alfa brera 24h test verweigert
hi,
wollte mal fragen, wie alt die gewinner sind, die einen brera testen durften. heute hat der feundliche händler angerufen und meinte, dass ich leider zu jung sei um den brera testen zu dürfen. mindestalter liegt bei 35 jahren!!! ok ich muss aber sagen, dass er fair war und mir einen anderen wagen meiner wahl angeboten hat. ich finde aber gewonnen ist gewonnen und ich hab nirgends gelesen, dass die teilnahme bzw das ausleihen des breras erst ab 35 gewesen sei?
ich bin jetzt nicht so ein typ, der jetzt stress im autohaus deswegen anfangen würde aber es hat mich doch ein bisschen geärgert, weil ich mich schon drauf gefreut habe den wagen testen zu dürfen.
gruß alfila
48 Antworten
Erstens heißt es Unlauterer Wettbewerb – was übrigens etwas völlig anderes ist – und zweitens kannst du darauf wetten, das die Wettbewerbsbedingungen 110 %ig wasserdicht sind. Hast du sie überhaupt mal gelesen?
Also, wenn du kein Jurist bist, würde ich vorher mal einen fragen. Und wenn du einen Brera willst, geh' ins Autohaus, bekunde dein Interesse und laß dir einen für eine Probefahrt zur Verfügung stellen.
Dises Rumgeheule hier ist doch echt peinlich.
Sorry! Hallo ;-)LLI,
vielen dank für Deine grammatische Hilfestellung. Bisher dachte ich, dass ich mich hier in einem Alfa Romeo Forum befinde in dem jeder seine Erfahrung mit und um Alfa berichten kann.
Offensichtlich ist Dir die rechtliche Erklärung/Erläuterung zu unlauterem Wettbewerb nicht bekannt, so kannst Du diese gerne unter folgendem Link nachlesen.
http://www.wissen.de/.../index,page=1263232.html
unlauterer Wettbewerb
geschäftliche Handlungen zu Zwecken des Wettbewerbs, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der Fassung vom 3. 7. 2004 und Sondergesetzen von dem Betroffenen und bestimmten Verbänden mit der Unterlassungsklage verfolgt werden können (bei Verschulden Schadensersatz). Beispiele sind Kundenfang durch Täuschung, psychologischen Kaufzwang u. a.
Ins besondere ist hier zum besseren Verständnis der letzte Satz der Erläuterung dein Augenmerk zu richten.
Ferner bedarf es kein Jurist zu sein um zu wissen, dass bei Teilnahme an einem Gewinnspiel und ins besondere bei bestätigtem Gewinn, dass man sehr wohl diesen Gewinn auch fordern kann.
Die von Dir angebotene alternative einen Händler aufzusuchen und mein Interesse an das Auto zu bekunden kommt hier nicht zu tragen, da wie Außerfrage steht es sich hier um ein Gewinnspiel handelt.
Als letztes möchte ich hier noch mein bedauern aussprechen, dass Dich mein peinlicher Artikel so sehr belastet haben muss.
Viele Grüße, da.max
Darauf hab' ich gewartet 🙄
Na, dann viel Erfolg bei deiner Klage ...
PS.: Wieso "Kundenfang"? Bist du Kunde geworden aufgrund einer Täuschung? Wenn schon, dann bitte richtig. Jurispondenz ist ein schwieriges Fach. Da sollte man nur lesen was drinsteht, nicht was man lesen will 😉
Zitat:
Original geschrieben von MadMax63
Hhhm, mir hätte man bei SAAB als "Berufsgruppenrabatt" (bin Ingenieur) beim Cabrio in "Business-Ausstattung etwa 24% Rabatt eingeräumt. Frag da besser nochmal nach!
PS😁as galt für alle Fahrzeuge die ab Werk im Vorlauf sind (also nicht bestellt, sondern mit bestimmter Ausstattung als Aussteller).
Markus
und bei anwälten sind es gemäß einer vereinbarung zw. dem DAV (dt. anwaltsverein) und GM eben die genannten prozenzte. auf eine neubestellung mit wunschausstattung. jede berufsverrtetung handelt hier halt anders. und noch dazu kann der händler nochwas drauflegen. macht er aber halt meistens nicht. ca. 20% sind aber ohnehin ein wort, odER?
gruß shodan
p.s. 110% wasserdicht sind die wenigsten gewinnspiele. was meint ihr, wie viele da beanstandet werden. oftmals ist der webeeffekt größer als die strafen/anwaltkosten.
bsp: C&A hat vor 2 Jarhen oder so DM angenommen. das war unzulässig. folge: unterlassungsverfügung. war C&A egal. dann ordnungsgeld. das konnten die locker zahlen, umsatz und gewinn war viel höher. erst nach androhung eines wesentlich höheren srafgeldes wurde die aktion dann eingestellt.
ähnlich wirds alfa gemacht haben. die einzigen, die sich aufregen, sind wir. 😁
pps. wenn man nachweisen kann, das alfa gewinne verspricht und dann nicht "auszahlt" d.h. keine ausreichenden massnahmen ergreift, dass die leute zu ihrer probefahrt kommen, ist es eine irreführung der verbraucher, die abgemahnt werden kann. §§ 3,5 UWG. aus die maus.
die probleme liegen hier im tatsächlichen.
Bei mir war es ja dasselbe das ich die Gewinnbenachrichtigung bekommen habe und dann nix mehr, seit dem 16.5.06.
Heute Morgen hab ich dann mal ne Mail an die Expertentest-Adresse + die Kontaktadresse auf der Alfa Homepage.
3 Stunden später hatte ich dann diese Email:
Sehr geehrter Herr *****,
vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Fahrzeugen. Dass Sie bezüglich des Alfa Romeo Expertentestes Grund zur Beanstandung haben, bedauern wir sehr.
Wir haben dies an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Grohmann
Alfa Romeo Infoline
Mal schaun was jetzt dabei rauskommt