Kleine schmales Nummerschild
Hallo jungs,
gibt es eine Möglichkeit ein schmales Kennzeichen ( so wie am Auto )an meiner 71er Shovel zu bekommen ??Ich hab mal gehört sowas gibt es bei Gepäckträgern (die haben Gutachten für schmales Kennzeichen z.B. Heritage ???)
Welche Möglichkeiten gibt es ??
Gruß Dirk
Beste Antwort im Thema
meinst Du so was?Zitat:
Original geschrieben von RoterBaronDirk
Hallo jungs,
gibt es eine Möglichkeit ein schmales Kennzeichen ( so wie am Auto )an meiner 71er Shovel zu bekommen ??Welche Möglichkeiten gibt es ??
Gruß Dirk
Wie man so etwas bekommt, steht z.B. hier beschrieben:
der Weg zum kleinen Kennzeichen
Edit: warum steht da unten eigentlich noch nicht 50x Danke? 😁
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RoterBaronDirk
...also laut meiner Zulassung ist ein Rücklicht nicht bauartgerecht eingetragen....
Moin Dirk,
da steht doch bestimmt: "HI.BEL.EINRICHT.NICHT BAUARTGEPRUEFT"ETWA-WIRKUNG"VORH."
Das würde bedeuten, dass Du relativ freie Wahl bei der hinteren Beleuchtung hast, hat aber NICHTS mit der Kennzeichengröße zu tun.
Gruß Brus
Reine Vehandlungssache , mein Kumpel hat ein Schmales siehe Foto ,
ich wollte auch so eines , habe ich aber nicht gekriegt , Begründung bei der Zulassung wenn ich Ross und Reiter nenne dann würde mann das überprüfen , ev. würde aber mein Kumpel sein Kennzeichen eingezogen werden .
dasselbe war bei meiner ZulStelle... Ich hatte einen HD Fahrer gesehen, mit Stadtkennzeichen. Damals als die Pizzableche noch Standart min 22cm Breite hatten. Der hatte ein 18er Kennzeichen mit gleicher Buchstaben-Nummernkombie wie ich. Ich bin zur Stelle und habe gesagt, hätte gerne ein 18er Kennzeichen... Die Dame rief den Chef, ich wurde reingebeten und erzählte ihm die Geschichte. Der Chef sagte, nennen sie mir das Kennzeichen... Ich: warum...? Er: das ist unzulässig und wir sind dran diese Geschichten klarzustellen und die entsprechenden Halter ausfindig zu machen... Gleiches Recht für Alle, sagte er... Und ich wusste das Kennzeichen plötzlich nicht mehr...🙁😰🙄
Hallo Dirk.
Habe ich auch bereits versucht.😠
Wie bereits die meisten geschrieben haben, kommt es auf die Zulassungsstelle an.
An meiner Dicken wollte ich das Kennzeichen zwischen Rücklicht und Tourpak platziern, weil mir da einfach zu viel Platz ist. (sieht sch.. aus) Natürlich einzeilig.
Auf (selbstverständlich freundliche) Nachfrage bei den "Tussen" der Zulassungsstelle bekam ich folgende eigenartige, aber dennoch frustrierende Antwort:
Es dürfen laut einer Einigung mit dem Generalimpoteur für Deutschland keine einzeiligen Kennzeichen für Harleys mehr vergeben werden.😕
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es dennoch möglich ist. Je nach Zulassungsstelle und der momentanen Gemütsverfassung der Mitarbeiter und -rinnen.🙄
Versuch macht kluch. Viel Glück.
Thomas
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Das liegt nicht an den "Tussen", das liegt an deren Chef und wie er seine Mitarbeiter brieft...
Was die "Tussen" angeht, so sind die bei uns sehr nett, trotz vieler Asis, die da Autos zulassen und stressig auftreten. Außerdem hats bei uns immer wieder neue Waffen am Schalter, mir macht das außer der Wartezeit dort ziemlich Spaß...
Ich hatte mich schon mal über den Chef bei uns beschwert und einen Brief an den Landrat geschrieben... Und prompte Antwort bekommen, die leider negativ für mich ausfiel...
Also bei uns funktioniert alles regelkonform, keine Ausnahmen - nicht mal große Dealer haben da einen Einfluss....
Zitat:
Original geschrieben von SBForum_steuerkette
Das liegt nicht an den "Tussen", das liegt an deren Chef und wie er seine Mitarbeiter brieft...
Was die "Tussen" angeht, so sind die bei uns sehr nett, trotz vieler Asis, die da Autos zulassen und stressig auftreten. Außerdem hats bei uns immer wieder neue Waffen am Schalter, mir macht das außer der Wartezeit dort ziemlich Spaß...
Moin Kettchen.
Da gebe ich Dir absolut recht. Ist bei uns auch so.
Aus diesem Grund habe ich auch die " " benutzt, um meine darin befindliche Wortwahl auf die Formulierung von Dirk zu beziehen.
Die machen auch nur Ihren Job.
Thomas
Aus einem anderen Forum vom 23.08.2012, der Verfasser ist Rechtsanwalt, HD Fahrer und hat ein kleines Nummernschild....
Beziehungen wären am besten. Wirklich.
Die FZV ist hinreichend unklar. Nämlich zu der Frage, ob es immer eines Gutachtens brauchte für ein kleines Kennzeichen.
Maßgeblich ist diese Anlage 4 1.Abschnitt Nr.4 S.6 und 7. Lies sie mal durch.
Bis 1.7.2012 galt S.7 nur für zweispurige Fahrzeuge. Und S.7 bestimmte: Ein verkleinertes Kennzeichen gab es nur für mehrspurige Fahrzeuge mit Gutachten.
Aber was galt für Moppeds, die ja auch von S.6 erfaßt waren?
S.6 sagt(e) für sich nichts zu verkleinerten Kennzeichen. Sollte diese Regeln irgendeinen Sinn haben, dann konnte man nur daraus folgern: Konnte "zweifelfrei" kein reguläres Schild angebracht werden, im Zweifel aufgrund Gutachten (unklar, ob sich der "Zweifel" auch auf die zumutbaren Umbaumaßnahmen erstreckten), dann mußte die Behörde "irgendein" anderes Schild zuweisen (zwar nicht unmittelbar aus Anlage 4, denn S.6 sagt ja nichts zu dem zuzuweisenden Schild), aber da in diesem Fall keine Umbaupflicht besteht und irgendein Kennzeichen nun mal zugewiesen werden muß, muß eben eine Ausnahmevorschrift aus der FZV, vermutlich § 47, herhalten) - aber NICHT ein verkleinertes Schild: Umkehrschluß aus S.7, denn danach war es ja nur mit Gutachten bei mehrspurigen Fahrzeugen zulässig.
Aus S.7 folgte daher ebenfalls: Verkleinerte Kennzeichen gab es nie und niemals für Moppeds - die gegenteilige Praxis vieler Zulassungsbehörden war offensichtlich rechtswidrig.
Ergebnis: Irgendein Schild (nur eben kein verkleinertes) war bei Mopped bei "Eindeutigkeit" auch ohne Gutachten möglich.
Das ist mein Verständnis. Man kann das auch anders sehen und behaupten, daß S.6 und S.7 überhaupt nicht so in Verbindung standen, d.h. S.6 nur allgemein sagt, ob man das reguläre Schild hinnehmen muß oder irgendein anderes passendes Schild, egal welches, fordern kann. Und S.7 würde eine Spezialvorschrift für mehrspurige Fahrzeuge darstellen und zusätzlich für diese die Anforderung des Gutachtens stellen. D.h. bei "Zweifelsfreiheit" nach S.6 konnten Moppeds auch ein verkleinertes Kennzeichen erlangen, bei zweispurigen Fahrzeugen genügte "Zweifelsfreiheit" aber nicht, es mußte ein Gutachten her.
Aber wie man es auch dreht: So richtig einleuchtend und schlüssig sind die beiden Regelungen nicht gewesen, die Zulassungsbehörden natürlich überfordert (da sitzen ja keine Juristen) und erhellende Urteile dazu gibt es nicht.
Durch die nunmehr erfolgte Änderung wird zumindest klar, wie nach Meinung des Gesetzgebers (sofern er überhaupt ein Verständnis hatte) S.6 und S.7 zu verstehen war: Daß verkleinerte Kennzeichen nicht für Moppeds vergeben werden durften. Das ergibt sich eindeutig aus der BR-Begründung zu dieser Änderung, daß S.7 nunmehr auch für einspurige Fahrzeuge gilt.
Daraus folgt aber leider auch, daß es verkleinerte Kennzeichen nicht schon gibt, wenn S.6 einschlägig ist ("Zweifelsfreiheit"😉 sondern nur wenn dies auch ein Gutachten belegt. Wobei man natürlich beanstanden muß, daß die "Verhältnismäßigkeit" des Aufwands keine technische Frage sondern ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Beispiel Sportster mit serienmäßig flacher Badlander-Sitzbank und relativ hoch angebrachtem Kennzeichen: Das ragt fast 10cm über die Sitzbank hinaus, ist daher ein unzulässiges, gefährliches, überstehendes Teil (§ 30c StVZO). Was kostet der Umbau, um das Kennzeichen tieferzulegen? Tausend, Zweitausend (denn direkt unter dem Rücklicht geht nicht, weil dann zu tief über dem Boden endend, also müßte Rücklicht verlegt, das heißt aufwendige Karosseriarbeiten, Umbauten des Fenders, Lackieren ...)? Ist das unverhältnismäßig bei einem Neufahrzeug, bei einem Gebrauchtfahrzeug? Selbst tausend Euro bei einer gebrauchten Sportster für 5.000 erscheinen mir unverhältnismäßig, erst recht wenn man bedenkt, daß dadurch die Optik verändert wird (Beeinträchtigung des Eigentums, Art.12 GG).
In dem Beispiel wird man ein Statement des TÜV, daß das normale Kennzeichen zu hoch und technisch keine andere Anbringung möglich ist, sicher erhalten - es sei denn, der Tüv verweist auf einen seitlichen Kennzeichenhalter, aber nicht jeder will so etwas haben). Aber die Frage der Verhältnismäßigkeit ....
Bei Deinem Tourer: Anscheinend paßt ja ein großes Kennzeichen unter das Topcase. Ob es Dir gefällt oder nicht ist egal: Es paßt. Also wirst Du kein Gutachten erhalten.
Fazit: Besser mit Beziehungen zur Behörde, auch wenn es etwas (Bakschisch) kosten würde. Auf jeden Fall, und das ist das wichtige, DARF die Behörde nunmehr verkleinerte Kennzeichen zuweisen, was bisher eben ohne wenn und aber unbedingt rechtswidrig war. Es fällt also dem kundigen Kontrolleur nicht als "bedenklich" auf.
.... und das bringst Du jetzt einmal dem Leiter der "Behörde" bei. 🙄
dem ist das sowas von schnuppe....🙂
Genau so ist das
Der Verfasser des Textes hat genau dies der Behörde über Gericht vermittelt, hat ein riesen Aufwand bedeuted, für ihn als RA anscheinend eine Frage der Berufsehre. Wer Interesse am vollständigen thread hat, dem stelle ich gerne den link zur Verfügung.
Sorry doppelpost....
Hallo Jungs,
ich hab mich mal ein bisschen schlau gemacht wegen dem Gepäckträger der ein kleines Nummerschild erlaubt:
folgendes steht in dem zum gepäckträger gehörenden gutachten:
gepäckträger für krafträder der marke harley davidson. verwendungsbereich: hersteller: harley davidson typ: das gepäcktragesystem ist geeignet für alle modelle mit serienmäßigem heckaufbau und serienmäßigen hinteren beleuchtungseinrichtungen, die nicht von harley davidson mit einem gepäckträger ausgerüstet werden.
Nun meine Frage ....darf ich den Gepäckträger überhaupt an meine 71er Harley anbauen?? Zurück umbauen ist ja auch unmöglich zumal ich den Originalzustand nicht mehr herstellen kann...
Gruß Dirk
Hallo Dirk,
wenn Du in Pforzheim oder dem Enzkreis wohnst, bleibt nur umziehen, weil hier hast Du keine Chance.
Günter
wollte verzweifelt ein kleines Schild für die Tri Glide