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Airbag leuchtet auf!!!

Themenstarteram 2. Dezember 2005 um 21:53

Hi Leutz,

hab neulich mein Lenkrad ausgebaut. hab versehentlich die Zündung angemacht jetzt leuchtet ja logischerweise das Airbaglämpchen. Jetzt meine Frage: Muss ich dazu in die Werkstatt oder geht das wenn man die Batterie für eine Weile abklemmt???

Danke

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21 Antworten
am 2. Dezember 2005 um 21:57

Re: Airbag leuchtet auf!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von roland196

Hi Leutz,

hab neulich mein Lenkrad ausgebaut. hab versehentlich die Zündung angemacht jetzt leuchtet ja logischerweise das Airbaglämpchen. Jetzt meine Frage: Muss ich dazu in die Werkstatt oder geht das wenn man die Batterie für eine Weile abklemmt???

Danke

Damit ist laut SprengG. die BE Deines Autos erloschen !

Dieses fahrzeug darf so nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden !

Themenstarteram 2. Dezember 2005 um 21:59

der soll net so viel labern das stimmt nicht. würde mich nur interressieren ob ich in die werkstatt muss oder nicht!?

Re: Re: Airbag leuchtet auf!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Damit ist laut SprengG. die BE Deines Autos erloschen !

Dieses fahrzeug darf so nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden !

Dann muss er das Fahrzeug wohl zum :) tragen :rolleyes:

Meine Güte,sieh doch net immer alles so eng?!

Grüße

Domi

am 2. Dezember 2005 um 22:06

Zitat:

Original geschrieben von roland196

der soll net so viel labern das stimmt nicht. würde mich nur interressieren ob ich in die werkstatt muss oder nicht!?

Ja, das Fahrzeug muß in die Werkstatt,

Und u darfst es, rechlich gesehen, nicht dorthin fahren !

Und zum Thema "rumlabern":

lies Dir bitte das SprengG. durch, dann weißt Du ob es korrekt ist oder nicht !

Oh, ein ganz feiner Ton wieder hier.

Themenstarteram 2. Dezember 2005 um 22:19

Und wo finde ich das wo ich es nachlesen kann???

Zitat:

Original geschrieben von roland196

würde mich nur interressieren ob ich in die werkstatt muss oder nicht!?

Ja, du musst in eine Fachwerkstatt.

Zitat:

Original geschrieben von roland196

Und wo finde ich das wo ich es nachlesen kann???

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

am 3. Dezember 2005 um 0:22

Na ja der Fehler steht im Speicher und muss per OBD gelöscht werden, anders bekommste die Lampe net mehr aus.

am 3. Dezember 2005 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von roland196

Und wo finde ich das wo ich es nachlesen kann???

wie bist du denn drauf? hat er doch geschrieben das es laut sprengstoffgesetz verboten ist. folglich kannst du es auch in diesem gesetz nachlesen!

und das mit der labberei was du erwähntest, damit würde ich vorsichtig sein, denn hurz 100 hat recht.

es gibt ja immer leute die rumnerven.

aber er hat "bestimmt" alles nach recht und gesetzt getan.

jaja laber laber. man kann ja auch schnell mal nen vw lehrling dran rum fingern lassen.

am 3. Dezember 2005 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von Chris1968

Ja, du musst in eine Fachwerkstatt.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

Hallo Chris,

hoffentlich haste mit der Linkangabe keinen (falschen;)) Fehler gemacht? Ne bessere Anleitung zum Bombenbau habe ich bis jetzt noch nicht gesehen. Selbst die Werte für die Verzögerung der Sprengschnur werden benannt. Ist mal was neues für den 31.12!!

Den direkten Zusammenhang mit der ABE habe habe ich aber noch nicht entdeckt, vielleicht bin ich ja auf dem Auge auch en bissel blind. Sollte es ihn aber geben dann stoße mich mit meiner dicken Nase ruhig druff. Warum das ABS Lämpchen unserem roland196 heimleuchtet, wissen wir ja. Selbst wenn sämtliche Warnlampen gleichzeitig Hilfe schreien, dann darf man noch mit der nötigen Vorsicht in die nächste Werstatt fahren. Sollte dabei z. B. der Motor wegen tatsächlichem Ölmangel verrecken, hat man pech gehabt :(!

Gruß

am 3. Dezember 2005 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von swohli

Hallo Chris,

hoffentlich haste mit der Linkangabe keinen (falschen;)) Fehler gemacht?

ein fehler ist immer was falsches!!!

Ein Gesetzestext ist eigentlich immer öffentlich zugänglich. Warum sollte ein Link darauf ein Fehler sein?

Zitat:

Original geschrieben von swohli

... Den direkten Zusammenhang mit der ABE habe habe ich aber noch nicht entdeckt ...

Genau, ich bin zwar auch nicht so der Hirsch wenn es um das Lesen von Gesetestexten geht.

Ich habe zwar die Passagen gefunden wo steht "nicht am Airbag rumfummeln" aber hab nirgens gelesen "sonst ist die BE futsch".

Kann mal jemand diese Stellen rauszitieren?

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