Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
Beste Antwort im Thema
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
593 Antworten
Zitat:
@bfr123 schrieb am 27. August 2021 um 21:54:17 Uhr:
Sehr gerne! 🙂Wenn der Gutachter bekannt ist, dann erkundige dich über den sehr genau im Vorfeld! Wenn der schon mal irgendwann für eine Firma oder Unternehmen gearbeitet hat das in irgendeiner Weise mit dem Mercedes/Daimler/Chrysler Kosmos zu tun hatte, dann kannst du den als befangen ablehnen..
Solche Terminverschiebungen sind im übrigen ganz normal bei Gericht.. da wird jede menge rumgeschoben bis es irgendwie passt... Meistens liest der Richter den Akt erst auf dem Weg zum Termin oder auch erst in der Verhandlung selbst -auch das ist leider normal..
Das Mercedes das ganze bis in die allerletzte Instanz durchziehen wird, sollte dir klar sein..Wie gesagt, fasse das Auto nicht mehr an!
toi toi toi!
Danke für den Tipp mit dem Gutachter, werd´ ich auf jeden Fall beherzigen.
und noch ganz wichtig:
Wenn es zu einem Vergleich kommt, dann nur unter der Bedingung das die Gegenseite die Verfahrenskosten zu mindestens 75% trägt.. Sonst wird daraus ganz schnell ein finanzielles Desaster für dich..
Danke, aber ich denke, falls es doch noch zum Vergleich kommen sollte, laufen die Verfahrenskosten dann eh über PKH.
Vorsicht!
Nur mal ne Modellrechnung:
Die Gebühren mal aussen vor gelassen..
Anwalt/Anwälte der Gegenseite: Honorar 20000€
Dein Anwalt: 5000€
Gutachter: 5000€
bei 50/50 zahlst du 15000€ Kosten
Wenn du jetzt 10000€ Schadenersatz bekommst, sitzt du immer noch auf 5000€
Dazu kommen noch die Gebühren.
bis zu welcher Summe zahlt die PKH?
Wieviel Anwälte beschäftigt die Gegenseite?
Werden die nach Gebührenordnung bezahlt, oder nach Stundensatz? (bei Zivilverfahren durchaus nicht unüblich)
Bitte erkundige dich genau was im Falle eines Falles die PKH übernimmt und was nicht.. Werden Anwaltskosten überhaupt durch die PKH abgedeckt oder nur die Verfahrenskosten (Gerichtsgebühren)?
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Na so hoch dürften die Anwaltskosten nicht sein. Ich bin da kein Experte, aber die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Insofern ist der KV von 11.000€ absolut kontraproduktiv.
Bei meinem einzigen Prozess war mein befreundeter Anwalt drauf und dran mir den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, weil der Arbeitsaufwand in keinem Verhältnis zum Kostensatz stand..... in letzter Instanz haben wir dem Vergleich(Ich 20%, Gegenseite 80% Kosten) zugestimmt.
Hier mal ein Rechner
https://www.anwalt.de/rechtstipps/anwaltskostenrechner
Ich habe gerade noch mal nachgesehen:
https://www.haufe.de/.../...reinbarungen_idesk_PI17574_HI14445642.html
Damit ist das Kostenrisiko unabhängig von einer eventuellen Vergütungsvereinbarung..
Damit erübrigt sich meine obige Beispielrechnung und die damit verbundenen Befürchtungen..
Sorry für die vorschnelle Beurteilung!
Is schon ok.. Ich freu mich ja, wenn sich wenigstens Einer um mich sorgt. ;-)
Wie gesagt, über solche Sachen mach ich mir jetzt erstmal noch keine Gedanken. Ich denke auch, dass mich Anwalt und/oder Gericht darauf hinweisen werden, falls etwas drohen sollte, aus dem Ruder zu laufen.
Was Neues zum Schmunzeln:
In der Verhandlung am 27.08. kam auch die Frage auf, ob ich mit einem erneuten Kundendienst wieder in die mobilo-life einsteigen könnte. Behauptet wird´s ja mal großspurig, s. hier, ganz unten bei mobilo-life:
https://www.mercedes-benz-allgaeu.de/.../mobilitaetsgarantien.html
Ich behaupte: Ja, GS naturgemäß Nein. Um das zu klären habe ich am Samstag mal eine eMail an´s AH meines Vertrauens (Scherz!! ;-)) ) geschickt, und gefragt, ob ich tatsächlich (wie behauptet) wieder einsteigen würde, und wenn nein, warum nicht. Ne schriftliche Antwort habe ich nicht erwartet, aber der Chef vom AH ruft mich heute Früh an und sagte: Nein. Begründet hat er dies damit, dass das unbezahlbar wäre. Unbezahlbar, fragte ich ungläubig, ein kleiner A-Assyst kostet ja keine 200.- € und das wär´s mir schon wert. Nein, nein meinte er, sie müssten ja dann auch alles das was wir sonst noch so finden, machen lassen, bevor sie bei mobilo-life wieder einsteigen können. Und er ließ auch keinen Zweifel offen, dass er in meinem Fall sicher Hunderte Sachen finden würde und gab auch gleich ein paar Beispiele mit dazu.
Er stützte diese These dann auf diese Aussage in der Wiedereinstiegsklausel:
"Beim Service identifizierte Zusatzarbeiten müssen durch eine Fachwerkstatt ausgeführt worden sein."
Ob diese Aussage in dem Zusammenhang höchstrichterlicher Rechtsprechung stand halten würde, wage ich mal zu bezweifeln, da sie missverständlich und vom zeitlichen Ablauf auch nicht schlüssig ist. Der Satz beginnt im Präsens und endet im Plusquamperfekt. Für mich nicht ganz klar, was uns dieser Satz genau sagen will. Wie können sie ausgeführt worden sein, wenn sie erst identifiziert werden müssen. Vielleicht kann mich ja jemand erhellen. ;-))
Im weiteren Verlauf des Gesprächs gings dann auch noch um meine Kundendienste, die nun, nachdem sie vor Gericht erst mal nicht mehr bestritten worden, nun mit der Aussage, ich hätte ja bei dem einen oder anderen Kundendienst Zusatzarbeiten, wie z. B. Zündkerzen oder Bremsflüssigkeit wechseln, nicht machen lassen, bestritten werden. Das bedeutet dann, dass diese Kundendienste, obwohl im Serviceheft festgehalten, dann nicht mehr zum Erhalt der mobilo-life herangezogen werden könnten.
Das ist natürlich Quatsch, aber man scheint schon mächtig verzweifelt zu sein, um solche Argumente an den Haaren herbeizuzaubern. Schließlich habe ich ja keine Ansprüche aus der Garantie, weil das Auto stehen geblieben ist, oder nicht mehr richtig bremste, erhoben, sondern wegen Rost. Und der hat nun wirklich nix mit Zündkerzen oder Bremsflüssigkeit zu tun. Oder doch? ;-))) Hierzu gibt´s auch schon Höchstrichterliches vom BGH, dass nämlich die Garantieleistung nicht deshalb verwehrt werden kann, wenn eine den Garantienehmer treffende Obliegenheit zwar nicht eingehalten wurde, diese aber für den Mangel gar nicht ursächlich ist. Aber man versucht´s halt mit Allem was man so auftreiben kann.
Zum Schluss wurde das Gespräch dann noch etwas persönlicher: er findet es "dreist" was ich da mache. Wissen sie, was ich dreist finde, antwortete ich: wenn einer der renommiertesten Autobauer auf der Welt, seine Kunden mit wissentlich haltlosen Versprechungen betrügt.
Auf meine abschließende Frage, ob er mir das was er mir so zum Wiedereinstieg gesagt hat, auch schriftlich geben kann, kam natürlich ein klares Nein. Das hat er in seinen internen Unterlagen nachlesen können, und die dürfe er nicht rausgeben. Schon irgendwie komisch, antwortete ich, dass Garantiebedingungen nur dem Garantiegeber bekannt sein sollen, nicht aber dem Garantienehmer, finden sie nicht auch...
Wie auch immer, nachdem ich merkte, dass das Gespräch ohnehin zu nix führt, habe ich mich dann höflich verabschiedet und ihm noch kurz angedeutet was jetzt passieren wird:
Wir werden beantragen, dass das anstehende Gutachten auf alles ausgedehnt wird, was damals repariert wurde, also nicht nur die Schweller. Wenn wir schon mal beim Gutachter sind... Und da gibt es genügend zu prüfen, was jetzt schon wieder rostet und ohne jeden Zweifel damals mit repariert wurde. Grade in der Reserveradmulde habe ich Bilder vor der Reparatur mit Rost, kurz danach und heute (s. Anlage). Man hätte damals das rostende Blech rausschneiden müssen und gesundes einsetzen müssen. Stattdessen hat man nur irgendeine klebrige Masse über den Rost geschmiert und drüber lackiert. Der Rost lässt sich davon aber nicht beeindrucken, und guckt jetzt schon wieder kackdreist hervor. ;-)))
Was mich in dem Zusammenhang mal interessieren würde: kann man am Kofferraumboden an den Stellen überhaupt flexen und schweißen, da ja direkt der Tank drunter sitzt, oder hätte man dafür den Tank ausbauen müssen? Das würde zumindest erklären, warum man es mit der Billigvariante versucht hat.
Nimm diese Photos und die Gegenseite hat gewonnen. Warum? Weil in deinem Auto Wasser steht, ein nicht behobener Mangel der, und das sagt mir meine Erfahrung, immer zur Korrosion von innen führt. Stellt die Gegenseite diesen unbehobenen Mangel fest, dann wird es ganz schwer für dich.
Also lösch die Bilder lieber schnell 😉
P.S. Wasser in der Reserveradmulde hat man eher durch defekte Dichtungen. Aber vielleicht kannst Du ja nachweisen, dass der Wassereinbruch damals wie heute eine Folge der Rostschäden ist.
Zitat:
@tomate67 schrieb am 6. September 2021 um 20:42:04 Uhr:
Nimm diese Photos und die Gegenseite hat gewonnen. Warum? Weil in deinem Auto Wasser steht, ein nicht behobener Mangel der, und das sagt mir meine Erfahrung, immer zur Korrosion von innen führt. Stellt die Gegenseite diesen unbehobenen Mangel fest, dann wird es ganz schwer für dich.
Also lösch die Bilder lieber schnell 😉P.S. Wasser in der Reserveradmulde hat man eher durch defekte Dichtungen.
Sorry, ich wusst ja nicht, dass Du so spitzfindig sein kannst (Scherz). Natürlich bin ich, als ich das gesehen habe, ins AH gefahren und hab´s denen gezeigt. Hatte ich vergessen zu erwähnen. Daraufhin hat man mir für 66,- € einen neuen Kofferraumgummi eingebaut und nochmal drüber lackiert. Wasser dringt zwar keins mehr ein, aber der Rost kommt trotzdem wieder. Glaubst Du wirklich, dass ich so blöd bin einen Mangel wissentlich nicht zu reklamieren, grade in so einer heiklen Situation. Das trifft mich schwer ins Herz ... ;-)))
Auf dem dritten Bild sieht man ja, dass kein Wasser mehr drin ist.
direkt
Zitat:
@tomate67 schrieb am 6. September 2021 um 20:42:04 Uhr:
Aber vielleicht kannst Du ja nachweisen, dass der Wassereinbruch damals wie heute eine Folge der Rostschäden ist.
Das will und kann ich gar nicht. Wie man auf dem ersten Bild sieht ist da Rost und ringsum alles trocken. Also das Wasser von innen war sicher nicht die Ursache für den Rost. Guckst Du auch auf die Batteriehalterung auf dem dritten Bild. Da kommt kaum bis kein Wasser hin und bleibt erst recht nicht stehen. Trotzdem hat es dort gerostet, wurde beschmiert und überlackiert und rostet heute munter weiter.
In der Anlage hab ich noch zwei Bilder: einmal direkt nach der Lackiererei 2017, alles scheint zunächst i. O., auch wenn man da schon ahnen kann, dass das nix Dauerhaftes ist, da sieht man die überlackiert klebrige Masse noch sehr deutlich. Und nochmal die Batteriehalterung heute, vergrößert.
Zieh das Ding durch so lange Du kannst, meinen Respekt hast Du. Das ganze artet sich sowieso zur Griffelspitzerei aus, die Frage ist nur welcher spitzer ist.
Zitat:
@CE333 schrieb am 6. September 2021 um 21:18:57 Uhr:
Zieh das Ding durch so lange Du kannst, meinen Respekt hast Du. Das ganze artet sich sowieso zur Griffelspitzerei aus, die Frage ist nur welcher spitzer ist.
Ja, ja klar. Die versuchen nun aus allen Ecken irgendwas Neues zu kreieren. Aber das ist wie nach Silvester wenn man an Neujahr noch`paar Knallerbsen findet. Kann man allenfalls noch paar kleine Kinder damit erschrecken, bringen aber auch nicht mehr wirklich Spass. ;-)))
Rost im Batteriekasten ist sehr sehr weit verbreitet. Ich vermute die Feuchtigkeit kommt durch die Luft! Die massive Batterie bildet einen Kältepol, an dem sich die Luftfeuchte niederschlägt. Dazu kleinste Spuren von Säuredämpfen aus der Batterie -- fertig!