Airbag Lampe leuchtet!
Hallo zusammen,
wieder einmal leuchtet meine Airbag Lampe im Cockpit !
Der Fehler trat schonmal auf und wurde damals in der Werkstatt repariert, bzw. man sagte mir, dass ein Stecker am Fahrersitz locker gewesen sei und dadurch die Airbag Lampe an ging.
Kann mir jemand sagen wo dieser Stecker ist und mir helfen?
Ich denke es wird der gleiche Fehler sein!
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
He muss das denn jedesmal hier wieder 100 mal geschrieben werden das es verboten ist???
Klar ist es verboten...zu schnell fahren ist auch verboten (was fast noch gefährlicher sein kann).
Wenn das einer schreibt das es verboten ist dann reicht das!!
Geh mal fehler auslesen!
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wohin sonst, wenn nicht in ein (Diskussions-)Forum?Zitat:
Original geschrieben von tuxic
Es ist ein Ausdruck dafür, das hier offensichtlich Diskussionsbedarf besteht.Allerdings hast du natürlich recht, das es nicht hier her gehört.
IMHO nicht in diesen Thread da Metadiskussion 😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:Zitat:
Original geschrieben von onkelnick
Wegen einem lockeren Stecker macht man doch kein Aufsehen !!!Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hierzu auch § 4 Abs.3 und 4.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Darunter fallen auch schon das Abziehen von Steckern, Arbeiten am Diagnosesystem etc.!
Dem ist nichts weiter hinzuzufügen.
Es bleibt dem TE wohl nichts anderes übrig, als noch einmal in die Werkstatt zu fahren, zumal das Problem ja dort schon einmal behoben wurde.
Wie alle Threads dieser Art wird auch dieser *** geschlossen ***