Airbaglampe leuchtet Passat 3BG

VW Passat B5/3BG

Guten Tag,
heute hatte ich mein Wagen etwas laufen gelassen, da er etwas länger stand. Kurz zum Auto: Den Wagen habe ich vor ca 1 Monat gekauft. Er hat 180000 km gelaufen und hat den 2.0l Benziner mit 115 ps an Board.

Als ich ihn heute nach ca 5 min laufen lassen wieder in meine Garage fahren wollte piepte es auf einmal und im Display stand "Airbag Fehler". Darauf hin habe ich die Batterie abgeklemmt aber der Fehler blieb weiterhin da. Ich weiß dass man den Wagen auslesen lassen sollte aber das geht leider nicht da er zur Zeit nicht angemeldet ist. Gibt es irgendetwas oder irgendeine Lösung mit der ich den Fehler eingrenzen kann?

Noch eine Info die evtl hilft. Der Wagen hatte kurz vor der Übergabe von Verkäufer noch eine Ozon Behandlung. Kann es vielleicht sein dass das damit zusammen hängt?
Danke

Beste Antwort im Thema

Ohne ihn auszulesen bekommst du weder die Ursache für das aufleuchten der Lampe raus noch die Lampe selbst aus.

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Hi Aboyoyo, es wurde später über den Händler ein neues Steuergerät für Airbag eingebaut,
vorher mit Brief auf Regelung der Kosten getätigt....
Mit freundlichem Gruß
VWveteran

Hallo, habe den Fehler ausgelesen und als Antwort: Fehlercode 012222 Aufprallsensor, Seiten-Airbag, Beifahrerseite - Fehlerhaft - sporadisch.

Bitte was muss ich wechseln bzw. was muss ich tauschen ?

Ich freue mich über Ihre Antwort.

Danke

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Alle Arten von Anleitungen und Beschreibungen zum Thema Airbag sind auf MT unzulässig. Daher solltest Du diese Problematik bitte in einer Werkstatt abklären, die für die korrekte Instandsetzung sorgt. Der Vollständigkeit halber noch der MT-Standardtext zum Nachlesen:

Zitat:

Anleitungen und Tipps zum Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen sind auf Motor-Talk grundsätzlich nicht gestattet. Die Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbag- und Gurtstraffersystemen um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV der Umgang nur im gewerblichen Bereich erlaubt und eine entsprechende Fachkunde vorgeschrieben, die selbstverständlich nur für den gewerblichen Bereich gilt. Beim Umgang mit diesen Komponenten im privaten Bereich liegt somit ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerbliche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.

Weil sich Motor-Talk weder selbst, noch wir die User in rechtliche Probleme bringen wollen, müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen und falls nötig entweder Beiträge aus Threads editieren oder entfernen, bzw. den entsprechenden Thread schließen.

Wir bitten darum, unsere Beitragsregeln und NUB zu beachten.

Der Thread wird damit geschlossen

Ich bitte um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
NoGolf
MT-Team | Moderation

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