Airbag deaktivieren, Gurtwarner deaktivieren

Mercedes V-Klasse 447

Will Mercedes nicht oder kann es nicht.

Ich hatte mir den V-Klasse angeschaut und liebäugle mit dem Facelift v250d lang.
Bedingung der Airbag muss dauerhaft deaktiviert werden.
Der Sicherheitsgurt-Warner muss dauerhaft deaktiviert werden.
Was auch ginge ein Schalter mit dem man das deaktivieren kann.

Also ich habe beim Händler im Januar 24 angefragt ob das ab Werk oder per Freigabe möglich ist.
Bis heute kein Muh und kein Mäh.
Bis heute noch 2. nachgefragt, ich bekomme eine E-Mail.
Ich warte bis heute geduldig.
Dann habe ich auch bei dem Mercedes Kundendienst angefragt, die haben mich endlos weiter verbunden und am Ende wollte man mich per E-Mail kontaktieren.
Bis heute kein Muh und kein Mäh.

Beim letzten Neuwagen (kein Mercedes) habe ich 6 Monate alles mögliche ans Werk geschickt und man hat mir alles mögliche Versprochen. Ab Werk sollte der deaktiviert sein und TÜV eingetragen.
War nichts. Bis zur Freigabe durch das Werk dauerte weiter 5 Monate, der TÜV wollte das sonst nicht eintragen.

Damit mir das jetzt nicht wieder passiert, kaufe ich erst wenn ich 100% sicher bin das Mercedes das vorher regelt. Ich habe keine Lust monatelang mit einer Airbag Sicherung (das die Feuerwehr bei Unfall-Fahrzeug Bergungen verwendet) und ständig piepsenden und jodelten Gurtwarner durch die Gegend zu fahren. Das muss schon vorab alles bei Abholung erledigt sein.

Da frage ich mich jetzt, wollen oder können die nicht.
Es scheint auch keinen richtigen Ansprechpartner zu geben.
Da die Software beim Facelift 2024 brandneu ist sollte man schon vorher Wissen ob das geht.
Auch wegen der Garantie, wollte ich schon das so was vom Werk abgesegnet ist.

Hat jemand einen Rat, ob und wie man das geregelt bekommt?

Gruß Erich

44 Antworten

Zitat:

@Kirlo schrieb am 5. April 2024 um 14:36:19 Uhr:



Zitat:

@HHH1961 schrieb am 5. April 2024 um 09:05:20 Uhr:


Im T7-Forum macht der TE den Hersteller runter, weil dieser seine Sonderwünsche nicht erfüllen will, obgleich er dem VW-Verkäufer vorhält, dass MB das angeblich kann und ihm dies sogar schon per email zugesichert wurde, nachzulesen hier https://www.motor-talk.de/.../...blemsammlung-des-t7-t7233888.html?...

Hier stänkert der TE nun gegen MB, dass sie seine Sonderwünsche nicht erfüllen wollen.

Dongle und andere Tricks, um Piepsen abzustellen, werden für ihn keine Lösung sein, da er ja ein Fahrzeug mit deaktivierter Sicherheitsausstattung, dies aber legal ab Werk eingerichtet, haben möchte. Im Klartext: er will die Dinger nicht, aber die Verantwortung sollen andere tragen.

Insofern kann ich diesen Thread nicht ernst nehmen, zumal nichts über die Notwendigkeit der Sonderwünsche kundgetan wird.

Mein Vorschlag: Kauf eines Fahrzeugs aus der Zeit vor Einführung von Sicherheitsgurten und Airbags. Gibt's auch umweltfreundlich mit alternativem Antrieb, zumeist Möhren und Hafer.

Dann ist auch wohl hier keine Antwort zu erwarten.
Vermutlich hat er einfach keine Lust sich anzuschnallen und sucht einen legalen Weg.

Du bist ja ein ganz schlauer Geselle.

Wenn du nur die Wahl hast zwischen 2 neuen Fahrzeugen mit Automatik uns elektrischen Schiebetüren die um die ~80.000 - 90.000 € kosten, was machst du denn da?
Natürlich nimmst du Das was man dir anbietet, auch wenn du das Fahrzeug so nicht gebrauchen kannst, wenn es bestimmte Bedingungen nicht erfüllt.

Ach, ich weiß du fragst natürlich erst beim ersten Hersteller nach und wenn der nicht antwortet, gehst du einfach mal die nächsten Jahre einfach zu Fuß.

Ist doch klar Herr Schlauberger, aber das verstehst wohl nur du.

Stell dir vor beide Hersteller antworten auch nach mehrfachen Anfragen nicht, einzig was sie dir die Händler sagen ist, wenn man keine Freigabe vom Werk bekommt, verfällt die Garantie.

Herr Schlauberger, wer stellt eine Freigabe aus?

Auch wenn dir nicht passt was ich hier schreibe, dann sag mir mal hast du eine Macke, mich deswegen anzupissen?
Kümmere dich einfach um deinen Scheiß und wichse mich nicht von der Seite an und unterstelle mir Sachen, von denen du keine Ahnung hast.
So Typen wie dich, habe ich gefressen.

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 5. April 2024 um 01:01:25 Uhr:


Ein genehmigter Zweck wäre ein Rollstuhlplatz.

"Passivfahrer"

Es soll auch Selbst-Fahrer geben, stell dir das mal vor.

Ich Frage mich wieso ihr über jemanden anderes bestimmen bzw. Oberlehrermäßig belehren wollt. Ihr könnt das doch so machen wir ihr wollt und für richtig haltet. Aber für jemand anderen kann ja eine andere Weg der bessere sein.

Bei Mercedes kam nach 5 Anfragen sowohl über 2 Händler, 1 schriftliche Anfrage, 1 E-Mail und über den Kundendienst bis heute keine Rückmeldung.

Einzig die Aussage eins Händlers, das wenn ohne Werksfreigabe der Airbag und der Warnsummer des Sicherheitsgurt deaktiviert würde die Garantie für das komplette Fahrzeug sofort entfallen.

Nur deswegen über Jahre mit einer Airbag-Sicherung zu fahren ist auch nicht prickelnd.

Vielleicht hat ja jemand einen Tipp

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Zitat:

@HHH1961 schrieb am 5. April 2024 um 09:05:20 Uhr:


Im T7-Forum macht der TE den Hersteller runter, weil dieser seine Sonderwünsche nicht erfüllen will, obgleich er dem VW-Verkäufer vorhält, dass MB das angeblich kann und ihm dies sogar schon per email zugesichert wurde, nachzulesen hier https://www.motor-talk.de/.../...blemsammlung-des-t7-t7233888.html?...

Hier stänkert der TE nun gegen MB, dass sie seine Sonderwünsche nicht erfüllen wollen.

Dongle und andere Tricks, um Piepsen abzustellen, werden für ihn keine Lösung sein, da er ja ein Fahrzeug mit deaktivierter Sicherheitsausstattung, dies aber legal ab Werk eingerichtet, haben möchte. Im Klartext: er will die Dinger nicht, aber die Verantwortung sollen andere tragen.

Insofern kann ich diesen Thread nicht ernst nehmen, zumal nichts über die Notwendigkeit der Sonderwünsche kundgetan wird.

Mein Vorschlag: Kauf eines Fahrzeugs aus der Zeit vor Einführung von Sicherheitsgurten und Airbags. Gibt's auch umweltfreundlich mit alternativem Antrieb, zumeist Möhren und Hafer.

Na da haben wir ja auch so ein Schlauberger.

Sag mal was bist du eigentlich für Einer, der hier einen normal Fragenden so von der Seite anpinkelst?
Auf solche Stänkerer kann ich besonders gut, mir etwas zu unterstellen von dem du keine Ahnung von nichts hast und gleich noch Andere mit aufhetzen. Hast du Beziehungsprobleme weil du dich an mir abarbeiten willst?

Nur mal so, falls du hier nur stänkern willst, dann "Schleich dich", auf so was wie dich verzichte ich liebend gerne. Da kannst du gleich dein Befürworter @Kirlo mitnehmen, der auf deinen Hass und Hetze Posting aufgesprungen ist. Man was kotzt ihr mich an.

Für alle Anderen die das hier lesen, habe ich mal mein derzeitigen anonymisierten Eintrag von der Zulassung angehängt, denn die Frage ist kein Witz und ich bin auch nicht Geil drauf so eine Genehmigung zu bekommen, die habe ich.

Zulassung

Es ist schon seltsam was für schlaue Leute sich hier zu Wort melden, die ihren Frust loswerden wollen.
So ein negatives Beispiel ist z.b. @HHH1961 mit seinem Haferpost und @Kirlo Hetzposting.
Leider kann ich nichts für euren anscheinend fehlenden Bildungstand.
Ihr Schlauberger, regelt doch einfach eure persönlichen Probleme woanders, ich habe kein Bock auf euren Hass- und Hetzepostings, die ihr hier verbreiten wollt.
Und falls ihr hier nichts produktives hier beizutragen, außer Unterstellungen und Falschbehauptungen oder schlicht und einfach keine Ahnung von der Materie habt, dann Schleicht euch einfach. Auf eure sinnfreien Postings kann ich gerne verzichten.
Aber eins noch, ich gönne euch es einfach mal, falls ihr das überhaupt überlebt, das ihr so eine Genehmigung benötigt und euer Gegenüber der die Genehmigung ausstellt dann zu euch sagt: Kauf dir einfach kein neues Auto oder alte Schrottkiste, sondern das was Hafer frisst.

Aber hier geht es um die Airbag deaktivierung bei Neuwagen V-Klasse Facelift 2024 Allrad Automatik.

Falls jemand Tipps für mich hat, an wen bzw. über wen man eine Werksfreigabe für einen deaktiverten Airbag, bevorzugt V-Klasse (und wenn der T7 mal funktionieren sollte), bekommen kann, ich nehme jeden guten Rat gerne auf. So wie es bisher aussieht, soll ohne Werksfreigabe die Garantie komplett verloren gehen, was für mich aber inakzeptable ist.
Wie so ein Eintrag derzeit aussieht, seht ihr im Anhang.
Selbstverständlich ist darin enthalten, das der Gurtwarner deaktiviert ist.

Und NEIN, ich will mir dafür keine behördliche Genehmigung erschleichen oder irgend etwas illegales tun.
So eine Genehmigung hat man, weil man sie benötigt oder man hat sie nicht.
Das Leben ist eben manchmal kein Wunschkonzert.

Zulassung-anonymisiert
Zulassung-gurtbefreiung

Das Problem ist das hier in Bezug auf deine Ausnahmegenehmigung keiner Erfahrung zur Abschaltung hat.

Ich würde an deiner Stelle einen Aufbauhersteller kontaktieren der für solche Fälle Fahrzeuge umbaut. Der hat in der Regel direkten Kontakt zu den Richtigen Stellen beim Hersteller und kann dich bestimmt bei deinem Vorhaben unterstützen.

Ich kann dir aber jetzt schon sagen das ein Mopf2 schwieriger in der Umsetzung wird, da der Gesetzgeber hier viel Wert auf Sicherheit legt und man nicht mehr wie in der Vergangenheit einfach gewisse Airbag abbestellen kann.

Zitat:

@Erich-G schrieb am 14. April 2024 um 12:00:14 Uhr:


Es ist schon seltsam was für schlaue Leute sich hier zu Wort melden, die ihren Frust loswerden wollen.
...

Der Einzige, der hier Frust schiebt, bist du. Stellst ein Thema in die Welt ohne Gründe und pisst dann andere Leute an.

Die Wortwahl des TE lässt ja tief blicken ...

Aber bleiben wir sachlich!

Gurtwarnung:
Die Gurtwarnung auch SBR ( Seat Belt Reminder ) war früher eine Komfortfunktion, die die OEM's in einer Art Selbstverpflichtung eingebaut haben. Es gab vor vielen Jahren eine Verschärfung ob der Dauer der Warnung. Seit dem 6. Juli 2022 ist die Gurtwarnung für alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU gesetzlich verpflichtend.
D.h. das MOPF2 Fahrzeuge dieses Feature haben müssen. Somit kann der Händler diesen nicht so einfach deaktivieren. Technisch hilft da ein Gurtschlossdummy.

Man kann sich auch von der Gurtpflicht befreien lassen ( Schwangere, Paketzusteller ). In sonstigen Fällen ist in der Regel ein ärztliches Attest erforderlich. Dann müsste es auch möglich sein die Gurtwarnung zu deaktivieren.
Wie gesagt, die einfachste Methode wäre der Gurtschlossdummy. Lässt sich auch am einfachsten wieder entfernen.

Airbags:
Airbags sind im Gegensatz zum Gurt nicht (!) gesetzlich vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz ist das Sicherheitskonzept neuer Fahrzeuge auf die Airbags angewiesen, und dieses Sicherheitskonzept als Ganzes ist Bestandteil der Typprüfung. Deshalb darf in diesem Fall der Airbag nur in Ausnahmefall deaktiviert werden.

Fall 1: Beifahrerairbagdeaktivierung
Hier geht es im Wesentlichen darum einen auf dem Beifahrersitz installierten rückwärts gerichteten Kindersitz nicht mit dem Airbag anzuschiessen. Das kann bei dem Kind zu schwersten Verletzungen führen. Das geht per Schlüssel ( VW /AUDI ), automatisch ( USA, Mercedes ). Bei einen unbelegten Sitz möchte man eigentlich auch keinen Airbag kommen lassen ( Kosten ! ).
Man kann den Beifahrerairbag auch im Service deaktivieren lassen für den Kindersitz. Das Problem bei den manuell abgeschalteten Airbags ist die Tatsache das in nahezu 100% der Fälle vergessen wird den Airbag wieder zu aktivieren wenn eine Person auf dem Sitz ist !

Fall 2: Fahrerairbagdeaktivierung
Im Normalfall geht das nicht, ist auch Bestandteil des typgeprüften Sicherheitskonzepts.
In - in der Regel begründeten medizinischen - Ausnahmefällen kann der Airbag deaktiviert werden über eine spezielle TÜV-Abnahme inklusive ärztlichen Attest. So wie es wohl beim TE der Fall ist.
Das geht in die Richtung Fahrhilfen für individuelle Bedürfnisse. Da sollte eigentlich der Freundliche Info's darüber haben einschliesslich Kontaktadressen. Es gibt auch eine Webseite dafür:

https://www.mercedes-benz.com/.../
bzw.
https://www.mercedes-benz.de/.../driving-aids.html

Das wäre die Adresse wo ich mit solch einen Anliegen anfangen würde.

Wenn der Airbag aber konstant deaktiviert wurde ist eine gut sichtbare Warnung für Fahrer bzw. Beifahrer notwendig, damit eine andere Person diese Info hat. Beim Airbag muss diese selbst entscheiden ob diese mit dem Fahrzeug fahren will. So war das bei unseren Testfahrzeugen mit deaktivierten Airbag.
Beim Gurt gilt weiterhin die Anschnallpflicht.

Wenn der TE allerdings auch in diesen Ton bei der Werkstatt aufschlägt würde ich auch blocken ...

@southfork1959

Die Gurtwarnung kann im Nachgang deaktiviert werden.

Wie schon geschrieben ab Juli 2024 sieht die Welt ein wenig anders aus. Der Gesetzgeber sieht Airbags nun als Pflicht vor. Aber auch hier gibt es Ausnahmen die der TE ja zu erfüllen scheint. Wie das aber umgesetzt werden kann muss der Hersteller bzw. TüV beantworten

Das ist jetzt ein Missverständnis. Ich fahre immer angeschnallt. Außer bei diesem Manöver auf unserem damaligen Hinterhof, bei dem ich z.t. 4 mal aus und wieder einsteigen musste (bis zum Tor fahren, Tor auf, rausfahren, Tor zu) bevor ich überhaupt losgefahren bin.

@TE
Was ist das hier eigentlich für ein Ton?
Unterstellst allen, die dir antworten Dummheit und wirst auch noch beleidigend.

Insofern, lass uns mit deinen Problemen in Ruhe und verpiss dich aus diesem Forum.

@Erich-G du tust mir leid wenn du so reagieren musst auf meinen Post.
Deine eigentlichen Probleme müssen wohl größer sein als die von dir angedeuteten körperlichen.

Ich muss @Southfork1959 recht geben, wenn du so auch bei der Werkstatt/Händler auftritts dann wird dir so schnell keiner mit einer Lösung helfen.

Einzig wird wohl nur ein Aufbauhersteller helfen können, der sich seine Freigaben und Mühen auch gut bezahlen lässt. Wie bereits von @Bruno_Pasalaki vormuliert. Ich bezweifle das MB einer(1) Privatperson helfen wird und die Händler stehen da kaum besser da, um dem Kunden zu helfen.

Zitat:

@HUGO909 schrieb am 14. April 2024 um 18:48:05 Uhr:


Einzig wird wohl nur ein Aufbauhersteller helfen können, der sich seine Freigaben und Mühen auch gut bezahlen lässt. Wie bereits von @Bruno_Pasalaki vormuliert. Ich bezweifle das MB einer(1) Privatperson helfen wird und die Händler stehen da kaum besser da, um dem Kunden zu helfen.

Naja das stimmt so nicht. Ein interessierter Verkäufer kann die Informationen auch anfordern.

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