Airbag Lampe Leuchtet,darf ich das Auto weiter Fahren?

VW Passat B5/3BG

Hallo Forum und Freues Neues Jahr,

Ich fahre eine Passat 1,6 AHL 101 PS Bj.97 und Airbag Lampe leuchtet dauern an.
Meine erste Frage;
-darf ich das Auto mit solche Fehler weiter Fahren?
War heute bei VW Motor auslesen,Fehler meldung beifahrerseite,es wurde mir mitgeteilt das in solche Zustand das Auto nich weiter Fahren darf ,ich war Schockiert!
Sie wollten nach der ursache suchen,das Auto ist noch in der Wekstatt bis jetzt keine meldung,wollte Morgen nachfragen was ist passiert?
Darf ich wirklich meine Auto nicht weiter Fahren bis das Fehler behoben wird und was wenn ich mich entscheide Das Auto woanders zu Reparieren?
- Gibt es eine andere alternatieve und welche kosten werden auf mich zukommen?
Hat jemand schon erfahrung?
Ich brauche dringend Hilfe und Danke vorraus.
MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von NaNuNaNa


Ist denn grundsätzlich bei Aufleuchten der Airbagleuchte das Airbagsystem deaktiviert? Hab das Problem beim Corsa meiner Freundin, bin bis jetzt aber davon ausgegangen das es trotzdem aktiv ist.

Auf diese Frage wird Dir NIEMAND eine verlässliche Antwort geben können / wollen.

Denn wenn jemand dazu eine Aussage tätigen würde und im Ernstfall funktionierts dann doch nicht, könntest Du denjenigen drauf festnageln; und mit den Kosten, die dann ggf. zu tragen wären, möchte niemand sein Konto belasten.

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Ist denn grundsätzlich bei Aufleuchten der Airbagleuchte das Airbagsystem deaktiviert? Hab das Problem beim Corsa meiner Freundin, bin bis jetzt aber davon ausgegangen das es trotzdem aktiv ist.

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Zitat:

Original geschrieben von nalean


Hallo,
danke für die Antworten jetzt kann vileicht ein bisschen besser schlafen,habe mich echt sorge gemacht!
Wenn Dir das noch weiter hilft:

Es gibt in D und EU keine Airbagpflicht. Deswegen ist eine Nichtfunktion auch kein Verkehrsverstoß und man darf das Fahrzeug auch ohne in Betrieb setzen. Anders z.B. bei einem defekten Sicherheitsgurt.

Feline

Wenn dem so wäre, wäre das Airbagsystem / das Aufleuchten der Airbagwarnlampe mit Fehlern im System NICHT HU-relevant.

Zitat:

Original geschrieben von NaNuNaNa


Ist denn grundsätzlich bei Aufleuchten der Airbagleuchte das Airbagsystem deaktiviert? Hab das Problem beim Corsa meiner Freundin, bin bis jetzt aber davon ausgegangen das es trotzdem aktiv ist.

Auf diese Frage wird Dir NIEMAND eine verlässliche Antwort geben können / wollen.

Denn wenn jemand dazu eine Aussage tätigen würde und im Ernstfall funktionierts dann doch nicht, könntest Du denjenigen drauf festnageln; und mit den Kosten, die dann ggf. zu tragen wären, möchte niemand sein Konto belasten.

Na es hätte ja sein können das GRUNDSÄTZLICH das Airbagsystem abgeschaltet wird vom STG wenn irgendein Fehler vorliegt.

Edit: Das festnageln würde ich nie machen 😉 Aber ich verstehe schon. Dann muss der olle Corsa wohl mal hopp hopp in die Werkstatt.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von NaNuNaNa


Ist denn grundsätzlich bei Aufleuchten der Airbagleuchte das Airbagsystem deaktiviert?

Davon sollte man ausgehen.

Sonst würde eine Überwachung keinen Sinn machen. Fehler kann sich dieses System trotz mehrfach redundanter Sensoren nun wirklich nicht leisten 🙂

Feline

Zitat:

Original geschrieben von NaNuNaNa


Na es hätte ja sein können das GRUNDSÄTZLICH das Airbagsystem abgeschaltet wird vom STG wenn irgendein Fehler vorliegt.

Edit: Das festnageln würde ich nie machen 😉 Aber ich verstehe schon. Dann muss der olle Corsa wohl mal hopp hopp in die Werkstatt.

Dazu ein Begriff aus den Rep.-Unterlagen der Hersteller bezüglich der "Lampe im Kombiinstrument zum Airbagsystem:

Ausfallwarnlampe.

Alles klar. Danke

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Zitat:

Original geschrieben von nalean


Hallo,
danke für die Antworten jetzt kann vileicht ein bisschen besser schlafen,habe mich echt sorge gemacht!
Wenn Dir das noch weiter hilft:

Es gibt in D und EU keine Airbagpflicht. Deswegen ist eine Nichtfunktion auch kein Verkehrsverstoß und man darf das Fahrzeug auch ohne in Betrieb setzen. Anders z.B. bei einem defekten Sicherheitsgurt.

Feline

Dann erklär mir mal warum man mit einer brenenden Kontrollleuchte vom Airbag nicht durch den Tüv kommt??

Und wenn Du da nicht durch kommst dann darfst du mit dem Auto auch nicht fahren oder?? habe ich da was versäummt?

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Wenn dem so wäre, wäre das Airbagsystem / das Aufleuchten der Airbagwarnlampe mit Fehlern im System NICHT HU-relevant.

Doch.

Weil es nicht der Bauart und Zulassung entspricht.

Vergl. "Wenn Nebelscheinwerfer drann sind, müssen sie auch funktionieren"

Oder Dinge wie "Heckscheibenwischer".

Feline

Es ist schon richtig das keine Airbagpflicht besteht aber wenn das Fahrzeug damit ausgerüstet ist besteht automatisch die Pflicht das er funktionieren muss.

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Wenn dem so wäre, wäre das Airbagsystem / das Aufleuchten der Airbagwarnlampe mit Fehlern im System NICHT HU-relevant.

Doch.
Weil es nicht der Bauart und Zulassung entspricht.
Vergl. "Wenn Nebelscheinwerfer drann sind, müssen sie auch funktionieren"
Oder Dinge wie "Heckscheibenwischer".

Feline

Danke ...das meinte ich

Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber



Dann erklär mir mal warum man mit einer brenenden Kontrollleuchte vom Airbag nicht durch den Tüv kommt??
Und wenn Du da nicht durch kommst dann darfst du mit dem Auto auch nicht fahren oder?? habe ich da was versäummt?

ja, da hast Du was versäumt.

Der TüV gibt Dir sicher wegen dem Mangel keine neue Plakette, aber er wird dich vom Hof fahren lassen, weil das Auto noch Strassenverkehrstauglich ist.

Eine sofortige Außerbetriebsetzung ist äusserst selten, z.B. wenn die Bremswirkung gleich Null ist.

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber



Dann erklär mir mal warum man mit einer brenenden Kontrollleuchte vom Airbag nicht durch den Tüv kommt??
Und wenn Du da nicht durch kommst dann darfst du mit dem Auto auch nicht fahren oder?? habe ich da was versäummt?
ja, da hast Du was versäumt.
Der TüV gibt Dir sicher wegen dem Mangel keine neue Plakette, aber er wird dich vom Hof fahren lassen, weil das Auto noch Strassenverkehrstauglich ist.

Eine sofortige Außerbetriebsetzung ist äusserst selten, z.B. wenn die Bremswirkung gleich Null ist.

Hallo .....Guten morgen...dann hast aber immer noch kein tüv ...willst du mir jetzt sagen das man halt ohne Plakete rumfahren soll??

Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber


Hallo .....Guten morgen...dann hast aber immer noch kein tüv ...willst du mir jetzt sagen das man halt ohne Plakete rumfahren soll??

Meine Fresse,was willst du denn nur mit deinen Tüv,darum gehts doch hier gar nicht!!!!

Zitat:

Original geschrieben von blue vectra th



Zitat:

Original geschrieben von Selber Schrauber


Hallo .....Guten morgen...dann hast aber immer noch kein tüv ...willst du mir jetzt sagen das man halt ohne Plakete rumfahren soll??

Meine Fresse,was willst du denn nur mit deinen Tüv,darum gehts doch hier gar nicht!!!!

Dann sag mir jetzt ganz genau um was es geht!!

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