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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@speedy710 schrieb am 27. Juli 2020 um 12:26:20 Uhr:


Hab heute Urteil vom LG erhalten. Klage von 09/2019 abgewiesen, da verjährt. Komisch find ich dass mein Bruder 11/2019 am gleichen LG geklagt hat und erfolg hatte.

Bitte nenne uns mal ein paar Details zu Deinem Fall. Hast Du tatsächlich bereits nachweislich im Jahr 2015 von der Betroffenheit deines KFZ bzgl. des VW-Abgasskandals erfahren, z.B. weil Dir bereits 2015 das offizielle Rückrufschreiben von VW zugestellt wurde? Nur dann kommt ja eine Verjährung im Jahr 2018 in Betracht.

Wie hat der Richter seine Entscheidung genau begründet? Bei der Musterfeststellungsklage warst Du also nicht angemeldet, sprich es konnte keine Verjährungshemmung geltend gemacht werden?

Zitat:

@SRV-Fan schrieb am 27. Juli 2020 um 13:11:42 Uhr:



Zitat:

@speedy710 schrieb am 27. Juli 2020 um 12:26:20 Uhr:


Hab heute Urteil vom LG erhalten. Klage von 09/2019 abgewiesen, da verjährt. Komisch find ich dass mein Bruder 11/2019 am gleichen LG geklagt hat und erfolg hatte.

Bitte nenne uns mal ein paar Details zu Deinem Fall. Hast Du tatsächlich bereits nachweislich im Jahr 2015 von der Betroffenheit deines KFZ bzgl. des VW-Abgasskandals erfahren, z.B. weil Dir bereits 2015 das offizielle Rückrufschreiben von VW zugestellt wurde? Nur dann kommt ja eine Verjährung im Jahr 2018 in Betracht.

Wie hat der Richter seine Entscheidung genau begründet? Bei der Musterfeststellungsklage warst Du also nicht angemeldet, sprich es konnte keine Verjährungshemmung geltend gemacht werden?

Das erste Anschreiben von VW dazu hab ich im Februar 2016 erhalten. Bei der Sammelklage war ich nicht angemeldet.

Im Urteil steht so ungefähr dass es ja 2015 durch die Medien bekannt geworden ist...ich häng mal einen Screenshot an.

Urteilsbegründung

Für mich sieht das so aus, als ob Du bei der Zuweisung der zuständigen Kammer bzw. des Richters einfach Pech hattest. Dein Bruder hatte wahrscheinlich einen ganz anderen Richter?

Ganz überwiegend wird von den Gerichten doch Verjährungsbeginn ab gesicherterer Kenntnis festgelegt, und damit regelmäßig ab Zustellung des ersten schriftlichen und unmissverständlichen Rückrufschreibens seitens VW, in Deinem Fall also 2016, sprich Verjährung zum 31.12.2019. Dies halte ich auch für zutreffender, da wohl kaum jeder Besitzer eines VW-Diesels die Betroffenheit seines Fahrzeuges nach Bekanntwerden des Abgasskandals in den Medien bereits im Jahr 2015 eigenständig ermittelt bzw. man sogar dazu verpflichtet wäre.

Konnte Dir die Beklagtenseite die Kenntnis der Betroffenheit im Jahr 2015 nachweisen oder hast Du dich ggf. sogar in die Richtung geäußert? Ich würde weiter am Ball bleiben und den Fall in die nächste Instanz tragen, da ich denke, dass die Chancen gut stehen.

Hallo,

Bei manchen Gerichten: andere Kammer, anderes Urteil.
Dann: wohlmöglich selbst in 2015 bei VW die FIN abgefragt? Wenn ja, dann warst du informiert.

Für den Fall der Berufung: neue Argumentationsschiene:
VW Zusagen werden nicht eingehalten, Probleme mit Injektoren, Ölverdünnung öfteres Freibrennen, erhöhter Verbrauch etc., alles Dinge die erst später bekannt wurden.

Gruss
Lutz

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Ist die Abfrage über die FIN denn mit zugehörigem Datum überhaupt bei VW in der Datenbank gespeichert worden und ist jemandem bekannt, ob VW sich hierauf tatsächlich in der Praxis beruft? Selbst dies kann aus meiner Sicht kein anerkennenswerter Beweis für die Kenntniserlangung sein. Fiktiver Fall: Schließlich könnte der neugierige Nachbar spaßeshalber die FIN im Bereich der Windschutzscheibe abschreiben und die Abfrage starten. Damit hätte jemand Drittes Kenntnis davon erlangt, aber nicht der Anspruchsinhaber.

Und: keine Rechtssicherheit bzgl. Zulassungsfähigkeit bzw. Bestand dieser durch sogenanntes Software-Update!

Zitat:

@SRV-Fan schrieb am 27. Juli 2020 um 14:29:04 Uhr:


Für mich sieht das so aus, als ob Du bei der Zuweisung der zuständigen Kammer bzw. des Richters einfach Pech hattest. Dein Bruder hatte wahrscheinlich einen ganz anderen Richter?

Ganz überwiegend wird von den Gerichten doch Verjährungsbeginn ab gesicherterer Kenntnis festgelegt, und damit regelmäßig ab Zustellung des ersten schriftlichen und unmissverständlichen Rückrufschreibens seitens VW, in Deinem Fall also 2016, sprich Verjährung zum 31.12.2019. Dies halte ich auch für zutreffender, da wohl kaum jeder Besitzer eines VW-Diesels die Betroffenheit seines Fahrzeuges nach Bekanntwerden des Abgasskandals in den Medien bereits im Jahr 2015 eigenständig ermittelt bzw. man sogar dazu verpflichtet wäre.

Konnte Dir die Beklagtenseite die Kenntnis der Betroffenheit im Jahr 2015 nachweisen oder hast Du dich ggf. sogar in die Richtung geäußert? Ich würde weiter am Ball bleiben und den Fall in die nächste Instanz tragen, da ich denke, dass die Chancen gut stehen.

Ich werd heut abend zu meinem Bruder und das Urteil mal durchlesen.
Ich war selbst bei der Verhandlung nicht vor Ort. Laut Protokoll dauerte diese nur 5 Minuten, nach 15 Minuten wurde das Urteil verkündet. Ich werd auf jeden Fall in Berufung gehen.

Morgen behandelt übrigens der BGH das Thema „Kauf nach Bekanntwerden“ ...

Vielleicht ist der Zufall, dass dieser Thread am Tag vor der wichtigen BGH-Verhandlung zum Thema Deliktzins nach § 849 BGB, exakt 849 Seiten aufweist ja ein gutes Omen :-)

Darauf haben wir hin gearbeitet seit Jahren! 😁

Zitat:

Ist die Abfrage über die FIN denn mit zugehörigem Datum überhaupt bei VW in der Datenbank gespeichert worden und ist jemandem bekannt, ob VW sich hierauf tatsächlich in der Praxis beruft? Selbst dies kann aus meiner Sicht kein anerkennenswerter Beweis für die Kenntniserlangung sein. Fiktiver Fall: Schließlich könnte der neugierige Nachbar spaßeshalber die FIN im Bereich der Windschutzscheibe abschreiben und die Abfrage starten. Damit hätte jemand Drittes Kenntnis davon erlangt, aber nicht der Anspruchsinhaber.

Oder bei einem Gebrauchten könnte auch der Vorbesitzer mal nachgeschaut haben oder die Werkstatt, usw.

Hallo,

zur Info:
Dezember 2018 Klage eingereicht
August 2019 Verhandlung LG Arnsberg 100 gewonnen- keine Deliktzinsen gefordert
September 2019 Berufung VW
November 2019 Fahrzeug stillgelegt
Mai 2020 Termin OLG festgelegt
Juli 2020 2 Tage vor der Verhandlung Berufung seitens VW zurück genommen
Zahlung 1 Tag später/ Auto 3 Tage später vom Vertragshändler abgeholt

Ich bin also durch!

Danke für eure Tips und Infos - sonst hätte ich nicht so lange durch gehalten.
3 Angebote sind in der Zeit eingetrudelt- mit meinem Urteil liege ich ca 7 TD über Verkauspreis + Einmalzahlung

Danke nochmal an alle für die vielen Infos
Gruß
Birgit

Glückwunsch @Birgit_Skoda_Superb
Leg dich eben nicht mit nem Motortalker an! 😁

Zitat:

@speedy710 schrieb am 27. Juli 2020 um 15:27:45 Uhr:



Zitat:

@SRV-Fan schrieb am 27. Juli 2020 um 14:29:04 Uhr:


Für mich sieht das so aus, als ob Du bei der Zuweisung der zuständigen Kammer bzw. des Richters einfach Pech hattest. Dein Bruder hatte wahrscheinlich einen ganz anderen Richter?

Ganz überwiegend wird von den Gerichten doch Verjährungsbeginn ab gesicherterer Kenntnis festgelegt, und damit regelmäßig ab Zustellung des ersten schriftlichen und unmissverständlichen Rückrufschreibens seitens VW, in Deinem Fall also 2016, sprich Verjährung zum 31.12.2019. Dies halte ich auch für zutreffender, da wohl kaum jeder Besitzer eines VW-Diesels die Betroffenheit seines Fahrzeuges nach Bekanntwerden des Abgasskandals in den Medien bereits im Jahr 2015 eigenständig ermittelt bzw. man sogar dazu verpflichtet wäre.

Konnte Dir die Beklagtenseite die Kenntnis der Betroffenheit im Jahr 2015 nachweisen oder hast Du dich ggf. sogar in die Richtung geäußert? Ich würde weiter am Ball bleiben und den Fall in die nächste Instanz tragen, da ich denke, dass die Chancen gut stehen.

Ich werd heut abend zu meinem Bruder und das Urteil mal durchlesen.
Ich war selbst bei der Verhandlung nicht vor Ort. Laut Protokoll dauerte diese nur 5 Minuten, nach 15 Minuten wurde das Urteil verkündet. Ich werd auf jeden Fall in Berufung gehen.

So habs mir angesehen, bei mir 1. Zivilkammer, bei meinem Bruder 2. Zivilkammer, natürlich anderer Richter...der wegen Verjährung genau gegenteilig entscheidet. Bei ihm steht im Urteil sinngemäß dass durch Bekanntwerden durch die Medien keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, da man ja dadurch nich zwingend weiß dass das eigene Fahrzeug betroffen ist. Bei der nächsten Verhandlung werd ich jedenfalls definitiv vor Ort sein.

https://boerse.ard.de/.../vw-teurer-diesel-skandal-in-amerika100.html

VW: Teure Diesel-Bilanz in Amerika

Stand: 28.07.2020, 07:44 Uhr

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