aktuelle StVO Regelung?
"Handy am Steuer jetzt wieder legal?
Der Streit um die Novelle der Straßenverkehrsordnung erreicht eine neue Eskalationsstufe. Nach Ansicht Baden-Württembergs könnten auch ältere Neufassungen der StVO ungültig sein - es gälte dann das Recht von 1970"
https://www.spiegel.de/.../...l-a-f521c7ab-795f-4078-bc88-8c060821e937
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@zille1976 schrieb am 8. September 2020 um 20:14:29 Uhr:
Cool, dann brauch ich auch keine Rettungsgasse mehr bilden (zumindest kostet es dann nur noch 20 Euro).Nie wieder drecckige Reifen. Yesss.
Dieser Witz ist schlecht. Wer keine Rettungsgasse bildet ist einfach ein Assi am Steuer.
77 Antworten
Das Problem ist ja das man nicht nur die STVO durchforsten müsste sondern auch alle relevanten Gesetze die zum jeweiligen Zeitpunkt noch gegolten haben könnten und da man davon ausgehen muss das nicht Alles in digitaler Form lückenlos nachvollziehbar ist würde das eine aufwendige staubige Angelegenheit wenn man in den Archiven nach alten Gesetzen, Ausführungsbestimmungen und Urteile suchen müsste.
😁 Immerhin dürfte es in Deutschland nicht vorkommen das dann irgendein Archivforscher mit einem Gesetz aus dem Mittelalter aufschlägt das nie für Ungültig erklärt wurde oder Aufgehoben/Abgeändert wurde wie es in GB schon vorkam.
Das Problem ist, dass hier jeder Hinz und Kunz alles und jeden in Grund und Boden klagen kann, wenn ihm langweilig ist.
Früher war es einfach: Du hast in der Schule Unsinn gemacht, also hat der Lehrer dir eine verpasst. Da wurde nicht hinterfragt, ob der Lehrer dazu befugt war oder nicht.
Heute wird der Lehrer vorm europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt, wenn er den Schüler nur im falschen Ton darauf hinweist, er möge bitte dem Unterricht folgen.
Diese "Ich klage dich in Grund und Boden Mentalität" macht das Land kaputt.
Wo kommen wir da hin, wenn der Gestzgeber keine Gesetze mehr erlassen darf, ohne dass diese monatelang von einer Meute Anwälte und Richtern auf Lücken geprüft werden müssen?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 4. September 2020 um 07:23:21 Uhr:
Wo kommen wir da hin, wenn der Gestzgeber keine Gesetze mehr erlassen darf, ohne dass diese monatelang von einer Meute Anwälte und Richtern auf Lücken geprüft werden müssen?
Das ist ja in diesem Fall so nicht zutreffend.
Das Zitiergebot, um das es hier geht, ist ein verfassungsrechtlicher Schutzmechanismus, der verhindern soll, dass eine die Grundrechte einschränkende Verordnung erlassen wird, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Entsprechend sorgt die Einhaltung des Zitiergebotes dafür, dass sich seltst eine harmlose Verordnung wie die StVO formell bis zum Grundgesetz zurückverfolgen lässt. Und das ist auch gut so.
Den "Joker" Zitiergebot hat erstmals der Ramsauer gebracht, bzw. natürlich nicht er selbst, sondern das Verkehrsministerium. Dort saßen damals die gleichen Leute, die Monate vorher unter Tiefensee die Sache mit den alten Verkehrszeichen verbockt haben, welche dann zum ersten September 2009 schlagartig ungültig waren. Aus dieser vermeintlich nicht heilbaren Misere hat sich Ramsauer dann mit der Nichtigkeitserklärung von April 2010 gerettet, indem er einen damals vorhandenen Zitierfehler nutzte. Hier halt also das Ministerium sein Gesetz selbst torpediert und genau das passiert jetzt wieder.
Der Scheuer hat zwar in diesem Fall den Yoker nicht selbst herausgeholt, er nutzt ihn aber bereitwillig, um die schlechte Presse bezüglich der Fahrverbots- und Bußgeldproblematik zu besänftigen - ähnlich wie damals der Ramsauer. Auch jetzt schießt sich der Gesetzgeber gewissermaßen selbst ins Knie, weil er eine gerade erst verabschiedete StVO-Novelle nicht einfach zurücknehmen kann (sieht ja auch blöd aus). Entsprechend nutzt man juristische Formalitäten und hält sich vermeintlichn nur an Recht und Gesetz.
Wenn jetzt die StVO-Änderungen der letzten 50 Jahre zurückverfolgt werden müssen, so liegt das also nicht daran, dass irgendwelche Winkeladvokaten Langeweile hatten, sondern dass der Gesetzgeber vor zehn Jahren selbst die Büchse der Pandorra geöffnet hat, um seinen eigenen Pfusch zu kaschieren. Genau daran muss er sich jetzt messen lassen, wenn ein solcher Zitierfehler auch beim StVO-Neuerlass 2013 vorhanden sein sollte wäre. Dann wäre auch dieser - automatisch - nichtig.
Zitat:
Das Zitiergebot, um das es hier geht, ist ein verfassungsrechtlicher Schutzmechanismus, der verhindern soll, dass eine die Grundrechte einschränkende Verordnung erlassen wird, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Entsprechend sorgt die Einhaltung des Zitiergebotes dafür, dass sich seltst eine harmlose Verordnung wie die StVO formell bis zum Grundgesetz zurückverfolgen lässt. Und das ist auch gut so.
Grober Unfug und Wildwuchs ist das.
Stelle X entscheidet wie Gesetz y auszusehen hat. Ganz einfach, für jeden nachvollziehbar.
Der Rest ist Beschäftigungstherapie für Anwälte.
Wenn der König im Mittelalter entschieden hat, deinem Nachbarn den Kopf abschlagen zu lassen, dann wurde da auch nicht gefragt, ob er das anordnen darf.
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Gut, wenn das dein Rechtsverständnis ist, dann sei es so. Bleibt zu wünschen, dass du mal nicht selbst davon betroffen bist.
Das Grundgesetz regelt recht eindeutig, wie ein einschränkendes Gesetz oder eine Verordnung erlassen werden darf und wie diese auszusehen haben. Wird dies nicht befolgt, so sind die Gesetze und Verordnungen verfassungswidrig und somit nichtig.... Das ist glasklar geregelt
Diese Misere ist nur ein weiterer Nachweis für die mangelnde Kompetenz unserer Politiker. Das kommt halt davon, wenn fachfremdes Personal Fachaufgaben erledigen soll. Es kommt nur Murks dabei heraus.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 4. September 2020 um 09:57:55 Uhr:
Das Grundgesetz regelt recht eindeutig, wie ein einschränkendes Gesetz oder eine Verordnung erlassen werden darf und wie diese auszusehen haben. Wird dies nicht befolgt, so sind die Gesetze und Verordnungen verfassungswidrig und somit nichtig.... Das ist glasklar geregelt
Ja, weil der Deutsche nicht mehr klar kommt, wenn nicht alles glasklar geregelt ist.
Eigenständiges Denken wird einfach abgeschafft, und Leute wie ihr klatscht noch Applaus und verteidigt diese geistige Rückentwicklung der Menschheit.
Das hat doch damit überhaupt nichts zu tun. Stell dir vor, dein Auto wird abgeschleppt, weil dem Ordnungshüter die Marke oder die Fahrzeugfarbe nicht gefällt. Würdest du das auch akzeptieren wie "Kopf ab im Mittelalter" ?
Soll ich jetzt Widerspruch einlegen wg. Ticket für Parken im eingeschränkten Halteverbot? 😁
Witzig, seit 15 Jahren wohne ich hier. Alles parkt in einer stillen Nebenstraße auf 50m im eingeschränkten Halteverbot - es gab nie Tickets. Jetzt auf einmal. 😉 Corona-Armut??
Zitat:
@zille1976 schrieb am 4. September 2020 um 10:01:50 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 4. September 2020 um 09:57:55 Uhr:
Das Grundgesetz regelt recht eindeutig, wie ein einschränkendes Gesetz oder eine Verordnung erlassen werden darf und wie diese auszusehen haben. Wird dies nicht befolgt, so sind die Gesetze und Verordnungen verfassungswidrig und somit nichtig.... Das ist glasklar geregeltJa, weil der Deutsche nicht mehr klar kommt, wenn nicht alles glasklar geregelt ist.
Eigenständiges Denken wird einfach abgeschafft, und Leute wie ihr klatscht noch Applaus und verteidigt diese geistige Rückentwicklung der Menschheit.
So ein Unfug.
Ich finde es sehr traurig das viele den Blick dafür verloren haben in welcher Freiheit sie leben.
Ein aktuelles Beispiel sind die sogenannten Reichsbürger die letzte Woche den Reichstag gestürmt haben, ---editiert, ist doch etwas arg gewesen - twindance/MT-Moderation
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 4. September 2020 um 10:52:14 Uhr:
Das hat doch damit überhaupt nichts zu tun. Stell dir vor, dein Auto wird abgeschleppt, weil dem Ordnungshüter die Marke oder die Fahrzeugfarbe nicht gefällt. Würdest du das auch akzeptieren wie "Kopf ab im Mittelalter" ?
Dummes Beispiel. Es geht darum, dass der Gesetzgeber nicht nachweisen muss, dass er Gesetze erlassen darf, nur weil irgendein Dummkopf meint er müsse das bis zu den 10 Geboten zurückverfolgen können.
In deinem Beispiel lässt du irgendeinen Handlanger selber Gesetze machen, darum geht es aber nicht.
Im Mittelalterbeispiel: Es geht nicht drum, dass Soldat X entscheidet er hackt dir den Kopf ab, weil ihm deine Augenfarbe nicht gefällt, sondern dass keiner auf die Idee kommen würde zu sagen "Hey, du bist zwar König, aber beweis mir erstmal lücke los, dass du als König überhaupt was entscheiden darfst"
Wenn in der StVO steht "Es wird abgeschleppt wenn.....' dann muss das reichen.
Da muss ich als Verkehrsministerium nicht noch nachweisen, dass ich befugt bin so eine Vorschrift zu erlassen.
Oder Beispiel Schule: Lässt du dir von jedem Lehrer deiner Kinder seine Zeugnisse bis zur Grundschule vorlegen, oder sagt dir dein gesunder Menschenverstand nicht "Der arbeitet hier als Lehrer, also hat er auch studiert'?
Hey Zille, Du hast diesen Grundpfeiler des Rechtsstaates nicht verstanden oder willst sie nicht verstehen. Dass alles nachvollziehbar ist garantiert Freiheiten und Spielräume. Und das ist wichtig und gut.
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 4. September 2020 um 11:31:15 Uhr:
Dass alles nachvollziehbar ist garantiert Freiheiten und Spielräume. Und das ist wichtig und gut.
Das ein Ministerium Gesetze entwickeln darf, dafür braucht es nur gesunden Menschenverstand.
Dann mag das Zitiergebot vielleicht unangebracht sein, aber es ist nunmal vorhanden (seit 1949) und ist daher zu befolgen. Es ist unstrittig, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz verfassungswidrig ist.
Randbemerkung: Kein Ministerium erlässt Gesetze, das darf nur der Bundestag (Legislative). Ministerien (Exekutive) können Verordnungen erlassen...mit Zustimmung des Bundestages. Es lebe die Gewaltenteilung.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 4. September 2020 um 11:25:21 Uhr:
Im Mittelalterbeispiel: Es geht nicht drum, dass Soldat X entscheidet er hackt dir den Kopf ab, weil ihm deine Augenfarbe nicht gefällt, sondern dass keiner auf die Idee kommen würde zu sagen "Hey, du bist zwar König, aber beweis mir erstmal lücke los, dass du als König überhaupt was entscheiden darfst"
Das unterscheidet die Rechtsstaatlichkeit vom Mittelalter - zumindest in der Theorie. Du hättest dir vermutlich vom Soldaten den Kopf bereitwillig und demütig abhacken lassen, wenn er dabei eine Krone getragen hätte - schließlich muss er dann ja König sein und dessen Entscheidungen sind grundsätzlich nicht zu beanstanden. 😉
Im aktuellen StVO-Fall, wie auch schon ähnlich in 2010, hinterfragt "der König" übrigens selbst die Berechtigung seines Tuns, weil jetzt viele Leute keinen Führerschein Kopf mehr haben, was er im Nachhinein als überzogen ansieht. 😉