T5 2.0 TDI BiTurbo CFCA - hoher Ölverbrauch

VW T5 7H

Hallo zusammen,

ich hatte heute meinen T5 Multivan 2.0 TDI BiTurbo beim VWService weil der Ölverbrauch extrem hoch ist.
Ölverbrauchsmessung ergab 0,5 l auf 1.000 km und damit genau an der Schwelle, die lt. VW noch i.O. ist.
Kulanzanfrage wurde von VW abgelehnt - keine Reparatur/Austausch notwendig.

Schöner Mist, und nu? Jemand Ideen? Ich will nicht ständig Öl in die Mühle nachfüllen.
Sind da Reparaturen möglich, von jemanden, der mehr kann als austauschen, mein ich...?

Der Wagen ist von EZ Feb 2010, damit aus der Garantie draußen und hat 110.000 km runter.

Viele Grüße,
yommt

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

kurzes Update zu diesem Thread.
VW hat jetzt nach langem hin und her (zwei Ölverbrauchsmessungen, Brief an den Vorstand und wiederholtem Vorstellen in der Werkstatt) einen Motortausch auf Kulanz durchgeführt. Einbau geht auf mich Teile auf VW. Dank des sehr engangierten VW Kundenbetreuers, hat eine neue VW Werkstatt zu der ich nun gewechselt bin, sich den Motor zum ersten mal gescheit angeschaut. Siehe da, Turbo verölt. Eine zusätzliche Druckmessung (nicht über das Onboardsystem) hat zudem ergeben, das bei zwei Zylindern der Druck nicht okay war. Bisher wurde mir von VW immer versichert, ein Ölverbrauch in dieser Höhe sei normal und kein Schaden... Aufgrund dieser Diagnose wurde nun statt nur der Turboeinheit der gesamte Rumpfmotor ausgewechselt.
Der Aufwand war zwar groß, aber das Resultat geht für mich so in Ordnung. Ich hoffe damit hat sich das Thema hoher Ölverbrauch für mich nun erledigt.

Viele Grüße,
yommt

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@Gartemann

Was willst du mit der Kiste wenn der Motor im Eimer ist. Wenn du den bei 142 Tkm gekauft hast und bei 144 Tkm der Motorschaden offensichtlich ist, dann hat dir der Verkäufer oder Vorbesitzer ´nen Storch gebraten!
Bist du jetzt nur mit dem Problem bei dem VW Händler oder hast du den da gekauft? Das wäre ja schon kriminell.
Zurück die Kiste und weitersuchen.

Zitat:

Somit kann man davon ausgehen, dass alle ab 2016 reparierte Busse das Problem nicht wieder bekommen dürften.

Im Prinzip kann man das wohl so annehmen, aber zwei Dinge sind zu beachten:

1. Der Beweis ist bislang noch nicht erbracht, dass der "D"-AGR-Kühler mit seiner Innenbeschichtung (von Edelstahl-Kühler ist da m.W. generell nicht die Rede) das Problem wirklich auf längere Sicht löst. Und VW gibt auch keine Garantie dafür (außer der in diesem Zusammenhang weniger interessanten Teilegarantie)

2. Repariert ist noch lange nicht gleich repariert. Wenn eine Werkstatt einen Motor ggf. überholt anstatt zu tauschen, oder aber einen Motor aus einem Unfallbus rein baut, oder aber einen neuen Rumpfmotor einbaut, aber das alte AGR und den alten DPF dran schraubt, ist u.U. wenig gewonnen. Wichtig ist, dass am Ende ein AGR-Kühler "D" und ein möglichtst neuer DPF am einem neuen Rumpfmotor zu finden sein müssen.

Ein Motor mit überarbeiteten Laufbuchsen usw. würde potenziell zwar auch noch in Frage kommen (mit neuen Anbauteilen s.o.), aber angesichts des unvermeidlich hohen handwerklichen Aufwandes und damit verbundener hoher Kosten (vor allem bei deutschen Arbeitskosten) dürfte ein neuer, von VW vergleichsweise günstig angebotener Rumpfmotor i.d.R. die günstigere Variante sein. Beim Überarbeiteten ist somit genau zu prüfen, ob nicht irgendwo "gespart" wurde.

@Multilo

Mir wurde gesagt das die Bauart des AGR Kühlers jetzt der der 150 PS Maschine entspricht und die scheinen ja durchzuhalten. Da bleibt nur zu beobachten und zu hoffen.
Bei mir ist vor paar Wochen ein neuer Rumpfmotor reingekommen inkl. Turbo, Partikelfilter und AGR-Kühler usw., alles andere verbietet sich von selbst.
Reparaturen an den geschädigten CFCA Motoren sind nicht möglich bzw. sinnvoll. Das "Schleifgut" vom AGR-Kühler ist überall verteilt.

Zitat:

@Tatino schrieb am 24. April 2018 um 09:20:15 Uhr:


@Gartemann

Was willst du mit der Kiste wenn der Motor im Eimer ist. Wenn du den bei 142 Tkm gekauft hast und bei 144 Tkm der Motorschaden offensichtlich ist, dann hat dir der Verkäufer oder Vorbesitzer ´nen Storch gebraten!
Bist du jetzt nur mit dem Problem bei dem VW Händler oder hast du den da gekauft? Das wäre ja schon kriminell.
Zurück die Kiste und weitersuchen.

Also habe das Auto von Privat gekauft Schekheft gepflegt usw. alles bestens.neuer Motor wurde von VW Werkstatt eingebaut Okt 2015.
Als ich nun Mit dem Problem zu meiner VW Werkstatt bin wurde festgestellt eine Inspektion nach dem Motortausch wurde nicht durchgeführt.Es ist klar mein Rechtsanwalt nimmt sich nun der Sache an wollte aber auch mal andere Meinungen hören

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@AudiJunge

... der Hinweis-Link,
dass es Buden gibt, die explizit mit dem BiTurbo-Problem eine "Geschäftsidee"
anzeigen, sollte keine Werbung sein, ganz im Gegenteil !!!

Und, dass das BiTurbo-Problem auch am aktuellen T6er weiterhin besteht,
widerspricht der Aussage: "Problem erkannt - Problem gebannt!" !!!

Dass es BiTurbos gibt, welche in anderen Fahrzeugen gut laufen
und überhaupt ein BiTurbo ein sogenanntes "Teufelszeug" ist,
war nie meine Botschaft!

Meine BiTurbo-Abneigung und die jahrelang bekannten Kritikpunkte
betreffen NUR den Bulli, auch die aktuellen T6er zeigen an, dass diese
Konstruktion ein immer währendes Groschengrab ist!

Ich möchte dieser Enttäuschung gegenüber dem Bulli entgegenwirken
und auf andere und gesunde Ausführungen der Bulli-Modelle verweisen!

Ich war/bin dem Bulli immer mit positiv verbunden!

mfg.!

T6-4x4-bulli

Schwagers bekommt den Kühler mit D-Index, einen neuen DPF und den neuen Rumpfmotor samt neuer Software.

Die Wahrscheinlichkeit, dass dann Ruhe ist, ist aber ja wenigstens ziemlich hoch 😉

Zitat:

@Digger-NRG schrieb am 24. April 2018 um 12:21:19 Uhr:


Schwagers bekommt den Kühler mit D-Index, einen neuen DPF und den neuen Rumpfmotor samt neuer Software.

Die Wahrscheinlichkeit, dass dann Ruhe ist, ist aber ja wenigstens ziemlich hoch 😉

Sagen wir so: Etwas sinnvolleres kann er derzeit kaum tun und die Chance, dass er Ruhe haben wird, besteht.

Ob sie hoch ist...wer weiß.

okay danke. Hoffen wir das Beste 🙂

Zitat:

@Tatino schrieb am 24. April 2018 um 09:42:20 Uhr:


@Multilo
Mir wurde gesagt das die Bauart des AGR Kühlers jetzt der der 150 PS Maschine entspricht und die scheinen ja durchzuhalten. Da bleibt nur zu beobachten und zu hoffen.

Es kommt nicht nur darauf an, welcher Kühler verbaut ist, sondern auch darauf, unter welchen Bedingungen er genutzt wird.

Ob 10PS mehr ohne Murren vom Kühler weggesteckt werden, bleibt wohl noch abzuwarten - das kann dauern. Zeifellos wird VW die Kühler der BiTdis auch Hunderttausende km auf dem Prüfstand getestet haben. Die Praxis kann aber manchmal anders aussehen.

Zitat:

Reparaturen an den geschädigten CFCA Motoren sind nicht möglich bzw. sinnvoll.

Möglich definitiv, es gab schon Beispiele. Sinnvoll vermutlich nie, weil der neue Motor incl. AGR preislich offenbar günstiger ist, als die fachgerechte Überarbeitung.

Zitat:

Das "Schleifgut" vom AGR-Kühler ist überall verteilt.

Das heißt nicht, dass man es nicht entfernen könnte und auch nicht, dass seine destruktive Wirksamkeit unendlich lange bestehen bleibt. Häufiges Ölwechseln und selbsttätiges Zerreiben können die Schädlichkeit u.U. abnehmen lassen. Allerdings ist eine bereits bis zur Verschleißgrenze aufgeriebene oder zerfurchte Laufbuchse eben auch vorgeschädigt und wird nicht wieder gesund. Ein vorzeitiger Ausfall ist somit immer noch zu befürchten. Außerdem ist nicht sicher zu sagen, ob sich nicht Schmirgelkörner im Ansaugkanal, an Ventilen oder hinter den Kolbenringen verstecken, die ggf. irgendwann losbrechen, und wie große und wie viele.

Unkalkulierbares Risiko also, wenn nicht alles komplett zerlegt und gereinigt wird.

@ Gartemann: dann hat der Vorbesitzer sicher den steigenden Ölstand erkannt und rechtzeitig verkauft. Hättest dich besser mal vorher in das Thema eingelesen. Was soll der Anwalt bringen? Du müsstest ja beweisen, dass der Vorbesitzer davon gewusst hat und es dir verschwiegen hat...

So klingt das für mich auch bei diesem Fall.

Das aber zu beweisen könnte schwierig werden.

Beweisen lässt es sich u.U. über die Fahrzeughistorie oder einen erfolgten Kulanzantrag beim Reparaturversuch. Wenn allerdings verkauft wurde, noch bevor der Ölverbrauch über 0,5l/1000km lag, würde gar kein "Mangel" vorgelegen haben und somit auch nichts, auf das man klagen könnte.
Beim Kauf als Privater vom Gewerblichen kann man das erste halbe Jahr der Gewährleistung noch Ernst nehmen. Alles andere ist bei der Ölproblematik nur unter besonderen Umständen durchzusetzen.

Zitat:

@Gartemann [url=https://www.motor-talk.de/.../...biturbo-cfca-hoher-oelverbrauch-wurde festgestellt eine Inspektion nach dem Motortausch wurde nicht durchgeführt.

Das könnte der Türöffner sein - wenn Scheckheft gepflegt drauf stand, aber nicht drin war....ist ja für eine Kulanzanfrage nicht unerheblich.

Genau das ist der Punkt. Mein VW Händler fragte gleich nach dem Scheckheft.Es wurde aber kein Service mehr nach dem Motorwechsel gemacht.Also Tausch bei 87.000 Verkauft mit 142.000 ohne Service. Keine Kulanz möglich.
Ich werde nun den schuldigen dafür suchen.Auto wurde Scheckheftgepflegt verkauft.

Zitat:

@Gartemann schrieb am 25. April 2018 um 17:05:04 Uhr:


Genau das ist der Punkt. Mein VW Händler fragte gleich nach dem Scheckheft.Es wurde aber kein Service mehr nach dem Motorwechsel gemacht.Also Tausch bei 87.000 Verkauft mit 142.000 ohne Service. Keine Kulanz möglich.
Ich werde nun den schuldigen dafür suchen.Auto wurde Scheckheftgepflegt verkauft.

Suchen musst du da sicher nicht, denn es gibt ja eigentlich nur einen, den du rechtlich überhaupt greifen könntest, wenn du geeignete Argumente findest. Und das ist der Verkäufer.

Die ggf. fehlende Eigenschaft "scheckheftgepflegt" ist sicher ein Mangel (rechtlicher Art), lässt aber vermutlich nur sehr bedingt den Schluss zu, dass daraus ein (ansonsten vermeidbarer) Motorschaden entstand. Insoweit kannst du hier vielleicht versuchen, auf Rückabwicklung zu drängen oder über einen Kaufpreisnachlass zu sprechen. Ob der Wert der fehlenden Inspektionen dir hier wirklich hilft, bezweifle ich aber. Über den Wert einer Kulanz kannst du mit dem Verkäufer wohl auch diskutieren (die Themenwahl steht dir ja frei), aber rechtlich wirst du diesbezüglich sicher nicht viel reißen, weil Kulanz ja eine freiwillige Leistung des Herstellers ist und nicht gesagt ist, dass du die wirklich bekommen hättest. Solltest du allerdings bei VW jemanden finden, der dir schriftlich bescheinigt, dass du die Summe xy bekommen hättest, wenn du ein vollständiges Serviceheft vorlegen könntest, würde das vielleicht anders aussehen, es hätte m.E. sogar gerichtsverwertbare Eigenschaften, die einen konkreten Schaden beziffern könnten. Ich glaube zwar eher nicht, dass sie dir das geben, aber du kannst VW ja zumindest mal fragen - kostet dich ja nur eine Minute. Immerhin scheint es ja bei VW sogar ein richtiges internes Regelwerk zu geben, wie man liest, welches die Kulanz einheitlich regelt.

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