T5 2.0 TDI BiTurbo CFCA - hoher Ölverbrauch

VW T5 7H

Hallo zusammen,

ich hatte heute meinen T5 Multivan 2.0 TDI BiTurbo beim VWService weil der Ölverbrauch extrem hoch ist.
Ölverbrauchsmessung ergab 0,5 l auf 1.000 km und damit genau an der Schwelle, die lt. VW noch i.O. ist.
Kulanzanfrage wurde von VW abgelehnt - keine Reparatur/Austausch notwendig.

Schöner Mist, und nu? Jemand Ideen? Ich will nicht ständig Öl in die Mühle nachfüllen.
Sind da Reparaturen möglich, von jemanden, der mehr kann als austauschen, mein ich...?

Der Wagen ist von EZ Feb 2010, damit aus der Garantie draußen und hat 110.000 km runter.

Viele Grüße,
yommt

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

kurzes Update zu diesem Thread.
VW hat jetzt nach langem hin und her (zwei Ölverbrauchsmessungen, Brief an den Vorstand und wiederholtem Vorstellen in der Werkstatt) einen Motortausch auf Kulanz durchgeführt. Einbau geht auf mich Teile auf VW. Dank des sehr engangierten VW Kundenbetreuers, hat eine neue VW Werkstatt zu der ich nun gewechselt bin, sich den Motor zum ersten mal gescheit angeschaut. Siehe da, Turbo verölt. Eine zusätzliche Druckmessung (nicht über das Onboardsystem) hat zudem ergeben, das bei zwei Zylindern der Druck nicht okay war. Bisher wurde mir von VW immer versichert, ein Ölverbrauch in dieser Höhe sei normal und kein Schaden... Aufgrund dieser Diagnose wurde nun statt nur der Turboeinheit der gesamte Rumpfmotor ausgewechselt.
Der Aufwand war zwar groß, aber das Resultat geht für mich so in Ordnung. Ich hoffe damit hat sich das Thema hoher Ölverbrauch für mich nun erledigt.

Viele Grüße,
yommt

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Nachdem meine Bayern nun erstmal verloren haben,kann ich meinen Frust erst richtig los werden.
Es geht darum das am Ende immer der kleine Mann die Zeche bezahlt.Fahre seit 50 Jahren VW Cabrio.
Seit 8 Jahren EOS Diesel 2,0 TDI Tolles Auto.Abgasskandal wer ist der dumme ich. Nun kaufe ich (73) mir noch einen California.Tolles Auto wie ich es haben wollte 180 PS Allrad usw Austauschmotor.50.000 gelaufen. Aber nun stelle ich fest
das aus Kulanzgründen die Reperatur niedrig gehalten wurde.AGR Kühler nur gereinigt wieder eingebaut,obwohl man wusste das ist die Ursache, Alu teil Auflösungserscheinung.Nun der gleiche Fehler wieder Das ist alles nicht in Ordnung von VW.Die Vorstände die alles absegnen werden mit Millionen Abfindungen belohnt.Ich werde sicherlich nichts änder können aber bei diesem California lasse ich keine Ruhe.Mann kennt das Problem seit langem und lässt den kunden im Stich.Sicherlich kann mann sagen hättest dich vorher schlau machen können aber was ist es für eine Welt wenn mann niemanden sogar einem Weltkonzern VW nicht mehr vertrauen kann.Habe in meinem Leben schon viele Autos gekauft und verkauft aber immer fair.Nun soll es auch genug sein ich kämpfe weiter

AGR -Kühler - gereinigt? Von innen? Abgesehen davon, dass mir das eher unrealistisch vorkommt, ist es am Ende vermutlich auch eher schädlich gewesen. Es wird in Foren von komplett mit Ablagerungen zugeklebten Kühlern berichtet, wo die Motoren schon mehrere Hunderttausend km ohne nennenswerten Ölverbrauch laufen. Wenn das Teil nämlich komplett verklebt ist, kann es zwar seine Kühlfunktion nicht mehr erfüllen, aber die ggf. an den Kühlrippen entstehende Schmirgelkruste (wenn er erst mal zugeklebt ist, wird wahrscheinlich auch gar nichts mehr entstehen) kann auch nicht abbröseln bzw. zumindest nicht in die Brennräume getragen werden.

Zitat:

@Multilo [url=https://www.motor-talk.de/.../...i-biturbo-cfca-hoher-oelverbrauch-Die ggf. fehlende Eigenschaft "scheckheftgepflegt" ist sicher ein Mangel (rechtlicher Art), lässt aber vermutlich nur sehr bedingt den Schluss zu, dass daraus ein (ansonsten vermeidbarer) Motorschaden entstand.

Ich denke, dass er eher vorhat den Verkäufer an die Hammelbeine zu bekommen. Es geht nicht darum, dass der Service einen Motorschaden verhindert hätte, es geht darum, dass der Service ihm eine Kulanzbeteiligung beschert hätte, die er nun nicht hat.

Für die Beweislage ist nur wichtig:
- was stand im Kaufvertrag
- schriftliche Erklärung von VW, was mit einem lückenlosen Scheckheft kulanterweise übernommen worden wäre. (Die haben, so sagte man mir Kulanz-Tabellen in Hannover.)

Mit den Beweisen in der Tasche zum Verkäufer....Problem: Meist steht der Hinweis "Scheckheft gepflegt" im Angebot und nicht im Kaufvertrag - meist steht bei den Angeboten ja auch "vorbehaltlich Irrtümer oder Fehler".
Also ist es auch die Pflicht des Käufers sich bei einem Autokauf die "Beschreibung" anzusehen und abzuarbeiten.
Stimmen die Daten im Schein mit den Angebotsdaten überein
Stimmt die Ausstattung mit der Beschreibung überein
Stimmt die Angabe "Checkheft gepflegt" mit dem Checkheft überein

Am einfachsten wäre es in den Kaufvertrag reinschreiben zu lassen, dass der Verkäufer zusichert, dass die Angebotsangaben Gültigkeit haben - das wird nur keiner machen.

Mein Bus steht aktuell auf der Bühne und bekommt einen neuen Motor. EZ 2014 und im letzten Jahr der Garantie. Die günstige Reparaturvariante ist im Übrigen (meiner Kenntnis nach) nicht auf den Mist von VW Wolfsburg gelaufen, sondern wird auf Veranlassung des Besitzers oder Rat der Werkstatt gekommen sein. Eine Spülung des AGR Kühlers macht dahingehend kaum Sinn, da bei einem komplett neuen Motor auch ein komplett anders beschichteter AGR Kühler zum Einsatz kommt. Es gibt in anderen Foren T5 Fahrer, die haben versucht bei geringen Laufleistungen auf diesen Kühler zu wechseln....Ob dieser Kühler letztlich wirklich was kann, wiord sich bei mir in 3-4 Jahren zeigen, wenn weitere 100.000 km auf der Uhr stehen...

Warum baut mann einen neuen Rumpfmotor ein und spült den alten AGR und baut ihn wieder ein.Ich verstehe es nicht mehr.Es ist in einer vw Werkstatt gemacht worden,ich habe die Rechnung die sollten es doch wissen.

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Also ich habe aktuell einen Motortausch aufgrund AGR Thematik. Da stand nie zur Debatte, dass hier ein Rumpfmotor reinkommt. Es gibt ein anderes Forum (nur für Tx Busse) dort bin ich in der Liste der 259´te Motortausch des BiTDI.

Somit gibt es auf Deine Frage nur drei Antworten:

A) die Werkstatt wusste es nicht besser (Vertragswerkstatt) und hat das dem Kunden vorgeschlagen (das glaube ich eher nicht)
B) Der Kunde hat nach einer günstigeren Lösung als dem Motortausch gefragt und diese Lösung vorgeschlagen bekommen
C) Der Kunde ist damals mit diesem Vorschlag reingekommen und hat gesagt, dass es so gemacht werden muss.

Von der Abfolge her glaube ich aber an die Variante B oder C.
In der Regel wird bei sowas die Vertragswerkstatt immer einen Kulanzanfrage in WOB stellen.
Wenn dann aber einem Kunden mal der Preis für den AT-Motor inkl. AGR, AGR Ventil und Dieselpartikelfilter usw. genannt wird, droht er in Ohnmacht zu fallen. Erst recht, wenn VW sich hier gar nichts mehr annehmen möchte (Kulanz). Dann sucht der Verbraucher gerne den Weg des geringsten (günstigsten) Wiederstands.

Was verstehst du unter Rumpfmotor?
Das stand bei mir auch so im Angebot und ich habe mich auch etwas an dem Begriff gestört und wollte vorab wissen welcher Teile-Umfang dazugehört, was alles getauscht wird. Die wussten auch nicht gleich bescheid, weil wohl bei den Motorvarianten unterschiedlich mit dem Begriff umgegangen wird. Am Ende war alles notwendige dabei, entweder in der Pos. Rumpfmotor enthalten (wie z.B.die neue AGR-Einheit) oder eben als Einzelpos. im Angebot aufgeführt.

Zitat:

@Coestar schrieb am 26. April 2018 um 16:42:00 Uhr:


Also ich habe aktuell einen Motortausch aufgrund AGR Thematik. Da stand nie zur Debatte, dass hier ein Rumpfmotor reinkommt. Es gibt ein anderes Forum (nur für Tx Busse) dort bin ich in der Liste der 259´te Motortausch des BiTDI.

Somit gibt es auf Deine Frage nur drei Antworten:

A) die Werkstatt wusste es nicht besser (Vertragswerkstatt) und hat das dem Kunden vorgeschlagen (das glaube ich eher nicht)
B) Der Kunde hat nach einer günstigeren Lösung als dem Motortausch gefragt und diese Lösung vorgeschlagen bekommen
C) Der Kunde ist damals mit diesem Vorschlag reingekommen und hat gesagt, dass es so gemacht werden muss.

Von der Abfolge her glaube ich aber an die Variante B oder C.
In der Regel wird bei sowas die Vertragswerkstatt immer einen Kulanzanfrage in WOB stellen.
Wenn dann aber einem Kunden mal der Preis für den AT-Motor inkl. AGR, AGR Ventil und Dieselpartikelfilter usw. genannt wird, droht er in Ohnmacht zu fallen. Erst recht, wenn VW sich hier gar nichts mehr annehmen möchte (Kulanz). Dann sucht der Verbraucher gerne den Weg des geringsten (günstigsten) Wiederstands.

Zitat:

@Coestar schrieb am 26. April 2018 um 14:49:15 Uhr:


Ich denke, dass er eher vorhat den Verkäufer an die Hammelbeine zu bekommen. Es geht nicht darum, dass der Service einen Motorschaden verhindert hätte, es geht darum, dass der Service ihm eine Kulanzbeteiligung beschert hätte, die er nun nicht hat.

Ich hatte ja alle möglichen Varianten schon genannt.

Es ist aber m.E. nicht möglich, eine Leistung einzuklagen, deren Höhe oder gar Existenz in keinster Weise gesichert ist. Vor Gericht würdest du vermutlich nicht einmal erwirken können, dass VW seine Listen überhaupt offen legt, denn Firmeninterna sind schutzwürdig und hier ist nicht einmal gesagt, dass sie zur Rechtsfindung überhaupt beitragen (freiwillige Leistung).

Ohne eine schriftliche Bestätigung der Werkstatt wird das nix... 😠

Versuchen, den Verkäufer zu beeindrucken, ist natürlich nicht verboten 😉😛

Zitat:

@Coestar schrieb am 26. April 2018 um 16:42:00 Uhr:


Somit gibt es auf Deine Frage nur drei Antworten:

A) die Werkstatt wusste es nicht besser (Vertragswerkstatt) und hat das dem Kunden vorgeschlagen (das glaube ich eher nicht)
B) Der Kunde hat nach einer günstigeren Lösung als dem Motortausch gefragt und diese Lösung vorgeschlagen bekommen
C) Der Kunde ist damals mit diesem Vorschlag reingekommen und hat gesagt, dass es so gemacht werden muss.

Mit etwas Boshaftigkeit findet man da auch noch weitere, z.B.:

D) Die werkstatt baut sich das mitgelieferte und vom Kunden bezahlte AGR ab, um es ein zweites Mal zu Geld zu machen.

Aber nein, das würde ja keine tun...

Zitat:

@Gartemann schrieb am 26. April 2018 um 16:28:30 Uhr:


Warum baut mann einen neuen Rumpfmotor ein und spült den alten AGR und baut ihn wieder ein.Ich verstehe es nicht mehr.Es ist in einer vw Werkstatt gemacht worden,ich habe die Rechnung die sollten es doch wissen.

Auf diese Frage gibt es keine sinnvolle Antwort. Zumal VW das Problem lange kennt und das kaum zugibt. Aber allein die exorbitant gestiegenen Prämien der Garantieverlängerung sind ja Beweis genug. Außerdem hat VW Arbeitsanweisungen zur Reparatur, die hier nicht umgesetzt wurden.

Das am neuen Motor auch immer ein neuer Ölfilterhalter/ AGr Kühler dran hängt wisst ihr aber ?

Wenn die Werkstatt da wieder den alten anbaut und sich den neuen in die Tasche steckt ist das für mich Betrug am Kunden.

Aber das sollte man ja rausfinden können welcher Kühler da verbaut ist, neben der TN sollte auch ein Baudatum stehen.

Das Baudatum beim neuen Kühler sollte ja nah an dem liegen vom verbau des neuen Motors und nicht vor der Produktion vom Fahrzeug wie es bei einem alten Kühler der Erstausrüstung der Fall wäre.

Zitat:

@Multilo schrieb am 10. April 2018 um 20:12:03 Uhr:



Zitat:

@T52011Hattingen schrieb am 10. April 2018 um 11:55:01 Uhr:


...anschließend heißt es 1000 km runterreißen in gewohnter Fahrweise

Ist das ein Zitat der Ansage deines Händlers oder soll das heißen, du wirst ihn treten, was das Zeug hält (weiß ja nicht, was für dich gewohnt bedeutet). Letzteres wäre für die Messfahrt hier wohl angemessener. Im Übrigen kann man dich nicht zwingen zum Unterlassen von etwas, was zum üblichen Umgang mit einem Fahezeug gehört und solange es nicht in der Betriebsanleitung verboten ist.
Mach bloß nicht den Fehler, besonders vorsichtig zu fahren...

SJ

Soooo
Es hat etwas gedauert aber es ging ewig hin und her
Die Verbrauchsmessung wurde abgeschlossen... ich habe sage und Schreibe 3,29 Liter Öl auf 1000km
Kulanz abgelehnt , da nicht durchgehend bei VE schekheft gepflegt
Nun muss Händler Motor tauschen.
Steht seit Ende April beim Händler .
Angeblich fehlen immer noch teile für den Einbau des Motors...mal gespannt
Wann alles da is ... jemand ne Idee Wielang ich dem
Händler gegeben muss damit er mir was neues einbaut ? Hab ja kein Auto in der Zeit ....

Zitat:

@T52011Hattingen schrieb am 16. Mai 2018 um 22:02:38 Uhr:


Die Verbrauchsmessung wurde abgeschlossen... ich habe sage und Schreibe 3,29 Liter Öl auf 1000km

Na das ist doch mal n Wert...

Zitat:

Wann alles da is ... jemand ne Idee Wielang ich dem Händler gegeben muss damit er mir was neues einbaut ? Hab ja kein Auto in der Zeit ....

Die Frist kannst du m.W. selber festlegen, sie muss nur angemessen sein. Sobald die Reparaturdauer unzumutbar für dich wird, muss der Verkäufer dann einen Rücktritt zulassen. Will er dem grundsätzlich begegnen, wird er dir i.d.R. freiwillig einen kostenlosen Leihwagen stellen.

Falls der Verkäufer den Mangel verursacht oder fahrlässig mitverkauft hat (er hätte den Mangel z.B. durch Prüfung erkennen können, immerhin ist der ja nicht ganz unbekannt), ist er sogar auch so verpflichtet, den Folgeschaden zu zahlen, also deinen Nutzungsausfall. Mit einem kostenlosen Leihwagen käme er dann billiger weg.

Auch auf dem Austausch des DPF bestehen. Der ist durch die ganze Ölverbrennerei auch hinüber (zugesetzt) und kann den ATM auch wieder himmeln (ständige Regenerationsversuche / Ölverdünnung durch Diesel).

Hallo,

ich weiß nicht ob es hier her passt, aber ich probiere es mal.

Ich möchte mir einen T5.2 mit dem BiTDI Motor 179 PS kaufen (größere Auswahl als der 140PS Motor).

Der Gedankengang ist der, den Motor nach dem Kauf auf Kulanz bei VW tauschen zu lassen um Ruhe zu haben.

Welche Punkte/ Vorraussetzungen müsste das Fahrzeug erfüllen, um den Kulanztausch zu 100% zu erhalten (Baujahr, Km-Stand, Ölverbrauch, Scheckheft). Wieviel übernimmt VW, wieviel muss ich ca. selbst tragen?

Erstmal musst du einen Ölverbrauch von über 0,5 Litern auf 1000Km haben um überhaupt einen neuen Motor auf Kulanz zu bekommen.

Generell gilt dabei umso jünger das Fahrzeug und desto weniger gelaufen desto größer sind die Chancen auf eine großzügige Kulanz.

Wobei dir die Kulanz bei einem Kauf als Privatmann von einem Händler erstmal egal sein kann, innerhalb der ersten 6 Monate ist das Sache des Händlers bei dem du den Kübel gekauft hast.

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