aktuelle StVO Regelung?

"Handy am Steuer jetzt wieder legal?

Der Streit um die Novelle der Straßenverkehrsordnung erreicht eine neue Eskalationsstufe. Nach Ansicht Baden-Württembergs könnten auch ältere Neufassungen der StVO ungültig sein - es gälte dann das Recht von 1970"

https://www.spiegel.de/.../...l-a-f521c7ab-795f-4078-bc88-8c060821e937

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. September 2020 um 20:14:29 Uhr:


Cool, dann brauch ich auch keine Rettungsgasse mehr bilden (zumindest kostet es dann nur noch 20 Euro).

Nie wieder drecckige Reifen. Yesss.

Dieser Witz ist schlecht. Wer keine Rettungsgasse bildet ist einfach ein Assi am Steuer.

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Zitat:

@freewindqlb schrieb am 21. Oktober 2020 um 08:35:53 Uhr:


Es scheint wieder Bewegung in die Sache zu kommen: Einem Kompromisspapier zufolge, ist die Fahrerlaubnis erst dann sofort weg, wenn Autofahrer mit 26 km/h innerorts und 36 km/h außerorts zu schnell geblitzt werden.....

Sorry, nicht die Fahrerlaubnis ist in diesem Fall weg sondern vorübergehend der Führerschein.
Dieser wörtliche Unterschied ist gravierend.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 21. Oktober 2020 um 08:35:53 Uhr:


Es scheint wieder Bewegung in die Sache zu kommen: Einem Kompromisspapier zufolge, ist die Fahrerlaubnis erst dann sofort weg, wenn Autofahrer mit 26 km/h innerorts und 36 km/h außerorts zu schnell geblitzt werden.

Damit darf man also locker mit Tacho 60 an einer Schule vorbeibrettern und zahlt gerade mal soviel wie 2 Tankfüllungen, wenn man erwischt wird. Alternativ geht's auch mit 120 durch Autobahn-Baustelle. Super Vorschlag!
Kann mir nicht vorstellen, dass es dafür eine Mehrheit gibt.

Zitat:

@coolhh schrieb am 21. Oktober 2020 um 15:54:07 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 21. Oktober 2020 um 08:35:53 Uhr:


Es scheint wieder Bewegung in die Sache zu kommen: Einem Kompromisspapier zufolge, ist die Fahrerlaubnis erst dann sofort weg, wenn Autofahrer mit 26 km/h innerorts und 36 km/h außerorts zu schnell geblitzt werden.

Damit darf man also locker mit Tacho 60 an einer Schule vorbeibrettern und zahlt gerade mal soviel wie 2 Tankfüllungen, wenn man erwischt wird. Alternativ geht's auch mit 120 durch Autobahn-Baustelle. Super Vorschlag!
Kann mir nicht vorstellen, dass es dafür eine Mehrheit gibt.

Ich weiß ja nicht was für einen Tankwagen Du fährst aber 2 Tankfüllungen kosten bei mir weit weniger als 160 €. Mit 160 € bekomme ich schon über 3 Tankfüllungen. Und Du hast vergessen zu erwähnen das bei 60 in einer 30er Zone auch ein Fahrverbot droht. Schreib doch bitte die ganze Wahrheit.
Gut bei diesem Vorschlag finde ich das dieses Mal wirklich die Raser mit Geldbußen bis 1000 € und hoffentlich langen Fahrverboten bestraft werden.

Zitat:

@reox schrieb am 21. Oktober 2020 um 08:53:21 Uhr:


Und...

Des Weiteren sieht der Vorschlag aus dem Saarland vor, dass an mehr Stellen als bisher Städte ein Tempolimit auf 30 Kilometer pro Stunde verhängen können. Das verbirgt sich hinter dem Satz: "Mit einer erweiterten Experimentierklausel werden in der StVO die Voraus­setzungen dafür geschaffen, neue Regeln oder Verkehrsmaßnahmen über den bisherigen Rechtsrahmen hinaus erproben zu können." Vor allem die Grünen drängen seit Langem darauf, dass in der Stadt generell Tempo 30 und nur als Ausnahme Tempo 50 gilt. Dies ist bislang genau umgekehrt, was die Union und die FDP so auch beibehalten wollen.

Aber dann bitte auch für alle, also auch die Busse dürfen dann nur mit 30 daher jockeln.

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Wenn es keine separate Busspur gibt, wird das wohl so sein.

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 21. Oktober 2020 um 09:49:43 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 21. Oktober 2020 um 08:35:53 Uhr:


Es scheint wieder Bewegung in die Sache zu kommen: Einem Kompromisspapier zufolge, ist die Fahrerlaubnis erst dann sofort weg, wenn Autofahrer mit 26 km/h innerorts und 36 km/h außerorts zu schnell geblitzt werden.....

Sorry, nicht die Fahrerlaubnis ist in diesem Fall weg sondern vorübergehend der Führerschein.
Dieser wörtliche Unterschied ist gravierend.

Du hast Recht, weißt aber auch was gemeint war. Also ist alles gut.

Das Problem ist doch nicht die Höhe des Bußgeldes, sondern das es kaum kontrolliert wurde in der Vergangenheit.

Zahle ich 35€ für +20 km/h auf der Bahn, lohnt es sich nicht für die Behörden. Mich stört es auch nicht, wenn ich alle 5-6 Jahre erwischt werde. Anders sieht es aus, wenn alle 2-3 Wochen Post kommt.

Die Erhöhung hat zu mehr Kontrollen geführt, da lukrativer. Aber halt an Stellen die Geld bringen.

Kein normaler Mensch fährt mit 60 an einer Gruppe Kinder vorbei, egal was angeschlagen ist. Außer vielleicht, man hat ihn Jahrelang abgestumpft im Bereich Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Mann muss halt eine Konstante finden. Mäßige Bußgelder und stetige Kontrollen. Hier bei einem Punkt von 0 auf 100 bringt gar nix für die Sicherheit, weil dann die Akzeptanz fehlt.

Ich würde gemäßigt anheben, regelmäßiger kontrollieren und was für ständig ignorante VT was mit einplanen.

Ich finde das als Kompromiss ganz gut. Auf alle Fälle besser, als die jetzige Situation.

Ich finde ja auch Bußgelder sollten eine Einkommensabhängige Komponente bekommen. Den einfachen arbeitet trifft so ein Bußgeld sonst deutlich härter als einen Abteilungsleiter.

Warum einkommensabhängig, das ist ungerecht.
Wer soll diesen immensen Aufwand bezahlen, und vor allem was geht das Ordnungsamt mein Gehalt an.
Reicht schon unser bescheidenes Steuersystem und Krankenversicherung.

Ihr solltet euch in der Politik angagieren und dafür sorgen eure Vorschläge dort durch die Fachgremien zu bekommen.
Nicht enttäuscht sein wenn es nicht klappt. 🙂
Wenn da kein Interesse eurerseits daran besteht lasst es beim Stammtisch und nicht hier ab.
Der Gesetzgeber macht das schon recht ordentlich.
Moorteufelchen

Edit: Vor allem bedenkt der Gesetzgeber doch regelmässig weitgehend alle Aspekte.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. September 2020 um 10:01:50 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 4. September 2020 um 09:57:55 Uhr:


Das Grundgesetz regelt recht eindeutig, wie ein einschränkendes Gesetz oder eine Verordnung erlassen werden darf und wie diese auszusehen haben. Wird dies nicht befolgt, so sind die Gesetze und Verordnungen verfassungswidrig und somit nichtig.... Das ist glasklar geregelt

Ja, weil der Deutsche nicht mehr klar kommt, wenn nicht alles glasklar geregelt ist.
Eigenständiges Denken wird einfach abgeschafft, und Leute wie ihr klatscht noch Applaus und verteidigt diese geistige Rückentwicklung der Menschheit.

Im Gegenteil - diese Überprüfung ist absolut notwendig.
Nur so kann Willkür und Obrigkeitsdenken entgegen gewirkt werden.
Denke nur an "Nichtanwendungserlasse" vom Finanzminister. Da setzt sich der einfach über Gerichtsurteile hinweg.
Wenn wir unsere Freiheit, unser eigenständiges Denken erhalten wollen, dann müssen Gesetze überprüft werden können.
Sonst sind wir zurück im MA, dort der König und der Hofstaat, die einfach ihre Gesetze erlassen, zu ihren Gunsten auslegen und ändern, hier wir, die nichts zu sagen haben und auf Gedeih und Verderb der Obrigkeit ausgeliefert sind.
Und wenn unsere Vertreter Gesetze erlassen, die so schlecht sind, dass Gerichte diese kassieren, dann sollten wir unser Wahlverhalten überdenken.
Müssen wir wirklich solche Dilettanten wählen?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 21. Oktober 2020 um 19:31:14 Uhr:


Warum einkommensabhängig, das ist ungerecht.
Wer soll diesen immensen Aufwand bezahlen, und vor allem was geht das Ordnungsamt mein Gehalt an.
Reicht schon unser bescheidenes Steuersystem und Krankenversicherung.

Das derzeitige System ist ungerecht.

Wenn jemand 2000€ im Monat verdient und bekommt ein Bußgeld von 200€ sind das 10% und tut richtig weh. Für jemanden der 20000€ im Mona verdient ist es nur 1% und juckt ihn überhaupt nicht.

und soll dann der Privatinsolvente oder Sozialhilfeempfänger statt 200,- € nur 20,- € oder 2,- € bezahlen ?!

im Bereich der Straftaten gibt es doch schliesslich Tagessätze, die am Einkommen des Verurteilten bemessen werden;
für OWi halte ich das für überzogen - Wiederholungstäter werden ja auch noch durch das Punktesystem sanktioniert;
es ist also nicht so, dass es mit bezahlen alleine getan ist und man sich freikaufen kann...

Nun, eine Mischung aus Mindestsumme und gehaltsabhängiger Komponente könnte Sinn machen. Allerdings fürchte ich, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz dann ein Angriffspunkt in der Gesetzgebung ist.

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