Reifenkontrolle in Italien
Hallo,
wie rigoros findet die Reifenkontrolle in Italien statt? War jemand vor kurzem in Italien und hat Erfahrung?
Mir geht es nicht darum, ob die neue Regelung sinnvoll ist. Dazu habe ich schon andere Beiträge gelesen. Ich fahre nächste Woche nach Mailand und wieder zurück und möchte wissen, ob sie jetzt durch die neue Regelung viele Autos schon an der Grenze rausfischen und die Reifen kontrollieren oder ob man da eher gelassen sein kann?
Ich habe nämlich zwei Allwetter-Reifen, bei denen der Geschwindigkeitsindex niedriger ist als im Fahrzeugschein angegeben und soweit ich weiß wäre das schon ein Grund, das man bei einer Kontrolle ein Bußgeld bezahlen muss.
Gruß
170 Antworten
Je nachdem, wo man fährt schon. Ich habe an einem 2. September schon 10cm Neuschnee mit Sommerreifen durchfahren dürfen.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 11. Juni 2025 um 15:52:52 Uhr:
Abzocke = salopp überhöhte Preise verlangen, Bauernfängerei, Wucher
1. Bußgeld von 419,00 bis 1682,00 Euro und Entzug des Fahrzeugscheins = überhöhte Preise, und Entzug des Fahrzeugscheins 😤🚮
2. Falsche Reifen? Nach EU-Recht nicht...
- tja, das kann man so sehen wenn aus dem Dumpingland Deutschland kommt wo es ja fast nix kostet (und die Gefahr der Entdeckung gering ist). Aber es bewirkt doch was - dass wohl idR von denen die sich informieren reagiert wird (richtige Reifen oder keine Reise nach Italien)
- was dem nationalen Recht erstmal egal ist.
Zitat:
@salieridai schrieb am 11. Juni 2025 um 15:58:25 Uhr:
1. Die Konsequenz, die ich daraus ziehe ist, dass ich einfach nicht nach Italien fahren werde. Sollen ihnen die 1700 Euro im Hals stecken bleiben. Auch wenn mein Fahrzeug die vorgeschriebene Bereifung hat. Solche Staaten lehne ich grundsätzlich ab.
2. Dieses Gehabe von "Es ist das Gesetz, daher muss man sich dran halten" ist absoluter Mumpitz.
3. Wenn mein Auto bauartbedingt bspw. nur 220km/h fährt, dann ist es schlichtweg EGAL, welcher Speed Index im Fahrzeugschein steht. Solange der Wagen auf Reifen steht, die 220km/h aushalten, ist aus technischer Sicht alles in Ordnung, und darauf sollte es ankommen.
4. Abgesehen davon ist in Italien eh bei 130km/h Schluss, was es noch lächerlicher macht.
- ach naja ... das wird die Italiener sehr schmerzlich berühren denke ich. Interessant auch Deine Aufregung, obwohl Du nichtmal betroffen bist
- Aha. Du kannst natürlich auch einen anderen Weg gehen: das Gesetz ignorieren oder dagegen verstoßen (weil es Mumpitz ist) und dann beim erwischt werden jammern und heulen ob der "Abzocke". So macht das unser Pubertier gerade ...
- der Ansicht kann ich mich grundsätzlich anschließen - nur hat der Hersteller aus irgendwelchen Gründen andere Reifen aufgeführt. Und Italien erwartet jetzt, dass die eben drauf sind. Und da machst du mit Deiner Ausführung genau gar nichts
- zT auch 150, aber auch hier - siehe 3.
Moin…..eine weitere Variante im Umgang mit dem Problem…wäre
wer bemerkt das sein SI, der in der Zulassungsbescheinigung unter 15.1 / 15.2 eingetragen wurde, die bbH überschreitet könnte das dich sicherlich in Deutschland vor der Reise richtigstellen lassen. Es ist dort ja nur EINE der möglichen Reifenkombination aus den COC aufgeführt.
Wer das also feststellt UND im Sommer nach Italien reisen möchte fährt zum TÜV, lässt sich dort bestätigen das die (bspw.) aufgezogenen „H“ GJR- Reifen für seine bbH von bspw. 195km/h ausreichend sind.
Damit dann ab zur Behörde und die ZB1 dahingehend ändern /erneuern lassen.
Ja…kostet sicherlich etwas, aber ist vermutlich verkraftbar. Für die Zulassungstelle in Kiel dürften die Gebühren so bei 40€-50€ liegen (Bild) , wird aber regional unterschiedlich sein,
Dabei kann man mal anfragen ob bei der, in der ZB1 eingetragenen, Reifenkombination überhaupt ein SI angegeben werden MUSS.
Ist nämlich bei meinem Sohn so geschehen….Rad/Reifengröße und LI vorhanden aber ohne SI-Buchstaben hinten dran.
oder, wie wir aus der Schweiz hören konnten, wo wohl gar keine Angaben unter 15.1 /15.2 gemacht werden. Wäre es in „D“ auch möglich diese Felder freizulassen ?
Der benötigte SI ergibt sich in „D“ aus der bbH , die zulässigen Radgrößen und der LI aus den Achslasten des Fahrzeugs und den COC Papieren.
Dieser, anscheinend willkürlich aus den COC Papieren entnommene Eintrag, führt ja häufig zu Diskussionen bei der Suche nach passenden Rädern, (nicht nur bzgl. des SI, auch gerne bei den möglichen Größen) zumindest bei nicht informierten Zeitgenossen.
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Zur Berechnung des SI müßte eigentlich das Betriebshandbuch reichen – dort sind die maßgeblichen Werte aufgeführt. Je nach Ausführung können die Werte unterschiedlich sein /z.B. vmax bei Handschaltung 208 km/h, bei Automatik 200 km/h – maßgeblich bei der entsprechenden Motorisierung. Daraus ist dann der SI aus der Tabelle abzulesen (im konkreten Fall H – ein Automat dürfte auch U – nur stellt kein Reifenhersteller solche her).
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 12. Juni 2025 um 10:58:33 Uhr:
Dabei kann man mal anfragen ob bei der, in der ZB1 eingetragenen, Reifenkombination überhaupt ein SI angegeben werden MUSS.
Ist nämlich bei meinem Sohn so geschehen….Rad/Reifengröße und LI vorhanden aber ohne SI-Buchstaben hinten dran.
Dieser, anscheinend willkürlich aus den COC Papieren entnommene Eintrag, führt ja häufig zu Diskussionen bei der Suche nach passenden Rädern, (nicht nur bzgl. des SI, auch gerne bei den möglichen Größen) zumindest bei nicht informierten Zeitgenossen.
Es ist die Größenbezeichnung der Bereifung einschließlich Load- und Speedindex anzugeben.
Die Angaben sind aus dem CoC oder der Datenbestätigung bzw. dem EBE-Gutachten zu übernehmen.
Quelle: KBA Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 12. Juni 2025 um 11:36:20 Uhr:
Die Angaben sind aus dem CoC oder der Datenbestätigung bzw. dem EBE-Gutachten zu übernehmen.
Da es dort (COC) ja unterschiedliche Angaben gibt, sind WELCHE Angaben zu übernehmen.
Irgendein SI, der kleinste SI, der höchste SI, die wirtschaftlichste Größe?
In Bezug auf EU Regelungen und deren nationale Auslegungen in anderen Ländern, scheint das ja an Bedeutung zu gewinnen, siehe dieser Thread.
Sagt der Ratgeber auch darüber etwas ?
Es scheint ja keine einheitliche Vorgehensweise zu geben!
Bei meinem Tiguan steht der SI „V“ unter 15.1 bei einer bbH von 200km/h, wogegen, wie schon erwähnt, mein Sohn keinen Speedindex in seiner ZB1 stehen hat, bei einer bbH von 210km/h.
Beide Fahrzeuge in SH zugelassen.
Zitat:@remarque4711 schrieb am 12. Juni 2025 um 09:06:25 Uhr:
Je nachdem, wo man fährt schon. Ich habe an einem 2. September schon 10cm Neuschnee mit Sommerreifen durchfahren dürfen.
Wenn's darum geht und man weder das Wetter, noch die zu fahrende Route bzw. das Reiseziel entsprechend sicher abschätzen kann, dann sind GJR die einzig passenden Reifen. 😇
In der Regel, die Reifengröße, mit der das Fahrzeug ausgeliefert wurde.
Bei älteren Fahrzeugen, und je nach Ausstattung auch die kleinste möglich Reifengröße.
Bei Fahrzeugen, welche auch noch einen "BRD Brief" hatten, wird bei Umschreibung immer die Größe aus Ziffer 20/21 genommen, was immer der kleinsten Größe entsprach.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 12. Juni 2025 um 12:04:39 Uhr:
In der Regel, die Reifengröße, mit der das Fahrzeug ausgeliefert wurde.
Bei älteren Fahrzeugen, und je nach Ausstattung auch die kleinste möglich Reifengröße.
Bei Fahrzeugen, welche auch noch einen "BRD Brief" hatten, wird bei Umschreibung immer die Größe aus Ziffer 20/21 genommen, was immer der kleinsten Größe entsprach.
tja….
in der Regel…. bei älteren Fahrzeugen…..bei Fahrzeugen mit BRD Brief
und genau diese typisch „deutschen“ Optionen Vielfalt können zu den diskutierten Problemen führen….besonders im Ausland, wie wir hier feststellen.
Also ein wenig „staatlich Hausgemacht“ im Sinne von deutsch Überreguliert.
Und wie ist/war es in Italien so hinsichtlich Kontrollen?
Wie hast du es mit deinen GJR nun gemacht.