Reifenkontrolle in Italien
Hallo,
wie rigoros findet die Reifenkontrolle in Italien statt? War jemand vor kurzem in Italien und hat Erfahrung?
Mir geht es nicht darum, ob die neue Regelung sinnvoll ist. Dazu habe ich schon andere Beiträge gelesen. Ich fahre nächste Woche nach Mailand und wieder zurück und möchte wissen, ob sie jetzt durch die neue Regelung viele Autos schon an der Grenze rausfischen und die Reifen kontrollieren oder ob man da eher gelassen sein kann?
Ich habe nämlich zwei Allwetter-Reifen, bei denen der Geschwindigkeitsindex niedriger ist als im Fahrzeugschein angegeben und soweit ich weiß wäre das schon ein Grund, das man bei einer Kontrolle ein Bußgeld bezahlen muss.
Gruß
170 Antworten
Zitat:
@salieridai schrieb am 11. Juni 2025 um 15:58:25 Uhr:
Die Konsequenz, die ich daraus ziehe ist, dass ich einfach nicht nach Italien fahren werde. Sollen ihnen die 1700 Euro im Hals stecken bleiben. Auch wenn mein Fahrzeug die vorgeschriebene Bereifung hat. Solche Staaten lehne ich grundsätzlich ab.
Dieses Gehabe von "Es ist das Gesetz, daher muss man sich dran halten" ist absoluter Mumpitz.
Wenn mein Auto bauartbedingt bspw. nur 220km/h fährt, dann ist es schlichtweg EGAL, welcher Speed Index im Fahrzeugschein steht. Solange der Wagen auf Reifen steht, die 220km/h aushalten, ist aus technischer Sicht alles in Ordnung, und darauf sollte es ankommen.
Abgesehen davon ist in Italien eh bei 130km/h Schluss, was es noch lächerlicher macht.
So ist es. Ich hab GJR mit Y, aber im Moment trotzdem nur wenig Lust auf Italien. Ist ja nicht nur die Sache mit den Reifen. Dann ist da noch das Wirr Warr mit den Umweltzonen, wo man teilweise sich vorher registrieren muss. Nicht dass mein Fahrzeug da in viele nicht rein dürfte, als Benziner ist es meist kein Problem. Aber es nervt einfach nur, dass man erst suchen muss, gibt es eine Umweltzone auf der geplanten Route, wenn ja, muss man sich für die registrieren und wie. Das hat mit spontan fahren nichts mehr zu tun.
Ich finde es schade, dass die EU es nicht schafft, da einheitliche Regeln zu machen. Bei den Reifen eben, dass zugelassen ist, was im Land der Zulassung zugelassen ist. Alles mögliche kann man vereinheitlichen, nur beim Auto schafft man es nicht, solche Sonderregeln für Reisende ausser Kraft zu setzen. Oder eine EU weit gleiche Plakette für Fahrzeuge mit der Umweltklassifizierung und entsprechende Symbole unter dem Fahrverbot für Umweltzonen, fertig. Dass weiss jeder Diesel < Euro 5, hier nicht und das Fahrzeug ist ein Diesel Euro 6, man sieht auf den ersten Blick: Ich darf rein.
Da wir mit zwei Autos angereist sind, jedoch nur einen reservierten Tiefgaragenstellplatz hatten, habe ich das Auto in Chiasso am P+R abgestellt und bin mit dem Zug nach Mailand.
Mal abgesehen von der Reifenthematik wollte ich das Auto nicht in Mailand am Straßenrand parken, war mir zu unsicher.
Das andere Auto mit richtiger Bereifung wurde nicht kontrolliert.
Was nimmst du nun aus der Diskussion mit für dich?
Beim Kauf neuer Reifen werde ich zukünftig auch auf den Index schauen, dann bin ich sicher, auch falls andere Länder mit dieser nicht nachvollziehbaren Regelung nachziehen.
Es wird nicht generell kontrolliert, was ich ja ursprünglich wissen wollte. Das Risiko scheint nicht allzu groß zu sein, dass man mit "falschen" Reifen erwischt wird.
Am Wochenende kehren einige Italien-Urlauber aus den Pfingstferien zurück, vielleicht können sie von ihren Erfahrungen berichten. Meine Erfahrung ist ja nur eine Einzelaufnahme.
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Dass alleine die Stichprobe viel zu klein ausfallen wird, selbst wenn hier 100 Italienurlauber berichten, sollte klar sein.
Zitat:
@EthanolAAM schrieb am 20. Juni 2025 um 12:09:34 Uhr:
Dass alleine die Stichprobe viel zu klein ausfallen wird, selbst wenn hier 100 Italienurlauber berichten, sollte klar sein.
Nur haben ja fast keine Italien Urlauber berichtet, sondern evtl. 20 Teilnehmer bei denen nicht klar war ob sie in Italien waren Gesetztexte zitiert
war 10 Tage in Italien (Südtirol gehört ja dazu) das interessiert da niemanden, bzw. es wurde an meinem Auto nichts kontrolliert, auch habe ich nichts von Kontrollen beobachtet.
Auch wenn der TE explizit nach Kontrolldichte gefragt hatte – kritisch ist nicht die Kontrolle per se, sondern daß im Schadenfall die Zulassung nicht mehr in Ordnung ist und die Versicherung Regress nehmen kann. Sowas wird dann richtig teuer.
Die Zulassung ist aber in D in Ordnung, also kann es keine Ursächliche Problematik geben.
Gegen welche Versicherungsparagraph hätte man dann. Verstoßen ?
Also in einem Land in dem man max 130 Fahren darf mit Reifen die für 210 zugelassen sind mit einem Fahrzeug das nur 210 kann und man ist 80 gefahren hötte aber Reifen nach Papierlage für 240 gebraucht?
Da kann mal wohl auf nicht zurechnungsfähigkeit der Regel plädieren.
Die Zulassung ist in D nur mit einer nationalen Ausnahmeregelung (die nicht über das Wiener Abkommen abgedeckt ist) in Ordnung. Kein Land ist verpflichtet, diese Ausnahme anzuerkennen, auch wenn es die meisten tun.
Was noch lange nicht bedeutet, dass die Versicherung das dann auch so handhabt. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
Zitat:
@KulleriBlurps schrieb am 4. Juli 2025 um 09:21:02 Uhr:
Auch wenn der TE explizit nach Kontrolldichte gefragt hatte – kritisch ist nicht die Kontrolle per se, sondern daß im Schadenfall die Zulassung nicht mehr in Ordnung ist und die Versicherung Regress nehmen kann. Sowas wird dann richtig teuer.
Das ist Unsinn. Das CoC, sprich die Europäische Konformitätsbestätigung gilt in der EU, und somit ist das und eine erlöschende Betriebserlaubnis kein Thema für die Versicherung. Reine Panikmache.
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 4. Juli 2025 um 15:45:49 Uhr:
Das ist Unsinn. Das CoC, sprich die Europäische Konformitätsbestätigung gilt in der EU, und somit ist das und eine erlöschende Betriebserlaubnis kein Thema für die Versicherung. Reine Panikmache.
Die Konformitätserklärung verlangt Reifen gem. Herstellerangaben. Diese werden in Italien auch gar nicht beanstandet. Gewisse Länder erlauben bei Winterreifen einen tieferen SI als gem. Hersteller. Dies ist nicht über das CoC abgedeckt, sondern über eine Sonderregelung, die nicht gem. Wiener Übereinkommen automatisch auch anderswo gültig ist.
Ich dilitier mal ein bischen..
Das Wiener Abkommen sagt aber lediglich über Reifen
"Reifen
"54. Die Räder der Kraftfahrzeuge und ihrer Anhänger müssen mit Luftreifen verse-hen sein, die selbst auf nasser Fahrbahn eine gute Bodenhaftung gewährleisten. Diese Bestimmung hindert jedoch die Vertragsparteien nicht, die Verwendung von Vorrich-tungen zu gestatten, deren Wirkungen denen der Luftreifen mindestens gleichwertig sind"
Und wiki sagt
Die Vertragsparteien verpflichten sich dazu, den internationalen Straßenverkehr zu erleichtern und die Sicherheit auf den Straßen durch die Annahme einheitlicher Verkehrsregeln zu erhöhen.[5] Dazu gehört auch die Anerkennung der Zulassung der Fahrzeuge der jeweils anderen Staaten.
Also müste im Umkehrschluss die Zulassung anerkannt bleiben, das fahren mit WR, die nicht der Italienischen Regeln ein Verstoss gegen die Ital. Verkehrsordnung sein, also so wie wenn man rechts vor links misachtet hat.