Alkohol am Steuer

Hey Leute, ich weiss nicht ob es ganz passt, aber ich schieß mal los...
Mache mir große Sorgen um meine Stiefschwester. Sie wurde vor zwei Wochen mit 2,3 (!!!) Promille angehalten von der Polizei. Der Blutwert ist leider noch nicht da. Soweit ich weiß sind wir hier schon im Strafrecht...
Auch wenn ich es für niemandem von euch hoffe, wollte ich mal fragen, ob jemand ähnliches durch hat und was sie möglicherweise erwartet?

Die Schwere der Schuld ist für mich indiskutabel, ich bin total fassungslos und heiße es nicht gut. Trotzdem steh ich ihr nahe und wäre über hilfreiche Antworten dankbar.

Liebe Grüße
Anette

72 Antworten

Zitat:

@uhu110 schrieb am 19. August 2021 um 00:53:49 Uhr:


Es gibt allerdings genügend Fälle, in denen so etwas (mit Anwalt) vor Gericht gegangen ist und der Richter hat gleich zu Beginn klar gestellt, dass er, wenn der Anwalt und sein Mandant auf dieser Verhandlung bestehen, nicht mehr von der fahrlässigen, sondern einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt ausgeht.

Das ist - ganz gelinde ausgedrückt Blödsinn. Man hat in Deutschland immer das Recht auf anwaltliche Vertretung. Dies kann niemals negativ ausgelegt werden. Auch die Tatsache eines Widerspruchs kann sich als solches nicht auf das Strafmaß auswirken. Allerdings sehe auch ich die Sache so wie einige andere User auch. Ein Anwalt ist hier nutzlos und würde keine Vorteile bringen.

Knast gibts dafür auch nicht. Die Regelstrafe liegt bei einem guten Jahr Führerscheinsperre und 2-3 Monatsgehältern für die Staatskasse. Sollte auch der Blutwert über 1,6 Umdrehungen betrage ist für die Neuerteilung eine MPU fällig.

Zitat:

@mussdassein schrieb am 19. August 2021 um 08:24:02 Uhr:


Wenn ich jemanden umbringe und dabei erwischt werde, ist auch davon auszugehen, dass ich verurteilt werde.
Würde ich auf einen Anwalt verzichten?
Nö.
Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten!

Wie ich die meisten hier verstehe, können sie sich locker in einem Strafverfahren verteiligen. Hut ab.

Ich würde der Schwester des TE dringend raten, einen Anwalt zu befragen, bevor sie iirgendwelche voreiligen Stellungnahmen abgibt, die ihr hinterher das Leben noch schwerer machen.
Der Anwalt wird erstmal Akteneinsicht beantragen. Daraufhin kann man überlegen, wie man weiter vorgeht und was man aussagt. Vielleicht gibt es ja strafmildernde Umstände, die die Strafe verringern. Vielleicht kann er mit dem Staatsanwaltschaft außergerichtliche Vereinbahrungen treffen, die positiv sind.
Der Rat, ein Anwalt ist sinnlos und ist nur Geldverbrennung, halte ich für fahrlässig und gefährlich.

Klar kann man das machen, man sollte sich aber im Klaren sein, dass es in den allermeisten Fällen nichts bringt.

Die MPU ist sowieso gesetzt, da kommt man nicht drum herum. Da kann der Anwalt auf keinen Fall was machen.

Und die Anklage? Es liegt eine Straftat vor. Eindeutig bewiesen. Was soll da noch verhandelt werden? Was wären denn strafmildernde Umstände in dem Fall?

Man kann zum Anwalt und wenn man sich damit besser fühlt, will ich auch keinem dvon abraten. Ich halte es allerdings für sinnvoller, sich mit Aufarbeitung und Vorbereitung auf die MPU zu beschäftigen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. August 2021 um 17:19:20 Uhr:


Hallo Anette,

ich empfehle deiner Stiefschwester, dass sie sich an dieses Forum wendet: Klick mich

Die Leute dort geben sich wirklich Mühe einem weiterzuhelfen und dazu sind sie auch noch sehr kompetent.

Wichtig ist aber, dass sie sich selbst dort meldet.

Gruß

Uwe

Aber auch die dürfen keine Rechtsberatung durchführen. Daher ist der Gang zum Anwalt hier nur zu empfehlen und sei es nur für die Erstberatung.
Ein Anwalt zurate zu ziehen heißt übrigens nicht, dass zwangsläufig alle Register gezogen werden. Aber auf Empfehlungen eines Forums, dass nur die paar Zeilen des TE kennt, zu setzen ist extrem blauäugig.

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Worum geht es hier? Dass jemand finanziell möglichst günstig zu seiner „gerechten Strafe“ kommt, oder dass jemand möglichst günstig und eventuell ohne Eintragung aus der Sache raus kommt (was unabhängig von einer MPU sein kann).

Es „soll“ Fälle geben, wo Staatsanwaltschaft und Gericht zur Einstellung gegen Zahlung an gemeinnützige Organisationen bereit sind, dies sogar von sich aus anbieten. Dies kann sich aus der Aktenlage ergeben, hierzu halte ich eine anwaltliche Akteneinsicht für dienlich. Ermittlungsakten können fehlerhaft sein. Zumindest für die Akteneinsicht würde ich einen Anwalt beauftragen.

Ob jemand, der mit diesem Pegel unterwegs ist, hinter dem Steuer richtig aufgehoben ist, ist für mich eine davon unabhängige Frage.

Zitat:

@weltleser schrieb am 19. August 2021 um 09:07:07 Uhr:


Worum geht es hier?

Steht im Eingangsbeitrag.

Mir ist kein Fall bekannt in dem eine Trunkenheitsfahrt zu einer Einstellung des Verfahrens geführt hat.

Muß man halt getrennt betrachten.

Das eine ist der strafrechtliche Aspekt. Es geht um die Höhe der Strafe für dei Alkoholfahrt.

Das andere ist die Eignung zum Führen eines KFZ. Die soll durch die MPU geprüft werden.

Nur weil die Strafe geringer wird, wird die MPU nicht einfacher und umgekehrt.

Aber: Egal wie es strafrechtlich ausgeht, um die MPU wird sie nicht umhinkommen.

Zitat:

@ktown schrieb am 19. August 2021 um 08:53:25 Uhr:


Aber auch die dürfen keine Rechtsberatung durchführen.

Darum geht es in dem von mir genannten Forum auch nicht. Man wird begleitet während der Vorbereitung zur MPU, es werden wertvolle Tipps gegeben und es wird einen auch der Kopf zurechtgerückt, falls das notwendig sein sollte.

Wer mit 2,3 Promille erwischt wird, hat in der Regel ein massives Alkoholproblem. Dies zu erkennen und zu beseitigen, das ist wichtig. Ein Anwalt hilft da wenig, denn die Fakten stehen ja fest. Eine durch einen Anwalt erreichte Verkürzung der Sperrfrist bringt wenig, da man mit der Aufarbeitung seines Alkoholproblems sowieso oft länger braucht.

Ein Anwalt ist dann sinnvoll, wenn man normalerweise nicht viel Alkohol trinkt und aus irgendwelchen Gründen "einmalig" abgestürzt ist und z.B. mit dem Auto losfahren wollte und in der Situation erwischt wurde.

In dem Fall war die Alkoholmenge so groß, dass man als unzurechnungsfähig angesehen werden kann und um genau das zu erreichen, ist dann ein Anwalt sinnvoll.

Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass es sich um solchen Fall handelt, also sehe auch ich einen Anwalt nicht unbedingt als notwendig an, wenn sich Anettes Stiefschwester die richtige und kompetente Hilfe sucht.

@mb19920405
Anette,

es ist ganz wichtig, dass sich deine Stiefschwester von erfahrenen Personen auf ihren Weg weck vom Alkohol oder hin zum kontrollierten Trinken begleiten lässt. Eine Möglichkeit ist das von mir genannte Forum, aber es gibt auch andere Möglichkeiten. Sie braucht ja auch die ganzen Handlungsinformationen, ab wann muss sie mit Abstinenznachweis beginnen, wie und wie rechtzeitig muss sie sich zur MPU anmelden, wann und wie läuft das mit der Beantragung der Neuerteilung eines Führerscheins ab usw.

Wenn sie sich nicht von erfahrenen Personen begleiten lässt, ist es tatsächlich zu empfehlen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um die notwendigen Infos zu erhalten.

Gruß

Uwe

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. August 2021 um 01:04:04 Uhr:


Dazu habe ich eine Frage. Ich will das Verhalten einer Trunkenheitsfahrt absolut nicht gutheißen. Wir sprechen allerdings von 2,3 Promille. Kann man da wirklich Vorsatz unterstellen? Oder ist man da nicht wirklich mehr Herr*in über seine Sinne? @uhu110 , ich verstehe Deine Einstellung auf Seiten der Exekutive.

Ich würde gerne die Sichtweise aus Anwaltssicht lesen. Vllt. könnte z. B. @rrwraith etwas dazu beitragen.

Hm. Allgemein: Diese gefühlte (und gefühlt permanente) rechtliche Verharmlosung von Taten unter Alkohol- oder sonstigem Drogeneinfluss geht mir schon etwas auf den Keks.
- Ich will irgendwo randalieren: Sauf ich mir vorher ein an, wird's nicht so "teuer"
- Ich will jemanden verprügeln: Sauf ich mir vorher ein an, wird's nicht so "teuer"
- Jemand soll ins Gras beißen: Sauf ich mir vorher ein an und setz mich ins Auto -> doppelter Jackpot, beides getrennt schon besser wie nüchtern jemand das Messer reinrammen. Dann noch beides gleichzeitig, uiuiui
usw. usf.

Imho sollte es bei Rechtsbrüchen unter Drogeneinfluss genau andersrum laufen 🙁

(Und nein, der Schwester unterstelle ich keine Mordlust, falls mir das jetzt jemand unterstellen wollen würde)

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 19. August 2021 um 09:37:30 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. August 2021 um 01:04:04 Uhr:


Dazu habe ich eine Frage. Ich will das Verhalten einer Trunkenheitsfahrt absolut nicht gutheißen. Wir sprechen allerdings von 2,3 Promille. Kann man da wirklich Vorsatz unterstellen? Oder ist man da nicht wirklich mehr Herr*in über seine Sinne? @uhu110 , ich verstehe Deine Einstellung auf Seiten der Exekutive.

Ich würde gerne die Sichtweise aus Anwaltssicht lesen. Vllt. könnte z. B. @rrwraith etwas dazu beitragen.

Hm. Allgemein: Diese gefühlte (und gefühlt permanente) rechtliche Verharmlosung von Taten unter Alkohol- oder sonstigem Drogeneinfluss geht mir schon etwas auf den Keks.
- Ich will irgendwo randalieren: Sauf ich mir vorher ein an, wird's nicht so "teuer"
- Ich will jemanden verprügeln: Sauf ich mir vorher ein an, wird's nicht so "teuer"
- Jemand soll ins Gras beißen: Sauf ich mir vorher ein an und setz mich ins Auto -> doppelter Jackpot, beides getrennt schon besser wie nüchtern jemand das Messer reinrammen. Dann noch beides gleichzeitig, uiuiui
usw. usf.

Imho sollte es bei Rechtsbrüchen unter Drogeneinfluss genau andersrum laufen 🙁

(Und nein, der Schwester unterstelle ich keine Mordlust, falls mir das jetzt jemand unterstellen wollen würde)

Bitte nicht missverstehen. Ich verurteile solche Trunkenheitsfahrten. Meine Frage ist reines Interesse, wie ein Anwalt da argumentieren könnte.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 19. August 2021 um 09:10:58 Uhr:



Zitat:

@weltleser schrieb am 19. August 2021 um 09:07:07 Uhr:


Worum geht es hier?

Steht im Eingangsbeitrag.

Mir ist kein Fall bekannt in dem eine Trunkenheitsfahrt zu einer Einstellung des Verfahrens geführt hat.

Mir auch nicht.

Einem Freund ist es ähnlich ergangen, nur war bei ihm der Wert noch etwas höher. Ich glaube, 2,6 hatte er. Und genau das ist der Punkt. Bei so einem Wert wird dir "Gewohnheit" angelastet. Jemand, der mal etwas trinkt, ist mit ü. 2 Promille voll wie ein Eimer. Jemand, der mit ü. 2 noch Auto fährt.. ..den Rest kann man sich denken.

Eine Beratung von jemanden der sowas schon mitgemacht hat, bzw sich damit auskennt, ist durchaus zu empfehlen. Aber normal geht das seinen Weg - allein schon wegen dem Promille-Wert.

Einen Weg wird die nachweisbare Abstinenz gehen.
Blut, Urin, Haare, Leberwerte und Co. spielen da mit.
Wenn das alles passt, kommt die MPU.
Die Strafe kommt so oder so, ob 1 Monat mehr oder weniger, ob 200 öcken mehr oder weniger, ist nicht relevant.

Wenn die Schwester bei der Kontrolle aus dem Auto fiel, könnte man auf "nicht mehr Herr der Sinne" gehen. Ist sie fast normal ausgestiegen, fällt das auch weg.

Das Kind liegt im Brunnen. Strafe kommt sicher.
Priorität liegt jetzt darin: Aufhören zu saufen. Abstinenz nachweisen. MPU bestehen. Ist ein langer Weg...

Gruß Jörg.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 19. August 2021 um 09:10:58 Uhr:



Zitat:

@weltleser schrieb am 19. August 2021 um 09:07:07 Uhr:


Worum geht es hier?

Steht im Eingangsbeitrag.

Mir ist kein Fall bekannt in dem eine Trunkenheitsfahrt zu einer Einstellung des Verfahrens geführt hat.

Das dir nicht alles bekannt, beruhigt mich schon mal ungemein.

Es geht hier auch nicht um eine Einstelllung, sondern um strafmildernde Umstände, von denen du nicht mal zu träumen wagst🙂

Und ja, mir ist persönlich ein Fall bekannt, wo ein Anwalt bei einer Strafttat in Straßenverkehr eine Einstellung des Verfahrens im Vorfeld erlangte, gegen eine Zahlung aus meiner Sicht geringen Summe.

In solchen Fällen wird der Schuldvorwurf zum Besäufnis vorverlagert und nicht der Vollrausch als "Billigstraftat" sondern das im Rausch begangene Delikt abgeurteilt. Ist halt eine Nachweisfrage, qaqaqe.

Gibt auch Fälle, in denen trotz 2,6 Promille der beschlagnahmte FS im Gerichtssaal an die/den Angeklagte(n) vom Gericht zurückgegeben wird. Einen Anwalt hinzuziehen ist wohl immer ratsam. Welche Strategie sich aus der Ermittlungsakte herleitet, wird man dann sehen.

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