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aktuelle StVO Regelung?

Themenstarteram 3. September 2020 um 17:07

"Handy am Steuer jetzt wieder legal?

Der Streit um die Novelle der Straßenverkehrsordnung erreicht eine neue Eskalationsstufe. Nach Ansicht Baden-Württembergs könnten auch ältere Neufassungen der StVO ungültig sein - es gälte dann das Recht von 1970"

https://www.spiegel.de/.../...l-a-f521c7ab-795f-4078-bc88-8c060821e937

Beste Antwort im Thema
am 8. September 2020 um 19:38

Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. September 2020 um 20:14:29 Uhr:

Cool, dann brauch ich auch keine Rettungsgasse mehr bilden (zumindest kostet es dann nur noch 20 Euro).

Nie wieder drecckige Reifen. Yesss.

Dieser Witz ist schlecht. Wer keine Rettungsgasse bildet ist einfach ein Assi am Steuer.

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Da es sich ja nur um ein Versehen handelt, bzw. um schlampige Arbeitsweise, könnte der Zitierfehler ggf. via Änderungsverordnung geheilt werden. Die Ermächtigungsgrundlage existiert schließlich. Daran hat Scheuer aber gar kein Interesse, genau wie damals der Ramsauer. Der wollte die Novelle ja gerade beerdigen, wegen der Sache mit den alten Verkehrszeichen. Und Scheuer macht es jetzt nicht anders.

Zitat:

@NOMON schrieb am 5. September 2020 um 08:49:37 Uhr:

Das Gesundheitsministerium kann wie jedes andere Gesetzesvorschläge beim Bundestag einreichen. Die müssen kein Zitiergebot beachten (@WeissNicht hat nicht Recht mit seiner Aussage).

Asche auf mein Haupt. Ich meinte eigentlich Verordnungen... Multitasking ist offenbar nicht meine Stärke.

Themenstarteram 8. September 2020 um 18:03

...vielleicht die von 2008??? :D

 

"Streit um StVO-Novellen

Vermutlich gilt jetzt die Straßenverkehrsordnung von 2008"

https://www.spiegel.de/.../...n-a-2338ab56-a99c-4a78-8842-856c334b48fc

Cool, dann brauch ich auch keine Rettungsgasse mehr bilden (zumindest kostet es dann nur noch 20 Euro).

Nie wieder drecckige Reifen. Yesss.

am 8. September 2020 um 19:38

Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. September 2020 um 20:14:29 Uhr:

Cool, dann brauch ich auch keine Rettungsgasse mehr bilden (zumindest kostet es dann nur noch 20 Euro).

Nie wieder drecckige Reifen. Yesss.

Dieser Witz ist schlecht. Wer keine Rettungsgasse bildet ist einfach ein Assi am Steuer.

Themenstarteram 9. September 2020 um 4:26

...oder doch eine andere...?

„ Vermutlich gilt jetzt die Straßenverkehrsordnung von 2007“

https://www.spiegel.de/.../...n-a-2338ab56-a99c-4a78-8842-856c334b48fc

Wenn man nur genügend recherchiert, landet man ggf. doch irgendwann in 1970. Bleibt zu hoffen, dass damals die korrekte Ermächtigungsgrundlage lückenlos genannt wurde, sonst geht das Spiel weiter bis in die 50er Jahre.

Handy am Steuer und 0,0 Promille für Fahranfänger sind eigentlich ab wann ein Thema?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 9. September 2020 um 08:28:36 Uhr:

Wenn man nur genügend recherchiert, landet man ggf. doch irgendwann in 1970. Bleibt zu hoffen, dass damals die korrekte Ermächtigungsgrundlage lückenlos genannt wurde, sonst geht das Spiel weiter bis in die 50er Jahre.

Naheliegender wäre bis 1933 zum pasenden "Ermächtigungsgesetz". :)

(Duck und weg)

Zitat:

@AstrasportstourerLPG schrieb am 8. September 2020 um 21:38:02 Uhr:

Dieser Witz ist schlecht.

In der Bildzeitung stand mal, dass Zille bereits seit 1976 keine guten Witze erzählt. ;)

Das wär schon der Hammer wenn das stimmt, weil dann theoretisch sogar noch das 18-Punktesystem gelten würde, E-Scooter illegal wären usw.:

https://www.youtube.com/watch?v=b30fgpsF-fE

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nicht nur die 2020er sondern alle StVo Novellen bis 2007 ungültig?' überführt.]

Wenn immer die gleichen Pfuscher (bzw. aus der gleichen Partei) dran Rumpfpuschen ...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nicht nur die 2020er sondern alle StVo Novellen bis 2007 ungültig?' überführt.]

Ach wieviel gleiche Threads soll es denn noch geben, es gibt doch eine Suchfunktion.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nicht nur die 2020er sondern alle StVo Novellen bis 2007 ungültig?' überführt.]

Es scheint wieder Bewegung in die Sache zu kommen: Einem Kompromisspapier zufolge, ist die Fahrerlaubnis erst dann sofort weg, wenn Autofahrer mit 26 km/h innerorts und 36 km/h außerorts zu schnell geblitzt werden. Laut der ursprünglichen Novelle sollte dies bereits bei 21 und 26 km/h der Fall sein. Demgegenüber werden die Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße deutlich erhöht werden: Wer innerorts etwa mit 21 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt künftig rund 160 Euro statt 80 Euro. Bei 61 km/h sind innerorts derzeit 480 Euro fällig, künftig knapp unter 1000 Euro. Bei ganz optimistischer Betrachtungsweise könnte es sein, dass der Bundesrat den Kompromiss am 6. November beschließt.

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