Airbag Lampe Leuchtet,darf ich das Auto weiter Fahren?

VW Passat B5/3BG

Hallo Forum und Freues Neues Jahr,

Ich fahre eine Passat 1,6 AHL 101 PS Bj.97 und Airbag Lampe leuchtet dauern an.
Meine erste Frage;
-darf ich das Auto mit solche Fehler weiter Fahren?
War heute bei VW Motor auslesen,Fehler meldung beifahrerseite,es wurde mir mitgeteilt das in solche Zustand das Auto nich weiter Fahren darf ,ich war Schockiert!
Sie wollten nach der ursache suchen,das Auto ist noch in der Wekstatt bis jetzt keine meldung,wollte Morgen nachfragen was ist passiert?
Darf ich wirklich meine Auto nicht weiter Fahren bis das Fehler behoben wird und was wenn ich mich entscheide Das Auto woanders zu Reparieren?
- Gibt es eine andere alternatieve und welche kosten werden auf mich zukommen?
Hat jemand schon erfahrung?
Ich brauche dringend Hilfe und Danke vorraus.
MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von NaNuNaNa


Ist denn grundsätzlich bei Aufleuchten der Airbagleuchte das Airbagsystem deaktiviert? Hab das Problem beim Corsa meiner Freundin, bin bis jetzt aber davon ausgegangen das es trotzdem aktiv ist.

Auf diese Frage wird Dir NIEMAND eine verlässliche Antwort geben können / wollen.

Denn wenn jemand dazu eine Aussage tätigen würde und im Ernstfall funktionierts dann doch nicht, könntest Du denjenigen drauf festnageln; und mit den Kosten, die dann ggf. zu tragen wären, möchte niemand sein Konto belasten.

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Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber


Hallo .....Guten morgen...dann hast aber immer noch kein tüv ...willst du mir jetzt sagen das man halt ohne Plakete rumfahren soll??

Ja, natürlich.

Im Rahmen der (Überziehungs) Frist solange, bis man eine geeignete Werkstatt gefunden hat, die zu einem annehmbaren Angebot repariert.

Und im Zusammenhang mit dem Eröffnungspost:
Man sollte sich nicht einfach durch Worte" So dürfen Sie nicht mehr fahren" unter Druck setzen lassen. Jedenfalls, wenn es nicht stimmt.

Und darum ging es doch hier?

Feline

Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber



Zitat:

Original geschrieben von blue vectra th


Meine Fresse,was willst du denn nur mit deinen Tüv,darum gehts doch hier gar nicht!!!!

Dann sag mir jetzt ganz genau um was es geht!!

Les den Ersten Post vom TE und dann frag mich nochmal😉

Du hast ion deiner ersten Antwort damit angefangen das,das Fahrzeug nicht durch den Tüv kommt mit einer leuchtenden Airbaglampe,das war aber hier überhaupt nicht die Frage😉

Zitat:

Original geschrieben von blue vectra th



Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber


Dann sag mir jetzt ganz genau um was es geht!!

Les den Ersten Post vom TE und dann frag mich nochmal😉
Du hast ion deiner ersten Antwort damit angefangen das,das Fahrzeug nicht durch den Tüv kommt mit einer leuchtenden Airbaglampe,das war aber hier überhaupt nicht die Frage😉

Die Frage war ob er so weiterfahren darf u. Vw hätte gesagt das er es so nicht darf also u. jetzt erkundige Du dich mal bei nem Anwalt was auf den zu kommt wenn er einen Unfall hat.Wenn er das geld hat was er dann braucht dann kann er bedenkenlos weiterfahren Du übrigens auch!! ich finde es einen Schwachsinn wenn man jemanden klar macht das er bedenkenlos weiterfahren kann oder soll.(was ja hier nicht alle gemacht haben)aber den tipp bei meinem Kumpel ist passiert u. er ist auch weiter gefahren...das geht schon gar nicht

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber


Hallo .....Guten morgen...dann hast aber immer noch kein tüv ...willst du mir jetzt sagen das man halt ohne Plakete rumfahren soll??
Ja, natürlich.
Im Rahmen der (Überziehungs) Frist solange, bis man eine geeignete Werkstatt gefunden hat, die zu einem annehmbaren Angebot repariert.

Und im Zusammenhang mit dem Eröffnungspost:
Man sollte sich nicht einfach durch Worte" So dürfen Sie nicht mehr fahren" unter Druck setzen lassen. Jedenfalls, wenn es nicht stimmt.

Und darum ging es doch hier?

FelineDas stimmt !!man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen nur damit eine Werkstatt gleich umsatz wittern kann aber man sollte schon zügig danach schauen das der Airbag beizeit wieder funzt.Im Sadensfalle kann es gewaltig teuer werden, nämlich dann wenn eine Versicherung genau aus dem Grund nicht zahlt

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Zitat:

FelineDas stimmt !!man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen nur damit eine Werkstatt gleich umsatz wittern kann aber man sollte schon zügig danach schauen das der Airbag beizeit wieder funzt.Im Sadensfalle kann es gewaltig teuer werden, nämlich dann wenn eine Versicherung genau aus dem Grund nicht zahlt

Was denn.

Welche Versicherung sollte was nicht zahlen?

Bitte genauer.

Feline

Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber


Die Frage war ob er so weiterfahren darf u. Vw hätte gesagt das er es so nicht darf also u. jetzt erkundige Du dich mal bei nem Anwalt was auf den zu kommt wenn er einen Unfall hat.Wenn er das geld hat was er dann braucht dann kann er bedenkenlos weiterfahren Du übrigens auch!! ich finde es einen Schwachsinn wenn man jemanden klar macht das er bedenkenlos weiterfahren kann oder soll.(was ja hier nicht alle gemacht haben)aber den tipp bei meinem Kumpel ist passiert u. er ist auch weiter gefahren...das geht schon gar nicht

Ich klink mich aus,du erzählst nen Kohl😛😛😛

Warum soll ich nen Anwalt fragen,was auf mich zu kommt wenn MEIN Airbagsystem nicht funktioniert,ich gefährde ja keine anderen Leute und komm mir jetzt nicht,bei deinen Kumpel hatts den Airbag ausgelöst,weil die Airbaglampe brannte,das hat garantiert ganz andere Ursachen gehabt.
Beles dich erstmal über die Funktion des Airbags und die eingebauten Sicherheitsfunktionen😉

Ich hab nicht gesagt,er soll weiterfahren,ich habe geschrieben,das er sich im klaren sein muss,wenn die Airbaglampe an ist,ist das Airbagsystem ausser Betrieb gesetzt.
VW oder andere Werkstätten können ihn oder andere nicht daran hindern das du mit dem Auto weiterfährst und einbehalten dürfen sie es erst recht nicht! Aus basta!!

Und um mehr geht und ging es hier nicht!

MFG

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Zitat:

FelineDas stimmt !!man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen nur damit eine Werkstatt gleich umsatz wittern kann aber man sollte schon zügig danach schauen das der Airbag beizeit wieder funzt.Im Sadensfalle kann es gewaltig teuer werden, nämlich dann wenn eine Versicherung genau aus dem Grund nicht zahlt

Was denn.
Welche Versicherung sollte was nicht zahlen?

Bitte genauer.

Feline

Wenn in deinem Auto(wo z.b. der beifahrerairb. nicht funzt)du einen unfall hast ,der beifahrer dadurch schwereren Schaden annimt weil der Airbag nicht reagierte dann wirst Du sehr schnell erleben wo die zu zahlende Versicherung ihre Zahlungsgrenze hat.Nicht um sonst kommt man so nicht durch den Tüv!?(ich weis das der Tüv jetzt nicht das Tema war)war nur neben bei bemerkt

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von blue vectra th



Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber


Die Frage war ob er so weiterfahren darf u. Vw hätte gesagt das er es so nicht darf also u. jetzt erkundige Du dich mal bei nem Anwalt was auf den zu kommt wenn er einen Unfall hat.Wenn er das geld hat was er dann braucht dann kann er bedenkenlos weiterfahren Du übrigens auch!! ich finde es einen Schwachsinn wenn man jemanden klar macht das er bedenkenlos weiterfahren kann oder soll.(was ja hier nicht alle gemacht haben)aber den tipp bei meinem Kumpel ist passiert u. er ist auch weiter gefahren...das geht schon gar nicht

Ich klink mich aus,du erzählst nen Kohl😛😛😛

Warum soll ich nen Anwalt fragen,was auf mich zu kommt wenn MEIN Airbagsystem nicht funktioniert,ich gefährde ja keine anderen Leute und komm mir jetzt nicht,bei deinen Kumpel hatts den Airbag ausgelöst,weil die Airbaglampe brannte,das hat garantiert ganz andere Ursachen gehabt.
Beles dich erstmal über die Funktion des Airbags und die eingebauten Sicherheitsfunktionen😉

Ich hab nicht gesagt,er soll weiterfahren,ich habe geschrieben,das er sich im klaren sein muss,wenn die Airbaglampe an ist,ist das Airbagsystem ausser Betrieb gesetzt.
VW oder andere Werkstätten können ihn oder andere nicht daran hindern das du mit dem Auto weiterfährst und einbehalten dürfen sie es erst recht nicht! Aus basta!!

Und um mehr geht und ging es hier nicht!

MFG

Beles Du dich mal genauer was ich gestern geschrieben hab...

Auch basta!!!

Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber


Hallo auch ein gutes neues Jahr.
Das ist richtig das Auto darf in dem zustand nicht gefahren werden da der Airbag nicht mehr zuverlässig ist!!

Ich denke Grund für die Aussage vom Robby war dieser Post. Also immer schön locker bleiben 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber


Wenn in deinem Auto(wo z.b. der beifahrerairb. nicht funzt)du einen unfall hast ,der beifahrer dadurch schwereren Schaden annimt weil der Airbag nicht reagierte dann wirst Du sehr schnell erleben wo die zu zahlende Versicherung ihre Zahlungsgrenze hat.

Echter Schmarrn, sry.

Relevant wäre höchstens, wenn eine vorgeschriebene Sicherungseinrichtung nicht funktioniert. Airbags sind aber Zusatzausstattung, die immer noch längst nicht alle Fahrzeuge haben.

Feline

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber


Wenn in deinem Auto(wo z.b. der beifahrerairb. nicht funzt)du einen unfall hast ,der beifahrer dadurch schwereren Schaden annimt weil der Airbag nicht reagierte dann wirst Du sehr schnell erleben wo die zu zahlende Versicherung ihre Zahlungsgrenze hat.
Echter Schmarrn, sry.

Relevant wäre höchstens, wenn eine vorgeschriebene Sicherungseinrichtung nicht funktioniert. Airbags sind aber Zusatzausstattung, die immer noch längst nicht alle Fahrzeuge haben.

Feline

Frag mal deinen Versicherungsfachmann zu dieser Angelegenheit u, damit klinke ich mich hier aus weil das ganze mir echt zu blöde wird .ich gehe meinen Weg Ihr den Euren.ich bin nicht für den Glauben zuständig.

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber


Wenn in deinem Auto(wo z.b. der beifahrerairb. nicht funzt)du einen unfall hast ,der beifahrer dadurch schwereren Schaden annimt weil der Airbag nicht reagierte dann wirst Du sehr schnell erleben wo die zu zahlende Versicherung ihre Zahlungsgrenze hat.
Echter Schmarrn, sry.

Relevant wäre höchstens, wenn eine vorgeschriebene Sicherungseinrichtung nicht funktioniert. Airbags sind aber Zusatzausstattung, die immer noch längst nicht alle Fahrzeuge haben.

Feline

U. noch was in dem moment wo das Fahrzeug Airbag hat gehört es zur vorgeschriebenen (zu funkzionierenden) Sicherheit.

Amen!!!! Das zum Thema Schmarrn.

Zitat:

Original geschrieben von nalean


Hallo Forum und Freues Neues Jahr,

Ich fahre eine Passat 1,6 AHL 101 PS Bj.97 und Airbag Lampe leuchtet dauern an.
Meine erste Frage;
-darf ich das Auto mit solche Fehler weiter Fahren?
War heute bei VW Motor auslesen,Fehler meldung beifahrerseite,es wurde mir mitgeteilt das in solche Zustand das Auto nich weiter Fahren darf ,ich war Schockiert!
Sie wollten nach der ursache suchen,das Auto ist noch in der Wekstatt bis jetzt keine meldung,wollte Morgen nachfragen was ist passiert?
Darf ich wirklich meine Auto nicht weiter Fahren bis das Fehler behoben wird und was wenn ich mich entscheide Das Auto woanders zu Reparieren?
- Gibt es eine andere alternatieve und welche kosten werden auf mich zukommen?
Hat jemand schon erfahrung?
Ich brauche dringend Hilfe und Danke vorraus.
MFG

Hallo,

war Gestern in der VW Werkstatt das Airbaglampe leuchtet immer noch,

-das Fehler nicht gelöscht wollten manuel weiter suchen,kabelbaum,stecker und so weiter.

Hab das Auto abgeholt!

MFG

Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber


U. noch was in dem moment wo das Fahrzeug Airbag hat gehört es zur vorgeschriebenen (zu funkzionierenden) Sicherheit.

Tut es nicht.

Es gibt keine Vorschrift, das Autos mit Airbags auszurüsten sind. Auch nicht mit ABS, ESP und was weiß ich. Im Sinne passiver Sicherheit ist das Begrüßenswert, aber nicht mehr oder weniger.

Eine "Vorschrift" dagegen ist z.B., das Autos ab einem gewissen Baujahr über Sicherheitsgurte verfügen müssen und diese auch anzulegen sind.

Versicherungstechnisch kann man im Rahmen solcher gesetzlich geregelten Bestimmungen sicher ein Mitverschulden konstruieren, wenn z.B. der Sicherheitsgurt nicht angelegt wurde, und dadurch eine schwerwiegende Verletzung vermeidbar gewesen wäre.

Aber selbst dann greift eine Haftpflichtversicherung voll, was die möglichen Heilbehandlungskosten angeht. Allein in der Frage eines zuzuerkennenden Schmerzensgeldes kann es zu Widersprüchen kommen.

Ich weis nicht, was Du willst. Es ist schön, wenn man möglichst viel aktive und passive Sicherheit im Auto hat. Unsere Passie stehen, trotz des Alters, gar nicht so schlecht da. Einem neuen "sungkong" oder wie die heißen dürften sie immer noch weit überlegen sein.

Und klar soll man dass deswegen richten. Nur Panik und irreführende Behauptungen sind deswegen keinesfalls angesagt.

Feline

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber


U. noch was in dem moment wo das Fahrzeug Airbag hat gehört es zur vorgeschriebenen (zu funkzionierenden) Sicherheit.
Tut es nicht.
Es gibt keine Vorschrift, das Autos mit Airbags auszurüsten sind. Auch nicht mit ABS, ESP und was weiß ich. Im Sinne passiver Sicherheit ist das Begrüßenswert, aber nicht mehr oder weniger.

Eine "Vorschrift" dagegen ist z.B., das Autos ab einem gewissen Baujahr über Sicherheitsgurte verfügen müssen und diese auch anzulegen sind.

Versicherungstechnisch kann man im Rahmen solcher gesetzlich geregelten Bestimmungen sicher ein Mitverschulden konstruieren, wenn z.B. der Sicherheitsgurt nicht angelegt wurde, und dadurch eine schwerwiegende Verletzung vermeidbar gewesen wäre.

Aber selbst dann greift eine Haftpflichtversicherung voll, was die möglichen Heilbehandlungskosten angeht. Allein in der Frage eines zuzuerkennenden Schmerzensgeldes kann es zu Widersprüchen kommen.

Ich weis nicht, was Du willst. Es ist schön, wenn man möglichst viel aktive und passive Sicherheit im Auto hat. Unsere Passie stehen, trotz des Alters, gar nicht so schlecht da. Einem neuen "sungkong" oder wie die heißen dürften sie immer noch weit überlegen sein.

Und klar soll man dass deswegen richten. Nur Panik und irreführende Behauptungen sind deswegen keinesfalls angesagt.

Feline

Du hast ja recht aber....wenn Du Airbag im Auto hast dann MÜSSEN die funktionieren...so ende jetzt

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