblick weg.

Da liegt es Nahe, in die Scheibenwaschanlage Frostschutzmittel zu füllen somit und damit den Gefrierpunkt bis auf minus 35 Grad Celsius zu senken. Möglich wird dies durch den Mix aus Wasser und Ethanol.

Ethanol ist allerdings Alkohol. Betätigt man nun die Scheibenwaschanlage, dringen auch Dämpfe aus dem Frostschutzmittel in den Innenraum des Fahrzeugs – mit unerwarteten Konsequenzen, wie die tschechischen Forscher nun herausgefunden haben: Fünf der auf ihre Diffusion hin untersuchten Scheibenreinigungs-Flüssigkeiten führten bei insgesamt mehr als 30 Messungen im Fahrzeuginnern zu einem alarmierenden Ergebnis: Im Schnitt blieben bis zu vier Minuten lang Alkoholrückstände in der Atemluft – in einem Fall sogar 13 Minuten lang. Die höchste Konzentration betrug 0,7 Prozent. Bei einer Alkoholkontrolle könnte das den umsichtigen Autofahrer in Erklärungsnot bringen.

Im Fall der Fälle tief durchatmen

Nach § 24 a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) handelt nämlich ordnungswidrig, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

Den Alkohol in der Atemluft erwähnte das Gesetz noch bis bis zum 30. April 1998 mit keinem Wort – zwar musste man auch vorher schon ins Röhrchen pusten, das dabei erzielte Ergebnis war aber an sich nicht verbindlich, sondern lediglich eine Entscheidungshilfe für die Polizei. Von rechtlicher Bedeutung war nur die Blutalkoholkonzentration.

Mittlerweile sind nach dem Gesetz sind beide Methoden möglich – und auch gerichtsfest. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration im Sinne von § 24a Abs. 1 StVG unter Verwendung eines Atemalkoholmessgerätes, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, der gewonnene Messwert ohne Sicherheitsabschläge verwertbar ist, wenn das Gerät unter Einhaltung der Eichfrist geeicht ist und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren gewahrt sind (Beschl. v. 03.04.2001, Az. 4 StR 507/00).

Was nun die Promillegefahr aus der Scheibenwaschanlage angeht, sollte man besorgten Autofahrern wohl raten, in einer Alkoholkontrolle vor dem Pusten noch ein paar mal an der frischen Luft kräftig durchzuatmen. Ansonsten bleibt nur, dem Polizeibeamten zu erklären, woher die Fahne stammt - und dabei am besten zu Demonstrationszwecken einige Male auf den Knopf für die Scheibenwaschanlage zu drücken.

Der Autor Adolf Rebler ist Regierungsamtsrat in Regensburg und Autor zahlreicher Publikationen zum Straßenverkehrsrecht.

Quelle

😰

So long

Ghost

Beste Antwort im Thema

Atemalkohol ist nicht maßgeblich und Blutalkohol wird das Frostschutzmittel nicht verursachen.

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Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost



Zitat:

Original geschrieben von kleinermars


Atemalkohol ist nicht maßgeblich und Blutalkohol wird das Frostschutzmittel nicht verursachen.
Du solltest den zitierten Text erst lesen, bevor du hier Unsinn schreibst.

Sorry, aber der einzige Unsinn, der hier zu lesen ist, ist, dass man aufgrund des Alkohols in der eingeatmeten Luft den Führerschein verliert.

Spätestens wenn man dem freundlichen Herrn Wachtmeister erklärt, dass man keinerlei alkoholische Getränke zu sich genommen hat und einer Blutentnahme zustimmt, ist die Sache doch um die Ecke.

Das ist Presse-Polemik. Sonst gar nix.

Ist ähnlich, wenn man als nüchterner Fahrer vollgetankte Leute an Bord hat.

@Hafi

Mir ging es um die rechtliche Situation, und diese stellt sich eben so dar:

Zitat:

Nach § 24 a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) handelt nämlich ordnungswidrig, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

Den Alkohol in der Atemluft erwähnte das Gesetz noch bis bis zum 30. April 1998 mit keinem Wort – zwar musste man auch vorher schon ins Röhrchen pusten, das dabei erzielte Ergebnis war aber an sich nicht verbindlich, sondern lediglich eine Entscheidungshilfe für die Polizei. Von rechtlicher Bedeutung war nur die Blutalkoholkonzentration.

Mittlerweile sind nach dem Gesetz sind beide Methoden möglich – und auch gerichtsfest. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration im Sinne von § 24a Abs. 1 StVG unter Verwendung eines Atemalkoholmessgerätes, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, der gewonnene Messwert ohne Sicherheitsabschläge verwertbar ist, wenn das Gerät unter Einhaltung der Eichfrist geeicht ist und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren gewahrt sind (Beschl. v. 03.04.2001, Az. 4 StR 507/00).

Du weisst doch selber am besten, was für

Regelerotiker

Experten hier im SF unterwegs sind, die jede noch so schwachsinnige Vorschrift sklavisch befolgen möchten. Und diese Leute muss man halt warnen, nicht daß sie nochmal in ihre eigene Falle laufen.

😉

So long

Ghost

na und die praktische Situation stellt sich so dar, daß du wenn du etwas pustest erstmal 15 Minuten unter Aufsicht rumstehst und nix machst. Keine Zigarette, kein Trinken, kein Bonbon, kein Kaugummi.

Und dann wird man sehen obs der Wodka in der Scheibenwaschanlage oder der im Körper war.

Beim nächsten Pusten.

Und die Studie möchte ich wirklich gerne sehen.
Denn war da jetzt jemand im Auto oder nicht?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost



Du weisst doch selber am besten, was für Regelerotiker Experten hier im SF unterwegs sind, die jede noch so schwachsinnige Vorschrift sklavisch befolgen möchten. Und diese Leute muss man halt warnen, nicht daß sie nochmal in ihre eigene Falle laufen.

In der Tat. Das passt auch gut zum Parkplatz ATL Thread, der gerade hier offen ist 😁

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Du weisst doch selber am besten, was für Regelerotiker Experten hier im SF unterwegs sind, die jede noch so schwachsinnige Vorschrift sklavisch befolgen möchten. Und diese Leute muss man halt warnen, nicht daß sie nochmal in ihre eigene Falle laufen.

😉

Ich weiß vor allem, dass selbst in dem verlinkten Artikel nur stand, dass in der Luft im Fahrzeuginneren Alkohol gemessen wurde und dass dort mit keinem Wort geschrieben stand, dass dieser Alkohol auch noch gemessen werden kann, nachdem er eingeatmet und erst dann wieder zurück in das Gerät ausgeatmet wird.

*EDIT: Der Satz war mir zu unsicher.😉*

Darum ist der Artikel quatsch und zielt nur darauf ab, dass sich Leser finden, die auf die Sensationsmache reinfallen.

Mit Regelerotik hat das mal wieder (wie auch sonst bei MT) nichts zu tun. 😉

Jetzt weiss ich endlich wieso die aktuellen VWs (seit Golf V oder so) bei Betätigung der Waschanlage eine gewisse Zeit in den Umluftmodus schalten 🙂

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Jetzt weiss ich endlich wieso die aktuellen VWs (seit Golf V oder so) bei Betätigung der Waschanlage eine gewisse Zeit in den Umluftmodus schalten 🙂

...ich hab nen 2009er Passat, der macht das nicht. Hmmm, vielleicht muss man das als Extra ordern? Ich les die Aufpreisliste bzw. die Pakete nicht durch. Daher kann ich das nicht wissen 😁😁

Mein neuer wird nen Highline.., hat der das dann serienmäßig? 😕😁

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Jetzt weiss ich endlich wieso die aktuellen VWs (seit Golf V oder so) bei Betätigung der Waschanlage eine gewisse Zeit in den Umluftmodus schalten 🙂

Richtig, beim Rückwärtsfahren und bei Scheibenwaschen schaltet sich automatisch die Umluft ein, VW eben.

😁

@Hafi

Ich lese wohl was du schreibst, es geht aber nach wie vor um die Rechtslage, und diese sagt nunmal aus, daß auch der Atemalkoholwert gerichtsfest ist. Und nur das wollte ich angemerkt haben.

😉

So long

Ghost

edit: Dodo, dein Passat macht das auch. 😉

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


@Hafi

Ich lese wohl was du schreibst, es geht aber nach wie vor um die Rechtslage, und diese sagt nunmal aus, daß auch der Atemalkoholwert gerichtsfest ist. Und nur das wollte ich angemerkt haben.

😉

Ja, das ist doch aber allseits bekannt und hat mit dem Artikel, den Du gepostet hast, nichts zu tun.

Der ist Quatsch. Und nur das wollte ich zum Ausdruck bringen.

Übrigens steht in der Bedienungsanleitung vom Dräger 7110 (das ist das einzige Gerät, das gerichtsverwertbare Ergebnise bezüglich AAK liefert. Handmessgeräte reichen dazu nicht aus):

Kontrollzeit vor der Messung
Grundsätzlich gilt für die Durchführung der Atemalkoholmessungen:
– In einem Zeitraum von mindestens10 Minuten vor
der Messung muß nachweislich die Aufnahme von
Substanzen durch Mund oder Nase ausgeschlossen
sein. (Kontrollzeit)

Habe noch nie gesehen, dass jemand die Wartezeit im eigenen Auto verbringt und dabei unablässig die Scheibe wischt.🙄

@Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Habe noch nie gesehen, dass jemand die Wartezeit im eigenen Auto verbringt und dabei unablässig die Scheibe wischt.🙄

Und ich habe noch nie bei einer Kontrolle erlebt, daß ich zehn Minuten warten musste, bevor ich pusten musste.

😉

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


@Hafi

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Habe noch nie gesehen, dass jemand die Wartezeit im eigenen Auto verbringt und dabei unablässig die Scheibe wischt.🙄

Und ich habe noch nie bei einer Kontrolle erlebt, daß ich zehn Minuten warten musste, bevor ich pusten musste.

😉

Hast Du ins Handmessgerät gepustet oder tatsächlich in ein "richtiges" im Bus installiertes Gerät?

@Hafi

Handgerät. Hier im Grossraum Dresden sind Alkoholkontrollen allgemeine Verkehrskontrollen usus. Mein persönlicher Rekord liegt übrigens bei vier (!) Kontrollen auf 17 Kilometern, alles im Stadtgebiet Dresden. Die Hinweise meinerseits, daß ich bereits kontrolliert wurde und man dies doch bitte per Funk überprüfen solle, verhallten ungehört. Im Jahr 09 musste ich sogar mit ins KH zur Blutabnahme, obwohl der Atemtest negativ war. Der Grund dafür, ich hatte Fahrdienst bei Freunden, welche zum Fasching ( bei Euch heisst das wohl Karneval ) waren, und diese waren blitzeblau. Demzufolge stank das Auto wie eine Destille. Vom KH zurück musste ich übrigens ein Taxi nehmen, und da hört für mich der Spaß ganz einfach auf.

Glaubst Du nicht? Komm mal zu mir, ich lade dich gern ein.

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Handgerät. Hier im Grossraum Dresden sind Alkoholkontrollen allgemeine Verkehrskontrollen usus. Mein persönlicher Rekord liegt übrigens bei vier (!) Kontrollen auf 17 Kilometern, alles im Stadtgebiet Dresden. Die Hinweise meinerseits, daß ich bereits kontrolliert wurde und man dies doch bitte per Funk überprüfen solle, verhallten ungehört. Im Jahr 09 musste ich sogar mit ins KH zur Blutabnahme, obwohl der Atemtest negativ war. Der Grund dafür, ich hatte Fahrdienst bei Freunden, welche zum Fasching ( bei Euch heisst das wohl Karneval ) waren, und diese waren blitzeblau. Demzufolge stank das Auto wie eine Destille. Vom KH zurück musste ich übrigens ein Taxi nehmen, und da hört für mich der Spaß ganz einfach auf.

😰 ..für mich auch. Das ist ja ne Posse der besonderen Art 🙄

@Dodo & Hafi

Ich habe absolut kein Problem damit, wenn Alkoholkontrollen stattfinden, im Gegenteil. Aber wenn das wie beschrieben zur Farce ausartet, dann ist der Ofen aus. Kontrolle: JA. Schikane: NEIN.

So long

Ghost

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