Alkohol am Steuer

Hey Leute, ich weiss nicht ob es ganz passt, aber ich schieß mal los...
Mache mir große Sorgen um meine Stiefschwester. Sie wurde vor zwei Wochen mit 2,3 (!!!) Promille angehalten von der Polizei. Der Blutwert ist leider noch nicht da. Soweit ich weiß sind wir hier schon im Strafrecht...
Auch wenn ich es für niemandem von euch hoffe, wollte ich mal fragen, ob jemand ähnliches durch hat und was sie möglicherweise erwartet?

Die Schwere der Schuld ist für mich indiskutabel, ich bin total fassungslos und heiße es nicht gut. Trotzdem steh ich ihr nahe und wäre über hilfreiche Antworten dankbar.

Liebe Grüße
Anette

72 Antworten

Zitat:

@Goldmantelziesel schrieb am 19. August 2021 um 09:36:22 Uhr:



Ob man mit 2,3 ein Alkoholproblem hat, wie mancher Hobbypsychologe hier feststellt, glaube ich auch nicht. Wenn das ein einmaliger Vorgang war (Abschlussfeier, k.A.), dann muss ich nicht direkt eine Entziehungskur machen.

Da braucht man kein Psychologe sein, da reichen med. Kenntnisse schon aus.

Ein einmaliger VOrgang ist schon deshalb ausgeschlossen, weil man nicht einfach mal so 2,3 Promille erreicht. Wer keine Gewöhnung hat, liegt bei 1,5 reihernd in der Ecke. Der könnte nichtmal mehr fahren, wenn er wollte.

Wer mit 2,3 noch sein Auto findet und es in Gang bringt, ist große Mengen Alkohol gewohnt. Ob deswegen eine Sucht vorliegt, ist eine andere Sache. Kann, muß aber nicht. Alkoholmissbrauch läßt sich dabei aber nicht von der Hand weisen.

Und wenn man sich dann noch vor der Polizei bemüht, möglichst nüchtern zu wirken, macht es die Sache nicht besser, denn das ist ein weiteres Indiz für Gewöhnung. Taktsich klüger wäre, ausm Auto zu fallen.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. August 2021 um 09:41:53 Uhr:


(...)

Bitte nicht missverstehen. Ich verurteile solche Trunkenheitsfahrten. Meine Frage ist reines Interesse, wie ein Anwalt da argumentieren könnte.

Wollte ich dir nicht unterstellen 🙂 (Hast du ja auch schon in deinem Post geschrieben)

Mal sehen was bei der BAK raus kommt. Ist da ab 2,5 nicht schuldunfähig wg. Vollrausch?

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. August 2021 um 09:35:05 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 19. August 2021 um 08:53:25 Uhr:


Aber auch die dürfen keine Rechtsberatung durchführen.

Darum geht es in dem von mir genannten Forum auch nicht. Man wird begleitet während der Vorbereitung zur MPU, es werden wertvolle Tipps gegeben und es wird einen auch der Kopf zurechtgerückt, falls das notwendig sein sollte.

Wer mit 2,3 Promille erwischt wird, hat in der Regel ein massives Alkoholproblem.

Dann sollte man primär eine Beratungsstelle für Suchtprobleme aufsuchen nicht nicht über Internetforen meinen sich selbst heilen zu können. Erst wenn man das aufgearbeitet hat kann man eventuell begleitend, zu der professionellen Hilfe, sich Tipps in Foren holen (wobei da auch gewaltig viele Tipps eher dazu dienen das System auszutricksen)

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. August 2021 um 09:35:05 Uhr:


Dies zu erkennen und zu beseitigen, das ist wichtig. Ein Anwalt hilft da wenig, denn die Fakten stehen ja fest.

und das weißt du woher? Durch die paar Zeilen die der TE hier geschrieben hat? Respekt. Könnte ich nicht.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. August 2021 um 09:35:05 Uhr:


Eine durch einen Anwalt erreichte Verkürzung der Sperrfrist bringt wenig, da man mit der Aufarbeitung seines Alkoholproblems sowieso oft länger braucht.

Wie schon hier erwähnt geht es schlicht darum den Sachverhalt einmalig zu durchleuchten. Verfahrensfehler gibt es immer wieder und egal ob strafrechtlich geahndet wird oder nicht. Der Lappen ist weg und die MPU kommt (wann sie kommt hängt von einem selbst ab). Ich hatte im Freundeskreis einen Fall, da wurde die MPU 1 Jahr nach der Sperrfrist durchgeführt weil der Patient dieses weitere Jahr brauchte um wieder in die Spur zu kommen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. August 2021 um 09:35:05 Uhr:


Ein Anwalt ist dann sinnvoll, wenn man normalerweise nicht viel Alkohol trinkt und aus irgendwelchen Gründen "einmalig" abgestürzt ist und z.B. mit dem Auto losfahren wollte und in der Situation erwischt wurde.

In dem Fall war die Alkoholmenge so groß, dass man als unzurechnungsfähig angesehen werden kann und um genau das zu erreichen, ist dann ein Anwalt sinnvoll.

Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass es sich um solchen Fall handelt, also sehe auch ich einen Anwalt nicht unbedingt als notwendig an, wenn sich Anettes Stiefschwester die richtige und kompetente Hilfe sucht.

Chapeau vor deiner Leistung. Rein aus dem Promillewert ein Suchtproblem herzuleiten ist gut. Auch wenn der Gesetzgeber davon ausgeht, dass man Alkohol gewöhnt ist, steht es, gerade beim ersten Fall, jedem frei das Gegenteil zu belegen.

Ab einem Blutalkoholwert von 2,1 sollte ein Anwalt prüfen ob eine Vollrauschtat nach §323a StGB vorliegt.

Wie du siehst, gibt es schon Aspekte die letztlich nur ein Anwalt, nach Vorlage alle Fakten beurteilen kann.

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Zitat:

@qaqaqe schrieb am 19. August 2021 um 09:37:30 Uhr:


Hm. Allgemein: Diese gefühlte (und gefühlt permanente) rechtliche Verharmlosung von Taten unter Alkohol- oder sonstigem Drogeneinfluss geht mir schon etwas auf den Keks.
- Ich will irgendwo randalieren: Sauf ich mir vorher ein an, wird's nicht so "teuer"
- Ich will jemanden verprügeln: Sauf ich mir vorher ein an, wird's nicht so "teuer"
- Jemand soll ins Gras beißen: Sauf ich mir vorher ein an und setz mich ins Auto -> doppelter Jackpot, beides getrennt schon besser wie nüchtern jemand das Messer reinrammen. Dann noch beides gleichzeitig, uiuiui
usw. usf.

Auch daran hat der Gesetzgeber gedacht. -> "Vollrausch". Google hilft den passenden § im StGB zu finden.

@ktown

Alles was du sagst, kann ich aber du auch nicht beurteilen. Daher sind eben die Fragen von Antette in einem dafür spezialisierten Forum besser aufgehoben als hier bei uns Laien.

Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass das vorgeschlagene Forum die einzige Maßnahme ist, sondern es ist eine, um eben die wichtigen Informationen zu erhalten und auch (zusätzliche) Hilfe zu erfahren.

Dort wird man auch besser beraten, ob nun eine Suchtberatung sinnvoll ist, und eventuell auch welche und eben genau fallbezogen, ob ein Anwalt eingeschaltet werden sollte.

Warum müssen sich hier immer alle als Experten darstellen? Kann man nicht einfach mal sagen, nö, ich habe davon nicht genug Ahnung, und dann verweisen, wo kompetentere Antworten zu erwarten sind.

Gruß

Uwe

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 19. August 2021 um 10:10:06 Uhr:


Mal sehen was bei der BAK raus kommt. Ist da ab 2,5 nicht schuldunfähig wg. Vollrausch?

Hallo Andy,

hat mein Spezl auch versucht (ca. 2,6).
Der Punkt ist dabei, wenn du relativ normal aus dem Auto steigst, und nicht fällst, geht man davon aus, du kannst trinken. Solltest du aus dem Auto fallen und auch das stehen würde schwerfallen, sieht es vllt etwas anders aus.

Dann wäre tatsächlich sowas wie "schuldunfähig" oder einmaliger Ausrutscher möglich. Ob und wie, liegt halt darin wie der erste Kontakt mit den Ordnungshütern ausfällt. Das ist hier aber nicht bekannt.

Gruß Jörg.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 19. August 2021 um 10:27:33 Uhr:



Zitat:

@qaqaqe schrieb am 19. August 2021 um 09:37:30 Uhr:


Hm. Allgemein: Diese gefühlte (und gefühlt permanente) rechtliche Verharmlosung von Taten unter Alkohol- oder sonstigem Drogeneinfluss geht mir schon etwas auf den Keks.
- Ich will irgendwo randalieren: Sauf ich mir vorher ein an, wird's nicht so "teuer"
- Ich will jemanden verprügeln: Sauf ich mir vorher ein an, wird's nicht so "teuer"
- Jemand soll ins Gras beißen: Sauf ich mir vorher ein an und setz mich ins Auto -> doppelter Jackpot, beides getrennt schon besser wie nüchtern jemand das Messer reinrammen. Dann noch beides gleichzeitig, uiuiui
usw. usf.

Auch daran hat der Gesetzgeber gedacht. -> "Vollrausch". Google hilft den passenden § im StGB zu finden.

Nein daran hat der Gesetzgeber nicht gedacht. Die strikte Anwendung des Gesetzes würde zu einer Maximalfreiheitsstrafe von 5 Jahren bei entsprechenden Morden führen.

berlin-paul hat es schon, wenn auch nicht komplett richtig, erklärt. Ansonsten hilft wikipedia: "actio libera in causa".

Zitat:

@ktown schrieb am 19. August 2021 um 10:21:25 Uhr:


Ab einem Blutalkoholwert von 2,1 sollte ein Anwalt prüfen ob eine Vollrauschtat nach §323a StGB vorliegt.

Was würde dem Täter ein Vollrausch denn da bringen?

Ja, im letzten Beispiel passt es nicht; irgendwo musste jedoch eine Grenze gezogen werden. Nur stelle ich in Zweifel, dass jemand im Vollrausch noch zu wirklich gezielten Handlungen fähig ist; die Vollendung einer entsprechenden Tat wird dadurch erschwert.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. August 2021 um 10:52:01 Uhr:


Warum müssen sich hier immer alle als Experten darstellen? Kann man nicht einfach mal sagen, nö, ich habe davon nicht genug Ahnung, und dann verweisen, wo kompetentere Antworten zu erwarten sind.

Siehste und deshalb maße ich mir nicht an zu sagen, dass ein Anwalt unnötig ist.

Da es vorrangig um das anstehende Verfahren geht sollte man hier, auch wenn hier viele hier den Beschuldigten gleich vorverurteilen, eine Erstberatung nicht scheuen. Es sagt ja keiner, dass diese nicht vielleicht zum selben Ergebnis kommt wie hier vielfach das Meinungsbild ist.

Erst im zweiten Schritt (der natürlich auch sofort, mit dem Ersten, vollzogen werden und sich auch strafmildernd auswirken kann) sollte man sich um das Problem kümmern.

Zitat:

@molchhero schrieb am 19. August 2021 um 11:14:37 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 19. August 2021 um 10:21:25 Uhr:


Ab einem Blutalkoholwert von 2,1 sollte ein Anwalt prüfen ob eine Vollrauschtat nach §323a StGB vorliegt.

Was würde dem Täter ein Vollrausch denn da bringen?

Schon mal was von Schuldunfähigkeit und der bedingten Schuldunfähigkeit gehört? §20 ff StGB

Ist aber alles vom Einzelfall abhängig und immer eine Abwägung, wie es zu diesem Promillewert kam.

Zitat:

@Goldmantelziesel schrieb am 19. August 2021 um 09:36:22 Uhr:


Man antwortet wahrheitsgemäß vor Gericht und zeigt Reue.

Die Trunkenheitsfahrt landet in der Regel nicht vor Gericht. Normalerweise gibts einen Strafbefehl. Die Zeit bis dahin ohne Führerschein wird dabei auf die Dauer der Sperre angerechnet.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 19. August 2021 um 09:50:18 Uhr:


mir ist persönlich ein Fall bekannt, wo ein Anwalt bei einer Strafttat in Straßenverkehr eine Einstellung des Verfahrens im Vorfeld erlangte, gegen eine Zahlung aus meiner Sicht geringen Summe.

Waren Staatsanwalt und Beschuldigter miteinander bekannt? Oder war der Beschuldigte eventuell sogar selber Polizist?

@Rasanty

In dem mir bekannten Fall kann ich derartiges ausschließen. Meine mich zu erinnern, dass es vielmehr an der Aktenführung der Ermittelnden lag, welche der Anwalt angesprochen hatte.

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