T5 2.0 TDI BiTurbo CFCA - hoher Ölverbrauch

VW T5 7H

Hallo zusammen,

ich hatte heute meinen T5 Multivan 2.0 TDI BiTurbo beim VWService weil der Ölverbrauch extrem hoch ist.
Ölverbrauchsmessung ergab 0,5 l auf 1.000 km und damit genau an der Schwelle, die lt. VW noch i.O. ist.
Kulanzanfrage wurde von VW abgelehnt - keine Reparatur/Austausch notwendig.

Schöner Mist, und nu? Jemand Ideen? Ich will nicht ständig Öl in die Mühle nachfüllen.
Sind da Reparaturen möglich, von jemanden, der mehr kann als austauschen, mein ich...?

Der Wagen ist von EZ Feb 2010, damit aus der Garantie draußen und hat 110.000 km runter.

Viele Grüße,
yommt

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

kurzes Update zu diesem Thread.
VW hat jetzt nach langem hin und her (zwei Ölverbrauchsmessungen, Brief an den Vorstand und wiederholtem Vorstellen in der Werkstatt) einen Motortausch auf Kulanz durchgeführt. Einbau geht auf mich Teile auf VW. Dank des sehr engangierten VW Kundenbetreuers, hat eine neue VW Werkstatt zu der ich nun gewechselt bin, sich den Motor zum ersten mal gescheit angeschaut. Siehe da, Turbo verölt. Eine zusätzliche Druckmessung (nicht über das Onboardsystem) hat zudem ergeben, das bei zwei Zylindern der Druck nicht okay war. Bisher wurde mir von VW immer versichert, ein Ölverbrauch in dieser Höhe sei normal und kein Schaden... Aufgrund dieser Diagnose wurde nun statt nur der Turboeinheit der gesamte Rumpfmotor ausgewechselt.
Der Aufwand war zwar groß, aber das Resultat geht für mich so in Ordnung. Ich hoffe damit hat sich das Thema hoher Ölverbrauch für mich nun erledigt.

Viele Grüße,
yommt

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Hallo und guten Tag,

ich komme auf deine Fragen zurück.

Hier einmal die Antworten dazu;

- Den Wagen habe ich Anfang Dezember 2018 gekauft
- Ich habe den Wagen privat bei einem Autohaus mit einer Gewährleistungsgarantie gekauft.
- 1- Jahr Gewährleistungsgarantie
- Ölverbrauch: alle ca. 450 KM = 500ml Verbrauch

Die Öllampenanzeige blinkt nach ca. 450 KM.
Mir wurde nach meiner folgenden Frage in der Werkstatt
"Wieso nach der Öllampenanzeige kaum mehr Öl auf dem Öl-Maßstab zu sehen wäre und wo das ganze Öl (Standard) (ca. 8 Liter) wäre, würde mir gesagt, dass wohl noch 6-7 Liter Öl im Auto wären. Leider kann ich das restliche Öl nicht sehen oder messen, außer das, was ich auf dem Ölmessstab sehen kann. Wohin ist das restliche Öl hin?
Es kann doch nicht sein, dass alles an Öl (Gesamtbestand) alle ca. 450 KM weg ist. Ist das normal, dass die Öllampe alle 450 KM blinken muss, obwohl laut Werkstatt noch ca. 7 Liter drin sein müssten?

Es geht um einen CFCA Motor- 132 KW (180 PS), Bj. 12/2009

I h war schon letztes Jahr im August, also vor Ende der Gewährleistungsgarantie beim Anwalt und habe die Sachlage ausführlich geschildert. Der Anwalt sagte mir, dass man dem Autohaus die Chance geben muss, das Problem zu beseitigen. Das habe ich ja auch seit dem Kauf und zwar genau nach meiner ersten langen Fahrt von 800 KM (Hin- und zurück) in den Weihnachtsferien im Dez.2018/Januar 2019 bis dato. Es wurden schon der Bi-Turbolader, Zylinderkopf geplant(bearbeitet), neue Ventile, neuer Dieselpartikelfilter und die dazu gehörigen Teile wie Keil - und Zahnriemen, Wasserpumpe vom Autohaus übernommen, da ich mit dem Wagen im Sommerurlaub (Juli 2019) einmal in Frankreich auf dem Weg nach Spanien wieder nach Deutschland zurückfahren musste, da der ziemlich viel Öl aus aus dem Ventil/Motordeckel ausgeströmt ist, wo dann der Ventil/Mototdeckel erneuert wurde. Dann wieder direkt nach Spanien gefahren bin. Auf dem Weg nach Barcelona ist der Turbolader kaputt gegangen, der Wagen fraß Unmengen an Öl auf der Fahrt.
Gottseidank habe ich ADAC Plus und somit wurde das abschleppen, Hotelkosten und die Rückflüge nach Düsseldorf übernommen. Erst dann wurde wie schon oben beschrieben der Turbolader, Dieselpartikelfilter, etc. ausgetauscht.
Ich habe alles Protokolliert.

Im Voraus besten Dank für eure Hilfe und Tipps!
Lieben Gruß

alles Arbeiten am Symptom. Du musst die Ursache beseitigen. Die Autos kranken daran, dass ein mangelhafter AGR-Kühler verbaut ist. Dieser verliert seine Beschichtung, dann werden die Teile in die Brennräume gesogen und sorgen dort für Beschädigungen. Daher der Ölverbrauch, Überdruck im Kurbelgehäuse und daran gehen dann auch die Turbolader kaputt. Da hilft nur das große Paket: Motor neu oder überholen, neuer AGR-Kühler Typ D, neuer Partikelfilter und neuer Lader. DPF und Lader sind bei Dir neu, aber die werden wieder kaputt gehen, wenn Du nicht die Ursache beseitigst. Es hat seine Gründe, dass VW den überholten Motor sehr günstig anbietet.

Kannst Du hier im Video anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=3hk2N-NnNUU

Vermutlich wirst Du die Garantie nicht mehr in Anspruch nehmen können, aber vielleicht den verkaufenden Händler aus der Gewährleistung. Anwaltlich beraten bist Du ja.

Ja, die Ursache ist ein zerstörter Motor (Zylinderlaufbahnen verschlissen). Kai R. hat die Ursache schon beschrieben. Du musst auf alle Fälle den Rumpfmotor wechseln lassen, sonst wirst du das Problem nicht los. Normalerweise müssen die Turbos nicht gleich erneuert werden. Wenn die nicht zu lange in dem Zustand betrieben wurden (und deine sind ja neu) dann sind die intakt. Der DPF müsste eigentlich schon gewechselt werden, aber der ist bei dir ja auch neu. Hängt jetzt davon ab, wie stark der schon vom verbrannten Öl wieder zugesetzt ist.

Bei VW gibts dazu sogar eine TPI. D.h. falls es ein VW-Händler war, dann hätte er sogar eine Anweisung wie der das Problem beheben sollte. Da steht genau alles drin. Der Rumpfmotor ist bei VW für den BiTDI ziemlich günstig. Eine Reparatur lohnt also in keinem Fall (falls dir das jemand empfiehlt).

btw: Beim Ölmeßstab sind ca. 1l zwischen den Markierungen. Du siehst also nicht das komplette Öl 😉.

Der Ölverbrauch bei diesen Motoren ist bekannt.Google .der Fehler ist auflösung des AGR Kühlers es kommen Metallteile in das Ansaugteil die den Motor am Zylinder beschädigen Endeffekt der kommt Motortotalschaden.

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Zitat:

@Mario00 schrieb am 16. Januar 2020 um 09:17:31 Uhr:


Hallo und guten Tag,
ich komme auf deine Fragen zurück.
Hier einmal die Antworten dazu;
- Den Wagen habe ich Anfang Dezember 2018 gekauft
- Ich habe den Wagen privat bei einem Autohaus mit einer Gewährleistungsgarantie gekauft.
- 1- Jahr Gewährleistungsgarantie

Was soll "Gewährleistungsgarantie" bei einem Auto sein? M.E. kann es sowas nicht geben. Es gibt immer, soweit der Kauf vom Händler und nicht privat war, die Gewährleistung. So nennt der Volksmund die im Rechtsdeutsch eigentlich Sachmängelhaftung zu nennende gesetzliche Pflicht des Verkäufers. Für gebrauchte Sachen 1 Jahr, wovon aber gewöhnlich nur die ersten 6 Monate wirklich helfen (wg. Beweislastumkehr).

Und es gibt optional auf der anderen Seite Garantien, falls jemand sie einräumt. Die können z.B. vom Hersteller ausgesprochen sein (Neuwagengarantie) oder auch vom Händler oder von einer vom Händler beauftragten bzw. vom Kunden selbst unterschriebenen Garantieversicherung (Gebrauchtwagenversicherung).

Garantie ist ZUSÄTZLICH zur Gewährleistung und sichert - anders als die Gewährleistung - auch Risiken ab, die erst NACH dem Kauf entstehen. Die Ausschlüsse im Kleingedruckten sind dabei unbedingt zu beachten.

Da sowhl die ursprüngliche Gewährleistung nach Kauf und auch eine 1-jährige Garantie, falls vorhanden, längst mehr als rum sind, können sich alle heutigen Anspruchstellungen ja allenfalls noch auf die Reparatur beziehen, für die es ebenfalls eine 1-jährige Gewährleistungsfrist gibt und eventuelle zusätzliche Ersatzteilgarantien, sofern vorhanden. Oder aber darauf, dass die Reparatur ggf. unsachgemäß durchgeführt worden sein könnte. Ein Ölverbrauch KANN ja durchaus vom Turbo kommen und wenn der Ersatz desselben ihn beseitigt hätte, wenn auch nur vorübergehend, könnte es als fachgerecht zu bezeichnen sein. Später einsetzender Ölverbrauch aufgrund ANDERER Mängel (AGR-Problem) können vom Händler als "beim Kauf noch nicht vorhanden gewesen" behauptet werden und damit wäre dir Anspruchsgrundlage für Gewährleistung entfallen. Für Garantie aber u.U. eben nicht, deshalb ist die Frage auch so wichtig.
Das Ganze ist definitiv eine Angelegenheit für erfahrene Juristen, denn die Beweislastfrage (wer ist in welchem Zeitraum beweispfichtig, wie kann was bewiesen werden, wann genau wurden die Ansprüche an den Verkäufer gestellt) ist überaus wichtig.
Die Terminschwellen - 6 und 12 Monate nach Kauf sowie 6 und 12 Monate nach Reparatur können hier über Alles oder nichts entscheiden.

Prüfe erst noch mal genau, ob du nur Gewährleistung oder Garantie hattest beim Kauf, bei Garantie wie lange, und ob Motorschäden im Leistungsumfang waren (am besten von der Garantieversicherung nochmal bestätigen lassen). Wurde die Reparatur auf Garantie oder Gewährleistung erbracht, oder hast du etwas selbst bezahlt?

Ersatzteilgarantie für die Reparaturteile?
Wird aber vielleicht eh nicht helfen, außer dass hier max. ein neuer Turbo gespendet werden wird, was dann erneut das eigentliche Problem nicht lösen kann.

Zitat:

- Ölverbrauch: alle ca. 450 KM = 500ml

Er ist bereits so gut wie tot - der Verbrauch muss aber durch eine offizielle Messung bestätigt werden.

Wenn der Mangel in dieser Schärfe innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf angezeigt worden wäre (und sich bei einer offiziellen Messung bestätigt hätte), so

wären die Chancen auch ohne Garantie ganz gut. Das scheint aber ja so nicht gewesen zu sein, insofern müsste jetzt zunächst mal die Grundlage der Anspruchstellung geklärt werden, wie oben schon gefragt. Garantie? Gewährleistung?

Hallo Spiderweb,

Den Wagen habe ich am 12/2018 gekauft.
Ja, als Privatperson bei einem Autohaus.
Es gab eine 1-Jahres Gewährleistungsgarantie dabei.
Der Wagen verbraucht auf 400-450 KM ca. 500ml. Öl.
Ich fahre Stadt, Land und Autobahn (regelmäßig)
Sobald die Öllampe aufleuchtet ist es wieder soweit.
Es wurde wohl eine Messfahrt durchgeführt, wo ab 120 KM deutlich Öl verbraucht wurde. (0,5 Liter auf 200 KM).

Gruß

Hast du inzwischen einmal geprüft, ob es wirklich Gewährleistungsgarantie heißt, oder ob eine Gebrauchtwagengaratie zusätzlich dabei war? Darüber muss es ja dann ein Dokument geben.
Die ggf. vom Händler erfundene Wortschöpfung "Gewährleistungsgarantie" wird vermutlich als nichts anderes gedeutet werden können, als wie die gesetzliche Gewährleistung, damit stehst du allerdings schlechter da.

Zitat:

@Mario00 schrieb am 9. Februar 2020 um 10:33:34 Uhr:


Hallo Spiderweb,

Den Wagen habe ich am 12/2018 gekauft.
Ja, als Privatperson bei einem Autohaus.
Es gab eine 1-Jahres Gewährleistungsgarantie dabei.
Der Wagen verbraucht auf 400-450 KM ca. 500ml. Öl.
Ich fahre Stadt, Land und Autobahn (regelmäßig)
Sobald die Öllampe aufleuchtet ist es wieder soweit.
Es wurde wohl eine Messfahrt durchgeführt, wo ab 120 KM deutlich Öl verbraucht wurde. (0,5 Liter auf 200 KM).

Gruß

- wenn von der allerersten ( mündlichen?) Mängelrüge , mit dem hohen Ölverbrauch nach dem Gebrauchtkauf, KEIN schriftliches Protokoll vorliegt , indem der Ölverbrauch vom Autohaus auch bestätigt wurde, gibt es daraus zu 100% auch keine Ersatzansprüche mehr; da ja zwischenzeitlich ja einiges schon am Motor auch erledigt wurde, und das eigentl. Problem des verschlissenen Rumpfmotor ja nirgens besrprochen wurde.
Einen RA zu beschäftigten ist da auch müssig, da nichts mehr zu beweisen.

Die erste Mängelrüge war also einfach inkonsequent von Dir.

Daher von dem betreffenden Autohaus, und noch vom anderen VW - Autohaus alternativ, ein Angebot vom Kompletttausch des Rumpfmotors einholen, und den Motor wechseln lassen, fertig - ENDE .

Gruß

Hallo zusammen,

es gibt direkt nach dem Kauf und nach den ersten 800 KM eine Rechnung, dass das Auto Unmengen an Öl verbraucht hat. Das Auto war in der Werkstatt gewesen. Seit 1 Monat nach dem Kauf war das Auto bis Dezember 2019 in der Werkstatt. Ich habe sogar Nachweise, dass etliche Sachen wegen dem hohen Ölverlust ausgetauscht wurden. Der Motor wurde geplant, Ventile gewechselt, neuer Diesel Partikelfilter wurde ausgetauscht, Motorventildeckel, da Öl herausgeströmt ist, Turbowechsel. Im Urlaub 08/2019 ist deswegen das Auto aus dem Ausland wieder durch den ADAC nach Deutschland geführt worden. Es wurde so viel ausgetauscht und trotzdem ist das Problem geblieben. Wegen dem hohen Ölverbrauch und anscheinend die Vorschäden, ist unser Auto mit einem Turbo-Schaden im Ausland liegen geblieben und musste daher von ADAC nach Deutschland abgeschleppt werden. Den Nachweis habe ich auch.

P.s. Es war eine Standard-Gewährleistungsgarantie gewesen.
Am Anfang nach dem Kauf und unsere erste große Fahrt (Hin- und zurück: 850 KM), hatte der Wagen über 5,5 Liter Öl verbraucht und die DPF Anzeige hatte andauernd aufgeleuchtet.
Der Wagen war von Anfang an ein Ölschlucker gewesen. Dies wurde uns verheimlicht. Das Autohaus hatte dann versucht durch ihre Kosten das Ölproblem zu beseitigen. Die hatte es leider nicht geschafft. Daher habe i h auch von Anfsng an ein Protokoll angefertigt und jedes Mal, wenn das Auto in der Werkstatt gewesen war und bei allen 450 KM den Ölverbrauch niedergeschrieben.

Wenn es eine Gebrauchtwagengarantie gegeben haben sollte, ist die Ausgangslage vielleicht gar nicht mal so schlecht. Bei Fantasie-Garantien oder reiner Gewährleistung allerdings eher nicht.

Es gibt in Deutschland keine "Gewährleistungsgarantie" und als Standard kann es sie darum erst Recht nicht geben.

a Gebrauchtwagen-Garantie oder
b. Gesetzliche Gewährleistung.

Was ist es denn jetzt?

Wenn der Händler es tatsächlich Gewährleistungsgarantie genannt hat, dann bitte nachschauen, ob es schriftliche Garantiebedingungen gibt.
Gern auch mal hier posten.

Für Gewähleistung gibt es sowas in der Regel nicht schriftlich, weil alle Bedingungen aufgrund der ohnehin festgelegten und nicht abänderbaren Vorschriften unnötig sind.

Das beste war gewesen, dass dir Werkstatt mir geraten hat, dass Öl von 5W30 auf 10W40 zu wechseln, da ja angeblich das 10W40 dicker und dadurch den Ölverbrauch senken würde. Ich sollte dann 5.000 Km damit fahren.

Das Auto hatte von Anfang an 5W30 drin gehabt.
Das ist für mich nur eine Ausrede, oder was meint ihr den dazu?

Siehe bitte Anhang!

Screenshot-20200209-145140-adobe-acrobat

Fakt ist schon mal das die Werkstatt keine Ahnung hat und 1A am Problem vorbei repariert hat.

Auf den Kosten für den neuen Motor wirst du jetzt wohl sitzen bleiben, dass hast du leider ein Jahr lang verschleppt.

Zitat:

@Mario00 schrieb am 9. Februar 2020 um 14:52:44 Uhr:


Siehe bitte Anhang!

Ok, hier wird von Verkürzung der Haftung für Sachmängel auf 1 Jahr gesprochen, Sachmängelhaftung also, alias gesetzliche Gewährleistung. Die Verkürzung auf 1 Jahr (von gesetzlich ursprünglich 2J.) ist bei Gebrauchten üblich und zulässig.

Garantie: nur "soweit vom Verkäufer angeboten", wenn er also keine extra-Garantie schriftlich abgegeben hat (wie es z.B. VW-Händler m.W. regelmäßig tun, aber auch manche andere) bleibt es bei der reinen Gewährleistung.

Bis 6 Monate ab Kauf hätte der Fehler gemeldet werden müssen, um die Beweislast beim Verkäufer zu haben. Danach (nach 6. bis 12. Mon.), was ja hier wohl der Fall gewesen ist, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits dran war. Das ist meistens so gut wie aussichtslos, es sei denn, es gäbe echte Beweise, z.B. in der elektronischen Fahrzeughistorie (VW-Werkstatt fragen), welche frühere Ölverbrauchsprobleme belegen könnten. Eine Aussage des Vorbesitzers, der den Mangel ggf. beim Verkauf an den Händler bereits angegeben haben könnte, kann unter Umständen auch helfen. Wenn es da generell nichts dieser Art zu holen gibt, hast du Pech gehabt, dann wird dir auch der Anwalt vermutlich nicht helfen können, sondern nur Geld kosten. Der Verkäufer kann einfach sagen, der Fehler sei beim Kauf NICHT dran gewesen, die Beweispflicht für das Gegenteil liegt bei dir.
Einziger Lichtblick aus meiner Sicht: Es wurde ja schon etwas dran rum repariert wegen des Ölverbrauchs, wenn ich das richtig verstanden habe,
damit könnte es sein, dass das als Anerkennung des Händlers seiner Haftungspflicht gewertet werden kann und die nicht erfolgreiche Reparatur nachgebessert werden muss. Aber auch nur, wenn er die Reparatur nicht "ohne Anerkennung von Pflichten" bestätigt hat - Auftragsbestätigung genau prüfen.

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