Alkohol am Steuer

Hey Leute, ich weiss nicht ob es ganz passt, aber ich schieß mal los...
Mache mir große Sorgen um meine Stiefschwester. Sie wurde vor zwei Wochen mit 2,3 (!!!) Promille angehalten von der Polizei. Der Blutwert ist leider noch nicht da. Soweit ich weiß sind wir hier schon im Strafrecht...
Auch wenn ich es für niemandem von euch hoffe, wollte ich mal fragen, ob jemand ähnliches durch hat und was sie möglicherweise erwartet?

Die Schwere der Schuld ist für mich indiskutabel, ich bin total fassungslos und heiße es nicht gut. Trotzdem steh ich ihr nahe und wäre über hilfreiche Antworten dankbar.

Liebe Grüße
Anette

72 Antworten

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 19. August 2021 um 15:19:58 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. August 2021 um 14:27:32 Uhr:


Das ist nicht nur grenzwertig sondern Unfug.
Der Rechtsanwalt (Verteidiger) vertritt den Mandanten, der Staatsanwalt (Ankläger) vertritt den Staat, der Richter richtet (Entscheider) zwischen beiden.

Es nützt nichts, wenn du aus dem Schul-Lehrbuch meiner Tochter zitiert. Vielleicht sieht deine Welt so aus. Nur die Realtät tickt oft anders. Und ob meine Aussage Unfug, magst du wohl kaum zu beurteilen.

PS: Ein Richter richtet nicht, er spricht ein Urteil. Das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

Ich habe nichts zitiert und ich kenne weder deine Tochter noch ihr Schul-Lehrbuch.

Zitat:

@Goldmantelziesel schrieb am 19. August 2021 um 09:36:22 Uhr:


Ob man mit 2,3 ein Alkoholproblem hat, wie mancher Hobbypsychologe hier feststellt, glaube ich auch nicht. Wenn das ein einmaliger Vorgang war (Abschlussfeier, k.A.), dann muss ich nicht direkt eine Entziehungskur machen.

Letztlich kommt es auf das Verhalten bei der Alkoholkontrolle an. Wenn man bei dem Pegel noch relativ nüchtern wirkt, ist Gewöhnung, also Sucht, anzunehmen und dann macht die Entziehungskur auch zum Wohl des/der Süchtigen Sinn.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 19. August 2021 um 17:35:27 Uhr:


Unwahrscheinlich. Statistisch gesehen wird nur jede 600. Alkoholfahrt entdeckt.

Wenn man also nicht auffällig fährt und nicht in einen Unfall verwickelt wird, sind die Chancen, nicht erwischt zu werden, recht groß.

Eben.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. August 2021 um 17:24:56 Uhr:



Zitat:

@Niflheim schrieb am 19. August 2021 um 17:22:16 Uhr:


Ähnliches habe ich auch mehrfach durch. Wurde aber nie erwischt.
Schade. Kann ja noch kommen...

Nö, wird nicht passieren.

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Zitat:

@fehlzündung schrieb am 19. August 2021 um 18:03:49 Uhr:


Definitiv.

Aber daher fallen auch die harten Alkoholiker eher selten auf. Die fahren nämlich auch mit 2 Promille noch unauffällig.

Der Gelegenheitstrinker, der aus Übermut nach der Kneipe nach Hause fährt hat schon bei deutlich weniger Ausfallerscheinungen und fährt entsprechend. Die Chance, dann erwischt zu werden, ist viel höher.

Ich würde da eher von Risiko sprechen, nicht von Chance.

Zitat:

@Niflheim schrieb am 19. August 2021 um 17:22:16 Uhr:


Ähnliches habe ich auch mehrfach durch. Wurde aber nie erwischt.

naja, dann weiss man ja jetzt was von deinen posts zu halten ist ........

Stimmt schon, eigentlich Risiko.

Aber da durch die Entdeckung der Trunkenheitsfahrt vielleicht Menschenleben gerettet werden und in Zukunft die Vermeidung solcher Fahrten erfolgt, sehe ich es eher als Chance.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 19. August 2021 um 19:57:27 Uhr:



Zitat:

@Niflheim schrieb am 19. August 2021 um 17:22:16 Uhr:


Ähnliches habe ich auch mehrfach durch. Wurde aber nie erwischt.
naja, dann weiss man ja jetzt was von deinen posts zu halten ist ........

Was Du von was auch immer hältst interessiert mich noch weniger als Dr. China Reissack.

Zitat:

@Niflheim schrieb am 19. August 2021 um 20:27:05 Uhr:



Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 19. August 2021 um 19:57:27 Uhr:


naja, dann weiss man ja jetzt was von deinen posts zu halten ist ........

Was Du von was auch immer hältst interessiert mich noch weniger als Dr. China Reissack.

Ja das merkt man, hier in der Anonymität bist du ein ganz starker.

Langsam kann es auch mal wieder etwas ernster werden. 😉

Ich finde, es ist schon ernst genug, leider!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. August 2021 um 20:31:35 Uhr:



Zitat:

@Niflheim schrieb am 19. August 2021 um 20:27:05 Uhr:


Was Du von was auch immer hältst interessiert mich noch weniger als Dr. China Reissack.

Ja das merkt man, hier in der Anonymität bist du ein ganz starker.

Wenn Du meinst…

Hallo, Weltleser,

Zitat:

@weltleser schrieb am 19. August 2021 um 09:07:07 Uhr:


Es „soll“ Fälle geben, wo Staatsanwaltschaft und Gericht zur Einstellung gegen Zahlung an gemeinnützige Organisationen bereit sind, dies sogar von sich aus anbieten.

stimmt, die gibt es und das gar nicht so selten, aber ganz sicher nicht bei einer Trunkenheitsfahrt nach §§ 315c, 316 StGB und erst recht nicht bei so einem hohen Promillewert.

Wenn das BAK - Ergebnis vorliegt und nicht ganz gravierend vom AAK - Ergebnis abweicht (auf gut Deutsch: wenn es nicht unter 1,1 Promille liegt), ist der Drops gelutscht und der Strafbefehl bzw. ein Urteil so sicher wie das Amen in der Kirche.

Hallo, Goldmantelziesel,

Zitat:

@Goldmantelziesel schrieb am 19. August 2021 um 09:36:22 Uhr:


Wenn das ein einmaliger Vorgang war (Abschlussfeier, k.A.), dann muss ich nicht direkt eine Entziehungskur machen.

stimmt, eine Entziehungskur ist nicht zwingend notwendig, aber ganz sicher ein deutliches Nachdenken darüber, wie es sein kann, dass man bei so einem hohen Wert noch in der Lage ist, mit dem Auto mehr als ein paar Meter unfallfrei zu fahren.

Vielleicht hast Du ja den ein oder anderen Bekannten, der mal in einer ähnlichen Situation war die die Fahrerin, um die es hier geht und der bereit ist, offen mit Dir darüber zu reden.

Frag diese Personen doch mal, wie ihr täglicher bzw. wöchentlicher Alkoholkonsum vor der Trunkenheitsfahrt gewesen ist und Du wirst mit Sicherheit niemanden finden, der (wenn er ehrlich ist) angibt, er habe immer nur so alle paar Wochen mal ein Bier (Wein, Cognac o. ä.) getrunken.

Wer so einen hohen Wert erreicht und nicht halbtot in der Ecke liegt, trinkt erfahrungsgemäß regelmäßig und regelmäßig auch zu viel.

Das einzige, was ein Staatsanwalt bzw. ein Richter vielleicht glauben würde, wäre die Aussage, dass es vor dieser Trunkenheitsfahrt noch nie zu so einem Verstoß gekommen ist, aber am Strafmaß würde das wenig bis gar nichts ändern.

Hallo, NDLimit,

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. August 2021 um 09:41:53 Uhr:


Bitte nicht missverstehen. Ich verurteile solche Trunkenheitsfahrten. Meine Frage ist reines Interesse, wie ein Anwalt da argumentieren könnte.

die Frage wird Dir niemand, nicht einmal ein Anwalt, pauschal beantworten können, denn jeder hat da seine eigene Strategie.

Ich habe Anwälte in solchen Verhandlungen erlebt, die es mit der Mitleidsmasche probiert haben (Existenz des Mandanten und seiner Familie gefährdet, Firma geht den Bach runter usw.).

Ab und an hat es geklappt und das Strafmaß wurde ein klein wenig reduziert, in anderen Fällen ist der Schuss nach hinten losgegangen und der Richter ist von Fahrlässigkeit auf Vorsatz umgeschwenkt, weil dem Beschuldigten bewusst war, was auf dem Spiel stand und er trotzdem alkoholisiert gefahren ist.

Andere versuchen, dem Beamten oder der Untersuchungsstelle Fehler nachzuweisen (hatte zumindest in meinen Fällen noch nie auch nur ansatzweise Erfolg) und dann gibt es die, die sich das Ganze einfach in Ruhe anhören, ein paar Fragen stellen und ihrem Mandanten dann raten, den Einspruch zurückzunehmen, weil es sonst nur noch teurer wird.

Hallo, Rasanty,

Zitat:

@Rasanty schrieb am 19. August 2021 um 11:58:57 Uhr:


@Holger-TDI schrieb am 19. August 2021 um 09:50:18 Uhr:
mir ist persönlich ein Fall bekannt, wo ein Anwalt bei einer Strafttat in Straßenverkehr eine Einstellung des Verfahrens im Vorfeld erlangte, gegen eine Zahlung aus meiner Sicht geringen Summe.

Waren Staatsanwalt und Beschuldigter miteinander bekannt? Oder war der Beschuldigte eventuell sogar selber Polizist?

Polizeibeamte werden in aller Regel allein schon aufgrund ihres Berufs härter bestraft als andere (von der zusätzlichen Bestrafung durch das Disziplinarverfahren mal ganz abgesehen).

Nichtsdestotrotz stimmt es, wie schon weiter oben von mir geschrieben, dass es etliche Strafverfahren gibt, die mit einer Einstellung (ggf. gegen eine Geldauflage) enden, aber ganz sicher keine Trunkenheitsfahrten.

Bei Unfällen mit fahrlässiger Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr usw. sind solche Einstellungen relativ häufig zu finden, weil das Vergehen an sich eben nicht so bedeutend ist und weil der Aufwand für die Justiz so ein wenig geringer wird.

Viele Grüße,

Uhu110

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