Aktuelle Leasingkonditionen XC90 II
Liebe Volvisti,
ich bin Hin- und Hergerissen vom neuen Dickelch ! Das Design drinnen wie draußen ist ein Traum - keine Frage. Massiv stört mich nur die verfügbare Motorenpalette (4 Zylinder D5 AWD). In Frage kommt auf jeden fall auch ein RRS TDVS6 HSE.
Kann einer von Euch berichten wie attraktiv die aktuellen Leasingkonditionen derzeit sind.
Mich interessieren folgende Optionen : o,- Anzahlung, 36 oder 48 M LZ, 30TKM p.a., BLP ca. € 78 K
Danke für Eure Einschätzung liebe Gemeinde :-)
Cheers, Snoopylines
Beste Antwort im Thema
Hier nochmals die aktualisierte Konditionsübersicht. Habe noch einige Anpassungen vorgenommen und ein Diagramm zugefügt.
2728 Antworten
@Sven: Ich musste nachträglich eine Bescheinigung zur gewerblichen Nutzung (HR-Auszug, FA-Bescheinigung oder Kammerauszug) beibringen. Wurde so von der Santander verlangt - brauchen die auch, um die VSt-Abzug bei denen richtig zu organisieren.
Damit gibst Du dann die Indikation, ob der Wagen ins Betriebsvermögen oder Privatvermögen geht, oder?
Zitat:
@Lixxus schrieb am 2. Juni 2016 um 08:57:47 Uhr:
Moin,
ich bin Steuerberater und musste keinerlei Nachweis erbringen. Weder von der Kammer noch anders...Außerdem kann man anhand der Zulassung doch nicht erkennen, wie der Wagen genutzt wird.
Unser wird auf meinem Namen zugelassen und von mir im Rahmen der Kanzlei genutzt.Gruß Sven
Sehr interessant, danke!
Und wie handhabst du das steuerlich? Trotz Freiberuflichkeit habe ich keine separate "Freiberuflichen"-Steuernummer, da ich lediglich unselbständige Einkünfte habe. Vorsteuerabzug oder dergleichen durch die Santander macht ja dann bei mir keinen Sinn... Das ist ein generelles Thema bei angestellten Rechtsanwälten: Theoretisch hat jeder Rechtsanwalt automatisch eine eigene Kanzlei auch wenn er diese nicht betreibt.
Ich würde es daher vorziehen, einfach privat anzumelden und auch auf den Vorsteuerabzug zu verzichten - will aber natürlich von den Santander Freiberufler-Konditionen profitieren. Frage mich aber, ob das so machbar ist...
EUR 10,71 für den Full Service inkl. Verschleiß ist ja extrem viel günstiger - hast du nur ein Fahrzeug oder sind das Flottenkonditionen?
Grundsätzlich ist das nur eine Absichtserklärung...
Ob man es dann tatsächlich auch macht, hängt steuerrechtlich davon ab, inwieweit der Wagen Prozentual beruflich genutzt wird. Bis 50% hast du ein Wahlrecht. Mehr als 50% = notwendiges Betriebsvermögen.
Aber: unter 10% beruflich = zwingend Privatvermögen.
Dies gilt aber nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften...
Bei GmbH's gibt es kein Privatvermögen...
Ich glaube jetzt habe ich etwas übertrieben ??
Es kann natürlich noch sein, dass die Santander später noch einmal einen Nachweis sehen möchte. Habe ja gerade erst bestellt.
Gruß Sven
Kein Flottenrabatt! Aber nur 10.000 km im Jahr
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Wenn überhaupt reicht der Kammernachweis, da wird nie geprüft, ob da eine tatsächliche berufliche Verwendung/Versteuerung geschieht. In meinen Augen kannst du das problemlos laufen lassen.
In den Santander Leasingkonditionen ist der Erwerb des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer nach Ende der leasinglaufzeit ausdrücklich ausgeschlossen - was macht das denn für einen Sinn? Das Fahrzeug muss doch ohnehin verkauft werden, wieso dann nicht an den LN, wenn er denn will?
Zitat:
@Mr. Knilch schrieb am 2. Juni 2016 um 14:11:54 Uhr:
In den Santander Leasingkonditionen ist der Erwerb des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer nach Ende der leasinglaufzeit ausdrücklich ausgeschlossen - was macht das denn für einen Sinn? Das Fahrzeug muss doch ohnehin verkauft werden, wieso dann nicht an den LN, wenn er denn will?
Hi,
genau diese Klausel habe ich meinen Händler auch gefragt, ob das ausgeschlossen ist. Er meinte nein, ich könnte das Fahrzeug nach Ablauf der 36 Monate ohne weiteres übernehmen.
Gruß,
lapi
Zitat:
@lapislazulit schrieb am 2. Juni 2016 um 14:21:23 Uhr:
Zitat:
@Mr. Knilch schrieb am 2. Juni 2016 um 14:11:54 Uhr:
In den Santander Leasingkonditionen ist der Erwerb des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer nach Ende der leasinglaufzeit ausdrücklich ausgeschlossen - was macht das denn für einen Sinn? Das Fahrzeug muss doch ohnehin verkauft werden, wieso dann nicht an den LN, wenn er denn will?Hi,
genau diese Klausel habe ich meinen Händler auch gefragt, ob das ausgeschlossen ist. Er meinte nein, ich könnte das Fahrzeug nach Ablauf der 36 Monate ohne weiteres übernehmen.
Gruß,
lapi
Bei gewerblichem Leasing ist die Übernahme generell ausgeschlossen, das hat was mit Bilanzierung und Umsatzsteuer zu tun, aber ganz tief stecke ich da nicht drin.
Es geht nur über den Umweg, dass der Händler das Fahrzeug von Santander übernimmt und dann an den "ehemaligen" Leasingnehmer verkauft.
Zitat:
@erzbmw schrieb am 2. Juni 2016 um 14:24:27 Uhr:
Bei gewerblichem Leasing ist die Übernahme generell ausgeschlossen, das hat was mit Bilanzierung und Umsatzsteuer zu tun, aber ganz tief stecke ich da nicht drin.Es geht nur über den Umweg, dass der Händler das Fahrzeug von Santander übernimmt und dann an den "ehemaligen" Leasingnehmer verkauft.
Genauso ist es!
Zitat:
@gseum schrieb am 2. Juni 2016 um 10:24:28 Uhr:
Wenn überhaupt reicht der Kammernachweis, da wird nie geprüft, ob da eine tatsächliche berufliche Verwendung/Versteuerung geschieht. In meinen Augen kannst du das problemlos laufen lassen.
Händler hat bestätigt, dass Kammernachweis genügt. Im Leasingvertrag gibt es allerdings ein Ankreuzfeld:
Zitat:
Das Fahrzeug ist für die bereits ausgeübte, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit des Leasingnehmers bestimmt
Privatfahrten dürfte das aber nicht ausschließen.
Nennt sich "Leasingerlass" des BMF und regelt wann es sich um Leasing (=Miete) handelt und nicht um einen Kauf. Würde ein späterer Erwerb zum Normalfall/vorher vereinbart, wäre es nämlich ein Kauf mit Kredit und wäre bilanzierungspflichtig - ergo ein Großteil des (normalen) Leasingvorteils per dú.
Zitat:
Das Fahrzeug ist für die bereits ausgeübte, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit des Leasingnehmers bestimmt
Privatfahrten dürfte das aber nicht ausschließen.
genau so ist es.
Zitat:
Das Fahrzeug ist für die bereits ausgeübte, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit des Leasingnehmers bestimmt
.. genau, bei Abschluss des Vertrages ist es dafür bestimmt. 😉
Nach endgültiger Konfiguration habe ich noch etwas Mininachlass erhalten. Mein Leasingfaktor beträgt jetzt netto 0,89%
BLP 78.250 € netto 65.756 €
Rate netto = 580 € monatlich zuzüglich 9 € fullservice
Zitat:
@Lixxus schrieb am 2. Juni 2016 um 20:31:45 Uhr:
Nach endgültiger Konfiguration habe ich noch etwas Mininachlass erhalten. Mein Leasingfaktor beträgt jetzt netto 0,89%BLP 78.250 € netto 65.756 €
Rate netto = 580 € monatlich zuzüglich 9 € fullservice
Saugut! Da wäre bei mir ja noch reichlich Luft...
Schon seltsam, dass die mir hier alle (bei 48 Monaten!) nur deutlich höhere Angebote machen...