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aktuelle StVO Regelung?

Themenstarteram 3. September 2020 um 17:07

"Handy am Steuer jetzt wieder legal?

Der Streit um die Novelle der Straßenverkehrsordnung erreicht eine neue Eskalationsstufe. Nach Ansicht Baden-Württembergs könnten auch ältere Neufassungen der StVO ungültig sein - es gälte dann das Recht von 1970"

https://www.spiegel.de/.../...l-a-f521c7ab-795f-4078-bc88-8c060821e937

Beste Antwort im Thema
am 8. September 2020 um 19:38

Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. September 2020 um 20:14:29 Uhr:

Cool, dann brauch ich auch keine Rettungsgasse mehr bilden (zumindest kostet es dann nur noch 20 Euro).

Nie wieder drecckige Reifen. Yesss.

Dieser Witz ist schlecht. Wer keine Rettungsgasse bildet ist einfach ein Assi am Steuer.

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Nochmal:

Der gesetzgeber macht das schon recht ordentlich.

Lasst es hier oder postet eine gesetzeseingabe die gerade läuft.

Moorteufelchen

Zitat:

@remix schrieb am 21. Oktober 2020 um 21:35:07 Uhr:

und soll dann der Privatinsolvente oder Sozialhilfeempfänger statt 200,- € nur 20,- € oder 2,- € bezahlen ?!

im Bereich der Straftaten gibt es doch schliesslich Tagessätze, die am Einkommen des Verurteilten bemessen werden;

für OWi halte ich das für überzogen - Wiederholungstäter werden ja auch noch durch das Punktesystem sanktioniert;

es ist also nicht so, dass es mit bezahlen alleine getan ist und man sich freikaufen kann...

Genau so sehe ich es auch. Das Punktesystem hat erzieherische Maßnahmen und damit möchte man die wirklichen Raser, notorischen zu schnell Fahrer und zu dicht Auffahrer sanktionieren und erziehen. Deswegen war die alte Novelle nicht mehr verhältnismäßig, denn genau bei diesem Typ Fahrer hatte sich im Prinzip nichts geändert, sondern nur die ersten Stufen der Geschwindigkeitsübertretung wurde massiv verschärft. Aber mit dem aktuellen Vorschlag kann ich gut leben.

am 22. Oktober 2020 um 13:51

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 21. Oktober 2020 um 23:04:18 Uhr:

Nochmal:

Der gesetzgeber macht das schon recht ordentlich.

...

würde der Gesetzgeber es ordentlich machen, gäbe es die ganze Diskussion nicht ;

der Bundesrat konnte sich jedenfalls Ende September zur StVO nicht einigen; wann und ob das der Fall ist, steht in den Sternen, auch weil es nicht mehr viele Sitzungen in näherer Zeit gibt und ab nächstem Jahr der Bundestagswahlkampf durchstarted ;

zumindest laut ADAC gilt die Fassung von 2013 und bisher lagen die Juristen des ADAC mit Ihrer Information immer richtig;

Ich denke , daran kann man sich halten...

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